Daten
Kommune
Pulheim
Größe
3,2 MB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Projekt:
140812
Bebauungsplan Nr. 113
Stadt Pulheim
Schalltechnische Untersuchung der Lärmeinwirkungen
durch Straßenverkehr und Gewerbe
- 150517-3 BSI za 140812 -
Holger Grasy +
Alexander Zanolli GbR
Köln
-
Bocholt
Bau- und Raumakustik
Schallimmissionsschutz
Wärme- und
Kondensatfeuchteschutz
Schwingungs- und
Erschütterungsschutz
Altenberger-Dom-Straße 81
D-51467 Bergisch Gladbach
04. Juni 2015
Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli
T. +49 (0)2202 9 29 75 80
F. +49 (0)2202 9 29 75 85
info@gz-engineering.de
www.gz-engineering.de
Sparkasse KölnBonn
IBAN:
DE38 3705 0198 0040 8421 63
BIC:
COLSDE33XXX
BLZ:
37050198
Konto
40842163
USt-IdNr. DE239983669
Gesellschafter
Holger Grasy,
Dipl.-Ing.(FH)
Hinweis:
Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers.
Beratender Ingenieur
Ingenieurkammer Bau NRW
Mitgliedsnummer 727 437
Alexander Zanolli,
Dipl.-Ing.(FH)
Beratender Ingenieur
Ingenieurkammer Bau NRW
Mitgliedsnummer 713 387
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
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Inhalt:
Seite
1.
Situation und Aufgabenstellung..................................................................................... 3
2.
Grundlagen ...................................................................................................................... 4
2.1
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten .................................................................. 4
2.2
Vorgesehene Nutzung des Plangebietes ....................................................................... 4
2.3
Technische Grundlagen .................................................................................................. 4
3.
Anforderungen ................................................................................................................ 6
3.1
Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG ................................................................. 6
3.2
Baugesetzbuch – BauGB ................................................................................................. 6
3.3
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ......................................................................... 7
3.4
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm 1998.................................. 8
4.
Berechnungsgrundlagen................................................................................................. 9
4.1
Prognoseberechnung ...................................................................................................... 9
4.2
Immissionssorte .............................................................................................................. 9
4.3
Berechnungsverfahren .................................................................................................. 10
5.
Schallemissionen .......................................................................................................... 10
5.1
Emissionen Straßenverkehr ......................................................................................... 10
5.2
Emissionen Gewerbelärm............................................................................................. 12
6.
Berechnungsergebnisse und Beurteilung .................................................................... 13
6.1
Verkehr nach DIN 18005 ................................................................................................ 13
6.2
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 .............................................................................. 15
6.3
Gewerbelärm ................................................................................................................. 16
7.
Vorschläge für textliche Festsetzungen ....................................................................... 17
8.
Zusammenfassung ........................................................................................................ 17
Anlagen:
A1-1 bis A1-3
..... Rasterlärmkarte Beurteilungspegel / Konfliktdarstellung nach DIN 18005
A2-1 bis A2-3 .......................................................................... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
A3-1 bis A3-3 .... Rasterlärmkarten Beurteilungspegel / Spitzenpegel nach TA-Lärm / ISO 9613
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
1.
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Situation und Aufgabenstellung
In Pulheim soll der Bebauungsplan Nr. 113 aufgestellt werden. Das Plangebiet soll
als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Auf das Plangebiet wirken Straßenverkehrslärm und Gewerbelärm ein. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sollen die Lärmeinwirkungen berechnet und beurteilt werden.
In nachstehender Übersicht ist das Plangebiet dargestellt:
Lageplan: Untersuchungsgebiet mit Umfeld (ohne Maßstab)
Hinweis:
Hinweise auf rechtliche Zusammenhänge und Entscheidungen aus unserem Hause
sind nicht als Rechtsberatung im Sinne des RBerG zu sehen. Bei der Bewertung umweltschutzrelevanter und bautechnischer Situationen sind derartige Hinweise aus
rechtlicher Sicht zulässig und üblich.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
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2.
Grundlagen
2.1
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das Plangebiet liegt süd-westlich des Ortskerns von Pulheim in Richtung Geyen.
Nord-westlich endet das Plangebiet an der Geyener Straße, nord-östlich wird es
durch die Pariser Straße begrenzt. Im Süd-Westen und Süd-Osten befindet sich derzeit unbebautes Land.
Weiter nördlich und nordwestlich hinter der Geyener Straße befinden sich ein Lebensmittelmarkt sowie zwei weitere Gewerbebetriebe.
2.2
Vorgesehene Nutzung des Plangebietes
Das Plangebiet soll gemäß dem Entwurf der Stadt Pulheim als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden.
