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Beschlussvorlage (Umweltbericht BP 113 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 I Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 Auftraggeber: II Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel.: 02238 - 808-0 Fax: 02238 - 808-445 Auftragnehmer: Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft Kolpingstraße 10 45 329 Essen Tel.: 0201 – 481884 Fax: 0201 – 481886 eMail: Info@PlanLand.net Bearbeitung: Stefan Kreyssig, Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 INHALT III SEITE 1. Einleitung ........................................................................................................................ 1 1.1. Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1 1.2. Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 5 1.3. Methodische Hinweise ................................................................................................... 5 2. Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................. 6 3. Artenschutzprüfung (ASP) ............................................................................................ 9 4. Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme ................................................ 11 4.1. Lage und Abgrenzung ................................................................................................. 11 4.2. Schutzgut Mensch........................................................................................................ 11 4.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ..................................................................................... 12 4.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation ........................................................................ 12 4.3.2. Reale Biotoptypen ............................................................................................... 12 4.4. Schutzgut Boden .......................................................................................................... 13 4.5. Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 15 4.6. Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................ 15 4.7. Schutzgut Landschaft .................................................................................................. 15 4.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter................................................................ 16 4.9. Vorbelastungen ............................................................................................................ 16 4.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans .................................................... 16 5. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 17 5.1. Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen................................................................................................................... 17 5.2. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 17 5.2.1. Veränderungen im Plangebiet ............................................................................. 17 5.2.2. Schutzgut Mensch............................................................................................... 18 5.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 21 5.2.4. Schutzgut Boden ................................................................................................. 23 5.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 24 5.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 25 5.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 26 5.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 27 5.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 27 5.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 29 5.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 29 5.3.2. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen .................................. 31 5.3.3. Gesamtbilanz ...................................................................................................... 33 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 IV 6. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 33 7. Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 33 8. Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 34 8.1. Planungsanlass ............................................................................................................ 34 8.2. Plangebiet ..................................................................................................................... 34 8.3. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 35 9. Literatur und Karten ..................................................................................................... 39 ABBILDUNGEN SEITE Abbildung 1: Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim .........................2 Abbildung 2: Bebauungsentwurf Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim (unmaßstäblich) ........................................................................................................................3 Abbildung 3: Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim (unmaßstäblich)................................................................................................................11 Abbildung 4: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................14 TABELLEN SEITE Tabelle 1: Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets ..........................................................................................................12 Tabelle 2: Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung .............................................12 Tabelle 3: Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................13 Tabelle 4: Flächenbilanz .......................................................................................................17 Tabelle 5: Bewertung des Planungszustandes .....................................................................18 Tabelle 6: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................19 Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ....................................21 Tabelle 8: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................23 Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser ......................................................24 Tabelle 10: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft ..................................................25 Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................26 Tabelle 12: Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) .............................31 Tabelle 13: Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung ............................32 Tabelle 14: Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung ..............................33 Tabelle 15: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................38 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 1. 1.1. 1 Einleitung Kurzdarstellung des Plans Einführung Die Stadt Pulheim plant am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das EuropaViertel, ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim umfasst die Grundstücke Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1513 und 1632 sowie die Abschnitte der Geyener Straße (K 25) (Flurstück 1509) und der Pariser Straße (Flurstück 1236) zwischen bestehendem und geplantem Kreisverkehr bzw. bestehendem Kreisverkehr und Kindertagesstätte. Der Geltungsbereich wird in der Örtlichkeit von der Pariser Straße und dem Europa-Viertel im Nordosten, der Geyener Straße (K 25) im Westen, dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ im Osten und der Flurstücksgrenze im Südwesten begrenzt. Damit umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim eine Fläche von rund 10,4 ha, die neben der Wohnbaufläche auch künftige Erschließungs- und Grünflächen umfasst, wobei letztere vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt. Innerhalb des Geltungsbereiches liegt auch die Fläche des Bebauungsplans Nr. 106 Pulheim, welcher die Planungsgrundlage für die Kindertagesstätte „Pariser Straße“ bildet. Der Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim wird zur übersichtlichen Abgrenzung des Geltungsbereiches Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim. Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Die angrenzenden Wohngebiete liegen im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 58 Pulheim, 1. Änderung sowie Nr. 59 Pulheim, Nr. 57 Pulheim und Nr. 64 Pulheim. Das Verfahren zur Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim steht kurz vor seinem Abschluss. Der Flächennutzungsplan wird dann das Plangebiet als Wohnbaufläche, Fläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) und Grünfläche (Zweckbestimmung: Parkanlage) darstellen. Damit bereitet der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Umsetzung in den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim vor. Das Plangebiet wird zurzeit – mit Ausnahme der bereits realisierten Kindertagesstätte an der Pariser Straße – überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet (vgl. auch Kapitel 4.3, S. 12). PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 Abbildung 1: 2 Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim Ziel und Zweck der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim begründet sich u.a. aus dem Prozess zur demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der Daten des statistischen PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 3 Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen. Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer Workshop-Reihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf dieser Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.11.2010 einstimmig die Leitziele und strategischen Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandels. Eines dieser strategischen Ziele lautet: „Die Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen auch die Ausweisung von hochwertigen Baulandflächen (Größe, Ausstattung, Lage)“. Dieses Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser Zielerreichung. Planziel des Bebauungsplans Nr. 113 ist die Arrondierung der beschriebenen Fläche zwischen Geyener Straße und der Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ für die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung einer deutlichen Siedlungsrandeingrünung. Der städtebauliche Entwurf ist Teil der Rahmenplanung für den südlichen Geyener Berg, die sich bis zum Pulheimer Bach erstreckt und wie für den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim gleichermaßen die künftigen Bebauungspläne Nr. 114 und 115 vorbereitet. An seiner südwestlichen Grenze wird das Plangebiet durch eine Grünfläche eingefasst, die im Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 114 ihre Fortsetzung bis zum Pulheimer Bach finden wird. Abbildung 2: Bebauungsentwurf Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim (unmaßstäblich) PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 4 Erschließung Die Erschließung des Plangebietes ist vor allem im Kontext mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 zu sehen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Geyener Straße. Hierzu wird der vorhandene Kreisel Geyener Straße / Pariser Straße durch einen zweiten Kreisel an der Geyener Straße / Am Bendacker ergänzt. Somit werden die Voraussetzungen geschaffen, an die verkehrliche Erschließung der Bereiche „Bebauungsplan 71“ und „Bebauungsplan 76“ anzuknüpfen, und damit das verkehrliche Rückgrat der neu entwickelten Siedlungsbereiche zu ergänzen. Mit einem Erschließungsradius von 300 m kann das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim sowie der geplanten Bebauungspläne Nr. 114 und 115 zudem problemlos mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot versorgt werden. Neben den motorisierten Verkehren kommt der Entwicklung des Rad- und Fußwegenetzes als umweltgerechte Form der Mobilität eine herausragende Bedeutung zu. Eine zentrale Funktion spielt diesbezüglich die Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ sowie künftig südwestlich entlang des Elchwegs. Sie verknüpfen die Rad- und Fußwege, insbesondere von der Innenstadt und der Bahnunterführung Am Kleekamp kommend, mit den Übergängen zum Grünsaum und der freien Landschaft. Dabei ist insbesondere auch die künftige Anbindung der Brücke über den Pulheimer Bach hervorzuheben, die die Verbindung zum Landschaftsraum im Südosten herstellt und weiter östlich mit der Unterführung zum Baugebiet Astern- und Aurikelweg die Möglichkeit eines Rundweges für Fußgänger und Radfahrer schafft. Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von Beeinträchtigungen Das geplante Wohngebiet soll am südlichen Siedlungsrand durch eine weiträumige, landschaftstypische Grünfläche eingebunden werden, die vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt und darüber hinaus die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft teilweise kompensiert. Die Grünfläche steht im räumlichen und inhaltlichen Kontext mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 und erstreckt sich somit in ihrer gesamten Ausdehnung von der Geyener Straße bis entlang des Pulheimer Baches. Die Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive des Wohngebietes / der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. Die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern, da die Landschaft nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt wird, sondern eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. extensive Wiesenflächen, Kleingehölzen und Obstwiesen erfährt, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den künftigen Wohngebieten zu gute. Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen eine ökologische Anreicherung, die auch aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebens- PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 5 räume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden. 1.2. Untersuchungsrahmen Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt. 1.3. Methodische Hinweise Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“ (UMWELTBUNDESAMT 2010) an. Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001). Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw. berücksichtigt:  STADT PULHEIM (2014): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim  STADT PULHEIM (2014): Erschließung BP 113, Pulheim – Mulden-Rigolenversickerung mit Überlauf in den Pulheimer Bach – Erläuterungsbericht zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis  KONRATH UND W ENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014): Erläuterungsbericht zur Rahmenplanung Geyener Berg, Pulheim und der städtebaulichen Entwürfe des BP Nr. 113 Pulheim  KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg Süd“, der Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung.  Wurzel, M. (2014): Archäologische Sachstandsermittlung in Pulheim „Auf dem Geyener Berg“ Flur 6, Flurstück 1632 (ehemals 828) Bebauungsplan 113 (Wohnbaugebiet) im Zusammenhang mit der Erschließung eines Neubaugebietes Zwischenbericht (NW 2014/1061) Martin Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Stahnsdorf und Jülich  LVR-AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2015): Bauleitplanung der Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 113 – Geyener Straße – Belange des Bodendenkmalschutzes (28.01.2015, 333.45-111.1/11-002)  LVR-AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2015): Beteiligung als Träger öffentlicher Belange – Abschluss der archäologischen Maßnahmen – eMail vom 16.04.2015  club L94 LandschaftsArchitekten GmbH (2015): Gestaltungskonzept Grünzug Geyener Berg, Pulheim – Vorentwurfspräsentation, 21.01.2015  PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn  GRASY, H. + Zanolli, A. GbR (2015): Bebauungsplan Nr. 113 Stadt Pulheim – Schalltechnische Untersuchung der Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr und Gewerbe PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 2. 6 Ziele des Umweltschutzes Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden. Schutzgut Mensch TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). Baugesetzbuch (BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind  die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6, Nr. 7 BauGB).  Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB und § 1a Abs. 4 BauGB  Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu berücksichtigen. Landschaftsplan Siehe Ausführungen unter Schutzgut Landschaft PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 7 Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere 1. a) b) c) natürliche Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 3. a) Nutzungsfunktionen als Rohstofflagerstätte, b) c) Fläche für Siedlung und Erholung, Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz  Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. Landeswassergesetz  Die Gewässer sind nach den Grundsätzen und Zielen des Wasserhaushaltgesetzes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen. Wasserschutzgebiet  Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991, der Regierungspräsident Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 8 Schutzgut Klima und Luft Bundesimmissionsschutzgesetz  Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft  Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Landschaftsgesetz NW  Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW  Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Landschaftsplan Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (Rhein-Erft-Kreis 2011) setzt für das Plangebiet in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte folgendes fest:  Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz  Schutz, Pflege und sinnvolle Nutzung der Denkmäler. Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen. Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 3. 