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Beschlussvorlage (Schalltechnische Untersuchung BP 113 PU)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
3,2 MB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39

Inhalt der Datei

Projekt: 140812 Bebauungsplan Nr. 113 Stadt Pulheim Schalltechnische Untersuchung der Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr und Gewerbe - 150517-3 BSI za 140812 - Holger Grasy + Alexander Zanolli GbR Köln - Bocholt Bau- und Raumakustik Schallimmissionsschutz Wärme- und Kondensatfeuchteschutz Schwingungs- und Erschütterungsschutz Altenberger-Dom-Straße 81 D-51467 Bergisch Gladbach 04. Juni 2015 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli T. +49 (0)2202 9 29 75 80 F. +49 (0)2202 9 29 75 85 info@gz-engineering.de www.gz-engineering.de Sparkasse KölnBonn IBAN: DE38 3705 0198 0040 8421 63 BIC: COLSDE33XXX BLZ: 37050198 Konto 40842163 USt-IdNr. DE239983669 Gesellschafter Holger Grasy, Dipl.-Ing.(FH) Hinweis: Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers. Beratender Ingenieur Ingenieurkammer Bau NRW Mitgliedsnummer 727 437 Alexander Zanolli, Dipl.-Ing.(FH) Beratender Ingenieur Ingenieurkammer Bau NRW Mitgliedsnummer 713 387 Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 Seite 2 von 17 Inhalt: Seite 1. Situation und Aufgabenstellung..................................................................................... 3 2. Grundlagen ...................................................................................................................... 4 2.1 Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten .................................................................. 4 2.2 Vorgesehene Nutzung des Plangebietes ....................................................................... 4 2.3 Technische Grundlagen .................................................................................................. 4 3. Anforderungen ................................................................................................................ 6 3.1 Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG ................................................................. 6 3.2 Baugesetzbuch – BauGB ................................................................................................. 6 3.3 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ......................................................................... 7 3.4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm 1998.................................. 8 4. Berechnungsgrundlagen................................................................................................. 9 4.1 Prognoseberechnung ...................................................................................................... 9 4.2 Immissionssorte .............................................................................................................. 9 4.3 Berechnungsverfahren .................................................................................................. 10 5. Schallemissionen .......................................................................................................... 10 5.1 Emissionen Straßenverkehr ......................................................................................... 10 5.2 Emissionen Gewerbelärm............................................................................................. 12 6. Berechnungsergebnisse und Beurteilung .................................................................... 13 6.1 Verkehr nach DIN 18005 ................................................................................................ 13 6.2 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 .............................................................................. 15 6.3 Gewerbelärm ................................................................................................................. 