2.3
Technische Grundlagen
2.3.1
Gesetze und Erlasse, Normen und Richtlinien
Gesetze und Erlasse
BImSchG
Bundesimmissionsschutzgesetz
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
BauGB
Baugesetzbuch
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Bau NVO
4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung)
RBerG
Rechtsberatungsgesetz
TA Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundesimmissionsschutzgesetz vom 26.08.98
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
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Normen und Richtlinien
DIN 1320
Akustik, Grundbegriffe ; 1997-6
DIN 4109 ff
Schallschutz im Hochbau;
Anforderungen und Nachweise; 1989
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau
Teil 1:Anforderungen, Entwurf Oktober 2006
DIN 18005-1
Schallschutz im Städtebau; 2002-7
DIN 18005-1 Bbl.1 Schallschutz im Städtebau; 1987-5
DIN 18005-2
Schallschutz im Städtebau; 1991-9
DIN 1320
Akustik, Grundbegriffe; 1997-6
DIN ISO 9613-2
Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; 1999-10
Regelwerke
RLS90
2.3.2
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Bundesministerium für Verkehr, Ausgabe 1990
Verwendete Unterlagen
Ortstermin im Plangebiet
Besprechungs- und Abstimmungstermine bei der Stadt Pulheim
Digitale Grundkarten DGK 5, zur Verfügung gestellt durch die Stadt Pulheim
Entwurf des Bebauungsplans, Stadt Pulheim
Angaben über die anzusetzenden Verkehrsmengen, 29.05.2015,
Planungsbüro VIA eG
Schalltechnische Untersuchung „Dokument 020312 Pulheim B-Plan 76“,
08.Mai2012, Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Ing. U. Ritterstaedt
2.3.3
Literatur
„Lärm – Wirkung und Bekämpfung“
Dr. Ising
„Taschenbuch Akustik Teil 1 u. 2“
Fasold – Kraak – Schirmer
„Stadtplanung“
Braam
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
2.3.4
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Technische Hilfsmittel
PC-gestütztes Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm
SoundPlan Version 7.4, Fa. Braunstein & Berndt
3.
Anforderungen
3.1
Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG
Zweck des Gesetzes ist es u. a. (§1), Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten u. a. für die Errichtung und den Betrieb von
Anlagen (§2).
Entsprechend § 50 sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen … die
für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass
schädliche Umwelteinwirkungen…auf die ausschließlich oder überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit
wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.“
3.2
Baugesetzbuch – BauGB
Im BauGB wird im ersten Teil die Bauleitplanung thematisiert.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine
dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten (§1 (5)).
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere nach §1 (6) zu berücksichtigen (Auszug):
1.
…
7.
8.
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere….
…
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie die Bevölkerung insgesamt
die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer
verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung
…
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
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Hinsichtlich dem Umweltschutz gilt ergänzend die Vorschrift nach §1a:
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei
sind zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzung die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen
zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige
Maß zu begrenzen.
3.3
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau
Die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ist für die Bauleitplanung das maßgebliche Regelwerk. Hierbei werden die Berechnungsverfahren für Geräuschimmissionen von sämtlichen Quellen definiert. Die Bewertung der ermittelten Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage von Orientierungswerten, welche im Rahmen der Bauleitplanung eine Richtschnur zur Einschätzung der Geräuschbeaufschlagung in einem Gebiet geben sollen.
Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind nicht als Grenzwerte zu betrachten sondern sollen in Abwägung mit den sonstigen Kriterien abgewogen werden.
Die Orientierungswerte sollen bereits auf dem Rand der Baufläche oder der überbaubaren Grundstücksfläche im jeweiligen Baugebiet bezogen werden. Sie dienen
folglich dem Schutz der Wohnung bzw. der schützenswerten Räumen in Gebäuden.
3.3.1
Orientierungswerte der DIN 18005
Nachfolgend werden die Orientierungswerte gem. DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 für die
für das Plangebiet vorgesehene Nutzung als Wohngebiet aufgeführt:
Orientierungswerte für entsprechend DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1. Ziffer1.1b)
Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebieten
Tags
50 dB
Nachts
40 dB bzw.
35 dB
Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten
Tags
55 dB
Nachts
45 dB bzw.
40 dB
Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)
Tags
60 dB
Nachts
50 dB bzw.
45 dB
Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)
Tags
65 dB
Nachts
55 dB bzw.
50 dB
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
3.4
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Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm 1998
Die Verwaltungsvorschrift gilt für Anlagen, welche als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils
des BImSchG unterliegen und nicht explizit unter Pos. 1 ausgeschlossen sind.
Maßgebliche Begriffe werden nachfolgend näher erläutert.
3.4.1
Einwirkbereich (Pos.2.2)
Der Einwirkbereich einer Anlage wird auf eine Fläche begrenzt, in der von der Anlage ausgehenden Geräusche
1. einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für
diese
Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert (IRW) liegt, oder
2. Geräuschspitzen verursachen, die den für deren Beurteilung maßgebenden IRW
erreichen.