9 Artenschutzprüfung (ASP) Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden für den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung mit dem Schwerpunkt Feldhamster und Avifauna (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014) erarbeitet. Die Kartierung der Avifauna hat dabei im Untersuchungsraum, der über das Plangebiet hinausgeht, 34 Vogelarten festgestellt, von denen 27 Arten als Brutvögel und weitere 7 Arten als Durchzügler bzw. Nahrungsgäste erfasst wurden. Von den nachgewiesenen Vogelarten gehören die Feldlerche und das Rebhuhn zu den planungsrelevanten Arten, die im Gebiet Fortpflanzungsstätten aufweisen. Die Feldlerche besiedelte die Ackerfläche mit 3 Revieren. Das Rebhuhn konnte mit 1 Revier festgestellt werden. Der ebenfalls planungsrelevante Turmfalke nutzt den Geltungsbereich als Nahrungshabitat, welches jedoch keine essenzielle Bedeutung hat. Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Ackerfläche durch Feldhamster gefunden. Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim zeigen, dass für die relevanten geprüften Arten (Feldlerche, Rebhuhn) keine der in § 44 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn stehen der Planung somit keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen. Durch die Maßnahmen wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen und Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist. Eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist deshalb nicht erforderlich. Folgende artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind vorgesehen (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014): Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen: V1 Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden. Das Abtragen des Oberbodens muss außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten stattfinden. Dies ist der Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere. Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Eiern brütender Vögel vermieden. V2 Begrenzung der bau- und anlagebedingten Inanspruchnahme von Flächen Die baubedingte Flächeninanspruchnahme ist so zu begrenzen, dass Eingriffe in Vegetationsflächen und –strukturen (insbesondere Gehölze), die über das eigentliche Plangebiet hinausgehen, vermieden werden. V3 Geräteeinsatz / Einsatz moderner Maschinen: Durch Einsatz von Maschinen nach dem aktuellen Stand der Technik werden Störwirkungen auf das unvermeidbare Maß reduziert. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 10 Funktionserhaltende Maßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Für die Vogelarten Feldlerche und Rebhuhn werden folgende Zusatzstrukturen in der Ackerflur geschaffen: M1a Wildkräutereinsaat: Wildkräuterstreifen und –flächen mit einem entsprechenden Grasanteil übernehmen in der offenen Feldflur wichtige Habitatfunktionen für mehrere Arten und wirken dementsprechend multifunktional. Grauammer, Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Wachtel und Wiesenpieper nutzen diese Wildkräuterstreifen gerne als Bruthabitate. Durch ihr reichhaltiges Samenangebot bieten sie attraktive Nahrungshabitate u.a. für Grauammer, Feldlerche sowie Turteltaube. M1b Anlage von Luzerne-Brachen: Luzerne-Brachen übernehmen in der offenen Feldflur für zahlreiche Arten wichtige Habitatfunktionen und wirken dementsprechend multifunktional. Grauammer, Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel bevorzugen Luzerne-Brachen als Bruthabitate. Grauammer und Feldlerche erzielen auf Luzerne-Brachen sogar außerordentlich hohe Siedlungsdichten. M1c Anlage von Ackerbrachen: Schwarz- und Buntbrachen stellen wichtige Habitatelemente innerhalb einer attraktiven Feldflur und Feldzönose dar. Sie werden von zahlreichen Arten als Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie als Nahrungshabitate genutzt. Besonders hervorzuheben ist ihre Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitate für Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel. M1d Anlage von Lerchenfenstern: Zur Anlage von Lerchenfenstern wird die Sämaschine bei der Einsaat für einige Meter angehoben, so dass freie Bereiche von ca. 20 m² entstehen. Innerhalb der Lerchenfenster entwickelt sich eine deutlich niedrigere Vegetation als außerhalb der Fenster. Sie werden von Feldlerchen zur Nahrungssuche, zum Landen beim Einflug in den Nistbereich und als Brutplätze genutzt. Die Maßnahmen werden parallel oder zeitlich vorgezogen zur Flächeninanspruchnahme durchgeführt. Da die entsprechenden Flächen o.g. Art zum Zeitpunkt der Beanspruchung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zur Verfügung stehen, wirken sie funktionserhaltend. Aufgrund ihrer hohen Mobilität können neu entstehende Lebensräume rasch besiedelt werden. Maßnahmenbedarf: Der Maßnahmenbedarf pro beanspruchtes Feldlerchenrevier beläuft sich auf mind. 0,5 ha (MKUNLV 2013) also in der Summe auf 1,5 ha. Der benötigte Maßnahmenbedarf für das Rebhuhn beträgt 1 ha (Anlehnung MKUNLV 2013). Da die Einzelmaßnahmen multifunktional wirken, können die Maßnahmen für die Feldlerche mit den Maßnahmen für das Rebhuhn kombiniert werden, so dass mindestens 1,5 ha Offenlandbereich artspezifisch aufzuwerten sind. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 4. 4.1. 11 Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme Lage und Abgrenzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim wird in der Örtlichkeit von der Pariser Straße und dem Europa-Viertel im Nordosten, der Geyener Straße (K 25) im Westen, dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ im Osten und der Flurstücksgrenze im Südwesten begrenzt. Abbildung 3: 4.2. Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim (unmaßstäblich) Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird – abgesehen von der Kindertagesstätte Pariser Straße – derzeit überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet. Geyener Straße (K 25), Pariser Straße und die Straße „Am Lindenkreuz“ erschließen das Gebiet. Die Straße „Am Lindenkreuz“ setzt sich als Feldweg fort und begleitet das Plangebiet bis über dessen Südostgrenze hinaus. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 4.3. 4.3.1. 12 Schutzgut Tiere und Pflanzen Potenzielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen Landschaft wieder. Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991). Tabelle 1: Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-TraubeneichenBuchenwald (Galio odorati-Fagetum) Baum- und Strauchschicht: Vorherrschend Rotbuche (Fagus sylvatica); Beimischung von Stiel-Eiche (Quercus robur), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia cordata); Krautschicht: Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Flattergras (Milium effusum), Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldSegge (Carex sylvatica), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Männlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas) 4.3.2. Reale Biotoptypen Im Plangebiet werden aktuell die folgenden Biotoptypen unterschieden: Tabelle 2: Code 1 1.2 1.2 3 3.1 4 4.1 Summe Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung Biotoptyp Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Kita) Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Straßenverkehrsfläche Geyener Str. / Pariser Str.) Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche Acker Grünflächen Zier- und Nutzgarten, strukturarm (Kita) Flächenanteil [m²] 1.523 6.041 95.380 1.016 103.960 Der überwiegende Flächenanteil des Plangebietes wird von landwirtschaftlicher Nutzfläche bestimmt. Auf den sehr ertragreichen Böden wird bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Im Gegensatz zu den Sonderkulturen (Obst- und Gemüseanbau) der im Süden angrenzenden „Brühler Lössplatte“ beherrschen, weit über die Grenzen des Plangebietes hinaus, Getreide und Zuckerrübenanbau das monotone Bild der weithin offenen, flachwelligen Agrarlandschaft. Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren des Gebietes – Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-Erdrauch-Gesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet. In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 13 Ein kleinerer Flächenanteil entfällt auf bereits versiegelte Flächen, wie die Straßenverkehrsflächen der Geyener Straße und der Pariser Straße sowie auch die Kindertagesstätte. Die Kindertagesstätte an der Pariser Straße wird zudem von einer strukturarmen Grünfläche umgeben. Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung auch faunistische Erhebungen (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014) mit dem Schwerpunkt Feldhamster und Avifauna durchgeführt (vgl. auch Kapitel 3, S. 9). Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der Ausgangszustand des Plangebietes bewertet: Tabelle 3: Bewertung des Ausgangszustandes A. Biotoptypen – Bestand 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 5 Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor 6 Gesamtwert 7 Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) (Sp. 4 x Sp. 5) 1 1.2 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter 1.523 Versickerung (Kita) Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter 1.2 6.041 Versickerung (Straßenverkehrsfläche Geyener Str. / Pariser Str.) 