16 7. Vorschläge für textliche Festsetzungen ....................................................................... 17 8. Zusammenfassung ........................................................................................................ 17 Anlagen: A1-1 bis A1-3 ..... Rasterlärmkarte Beurteilungspegel / Konfliktdarstellung nach DIN 18005 A2-1 bis A2-3 .......................................................................... Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 A3-1 bis A3-3 .... Rasterlärmkarten Beurteilungspegel / Spitzenpegel nach TA-Lärm / ISO 9613 Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 1. Seite 3 von 17 Situation und Aufgabenstellung In Pulheim soll der Bebauungsplan Nr. 113 aufgestellt werden. Das Plangebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Auf das Plangebiet wirken Straßenverkehrslärm und Gewerbelärm ein. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sollen die Lärmeinwirkungen berechnet und beurteilt werden. In nachstehender Übersicht ist das Plangebiet dargestellt: Lageplan: Untersuchungsgebiet mit Umfeld (ohne Maßstab) Hinweis: Hinweise auf rechtliche Zusammenhänge und Entscheidungen aus unserem Hause sind nicht als Rechtsberatung im Sinne des RBerG zu sehen. Bei der Bewertung umweltschutzrelevanter und bautechnischer Situationen sind derartige Hinweise aus rechtlicher Sicht zulässig und üblich. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 Seite 4 von 17 2. Grundlagen 2.1 Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das Plangebiet liegt süd-westlich des Ortskerns von Pulheim in Richtung Geyen. Nord-westlich endet das Plangebiet an der Geyener Straße, nord-östlich wird es durch die Pariser Straße begrenzt. Im Süd-Westen und Süd-Osten befindet sich derzeit unbebautes Land. Weiter nördlich und nordwestlich hinter der Geyener Straße befinden sich ein Lebensmittelmarkt sowie zwei weitere Gewerbebetriebe. 2.2 Vorgesehene Nutzung des Plangebietes Das Plangebiet soll gemäß dem Entwurf der Stadt Pulheim als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. 2.3 Technische Grundlagen 2.3.1 Gesetze und Erlasse, Normen und Richtlinien Gesetze und Erlasse BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung BauGB Baugesetzbuch BGB Bürgerliches Gesetzbuch Bau NVO 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) RBerG Rechtsberatungsgesetz TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz vom 26.08.98 Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 Seite 5 von 17 Normen und Richtlinien DIN 1320 Akustik, Grundbegriffe ; 1997-6 DIN 4109 ff Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise; 1989 DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau Teil 1:Anforderungen, Entwurf Oktober 2006 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau; 2002-7 DIN 18005-1 Bbl.1 Schallschutz im Städtebau; 1987-5 DIN 18005-2 Schallschutz im Städtebau; 1991-9 DIN 1320 Akustik, Grundbegriffe; 1997-6 DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; 1999-10 Regelwerke RLS90 2.3.2 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Bundesministerium für Verkehr, Ausgabe 1990 Verwendete Unterlagen Ortstermin im Plangebiet Besprechungs- und Abstimmungstermine bei der Stadt Pulheim Digitale Grundkarten DGK 5, zur Verfügung gestellt durch die Stadt Pulheim Entwurf des Bebauungsplans, Stadt Pulheim Angaben über die anzusetzenden Verkehrsmengen, 29.05.2015, Planungsbüro VIA eG Schalltechnische Untersuchung „Dokument 020312 Pulheim B-Plan 76“, 08.Mai2012, Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Ing. U. Ritterstaedt 2.3.3 Literatur „Lärm – Wirkung und Bekämpfung“ Dr. Ising „Taschenbuch Akustik Teil 1 u. 2“ Fasold – Kraak – Schirmer „Stadtplanung“ Braam Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 2.3.4 Seite 6 von 17 Technische Hilfsmittel PC-gestütztes Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm SoundPlan Version 7.4, Fa. Braunstein & Berndt 3. Anforderungen 3.1 Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG Zweck des Gesetzes ist es u. a. (§1), Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten u. a. für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen (§2). Entsprechend § 50 sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen … die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen…auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.