3.4.2
Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche (Pos. 2.4)
Vorbelastungen im Sinne der TA-Lärm ist, die Belastung eines Immissionsortes mit
Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt,
ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage.
Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu
beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanter Anlage) oder tatsächlich (bei bestehender Anlage) hervorgerufen wird.
Gesamtbelastung im Sinne der TA-Lärm ist, die Belastung eines Immissionsortes,
die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt.
Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage
ausgehen.
3.4.3
Beurteilungspegel Lr (Pos. 2.10)
Der Beurteilungspegel ist diejenige Größe, welche nach Berücksichtigung von Zuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und für Tageszeiten
mit erhöhter Empfindlichkeit an einem Immissionsaufpunkte gebildet wird, und auf
den sich die Immissionsrichtwerte beziehen.
3.4.4
Kurzzeitige Geräuschspitzen (Pos. 2.9)
Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der TA-Lärm sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen
Betriebsablauf auftreten.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
3.4.5
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Immissionsrichtwerte (Pos. 6.1)
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche gilt vorbehaltlich
verschiedener Regelungen als sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.
Die Immissionsrichtwerte (IRW) für den Beurteilungspegel betragen für
Immissionsorte außerhalb von Gebäuden:
tags
a) in Industriegebieten
b) in Gewerbegebieten
c) in Kern-, Dorf- u. Mischgebieten
d) in allg. Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten
e) in reinen Wohngebieten
f) in Kurgebieten, Krankenhäuser u. Pflegeanstalten
nachts
70 dB(A)
65 dB(A)
50 dB(A)
60 dB(A)
45 dB(A)
55 dB(A)
40 dB(A)
50 dB(A)
35 dB(A)
45 dB(A)
35 dB(A)
Darüber hinaus gilt, dass einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A)
überschreiten dürfen.
4.
Berechnungsgrundlagen
4.1
Prognoseberechnung
Für die Ermittlung von Beurteilungspegeln wird eine Software zur Schallausbreitung
verwendet, die entsprechend den rechtlichen Vorgaben die normkonforme Schallausbreitung und die Beurteilung gem. den einschlägigen Richtlinien durchführt.
Schallausbreitungsberechnungen nach der DIN 18005 erfolgt im vorliegenden Fall
für die Quellenart Straßenverkehr. Schienenverkehrslärm sowie Flugverkehrslärm
sind auftragsgemäß nicht zu berücksichtigen.
Für die Berechnung und Beurteilung der Einwirkungen durch Gewerbelärm werden
die Vorgaben der TA-Lärm bzw. der ISO 9613-2 berücksichtigt.
4.2
Immissionssorte
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden keine Einzelpunkte gesetzt. Es werden Rasterlärmkarten in drei unterschiedlichen Höhen (2 m,
4 m und 8 m) berechnet und für die Beurteilung herangezogen. Neben den Rasterlärmkarten werden für den Straßenverkehrslärm auch sogenannte Konfliktkarten berechnet. Konfliktkarten weisen die Pegeldifferenz zwischen berechnetem Beurteilungspegel und dem Orientierungswert gemäß DIN 18005 aus.
Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 werden die Rasterlärmkarten herangezogen und die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm für ein Allgemeines Wohngebiet energetisch addiert. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben der
DIN 4109
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
4.3
Seite 10 von 17
Berechnungsverfahren
Für die Berechnung der Schallausbreitung werden folgende Berechnungsverfahren
verwendet:
Straßenverkehr
Gewerbelärm
RLS 90
TA-Lärm / ISO 9613
Zur Berücksichtigung der Topografie wurde ein Geländemodell auf Basis von Laserüberfliegungsdaten DGM1L erstellt, auf das die Schallquellen, Hindernisse, Gebäude, etc. aufgesetzt wurden.
5.
Schallemissionen
In den nachfolgenden Punkten werden die in der Berechnung angesetzten Schallemissionen beschrieben.
5.1
Emissionen Straßenverkehr
Zur Beurteilung der Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr wurde durch die
Stadt Pulheim das Verkehrsgutachten des Planungsbüros VIA eG zur Verfügung gestellt. In diesem Verkehrskonzept wird unter anderem die nun geplante Prognosesituation mit zwei Haupterschließungsstraßen für das Gebiet des Bebauungsplans Nr.
113 sowie die weiteren, zu einem späteren Zeitpunkt folgenden Baugebiete (Bebauungspläne Nr. 114 und 115) abgehandelt. Auf Basis dieses Gutachtens wurden
durch das Büro VIA die zu erwartenden Verkehrsmengen sowie die Lkw-Anteile auf
der Geyener Straße und der Pariser Straße für den Zeitpunkt, an dem alle geplanten
Wohngebäude gebaut und bezogen sind abgeschätzt. Eine jährliche Verkehrssteigerung ist laut Aussage des Büros VIA in diesem Bereich von Pulheim nicht zu erwarten.