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 95.380 4 Grünflächen 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm (Kita) 1.016 Gesamtfläche A (Summe Sp. 3) 103.960 Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7) 0,5 1 0,5 762 0,5 1 0,5 3.021 2 1 2 190.760 2 1 2 2.032 196.575 Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert A von 196.575 Wertpunkten zu. 4.4. Schutzgut Boden Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet vorwiegend der Bodentyp „Parabraunerde“ (Bodeneinheit: L31 und L32) an. Eine in das Gebiet hineinragende geologische Senke wird vom Bodentyp „Kolluvium“ (Bodeneinheit: K3) ausgekleidet. (Geolog. Landesamt NW 1972). Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bewirtschaftet werden. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 Abbildung 4: 14 Bodentypen des Plangebietes (ungefährer Grenzverlauf) Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972 L31 Parabraunerde z.T. pseudovergleyt, aus Löss (Pleistozän), z.T. mit geringmächtiger Deckschicht aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) schluffiger Lehm 10 -> 20 ----------------------------kalkhaltiger lehmiger Schluff L32 Parabraunerde und mäßig bis schwach erodierte Parabraunerde; aus Löss (Pleistozän), z.T. mit geringmächtiger Deckschicht aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) schluffiger Lehm 10 - 20 ----------------------------kalkhaltiger lehmiger Schluff K3 Kolluvium, z.T. pseudovergleyt oder vergleyt; aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) über Sand und Kies der Hauptoder Mittelterrasse (Pleistozän) schwach humoser lehmiger Schluff bis schluffiger Lehm, z.T. kalkhaltig 15 -> 20 ----------------------------sandiger Lehm bis kiesiger Sand 70 -> 90; schluffiger Lehmboden; großflächig in ebenen, welligen und flach hängigen Lagen westlich der Rhein- und Erftniederung; Acker; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und Wasserhaushalt; bei örtlich verdichtetem Unterboden schwache Staunässe in 0-8 dm Tiefe; empfindlich gegen Bodendruck 70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tieferen Unterboden meist kalkhaltig; großflächig in hängigen, flach welligen und z.T. ebenen Lagen westlich der Rhein- und Erftniederung; Acker; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und Wasserhaushalt; an Hängen teilweise erosionsgefährdet 70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T. kalkhaltig; groß- und kleinflächig in Trockenrinnen und an den Rändern der Erftniederung; Acker, stellenweise Grünland; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur; durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während der Schneeschmelze und nach Starkregen Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 4.5. 15 Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Etwa 300 m östlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Süd-Nord-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken Bendacker anschließt. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes Weiler. Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu“, trifft entsprechende Regelungen. 4.6. Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Das Klima wird durch eine mittlere Jahrestemperatur von 10,3°C und eine mittlere Summe der Jahresniederschläge von 839 mm geprägt (Station Köln-Bonn, DWD 2012). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima. Auf mesoklimatischer Ebene kann das Gebiet dem Klimatyp "Freilandklima" zugeordnet werden: Freilandflächen, d.h. Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Brachen und sonstige, mit niedriger Vegetation bestandene Flächen wirken aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiete und fördern Ventilation und Luftregeneration. Diese Funktion ist jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im Norden, Westen und Osten sehr eingeschränkt und die Kaltluft kann wegen der topografischen Gegebenheiten allenfalls nach Südwesten / Süden hin abfließen. 4.7. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141), die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551) zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978). Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise überwiegend ackerbaulich genutzt, so auch das Plangebiet. Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich von der im Westen bis Nordosten angrenzenden Bebauung des Europa-Viertels abhebt und in Richtung Südwesten erstreckt, wo in einem Abstand von etwa 150 m die Bundesstraße B 59n verläuft, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt. Die Freifläche wird ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände ist nur gering bewegt und fällt von Norden nach Südosten von etwa 61,5 m üNN auf 55,5 m üNN ab. Großräumig wird das Plangebiet einschließlich der Stadtfläche von Pulheim seit 1959 dem Naturpark Rheinland zugeordnet, welcher das Ziel einer attraktiven Naherholung im Rheinland verfolgt. Das eigentliche Plangebiet wird aber vornehmlich für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Diese ist allerdings aufgrund der Zerschneidung durch die vorhandenen Verkehrsbänder räumlich eingeschränkt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 4.8. 16 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim wurde in den Jahren 2012/2013 durch Mitarbeiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege begangen. Aufbauend auf dem Prospektionsergebnis wurde eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt, um die Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes zu verifizieren. Hierfür wurden zwei Suchschnitte (Sondagen) angelegt. Die Befunde / Funde wurden unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung ihres Wertes für die Denkmalpflege dokumentiert und untersucht. Abschließende Untersuchungen wurden zwischen September 2014 und März 2015 im Bereich der Versickerungsmulde durchgeführt. Weitere Ermittlungen / Untersuchungen sind nach Ansicht des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege nicht erforderlich, da nach den Untersuchungsergebnissen nicht mehr von einer Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes nach den Vorgaben der §§ 1 Abs. 3 und 11 DSchG NW auszugehen ist. Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten und die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Hinblick auf den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 4.9. Vorbelastungen Das Plangebiet wird allseitig großräumig von Verkehrsadern eingerahmt. Im Norden verläuft in Südost-Nordwest-Richtung die DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach. Von Süden her grenzt die Bundesstraße B 59n an, deren Verlauf sich ebenfalls in Richtung Südost-Nordwest erstreckt. Weiter im Südosten verläuft die Bonnstraße (L 183) von Brauweiler nach Pulheim und im Westen begrenzt unmittelbar die Geyener Straße K 25 das Plangebiet. Die Verkehrsbänder zerschneiden den Landschaftsraum und bringen Lärmbelastungen sowie Immissionen mit sich. Des Weiteren bringt die in Troglage zum Plangebiet verlaufende Bundesstraße B 59n eine starke landschaftliche Zäsur mit sich. Im Gebiet selbst ist der intensiv bewirtschaftete Acker als Vorbelastung für den Wasserhaushalt und die Bodenstruktur anzuführen. 4.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 5. 5.1. 17 Umweltauswirkungen Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden. 5.2. 5.2.1. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt Veränderungen im Plangebiet Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen: Tabelle 4: Code Flächenbilanz Biotoptyp Bestand [m²] Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter 1.523 Versickerung (Bestand: Kita, Planung: Kita, neu & Wohnbaufläche) Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter 1.2 6.041 Versickerung (Bestand: Straßenverkehrsfläche Geyener Str. / Pariser Str., Planung: Straßenverkehrsfläche Geyener Str. / Pariser Str. & Erschließungstr.) 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 95.380 4 Grünflächen Zierund Nutzgarten, strukturarm 4.1 1.016 (Bestand: Kita, Planung: Kita, neu & Wohnbaufläche) Grünfläche, strukturarm (Planung: Spiel4.4 0 platz) Grünfläche, strukturreich (Planung: Grün4.5 0 fläche) 7 Gewässer 7.7 Versickerungsmulden 0 Summe 103.960 1 1.2 Inanspruch nahme [m²] Neuanlage Planung [m²] [m²] 0 31.353 32.876 0 20.212 26.253 95.380 0 0 0 21.362 22.378 0 1.616 1.616 0 17.338 17.338 0 95.380 3.499 95.380 3.499 103.960 Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst. Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes: PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 Tabelle 5: 18 Bewertung des Planungszustandes B. Biotoptypen – Planung 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 Grundwert P 5 Gesamtkorrekturfaktor 6 Gesamtwert 7 Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) (Sp. 4 x Sp. 5) 1 1.2 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter 1.2 Versickerung 4 Grünflächen 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm 4.5 Grünfläche, strukturarm 4.5 Grünfläche, strukturreich 7 Gewässer 7.7 Versickerungsmulden Gesamtfläche B (Summe Sp. 3) Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7) 32.876 0,5 1 0,5 16.438 26.253 0,5 1 0,5 13.127 22.378 1.616 17.338 2 2 3 1 1 1,4 2 2 4,20 44.756 3.232 72.820 3.499 103.960 4 0,5 2 6.998 157.371 Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor: Der Biotoptyp „4.5 Grünfläche, strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Extensivrasen usw. (z.B. in Grün- und Parkanlagen)“ mit einem Grundwert P (Planung) von „3“ ausgewiesen. Die geplante „Grünfläche, strukturreich“ zeichnet sich jedoch durch eine höhere Strukturvielfalt und vor allem durch einen höheren Anteil an gebietsheimischen Gehölzbiotoptypen wie z.B. Kleingehölzen (Grundwert P 6) und Obstbaumwiesen (Grundwert P 7) aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 1,4 angehoben. Der Biotoptyp „7.7 Versickerungsmulde“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Wegeseitengraben, Rigolen, Versickerungsmulden“ mit einem Grundwert P (Planung) von „4“ ausgewiesen. Die geplante Fläche zeichnet sich jedoch durch eine höhere technische Ausgestaltung, geringe Strukturvielfalt und höhere Nutzungsintensität aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 0,5 abgesenkt. Dem Planungszustand kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert B von 157.371 Wertpunkten zu. 5.2.2. Schutzgut Mensch Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch einher: PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 Tabelle 6: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Temporäre Beein95.380 Während der Bauphase ist das Plangebiet (= Ackerfläche trächtigung des Planm2 = 95.380 m²) als Baustelle charakterisiert. gebietes Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden. Die Beeinträchtigungen können für die angrenzenden Wohngebiete somit temporär erheblich sein. Beeinträchtigung der Während der Bauphase kann es durch den Baustellen. /. Straßen und Wege verkehr temporär zu Behinderungen auf den Straßen und durch den BaustellenWegen kommen, die zugleich auch der örtlichen Nah- und verkehr Freizeiterholung dienen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen wieder nutzbar. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Aufgabe der landwirt- 95.380 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die schaftlichen Nutzung m2 landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben und durch ein Wohngebiet ersetzt. Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche Existenz gefährdet wird. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Belastungen durch Gemäß dem Verkehrskonzept Pulheim-West wird für das . /. zusätzliches Verneue Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim mit kehrsaufkommen einem Verkehrsaufkommen von 1.391 Kfz-Fahrten pro Tag ausgegangen. Die Verkehrsbelastung, die insbesondere von der Geyener Straße herrühren wird, und die damit einhergehenden Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen in den bestehenden Wohngebieten wie aber auch in dem neuen Wohngebiet zu einer unvermeidbaren, aber dennoch erheblichen Belastung. Belastungen durch Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens einher. /. zusätzliche Lärmentgehende betriebsbedingte Lärmentwicklung betrifft vor wicklung allem den Straßenverkehrslärm mit Schwerpunkt im Bereich der Geyener Straße. Das zwischenzeitlich erstellte Lärmgutachten stuft die Belastung als erheblich ein. Als mindernde Maßnahmen werden die Errichtung einer Lärmschutzwand / -wall entlang der Geyener Straße in Verbindung mit Festsetzungen zum passiven Lärmschutz (Grundrissanordnungen) empfohlen. Für die Bestandsbebauung entlang der Pariser Straße wird aufgrund der geplanten Umbaumaßnahme (Abrücken einer Fahrspur von der Bestandsbebauung) lediglich eine Pegelerhöhung um maximal 1,7 d(B)A zu erwarten sein. 19 erheblich ja nein ja ja Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen insbesondere im Bereich der Geyener Straße von 1.391 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden Wohngebiete aufgrund der geplanten Umbaumaßnahme Pariser Straße (Abrücken einer Fahrspur von der Bestandsbebauung) nicht erheblich sein; in dem neuen Wohngebiet wird die Zunahme des Verkehrsaufkommens eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 20 Der zusätzliche Verkehr wird zu entsprechenden Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen, die unter Berücksichtigung der empfohlenen Lärmschutzmaßnahmen allenfalls als Belastungen von geringer Erheblichkeit eingestuft werden. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 21 Positive Wirkungen: Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und das geplante Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – das Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht. 5.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen einher: Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Wirkfaktor Baubedingte Beeinträchtigungen Verlust von Biotopen In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrich. /. durch baubedingte tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in Flächeninanspruchunterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch nahme genommen. Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Beeinträchtigung von Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und Schadstoff. /. Biotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die zeitliche Verlärmung, mit Abschluss der Arbeiten enden. Schadstoffeinträge Aufgrund der bereits bestehenden Störungen durch die und visuelle Störunbenachbarten Verkehrsbänder und die Erholungsnutzung gen sowie der vorübergehenden Wirkung sind die Beeinträchtigungen nicht erheblich. Anlagebedingte Beeinträchtigungen 95.380 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme Verlust / Funktionsder nachfolgenden Biotoptypen (vgl. Tabelle 4, S.17). m2 verlust von Lebensräumen für Pflanzen [m2] und Tiere durch 95.380 Acker (3.1) Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung Funktionsverlust und Beeinträchtigung von Austausch-/ Wechselbeziehungen von Teilbzw. Gesamtlebensräumen durch Zerschneidung bzw. Barrierewirkung 95.380 m2 Durch die großflächige Inanspruchnahme der Ackerfläche geht ein elementarer Teil- bzw. Gesamtlebensraum verloren, der nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der Umgebung von Bedeutung ist. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung zwar erheblich, jedoch deutlich zu relativieren. erheblich s.u. nein ja ja PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 Tabelle 7: 22 Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von Die von dem Wohngebiet ausgehende Lärmentwicklung . /. Biotopen durch akussowie auch optische Emissionen können eine Störwirkung tische und optische auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben. Emissionen Die vorhandenen Wohngebiete, die bestehende Erholungsnutzung und die angrenzenden Verkehrsbänder verursachen eine bestehende Grundbelastung, sodass die zusätzliche Beeinträchtigung nicht als erheblich eingestuft wird. erheblich nein Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Plangebiet vorkommenden Bruthabitate der 3 Feldlerchen-Paare und das Rebhuhn-Revier, die durch die Bebauung überplant werden, wodurch die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen und Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 3, S. 9). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet. Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen handelt. Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. Gesamt2 lebensräume im Gesamtumfang von 95.380 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 5.2.4. 23 Schutzgut Boden Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden einher: Tabelle 8: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporärer) Verlust In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrich. /. von Bodenfunktionen tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in durch Bodenlager, unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp. Baustraßen etc. Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und (Wirkfaktoren: AbBodenwasserhaushalt). grabung, AufschütDa die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären tung, Verdichtung) Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Temporäre BeeinInfolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betan. /. trächtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende denschutzfunktionen Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. durch baubedingten Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen Schadstoffeintrag (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 29) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 29) Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust von Boden51.565 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer beflächen durch (Teil-) m2 sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen Versiegelung Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte Versiegelung im Umfang von 51.565 m2 (31.353 m² + 20.212 m², vgl. Tabelle 4, S.17) wodurch es zum Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion kommt. Neben den biologischen werden auch die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich beeinträchtigt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Keine BeeinträchtiVon dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten er. /. gungen zu erwarten heblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich s.u. vermeidbar ja nein Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 5.2.5. 