“ 3.2 Baugesetzbuch – BauGB Im BauGB wird im ersten Teil die Bauleitplanung thematisiert. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten (§1 (5)). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere nach §1 (6) zu berücksichtigen (Auszug): 1. … 7. 8. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere…. … c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt die Belange a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung … c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 Seite 7 von 17 Hinsichtlich dem Umweltschutz gilt ergänzend die Vorschrift nach §1a: (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzung die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. 3.3 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau Die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ist für die Bauleitplanung das maßgebliche Regelwerk. Hierbei werden die Berechnungsverfahren für Geräuschimmissionen von sämtlichen Quellen definiert. Die Bewertung der ermittelten Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage von Orientierungswerten, welche im Rahmen der Bauleitplanung eine Richtschnur zur Einschätzung der Geräuschbeaufschlagung in einem Gebiet geben sollen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind nicht als Grenzwerte zu betrachten sondern sollen in Abwägung mit den sonstigen Kriterien abgewogen werden. Die Orientierungswerte sollen bereits auf dem Rand der Baufläche oder der überbaubaren Grundstücksfläche im jeweiligen Baugebiet bezogen werden. Sie dienen folglich dem Schutz der Wohnung bzw. der schützenswerten Räumen in Gebäuden. 3.3.1 Orientierungswerte der DIN 18005 Nachfolgend werden die Orientierungswerte gem. DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 für die für das Plangebiet vorgesehene Nutzung als Wohngebiet aufgeführt: Orientierungswerte für entsprechend DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1. Ziffer1.1b) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebieten Tags 50 dB Nachts 40 dB bzw. 35 dB Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten Tags 55 dB Nachts 45 dB bzw. 40 dB Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) Tags 60 dB Nachts 50 dB bzw. 45 dB Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) Tags 65 dB Nachts 55 dB bzw. 50 dB Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 3.4 Seite 8 von 17 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm 1998 Die Verwaltungsvorschrift gilt für Anlagen, welche als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des BImSchG unterliegen und nicht explizit unter Pos. 1 ausgeschlossen sind. Maßgebliche Begriffe werden nachfolgend näher erläutert. 3.4.1 Einwirkbereich (Pos.2.2) Der Einwirkbereich einer Anlage wird auf eine Fläche begrenzt, in der von der Anlage ausgehenden Geräusche 1. einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert (IRW) liegt, oder 2. Geräuschspitzen verursachen, die den für deren Beurteilung maßgebenden IRW erreichen. 3.4.2 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche (Pos. 2.4) Vorbelastungen im Sinne der TA-Lärm ist, die Belastung eines Immissionsortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanter Anlage) oder tatsächlich (bei bestehender Anlage) hervorgerufen wird. Gesamtbelastung im Sinne der TA-Lärm ist, die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen. 3.4.3 Beurteilungspegel Lr (Pos. 2.10) Der Beurteilungspegel ist diejenige Größe, welche nach Berücksichtigung von Zuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit an einem Immissionsaufpunkte gebildet wird, und auf den sich die Immissionsrichtwerte beziehen. 