Anhand der prognostizierten Knotenpunktbelastungen ergibt sich für die Geyener
Straße im Bereich des Plangebiets ein durchschnittliches werktägliches Verkehrsaufkommen von 9.420 Kfz/d. Stadteinwärts erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf
12010 Kfz/d und in Richtung Geyen auf 10175 Kfz/d. Für die Pariser Straße wurde ein
DTV von 2950 Kfz/d durch das Büro VIA ermittelt. Die zu erwartende Verkehrsbelastung auf der Sonnenallee wurde seitens des Büros VIA mit 3900 Kfz/d angegeben.
Die Lkw-Anteile werden für die Geyener Straße mit 3% und für die Pariser Straße
sowie die Sonnenallee mit weniger als 3% durch das Büro VIA ermittelt. In der Berechnung wurde für diese Straßen ein Lkw-Anteil von 3% in Ansatz gebracht.
Weiter wurde die im Süd-Westen verlaufende B59 im Berechnungsmodell berücksichtigt. Nach Angaben der Stadt Pulheim kann für die B59 mit einem DTV von
16800 Kfz/d gerechnet werden. Die Verteilung Tag / Nacht sowie die Lkw-Anteile
wurden den Vorgaben der RLS90 entnommen.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
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Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen sind nicht zu vergeben. Eventuelle
Zuschläge für Steigung / Gefälle werden anhand des zugrunde gelegten Geländemodells automatisch durch die Software SoundPlan vergeben. Im vorliegenden Fall,
sind demnach keine Zuschläge für Gefälle / Steigungen zu vergeben.
Aufgrund der teilweise nur einseitigen Bebauung bzw. der offenen Bebauung sind
nach den Vorgaben der RLS90 keine Zuschläge für Mehrfachreflexionen zu vergeben.
In nachstehender Tabelle sind die angesetzten Parameter nach RLS90 wiedergegeben:
Tabelle 1: Dokumentation Parameter Straßenverkehr
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
5.2
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Emissionen Gewerbelärm
Zur Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbelärmimmissionen
wurde die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Ritterstaedt vom 08.
Mai 2012 verwendet. Die darin enthaltenen Berechnungsansätze wurden in das eigene Berechnungsmodell eingearbeitet und zur Kontrolle eine Einzelpunktberechnung analog zur schalltechnischen Untersuchung des Büro Ritterstaedt durchgeführt. Die Berechnungsansätze der schalltechnischen Untersuchung des Büro Ritterstaedt wurden hierbei nicht auf Plausibilität geprüft sondern mit den relevanten Parametern in das eigene Model übernommen. Hierbei kommt es trotz sorgfältiger Arbeit zu Differenzen. Dies kann beispielsweise darauf zurückgeführt werden, dass in
der schalltechnischen Untersuchung des Büro Ritterstaedt augenscheinlich kein digitales Geländemodell zu Grunde gelegt wurde, im eigenen Berechnungsmodel jedoch ein Geländemodell verwendet wurde. Die Prüfung anhand der Einzelpunktberechnung ergab, dass die Ergebnisse aus der schalltechnischen Untersuchung des
Büro Ritterstaedt im Wesentlichen erreicht wurden, teilweise sogar geringe Erhöhungen der Beurteilungspegel ermittelt wurden. In der Betrachtung des Gewerbelärms im Zuge dieser schalltechnischen Untersuchung werden somit etwas höhere
Lärmbelastungen durch Gewerbelärm zugrunde gelegt.
Im Einzelnen wurden nachfolgende Gewerbelärmemissionen berücksichtigt:
•
•
•
Betrieb des Lebensmittelmarktes
Betrieb Firma Schreier: Verkauf und Werkstatt für Gartengeräte; Stellplätze für
Wohnwagen
Betrieb Firma Wooning: Gartenbaubetrieb
Lärm aus der vorhandenen und aus der geplanten Kindertagesstätte innerhalb des
Plangebiets wurde bei der schalltechnischen Untersuchung für den Gewerbelärm
nicht berücksichtigt, da es sich bei Kindertagesstätten unserer Auffassung nach um
Anlagen für soziale Zwecke handelt, die nach TA-Lärm nicht zu beurteilen sind.
Weitere relevante Gewerbelärmquellen im Sinne der TA-Lärm konnten beim Ortstermin im Umfeld des Plangebiets nicht festgestellt werden.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
6.
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Berechnungsergebnisse und Beurteilung
Zur Berechnung und Beurteilung der Schallimmissionen durch Straßenverkehr wurden Rasterlärmkarten im Freifeld, also ohne die geplante Bebauung, in den Höhen
2 m, 4 m und 8 m angefertigt. Gleiches gilt für die Schallimmissionen durch Gewerbelärm.