24 Schutzgut Wasser Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser einher: Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Gefahr der GrundInfolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betan. /. wasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende zung Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 29) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 29) Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der 51.565 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte Grundwasserneubilm2 Versiegelung im Umfang von 51.565 m2 (31.353 m² + dungsrate durch den 20.212 m², vgl. Tabelle 4, S.17). Dadurch kommt es zum Verlust der InfiltratiVerlust versickerungswirksamer Flächen. onsfläche über Es ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete OberGrundwasserleitern flächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern, sodass zwar die versickerungswirksame Fläche reduziert wird, jedoch die Grundwasserneubildungsrate weitgehend erhalten bleibt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine BeeinVon dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten er. /. trächtigungen zu erheblichen Beeinträchtigungen aus. warten. erheblich vermeidbar ja nein Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 5.2.6. 25 Schutzgut Klima und Luft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima / Luft einher: Tabelle 10: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen . /. Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzfunktion durch Bauzeit bar. bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten. emissionen Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DBBahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung des 51.565 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte Geländeklimas durch m2 Versiegelung im Umfang von 51.565 m2 (31.353 m² + Neuversiegelung 20.212 m², vgl. Tabelle 4, S.17). Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen . /. Luftqualität durch Verkehrsaufkommen einher (vgl. Kapitel 5.2.2, S. 18), das Schadstoffemissionen wiederum eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge aus zusätzlichem haben wird. Die Beeinträchtigung ist jedoch unter BerückVerkehr sichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) sowie die Verkehrsbewegungen in den vorhandenen, angrenzenden Wohngebieten und deren Emissionen zu relativieren. Beeinträchtigung der Von dem geplanten Wohngebiet gehen keine betriebs. /. Luftqualität bedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich nein nein ja nein Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 5.2.7. 26 Schutzgut Landschaft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft einher: Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporäre) ÜberWährend der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle . /. formung von Landcharakterisiert. schaftseinheiten Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären durch baubedingte Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Überformung der 95.380 Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der landlandschaftlichen m² wirtschaftlichen Nutzung durch die Wohngebietsnutzung Eigenart (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete, ist die Beeinträchtigung zwar erheblich, aber zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine BeeinVon dem geplanten Wohngebiet geht keine betriebs. /. trächtigungen zu erbedingte erhebliche Beeinträchtigung aus. warten. erheblich s.u. ja nein Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 5.2.8. 27 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Mit Schreiben vom 28.01.2015 hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim bestätigt, dass die „Belange des Bodendenkmalschutzes […] im Rahmen der Vorbereitung der Bauleitplanung […] angemessen berücksichtigt worden und im Ergebnis nicht mehr abwägungsrelevant für die Planung“ sind. Diese Einschätzung wird ebenfalls in der eMail des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (Frau Ermert) vom 16.04.2015 bestätigt. Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht betroffen. 5.2.9. Wechselwirkungen Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt. Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können. Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren. Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der Wechselwirkungen möglich. Schutzgut Mensch  Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft)  Mit der Realisierung des Planvorhabens geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 1.391 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen auf die Landschaft sowie Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Klima Luft)  Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – wirkt sich nicht nur positiv auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus, sondern hat auch positive Wirkungen im Hinblick auf das Landschaftsbild und die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen) Schutzgut Tiere und Pflanzen  Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche. Es ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete Ober- PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 28 flächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser)  Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – wirkt sich nicht nur positiv auf die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen aus, sondern fördert auch die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete und wirkt sich positiv im Hinblick auf das Landschaftsbild aus. (Schutzgut Mensch, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Boden  Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Wasser, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Wasser  Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. (Es ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete Oberflächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern) Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Klima / Luft  Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 1.391 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Mensch) Schutzgut Landschaft  Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch einen Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Tiere und Pflanzen)  Die vorgesehene weiträumige Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – entlang des Siedlungsrandes hat nicht nur eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild, sondern wirkt sich auch fördernd auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus. Ebenso trägt sie zur biotischen Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen bei. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen) Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 5.3. 5.3.1. 29 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vermeidung und Verringerung Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt, die – soweit notwendig – auch als Auflage in den Baugenehmigungsverfahren (z.B. über Nebenbestimmungen) rechtlich bindend werden sollten. Schutzgut Mensch  Durch die Überplanung der Landwirtschaftsflächen wird keine landwirtschaftliche Existenz gefährdet.  Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.  Das zwischenzeitlich erstellte Lärmgutachten empfiehlt als mindernde Maßnahmen die Errichtung einer Lärmschutzwand / -wall in Verbindung mit Festsetzungen zum passiven Lärmschutz (Grundrissanordnung). Schutzgut Tiere und Pflanzen  Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen.  Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden.  Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf. während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern.  Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt.  Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder Eiern europäischer Vogelarten wird der Baubeginn außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten mitteleuropäischer Vogelarten (März bis August) durchgeführt. Werden die Baumaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem vor März kontinuierlich fortgesetzt, können die Bauarbeiten in der folgenden Brutzeit fortgesetzt werden.  Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – eine ökologische Anreicherung.  Die im Kapitel 3 (Seite 9) aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Artenschutzprüfung sind zu berücksichtigen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 30 Schutzgut Boden  Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden;  Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß;  Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt.  Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten.  Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt.  Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt. Schutzgut Wasser  Es ist geplant, das anfallende unbelastete Oberflächenwasser vor Ort in Mulden zu versickern.  Zur Vermeidung von Grundwasserkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen.  Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten. Schutzgut Landschaft  Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen.  Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden.  Bestehende Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen.  Die Naherholungsfunktion der Umgebung wird nicht unterbunden.  Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf.  Die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 31 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter  Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten und die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Hinblick auf den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 5.3.2. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern. 5.3.2.1. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) Die Artenschutzprüfung (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014) legt zur Gewährleistung der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang fest, dass für die im Plangebiet nachgewiesenen 3 Feldlerchen-Reviere und das 1 Rebhuhn-Revier vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) im Gesamtumfang von 1,5 ha durchgeführt werden. Diese Maßnahmen M1a bis M1d umfassen die Biotopstrukturen Wildkrauteinsaat, Luzerne-Brache, Ackerbrache und die Anlage von Lerchenfenstern. Die Einzelmaßnahmen sind in ihrer Wirkung multifunktional und kommen sowohl der Feldlerche wie auch dem Rebhuhn zugute, aber auch weiteren Arten der offenen Kulturlandschaft. Die Maßnahmen werden voraussichtlich auf angrenzenden Ackerflächen eingerichtet. Da über die Gesamtdauer der artenschutzrechtlichen Maßnahme davon auszugehen ist, dass die Brachen rotieren, wird mit der Unteren Landschaftsbehörde vereinbart, dass die Maßnahmenflächen jährlich in einem Plan verortet und damit die Maßnahme gegenüber der Unteren Landschaftsbehörde nachgewiesen wird. Den insgesamt bracheähnlichen Maßnahmen kommt gemäß dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001) der Biotopwert von 30.000 Wertpunkten zu: Tabelle 12: Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) A. Biotoptypen – Bestand Code Biotoptyp Fläche [m²] Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor Gesamtwert Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) (Sp. 4 x Sp. 5) 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 15.000 2 1 B. Biotoptypen – Planung Fläche Grund- GesamtCode Biotoptyp [m²] wert P korrekturfaktor 2 Gesamtwert Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) (Sp. 4 x Sp. 5) 5 Brachen 5.1 Brachen < 5 Jahre 15.000 Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B –Gesamtflächenwert A) 6 0,6667 30.000 4 60.000 30.000 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 32 Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor Grundwert P: Der Biotoptyp „5.1 Brachen < 5 Jahre“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) mit einem Grundwert P (Planung) von „6“ ausgewiesen. Da die Bracheflächen in Abhängigkeit von der Bewirtschaftung kleinräumig wechseln und nicht 5 Jahre an derselben Stelle liegen werden, wurde der Grundwert auf „4“ gesenkt. 5.3.2.2. Naturschutzrechtliche Kompensation Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird davon ausgegangen, dass der biotische Komplex (Biotoptypen) die abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima und Luft usw.) für die nachhaltige Sicherung des Naturhaushaltes am Standort repräsentiert. Dies bedeutet für den Kompensationsumfang, dass mit dem Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Biotoptypen auch die Beeinträchtigungen der abiotischen Naturhaushaltsfaktoren kompensatorisch ausreichend berücksichtigt sind. Der aus dem Planungsvorhaben resultierende Kompensationsbedarf wird gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) aus der Differenz der Gesamtflächenwerte A und B errechnet. Tabelle 13: Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung Wertermittlung Gesamtflächenwert B (vgl. Tabelle 5, S. 18) Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 3, S. 13) Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B –Gesamtflächenwert A) Wertpkt. 157.371 196.575 -39.204 Für das Planungsvorhaben wird somit ein Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung von 39.204 Wertpunkten ermittelt. Die VV-Artenschutz (MUNLV 2010) – und ähnlich auch die Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (MWEBWV 2010) – sieht in Bezug auf das Verhältnis der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation gemäß Eingriffsregelung folgendes vor: „Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können gleichzeitig der Kompensation gemäß Eingriffsregelung dienen und umgekehrt, und können ggf. für mehrere Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen konzipiert werden.“ Unter Berücksichtigung des kumulativen Effektes und der multifunktionalen Wirksamkeit der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen errechnet sich ein verbleibender Kompensationsumfang gem. Eingriffsregelung von 9.204 Wertpunkten. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 Tabelle 14: 33 Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung Kompensationswert vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (vgl. Tabelle 12, S. 31) Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung (vgl.Tabelle 13, S. 32) Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung Wertpkt. 30.000 -39.204 -9.204 Bei einer Wertsteigerung von 5 Wertpunkten für die Ausgleichsmaßnahme bedeutet dies, dass eine entsprechende Fläche von 1.841 m² zur Verfügung gestellt werden muss, um eine Vollkompensation zu erreichen. Die erforderliche Kompensationsmaßnahme wird von der Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes „GOP I.29 bei Sinnersdorf“ bereitgestellt. Es handelt sich hierbei um folgende Fläche:  Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstück 655 – Teilfläche 5.3.3. Gesamtbilanz Mit den artenschutzrechtlichen Maßnahmen im Umfang von 1,5 ha und einem Biotopwert von 30.000 Wertpunkten sowie der verbleibenden Kompensationsmaßnahme gem. Eingriffsregelung im Umfang von 1.841 m² (9.204 Wertpunkte) wird der notwendige Ausgleich für das Planungsvorhaben voll umfänglich gewährleistet. Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren. Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich. 6. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 7. Geplante Überwachungsmaßnahmen Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 8. 8.1. 34 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung Planungsanlass Die Stadt Pulheim plant am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das EuropaViertel, ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim, umfasst die Grundstücke Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstücke 1513 und 1632 sowie die relevanten Teilabschnitte der Geyener Straße (K 25) (Flurstück 1509) und der Pariser Straße (Flurstück 1236). Der Geltungsbereich wird in der Örtlichkeit von der Pariser Straße und dem Europa-Viertel im Nordosten, der Geyener Straße (K 25) im Westen, dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“ im Osten und der Flurstücksgrenze im Südwesten begrenzt. Damit umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim eine Fläche von rund 10,4 ha, die neben der Wohnbaufläche auch künftige Erschließungs- und Grünflächen umfasst, wobei letztere vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt. Innerhalb des Geltungsbereiches liegt auch die Fläche des Bebauungsplans Nr. 106 Pulheim, welcher die Planungsgrundlage für die Kindertagesstätte „Pariser Straße“ bildet. Der Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim wird zur übersichtlichen Abgrenzung des Geltungsbereiches Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim. 8.2. Plangebiet Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird – abgesehen von der Kindertagesstätte Pariser Straße – derzeit überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet.. Das vorhandene Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das rund 10,4 ha große Plangebiet wird derzeit überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet. Im Rahmen der faunistischen Kartierungen für die artenschutzrechtlichen Prüfungen wurden als planungsrelevante Brutvogelarten im Gebiet die Feldlerche (3 Reviere) und das Rebhuhn (1 Revier) nachgewiesen. Für diese Arten werden besondere artenschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen. Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Ackerflächen durch Feldhamster gefunden. Schutzgut Boden Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ und kleinflächig vom Bodentyp „Kolluvium“ geprägt. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 35 Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Weiter östlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Süd-Nord-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken Bendacker anschließt. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes Weiler. Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen. Schutzgut Landschaft Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich von der im Westen bis Nordosten angrenzenden Bebauung des Europa-Viertels abhebt und in Richtung Südwesten erstreckt, wo in einem Abstand von etwa 150 m die Bundesstraße B 59n verläuft, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt. Die Freifläche wird ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Plangebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim wurde durch Mitarbeiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege begangen und nachfolgend eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Weitere Ermittlungen / Untersuchungen sind nach Ansicht des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege nicht erforderlich, da nach den Untersuchungsergebnissen nicht mehr von einer Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes nach den Vorgaben der §§ 1 Abs. 3 und 11 DSchG NW auszugehen ist. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt. 8.3. Umweltauswirkungen Prüfung von Standortalternativen In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden. Umweltauswirkungen des Plans Mit dem Planvorhaben wird die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 36 Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher: Schutzgut Mensch  Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben.  Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen insbesondere im Bereich der Geyener Straße von 1.391 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in dem neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten.  Der zusätzliche Verkehr wird zu entsprechenden Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen, die unter Berücksichtigung der empfohlenen Lärmschutzmaßnahmen allenfalls als Belastungen von geringer Erheblichkeit eingestuft werden.  Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und das geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – das Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht. Schutzgut Tiere und Pflanzen  Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen handelt.  Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. 2 Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 95.380 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.  Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Plangebiet vorkommenden Bruthabitate der 3 Feldlerchen-Paare und das Rebhuhn-Revier, die durch die Bebauung überplant werden, wodurch die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahmen wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen und Rebhühner des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 3, S. 9). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet.  Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 37 Schutzgut Boden  Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind. Schutzgut Wasser  Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlerer Erheblichkeit zu. Schutzgut Klima und Luft  Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu. Schutzgut Landschaft  Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit.  Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert.  Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter  Mit Schreiben vom 28.01.2015 sowie eMail vom 16.04.2015 hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim bestätigt, dass die „Belange des Bodendenkmalschutzes […] im Rahmen der Vorbereitung der Bauleitplanung […] angemessen berücksichtigt worden und im Ergebnis nicht mehr abwägungsrelevant für die Planung“ sind. Wechselwirkungen  Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 38 aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der Versiegelung von Flächen. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt. Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern. Mit den artenschutzrechtlichen Maßnahmen im Umfang von 1,5 ha und einem Biotopwert von 30.000 Wertpunkten sowie der verbleibenden Kompensationsmaßnahme gem. Eingriffsregelung im Umfang von 1.841 m² (9.204 Wertpunkte) wird der notwendige Ausgleich für das Planungsvorhaben voll umfänglich gewährleistet. Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren. Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich. Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen: Tabelle 15: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Baubedingte Auswirkungen geringe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit --- Klima / Luft --- Landschaft --- Kultur- und sonstige Sachgüter --- Anlagebedingte Auswirkungen --mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit --mittlere Erheblichkeit --- Betriebsbedingte Auswirkungen mittlere Erheblichkeit ------geringe Erheblichkeit ----- Ergebnis mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit geringe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit nicht betroffen PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 9. 39 Literatur und Karten Bezirksregierung Köln (2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region Köln (Stand: Oktober 2011) BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn club L94 LandschaftsArchitekten GmbH (2015): Gestaltungskonzept Grünzug Geyener Berg, Pulheim – Vorentwurfspräsentation, 21.01.2015 DEUTSCHER W ETTERDIENST (2012): Klimadaten Deutschland – Online. – www.dwd.de DSchG (2013): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S. 716), 1. ÄndG vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 27. Juli 2013 GD – GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-W ESTFALEN (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden, 2. überarb. Auflage. CD-ROM. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S. GRASY, H. & Zanolli, A. (2015): Bebauungsplan Nr. 113 Stadt Pulheim – Schalltechnische Untersuchung der Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr und Gewerbe KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Bebauungsplan 113 „Auf dem Geyener Berg Süd“, der Stadt Pulheim – Artenschutzprüfung. Manuskript, 46 S. KONRATH W ENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014): Erläuterungsbericht zur Rahmenplanung Geyener Berg, Pulheim und der städtebaulichen Entwürfe des BP Nr. 113 Pulheim UND LANUV (2014): „Planungsrelevante Arten“ im Bereich des Messtischblattes TK25 5506 Frechen – Online-Auswertung – www.naturschutzinformationen-nrw.de LG NW (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft – Landschaftsgesetz – LG. 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568) Stand 16.03.2010 (GV. NRW S. 185 / SGV. NRW S. 791) BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2015): Bauleitplanung der Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 113 – Geyener Straße – Belange des Bodendenkmalschutzes (28.01.2015, 333.45-111.1/11-002) LVR-AMT FÜR LVR-AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2015): Beteiligung als Träger öffentlicher Belange – Abschluss der archäologischen Maßnahmen – eMail vom 16.04.2015 LWG (2010): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG. 25.06.1995; zuletzt geändert am 16.03.2010 MBEWWV / MKULNV – Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ MKULNV NRW (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen (Az.: III-4 - 615.17.03.09). Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH (Trier): J. Bettendorf, R. Heuser, U. JahnsLüttmann, M. Klußmann, J. Lüttmann, Bosch & Partner GmbH: L. Vaut, Kieler Institut für Landschaftsökologie: R. Wittenberg. Schlussbericht PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Mai 2015 40 MSWKS & MUNLV – MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND W OHNEN, KULTUR UND SPORT & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH, Neuss. 149 S. MUNLV – Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010 PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 / 115 – Faunauntersuchung. Manuskript, 6 S. PLANUNG UND LANDSCHAFT (2015): Stadt Pulheim – Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim – Umweltbericht – Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 9. Änderung STADT PULHEIM (2014): Erschließung BP 113, Pulheim – Mulden-Rigolenversickerung mit Überlauf in den Pulheimer Bach – Erläuterungsbericht zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis STADT PULHEIM (2014): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44. 23-81. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. W EISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). UBA – UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung). 53 S. * Anhang WHG (2012): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushalts-Gesetz – WHG. 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) Stand 24.02.2012 (BGBl. I S.212, 249) WOLFF-STRAUB, R., BÜSCHER, D., DIEKJOBST, H., FASEL, P., FOERSTER, E., GÖTTE, R., JAGEL, A., KAPLAN, K., KOSLOWSKI, I., KUTZELNIGG, H., RAABE, U., SCHUMACHER, W. & VANBERG, C. (1999): Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) in Nordrhein-Westfalen (3. Fassung) — Schriftenr. LÖBF NRW 17 Wurzel, M. (2014): Archäologische Sachstandsermittlung in Pulheim „Auf dem Geyener Berg“ Flur 6, Flurstück 1632 (ehemals 828) Bebauungsplan 113 (Wohnbaugebiet) im Zusammenhang mit der Erschließung eines Neubaugebietes Zwischenbericht (NW 2014/1061)Martin Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Stahnsdorf und Jülich PL Planung und Landschaft Essen, Mai 2015