3.4.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen (Pos. 2.9) Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der TA-Lärm sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 3.4.5 Seite 9 von 17 Immissionsrichtwerte (Pos. 6.1) Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche gilt vorbehaltlich verschiedener Regelungen als sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die Immissionsrichtwerte (IRW) für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: tags a) in Industriegebieten b) in Gewerbegebieten c) in Kern-, Dorf- u. Mischgebieten d) in allg. Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten e) in reinen Wohngebieten f) in Kurgebieten, Krankenhäuser u. Pflegeanstalten nachts 70 dB(A) 65 dB(A) 50 dB(A) 60 dB(A) 45 dB(A) 55 dB(A) 40 dB(A) 50 dB(A) 35 dB(A) 45 dB(A) 35 dB(A) Darüber hinaus gilt, dass einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. 4. Berechnungsgrundlagen 4.1 Prognoseberechnung Für die Ermittlung von Beurteilungspegeln wird eine Software zur Schallausbreitung verwendet, die entsprechend den rechtlichen Vorgaben die normkonforme Schallausbreitung und die Beurteilung gem. den einschlägigen Richtlinien durchführt. Schallausbreitungsberechnungen nach der DIN 18005 erfolgt im vorliegenden Fall für die Quellenart Straßenverkehr. Schienenverkehrslärm sowie Flugverkehrslärm sind auftragsgemäß nicht zu berücksichtigen. Für die Berechnung und Beurteilung der Einwirkungen durch Gewerbelärm werden die Vorgaben der TA-Lärm bzw. der ISO 9613-2 berücksichtigt. 4.2 Immissionssorte Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden keine Einzelpunkte gesetzt. Es werden Rasterlärmkarten in drei unterschiedlichen Höhen (2 m, 4 m und 8 m) berechnet und für die Beurteilung herangezogen. Neben den Rasterlärmkarten werden für den Straßenverkehrslärm auch sogenannte Konfliktkarten berechnet. Konfliktkarten weisen die Pegeldifferenz zwischen berechnetem Beurteilungspegel und dem Orientierungswert gemäß DIN 18005 aus. Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 werden die Rasterlärmkarten herangezogen und die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm für ein Allgemeines Wohngebiet energetisch addiert. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben der DIN 4109 Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 4.3 Seite 10 von 17 Berechnungsverfahren Für die Berechnung der Schallausbreitung werden folgende Berechnungsverfahren verwendet: Straßenverkehr Gewerbelärm RLS 90 TA-Lärm / ISO 9613 Zur Berücksichtigung der Topografie wurde ein Geländemodell auf Basis von Laserüberfliegungsdaten DGM1L erstellt, auf das die Schallquellen, Hindernisse, Gebäude, etc. aufgesetzt wurden. 5. Schallemissionen In den nachfolgenden Punkten werden die in der Berechnung angesetzten Schallemissionen beschrieben. 5.1 Emissionen Straßenverkehr Zur Beurteilung der Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr wurde durch die Stadt Pulheim das Verkehrsgutachten des Planungsbüros VIA eG zur Verfügung gestellt. In diesem Verkehrskonzept wird unter anderem die nun geplante Prognosesituation mit zwei Haupterschließungsstraßen für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 113 sowie die weiteren, zu einem späteren Zeitpunkt folgenden Baugebiete (Bebauungspläne Nr. 114 und 115) abgehandelt. Auf Basis dieses Gutachtens wurden durch das Büro VIA die zu erwartenden Verkehrsmengen sowie die Lkw-Anteile auf der Geyener Straße und der Pariser Straße für den Zeitpunkt, an dem alle geplanten Wohngebäude gebaut und bezogen sind abgeschätzt. Eine jährliche Verkehrssteigerung ist laut Aussage des Büros VIA in diesem Bereich von Pulheim nicht zu erwarten. Anhand der prognostizierten Knotenpunktbelastungen ergibt sich für die Geyener Straße im Bereich des Plangebiets ein durchschnittliches werktägliches Verkehrsaufkommen von 9.420 