6.1
Verkehr nach DIN 18005
Gemäß des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 113 wurde eine Lärmschutzwand entlang der Geyener Straße berücksichtigt. Die Lärmschutzwand wurde
mit einer Höhe von 3,0 m im Berechnungsmodell modelliert. Im Westen des Plangebiets geht die Lärmschutzwand in einen Lärmschutzwall, der senkrecht zur Geyener
Straße verläuft, über. Die Lage der Lärmschutzwand und des Lärmschutzwalls ist in
den Anlagen dargestellt.
Die Berechnungsergebnisse sind in Form von Rasterlärmkarte in den Anlagen wie
folgt dargestellt:
Anlage A1-1
Anlage A1-2
Anlage A1-3
Berechnungshöhe 2 m
Berechnungshöhe 4 m
Berechnungshöhe 8 m
Der Aufbau der einzelnen Anlagen ist wie folgt:
Oben links:
Oben rechts:
Unten links:
Unten rechts:
Beurteilungspegel Tagzeitraum
Beurteilungspegel Nachtzeitraum
Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 im Tagzeitraum
Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 im Nachtzeitraum
Wie den Rasterlärmkarten zu entnehmen, werden die Orientierungswerte nach
DIN 18005 für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) überschritten. Aufgrund der abschirmenden Wirkung der Lärmschutzwand bzw. des Lärmschutzwalls betragen die
Überschreitungen bei einer Berechnungshöhe von 2 m (Außenwohnbereich) in der
Fläche hinter der Lärmschutzwand am Tag maximal 1 dB(A). Entlang der Pariser
Straße ist keine Lärmschutzwand vorhanden, sodass in diesem Bereich die Überschreitungen der Orientierungswerte in 2 m Höhe an der Grundstücksgrenze am
Tag bis zu 8 dB(A) betragen.
Im Westen des Plangebiets ist ein 3 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen, sodass
das westlichste Gebäude bzw. dessen Außenwohnbereich in 2m Höhe vom Verkehrslärm auf der Geyener Straße abgeschirmt wird. Im Einmündungsbereich des
neuen Kreisverkehrs „Am Bendacker“ wird die östliche Grundstücksseite dieses Gebäudes ebenfalls mit Beurteilungspegeln von bis zu 60 dB(A) in 2 m Höhe beaufschlagt, da die Lärmschutzwand in etwa am Beginn des Gebäudes endet. Gleiches
gilt für den Außenwohnbereich der neu geplanten Kindertagesstätte in diesem Bereich, wobei der Beurteilungspegel von 60 dB(A) nur unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu erwarten ist.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
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Im Falle der Berechnungshöhen 4 m und 8 m steigen die Beurteilungspegel und somit auch die Überschreitungen auf bis zu 8 dB(A) am Tag und 10 dB(A) in der Nacht
im Bereich der geplanten Gebäude an, da die abschirmende Wirkung der Lärmschutzwand und des Lärmschutzwalls in dieser Höhe nicht mehr gegeben ist. Um
auch in diesen Berechnungshöhen eine signifikante Pegelminderung zu erhalten,
müsste die Lärmschutzwand etwa die gleiche Höhe aufweisen wie die Berechnungshöhe. Dies erscheint aus städtebaulicher Sicht nicht praktikabel und wird daher
nicht weiter betrachtet. Für die sogenannten Außenwohnbereiche wie Balkone und
Loggien kann in diesem Fall ein ausreichender Schutz gegen Außenlärm nur verwirklicht werden, wenn die Außenwohnbereiche durch eine Art Lärmschutzwand
wie zum Beispiel eine auf die Brüstung aufgesetzte Verglasung, abgeschirmt werden.
Um die höheren Etagen der Gebäude angemessen gegen Schallschutz durch Außenlärm zu schützen, verbleibt aus akustischer Sicht nur der passive Schallschutz in
Form von Schallschutzverglasungen entsprechend DIN 4109 oder eine akustisch
günstige Anordnung der Grundrisse, sodass in den verlärmten Bereichen keine Fassaden von schutzbedürftigen Räume angeordnet werden.
Nach DIN 18005 sollen bei Beurteilungspegeln im Nachtzeitraum von 45 dB(A) und
mehr mechanische Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden, um auch bei geschlossenem Fenster einen hygienischen Luftwechsel zu ermöglichen. Der Wert von
45 dB(A) im Nachtzeitraum wird mit Ausnahme des östlichen Bereichs (grün dargestellte Fläche in den Anlagen A1-1 bis A1-3, Karte oben rechts) des Plangebiets überschritten, sodass vorbehaltlich der Eigenabschirmung der Gebäude mechanische
Lüftungseinrichtungen bei Schlafräumen vorgesehen werden sollten.