Kfz/d. Stadteinwärts erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf 12010 Kfz/d und in Richtung Geyen auf 10175 Kfz/d. Für die Pariser Straße wurde ein DTV von 2950 Kfz/d durch das Büro VIA ermittelt. Die zu erwartende Verkehrsbelastung auf der Sonnenallee wurde seitens des Büros VIA mit 3900 Kfz/d angegeben. Die Lkw-Anteile werden für die Geyener Straße mit 3% und für die Pariser Straße sowie die Sonnenallee mit weniger als 3% durch das Büro VIA ermittelt. In der Berechnung wurde für diese Straßen ein Lkw-Anteil von 3% in Ansatz gebracht. Weiter wurde die im Süd-Westen verlaufende B59 im Berechnungsmodell berücksichtigt. Nach Angaben der Stadt Pulheim kann für die B59 mit einem DTV von 16800 Kfz/d gerechnet werden. Die Verteilung Tag / Nacht sowie die Lkw-Anteile wurden den Vorgaben der RLS90 entnommen. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 Seite 11 von 17 Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen sind nicht zu vergeben. Eventuelle Zuschläge für Steigung / Gefälle werden anhand des zugrunde gelegten Geländemodells automatisch durch die Software SoundPlan vergeben. Im vorliegenden Fall, sind demnach keine Zuschläge für Gefälle / Steigungen zu vergeben. Aufgrund der teilweise nur einseitigen Bebauung bzw. der offenen Bebauung sind nach den Vorgaben der RLS90 keine Zuschläge für Mehrfachreflexionen zu vergeben. In nachstehender Tabelle sind die angesetzten Parameter nach RLS90 wiedergegeben: Tabelle 1: Dokumentation Parameter Straßenverkehr Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 5.2 Seite 12 von 17 Emissionen Gewerbelärm Zur Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbelärmimmissionen wurde die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Ritterstaedt vom 08. Mai 2012 verwendet. Die darin enthaltenen Berechnungsansätze wurden in das eigene Berechnungsmodell eingearbeitet und zur Kontrolle eine Einzelpunktberechnung analog zur schalltechnischen Untersuchung des Büro Ritterstaedt durchgeführt. Die Berechnungsansätze der schalltechnischen Untersuchung des Büro Ritterstaedt wurden hierbei nicht auf Plausibilität geprüft sondern mit den relevanten Parametern in das eigene Model übernommen. Hierbei kommt es trotz sorgfältiger Arbeit zu Differenzen. Dies kann beispielsweise darauf zurückgeführt werden, dass in der schalltechnischen Untersuchung des Büro Ritterstaedt augenscheinlich kein digitales Geländemodell zu Grunde gelegt wurde, im eigenen Berechnungsmodel jedoch ein Geländemodell verwendet wurde. Die Prüfung anhand der Einzelpunktberechnung ergab, dass die Ergebnisse aus der schalltechnischen Untersuchung des Büro Ritterstaedt im Wesentlichen erreicht wurden, teilweise sogar geringe Erhöhungen der Beurteilungspegel ermittelt wurden. In der Betrachtung des Gewerbelärms im Zuge dieser schalltechnischen Untersuchung werden somit etwas höhere Lärmbelastungen durch Gewerbelärm zugrunde gelegt. Im Einzelnen wurden nachfolgende Gewerbelärmemissionen berücksichtigt: • • • Betrieb des Lebensmittelmarktes Betrieb Firma Schreier: Verkauf und Werkstatt für Gartengeräte; Stellplätze für Wohnwagen Betrieb Firma Wooning: Gartenbaubetrieb Lärm aus der vorhandenen und aus der geplanten Kindertagesstätte innerhalb des Plangebiets wurde bei der schalltechnischen Untersuchung für den Gewerbelärm nicht berücksichtigt, da es sich bei Kindertagesstätten unserer Auffassung nach um Anlagen für soziale Zwecke handelt, die nach TA-Lärm nicht zu beurteilen sind. Weitere relevante Gewerbelärmquellen im Sinne der TA-Lärm konnten beim Ortstermin im Umfeld des Plangebiets nicht festgestellt werden. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 6. Seite 13 von 17 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Zur Berechnung und Beurteilung der Schallimmissionen durch Straßenverkehr wurden Rasterlärmkarten im Freifeld, also ohne die geplante Bebauung, in den Höhen 2 m, 4 m und 8 m angefertigt. Gleiches gilt für die Schallimmissionen durch Gewerbelärm. 6.1 Verkehr nach DIN 18005 Gemäß des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 113 wurde eine Lärmschutzwand entlang der Geyener Straße berücksichtigt. Die Lärmschutzwand wurde mit einer Höhe von 3,0 m im Berechnungsmodell modelliert. Im Westen des Plangebiets geht die Lärmschutzwand in einen Lärmschutzwall, der senkrecht zur Geyener Straße verläuft, über. Die Lage der Lärmschutzwand und des Lärmschutzwalls ist in den Anlagen dargestellt. Die Berechnungsergebnisse sind in Form von Rasterlärmkarte in den Anlagen wie folgt dargestellt: Anlage A1-1 Anlage A1-2 Anlage A1-3 Berechnungshöhe 2 m Berechnungshöhe 4 m Berechnungshöhe 8 m Der Aufbau der einzelnen Anlagen ist wie folgt: Oben links: Oben rechts: Unten links: Unten rechts: Beurteilungspegel Tagzeitraum Beurteilungspegel Nachtzeitraum Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 im Tagzeitraum Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 im Nachtzeitraum Wie den Rasterlärmkarten zu entnehmen, werden die Orientierungswerte nach DIN 18005 für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) überschritten. Aufgrund der abschirmenden Wirkung der Lärmschutzwand bzw. des Lärmschutzwalls betragen die Überschreitungen bei einer Berechnungshöhe von 2 m (Außenwohnbereich) in der Fläche hinter der Lärmschutzwand am Tag maximal 1 dB(A). Entlang der Pariser Straße ist keine Lärmschutzwand vorhanden, sodass in diesem Bereich die Überschreitungen der Orientierungswerte in 2 m Höhe an der Grundstücksgrenze am Tag bis zu 8 dB(A) betragen. Im Westen des Plangebiets ist ein 3 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen, sodass das westlichste Gebäude bzw. dessen Außenwohnbereich in 2m Höhe vom Verkehrslärm auf der Geyener Straße abgeschirmt wird. Im Einmündungsbereich des neuen Kreisverkehrs „Am Bendacker“ wird die östliche Grundstücksseite dieses Gebäudes ebenfalls mit Beurteilungspegeln von bis zu 60 dB(A) in 2 m Höhe beaufschlagt, da die Lärmschutzwand in etwa am Beginn des Gebäudes endet. Gleiches gilt für den Außenwohnbereich der neu geplanten Kindertagesstätte in diesem Bereich, wobei der Beurteilungspegel von 60 dB(A) nur unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu erwarten ist. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 Seite 14 von 17 Im Falle der Berechnungshöhen 4 m und 8 m steigen die Beurteilungspegel und somit auch die Überschreitungen auf bis zu 8 dB(A) am Tag und 10 dB(A) in der Nacht im Bereich der geplanten Gebäude an, da die abschirmende Wirkung der Lärmschutzwand und des Lärmschutzwalls in dieser Höhe nicht mehr gegeben ist. Um auch in diesen Berechnungshöhen eine signifikante Pegelminderung zu erhalten, müsste die Lärmschutzwand etwa die gleiche Höhe aufweisen wie die Berechnungshöhe. Dies erscheint aus städtebaulicher Sicht nicht praktikabel und wird daher nicht weiter betrachtet. Für die sogenannten Außenwohnbereiche wie Balkone und Loggien kann in diesem Fall ein ausreichender Schutz gegen Außenlärm nur verwirklicht werden, wenn die Außenwohnbereiche durch eine Art Lärmschutzwand wie zum Beispiel eine auf die Brüstung aufgesetzte Verglasung, abgeschirmt werden. Um die höheren Etagen der Gebäude angemessen gegen Schallschutz durch Außenlärm zu schützen, verbleibt aus akustischer Sicht nur der passive Schallschutz in Form von Schallschutzverglasungen entsprechend DIN 4109 oder eine akustisch günstige Anordnung der Grundrisse, sodass in den verlärmten Bereichen keine Fassaden von schutzbedürftigen Räume angeordnet werden. Nach DIN 18005 sollen bei Beurteilungspegeln im Nachtzeitraum von 45 dB(A) und mehr mechanische Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden, um auch bei geschlossenem Fenster einen hygienischen Luftwechsel zu ermöglichen. Der Wert von 45 dB(A) im Nachtzeitraum wird mit Ausnahme des östlichen Bereichs (grün dargestellte Fläche in den Anlagen A1-1 bis A1-3, Karte oben rechts) des Plangebiets überschritten, sodass vorbehaltlich der Eigenabschirmung der Gebäude mechanische Lüftungseinrichtungen bei Schlafräumen vorgesehen werden sollten. Im nachfolgenden Punkt 6.2 werden die Vorgaben der DIN 4109 und die Berechnungsergebnisse der Lärmpegelbereiche vorgestellt. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 6.2 Seite 15 von 17 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche basiert auf der DIN 4109, Ausgabe 1989. Der Entwurf zur DIN 4109, Teil 1, Ausgabe Oktober 2006, sieht für den Nachtzeitraum einen Zuschlag von 5 dB(A) für Straßenverkehrslärm zur besonderen Würdigung des Schutzes des Nachtschlafes vor. Dieser Zuschlag wurde bei der Berechnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 berücksichtigt. Nach DIN 4109, Ausgabe 1989, ist der sogenannte „maßgebende Außenlärmpegel“ zu ermitteln, indem zu den berechneten Beurteilungspegeln des Straßenverkehrslärms 3 dB(A) addiert werden. Zur Berücksichtigung von Gewerbelärmimmissionen wird der Immissionsrichtwert nach TA-Lärm entsprechend der geplanten Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht energetisch addiert. Sollten gewerbliche Anlagen im Umfeld des Plangebiets errichtet werden oder bestehende gewerbliche Anlagen verändert werden, so sind die Betreiber der Anlagen an die Einhaltung der Vorgaben der TA-Lärm gebunden. Höhere Beurteilungspegel als die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm können dann entsprechend nicht auf die Bebauung einwirken. In den Anlagen A 2-1 bis A 2-3 sind die berechneten maßgebenden Außenlärmpegel nach DIN 4109 sowie die zugehörigen Lärmpegelbereiche dargestellt: Anlage A2-1 Anlage A2-2 Anlage A2-3 Berechnungshöhe 2 m Berechnungshöhe 4 m Berechnungshöhe 8 m In nachstehender Tabelle sind die Lärmpegelbereiche den erforderlichen bewerteten Schalldämmmaßen, unterteilt nach Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Büroräumen, gegenübergestellt: Raumart erf. R`w,res. des Außenbauteils in dB Aufenthaltsräume Büroräume 1) u.ä. in Wohnungen u.ä. Lärmpegelbereich (LPB) maßgeblicher Außenlärmpegel dB(A) I bis 55 30 - II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 VI 76 bis 80 50 45 VII > 80 2 ) 50 ) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpergel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 1 Tabelle 2: Lärmpegelbereiche und erforderliche bewertete Schalldämmmaße der Außenbauteile nach DIN 4109 Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 6.3 Seite 16 von 17 Gewerbelärm Auf Basis der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Ritterstaedt wurden die Schallimmissionen durch die Nord- und Nordwestlich befindlichen Gewerbebetrieb in Form von Rasterlärmkarten in den Höhen 2 m, 4 m und 8 m berechnet. Diese sind in den Anlagen A3-1 bis A3-3 wie folgt dargestellt: Anlage A3-1 Anlage A3-2 Anlage A3-3 Berechnungshöhe 2 m Berechnungshöhe 4 m Berechnungshöhe 8 m Der Aufbau der einzelnen Anlagen ist wie folgt: Oben links: Oben rechts: Unten links: Unten rechts: Beurteilungspegel Tagzeitraum Beurteilungspegel Nachtzeitraum Spitzenpegel Tagzeitraum Spitzenpegel Nachtzeitraum Nach TA-Lärm gelten im Falle eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) nachfolgende Immissionsrichtwerte bzw. Vorgaben für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen: Immissionsrichtwert tags 55 dB(A) Immissionsrichtwert nachts 40 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die vorgenannten Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Um die Vorgaben der TA-Lärm in den Rasterlärmkarten optisch hervorzuheben, wurde eine türkisfarbene Grenzwertlinie eingefügt. Wie den Anlagen zu entnehmen, ist am Ort der geplanten Bebauung nicht mit einer Überschreitung der Vorgaben nach TA-Lärm zu rechnen: Der Nachtzeitraum ist insgesamt als unkritisch einzustufen, da gemäß der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüro Ritterstaedt im Nachtzeitraum keine Schallquellen, mit Ausnahme der Rückkühler, in Betrieb