Im nachfolgenden Punkt 6.2 werden die Vorgaben der DIN 4109 und die Berechnungsergebnisse der Lärmpegelbereiche vorgestellt.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
6.2
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Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche basiert auf der DIN 4109, Ausgabe 1989. Der
Entwurf zur DIN 4109, Teil 1, Ausgabe Oktober 2006, sieht für den Nachtzeitraum einen Zuschlag von 5 dB(A) für Straßenverkehrslärm zur besonderen Würdigung des
Schutzes des Nachtschlafes vor. Dieser Zuschlag wurde bei der Berechnung der
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 berücksichtigt.
Nach DIN 4109, Ausgabe 1989, ist der sogenannte „maßgebende Außenlärmpegel“
zu ermitteln, indem zu den berechneten Beurteilungspegeln des Straßenverkehrslärms 3 dB(A) addiert werden.
Zur Berücksichtigung von Gewerbelärmimmissionen wird der Immissionsrichtwert
nach TA-Lärm entsprechend der geplanten Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht energetisch addiert.
Sollten gewerbliche Anlagen im Umfeld des Plangebiets errichtet werden oder bestehende gewerbliche Anlagen verändert werden, so sind die Betreiber der Anlagen
an die Einhaltung der Vorgaben der TA-Lärm gebunden. Höhere Beurteilungspegel
als die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm können dann entsprechend nicht auf die
Bebauung einwirken.
In den Anlagen A 2-1 bis A 2-3 sind die berechneten maßgebenden Außenlärmpegel
nach DIN 4109 sowie die zugehörigen Lärmpegelbereiche dargestellt:
Anlage A2-1
Anlage A2-2
Anlage A2-3
Berechnungshöhe 2 m
Berechnungshöhe 4 m
Berechnungshöhe 8 m
In nachstehender Tabelle sind die Lärmpegelbereiche den erforderlichen bewerteten
Schalldämmmaßen, unterteilt nach Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Büroräumen, gegenübergestellt:
Raumart
erf. R`w,res. des Außenbauteils in dB
Aufenthaltsräume
Büroräume 1) u.ä.
in Wohnungen u.ä.
Lärmpegelbereich
(LPB)
maßgeblicher
Außenlärmpegel
dB(A)
I
bis 55
30
-
II
56 bis 60
30
30
III
61 bis 65
35
30
IV
66 bis 70
40
35
V
71 bis 75
45
40
VI
76 bis 80
50
45
VII
> 80
2
)
50
) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag
zum Innenraumpergel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2
) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
1
Tabelle 2: Lärmpegelbereiche und erforderliche bewertete Schalldämmmaße der Außenbauteile nach
DIN 4109
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
6.3
Seite 16 von 17
Gewerbelärm
Auf Basis der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Ritterstaedt wurden die Schallimmissionen durch die Nord- und Nordwestlich befindlichen Gewerbebetrieb in Form von Rasterlärmkarten in den Höhen 2 m, 4 m und 8 m berechnet.
Diese sind in den Anlagen A3-1 bis A3-3 wie folgt dargestellt:
Anlage A3-1
Anlage A3-2
Anlage A3-3
Berechnungshöhe 2 m
Berechnungshöhe 4 m
Berechnungshöhe 8 m
Der Aufbau der einzelnen Anlagen ist wie folgt:
Oben links:
Oben rechts:
Unten links:
Unten rechts:
Beurteilungspegel Tagzeitraum
Beurteilungspegel Nachtzeitraum
Spitzenpegel Tagzeitraum
Spitzenpegel Nachtzeitraum
Nach TA-Lärm gelten im Falle eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) nachfolgende
Immissionsrichtwerte bzw. Vorgaben für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen:
Immissionsrichtwert tags 55 dB(A)
Immissionsrichtwert nachts 40 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die vorgenannten Immissionsrichtwerte
am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Um die Vorgaben der TA-Lärm in den Rasterlärmkarten optisch hervorzuheben, wurde eine türkisfarbene Grenzwertlinie eingefügt.
Wie den Anlagen zu entnehmen, ist am Ort der geplanten Bebauung nicht mit einer
Überschreitung der Vorgaben nach TA-Lärm zu rechnen:
Der Nachtzeitraum ist insgesamt als unkritisch einzustufen, da gemäß der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüro Ritterstaedt im Nachtzeitraum keine
Schallquellen, mit Ausnahme der Rückkühler, in Betrieb sind. Warenanlieferungen
oder Kundenverkehre finden gemäß dieser Untersuchung nicht statt.
Im Tagzeitraum liegt der kritischste Fall beim Beurteilungspegel in 8 m Höhe. Die
Isophone von 55 dB(A) (=Immissionsrichtwert nach TA-Lärm) liegt im Bereich der
geplanten Schallschutzwand, jedoch reicht die Isophone nicht in den Bereich der geplanten Bebauung. Die Lärmschutzwand hat in dieser Berechnungshöhe keine abschirmende Wirkung mehr, sodass in noch größeren Höhen eher mit einer Pegelabnahme aufgrund des größeren Abstands zur Schallquelle zu rechnen ist. Bezüglich
des Spitzenpegels während des Tagzeitraums sind keine Überschreitungen zu erwarten, da der berechnete Spitzenpegel von 85 dB(A) in etwa Mitte der Straße auftritt und nicht bis in die Grundstücke reicht.
Aus schallimmissionstechnischer Sicht ist demzufolge nicht mit einem Konflikt im
Ist-Zustand zu rechnen. Für den Betrieb des Lebensmittelmarktes bedeutet dies,
dass eine Erweiterung des Marktes (beispielsweise eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche) nur in Kombination mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen möglich ist, da
ansonsten mit Überschreitungen der Vorgaben nach TA- lärm zu rechnen ist. Bei einer Veränderung der gewerblichen Anlage eine schalltechnische Untersuchung
nach TA-Lärm durchgeführt werden.
Datum: 04.06.2015
Projektnummer: 140812
Datei: 150517-3 BSI za 140812
7.
Seite 17 von 17
Vorschläge für textliche Festsetzungen
Wir schlagen vor, in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 festzuschreiben und entsprechend in der Planzeichnung
einzutragen. Weiter sollten bei Schlafräumen, die nachts mit einem Beurteilungspegel von 45 dB(A) und mehr beaufschlagt werden, mechanische Lüftungseinrichtungen zum Schutz des Nachtschlafs festgesetzt werden.
Zum Schutz des Außenwohnbereichs sollten die geplante Lärmschutzwand und der
Lärmschutzwall mit einer Höhe von mindestens 3 m festgesetzt werden. Außenwohnbereiche in den Etagen über dem Erdgeschoss sollten nicht an den straßenzugewandten Fassaden angeordnet werden oder durch einen Schallschirm am Balkon
oder an der Loggia abgeschirmt werden.
8.
Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 in Pulheim wurde eine
schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden die auf das Plangebiet
einwirkenden Lärmarten Straßenverkehrslärm und Gewerbelärm berechnet und beurteilt. Die geplante Lärmschutzwand parallel zur Geyener Straße und der Lärmschutzwall im Westen des Plangebiets wurden mit einer Höhe von 3 m in der Berechnung berücksichtigt.
Es zeigt sich, dass die Orientierungswerte nach DIN 18005 für ein Allgemeines
Wohngebiet (WA) überschritten werden. Die Überschreitungen betragen in den Bereichen, die durch die Lärmschutzwand bzw. den Lärmschutzwall abgeschirmt sind
(Berechnungshöhe 2 m) maximal 1 dB(A). In den Bereichen, an denen keine Lärmschutzwand vorgesehen ist, liegen die Überschreitungen der Orientierungswerte
nach DIN 18005 in dieser Berechnungshöhe bei ca. 8 dB(A). In den höheren Etagen
betragen die Überschreitungen der Orientierungswerte bis zu 8 dB(A) am Tag und
10 dB(A) in der Nacht, da diese Bereiche nicht mehr durch die Lärmschutzwand oder
den Lärmschutzwall abgeschirmt sind.
Weiter wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 berechnet und grafisch als
Rasterlärmkarten dargestellt.
Abschließend wurden die Gewerbelärmimmissionen auf Basis der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Ritterstaedt berechnet und mit den Vorgaben der TA-Lärm verglichen. Es zeigt sich, dass im Bereich der geplanten Gebäude
keine Überschreitungen der Vorgaben der TA-Lärm im Ist-Zustand zu erwarten sind.
grasy + zanolli engineering
A. Zanolli
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Projekt 140812
Anlage 1-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Pulheim
Pegel
in dB(A)
16
16
Tagzeitraum
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Nachtzeitraum
Schallausbreitungsberechnung
Straßenverkehr - Prognose
Variante
Lärmschutzwand h=3m
Lärmschutzwall h=3m
oben:
Schallausbreitungsrasterberechnung
Rasterweite: 2m
Berechnungshöhe: 2m
Rechenvorschrift: DIN 18005 / RLS90
Emittenten:
Geyener Straße, Pariser Straße,
Sonnenallee, B59
unten:
Konfliktkarte
Orientierungswerte nach DIN 18005
Basis:
Schallausbreitungsberechnung s.o.
angesetzte Gebietsnutzung gem.
Vorgaben der Stadt:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
16
16
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<=
>
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
10
Maßstab 1:3333
0 15 30
60
Blattgröße: DIN A3
90
120
m
Stand: 04.06.2015
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Projekt 140812
Anlage 1-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Pulheim
Pegel
in dB(A)
16
16
Tagzeitraum
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Nachtzeitraum
Schallausbreitungsberechnung
Straßenverkehr - Prognose
Variante
Lärmschutzwand h=3m
Lärmschutzwall h=3m
oben:
Schallausbreitungsrasterberechnung
Rasterweite: 2m
Berechnungshöhe: 4m
Rechenvorschrift: DIN 18005 / RLS90
Emittenten:
Geyener Straße, Pariser Straße,
Sonnenallee, B59
unten:
Konfliktkarte
Orientierungswerte nach DIN 18005
Basis:
Schallausbreitungsberechnung s.o.
angesetzte Gebietsnutzung gem.
Vorgaben der Stadt:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
16
16
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<=
>
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
10
Maßstab 1:3333
0 15 30
60
Blattgröße: DIN A3
90
120
m
Stand: 04.06.2015
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Projekt 140812
Anlage 1-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Pulheim
Pegel
in dB(A)
16
16
Tagzeitraum
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Nachtzeitraum
Schallausbreitungsberechnung
Straßenverkehr - Prognose
Variante
Lärmschutzwand h=3m
Lärmschutzwall h=3m
oben:
Schallausbreitungsrasterberechnung
Rasterweite: 2m
Berechnungshöhe: 8m
Rechenvorschrift: DIN 18005 / RLS90
Emittenten:
Geyener Straße, Pariser Straße,
Sonnenallee, B59
unten:
Konfliktkarte
Orientierungswerte nach DIN 18005
Basis:
Schallausbreitungsberechnung s.o.
angesetzte Gebietsnutzung gem.
Vorgaben der Stadt:
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Pegeldifferenz
in dB(A)
16
16
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
<=
>
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
10
Maßstab 1:3333
0 15 30
60
Blattgröße: DIN A3
90
120
m
Stand: 04.06.2015
Projekt 140812
Anlage A 2-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Stadt Pulheim
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Berechnungshöhe 2m
Emittenten:
Geyener Straße, Pariser Straße,
Sonnenallee, B59
Immissionsrichtwert nach TA-Lärm
Nachts:
+5 dB(A) für Straßenverkehrslärm
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
16
Stand 04.06.2015
Blattgröße DIN A4
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Projekt 140812
Anlage A 2-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Stadt Pulheim
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Berechnungshöhe 4m
Emittenten:
Geyener Straße, Pariser Straße,
Sonnenallee, B59
Immissionsrichtwert nach TA-Lärm
Nachts:
+5 dB(A) für Straßenverkehrslärm
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
16
Stand 04.06.2015
Blattgröße DIN A4
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Projekt 140812
Anlage A 2-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Stadt Pulheim
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Berechnungshöhe 8m
Emittenten:
Geyener Straße, Pariser Straße,
Sonnenallee, B59
Immissionsrichtwert nach TA-Lärm
Nachts:
+5 dB(A) für Straßenverkehrslärm
Lärmpegelbereiche
DIN 4109 Tab. 8
in dB(A)
I
II
III
IV
V
VI
VII
16
Stand 04.06.2015
Blattgröße DIN A4
55
60
65
70
75
<= 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Projekt 140812
Anlage 3-1
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Pulheim
Schallausbreitungsberechnung
Gewerbelärm
16
16
oben:
Beurteilungspegel Tag /Nacht
Rasterweite: 2m
Berechnungshöhe: 2m
Rechenvorschrift: TA-Lärm / ISO 9613-2
Emittenten:
Lebensmittelmarkt,
Fa. Schreier,
Fa. Wooning
unten:
Spitzenpegel Tag / Nacht
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Pegel
in dB(A)
16
16
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:3333
0 15 30
60
Blattgröße: DIN A3
90
120
m
Stand: 04.06.2015
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Projekt 140812
Anlage 3-2
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Pulheim
Schallausbreitungsberechnung
Gewerbelärm
16
16
oben:
Beurteilungspegel Tag /Nacht
Rasterweite: 2m
Berechnungshöhe: 4m
Rechenvorschrift: TA-Lärm / ISO 9613-2
Emittenten:
Lebensmittelmarkt,
Fa. Schreier,
Fa. Wooning
unten:
Spitzenpegel Tag / Nacht
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Pegel
in dB(A)
16
16
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:3333
0 15 30
60
Blattgröße: DIN A3
90
120
m
Stand: 04.06.2015
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Projekt 140812
Anlage 3-3
Schalltechnische
Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 113
Pulheim
Schallausbreitungsberechnung
Gewerbelärm
16
16
oben:
Beurteilungspegel Tag /Nacht
Rasterweite: 2m
Berechnungshöhe: 8m
Rechenvorschrift: TA-Lärm / ISO 9613-2
Emittenten:
Lebensmittelmarkt,
Fa. Schreier,
Fa. Wooning
unten:
Spitzenpegel Tag / Nacht
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
Pegel
in dB(A)
16
16
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
<= 30
- 35
- 40
- 45
- 50
- 55
- 60
- 65
- 70
- 75
- 80
> 80
Maßstab 1:3333
0 15 30
60
Blattgröße: DIN A3
90
120
m
Stand: 04.06.2015