sind. Warenanlieferungen oder Kundenverkehre finden gemäß dieser Untersuchung nicht statt. Im Tagzeitraum liegt der kritischste Fall beim Beurteilungspegel in 8 m Höhe. Die Isophone von 55 dB(A) (=Immissionsrichtwert nach TA-Lärm) liegt im Bereich der geplanten Schallschutzwand, jedoch reicht die Isophone nicht in den Bereich der geplanten Bebauung. Die Lärmschutzwand hat in dieser Berechnungshöhe keine abschirmende Wirkung mehr, sodass in noch größeren Höhen eher mit einer Pegelabnahme aufgrund des größeren Abstands zur Schallquelle zu rechnen ist. Bezüglich des Spitzenpegels während des Tagzeitraums sind keine Überschreitungen zu erwarten, da der berechnete Spitzenpegel von 85 dB(A) in etwa Mitte der Straße auftritt und nicht bis in die Grundstücke reicht. Aus schallimmissionstechnischer Sicht ist demzufolge nicht mit einem Konflikt im Ist-Zustand zu rechnen. Für den Betrieb des Lebensmittelmarktes bedeutet dies, dass eine Erweiterung des Marktes (beispielsweise eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche) nur in Kombination mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen möglich ist, da ansonsten mit Überschreitungen der Vorgaben nach TA- lärm zu rechnen ist. Bei einer Veränderung der gewerblichen Anlage eine schalltechnische Untersuchung nach TA-Lärm durchgeführt werden. Datum: 04.06.2015 Projektnummer: 140812 Datei: 150517-3 BSI za 140812 7. Seite 17 von 17 Vorschläge für textliche Festsetzungen Wir schlagen vor, in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 festzuschreiben und entsprechend in der Planzeichnung einzutragen. Weiter sollten bei Schlafräumen, die nachts mit einem Beurteilungspegel von 45 dB(A) und mehr beaufschlagt werden, mechanische Lüftungseinrichtungen zum Schutz des Nachtschlafs festgesetzt werden. Zum Schutz des Außenwohnbereichs sollten die geplante Lärmschutzwand und der Lärmschutzwall mit einer Höhe von mindestens 3 m festgesetzt werden. Außenwohnbereiche in den Etagen über dem Erdgeschoss sollten nicht an den straßenzugewandten Fassaden angeordnet werden oder durch einen Schallschirm am Balkon oder an der Loggia abgeschirmt werden. 8. Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 in Pulheim wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Lärmarten Straßenverkehrslärm und Gewerbelärm berechnet und beurteilt. Die geplante Lärmschutzwand parallel zur Geyener Straße und der Lärmschutzwall im Westen des Plangebiets wurden mit einer Höhe von 3 m in der Berechnung berücksichtigt. Es zeigt sich, dass die Orientierungswerte nach DIN 18005 für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) überschritten werden. Die Überschreitungen betragen in den Bereichen, die durch die Lärmschutzwand bzw. den Lärmschutzwall abgeschirmt sind (Berechnungshöhe 2 m) maximal 1 dB(A). In den Bereichen, an denen keine Lärmschutzwand vorgesehen ist, liegen die Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 in dieser Berechnungshöhe bei ca. 8 dB(A). In den höheren Etagen betragen die Überschreitungen der Orientierungswerte bis zu 8 dB(A) am Tag und 10 dB(A) in der Nacht, da diese Bereiche nicht mehr durch die Lärmschutzwand oder den Lärmschutzwall abgeschirmt sind. Weiter wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 berechnet und grafisch als Rasterlärmkarten dargestellt. Abschließend wurden die Gewerbelärmimmissionen auf Basis der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Ritterstaedt berechnet und mit den Vorgaben der TA-Lärm verglichen. Es zeigt sich, dass im Bereich der geplanten Gebäude keine Überschreitungen der Vorgaben der TA-Lärm im Ist-Zustand zu erwarten sind. grasy + zanolli engineering A. Zanolli Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt 140812 Anlage 1-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Pegel in dB(A) 16 16 Tagzeitraum 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Nachtzeitraum Schallausbreitungsberechnung Straßenverkehr - Prognose Variante Lärmschutzwand h=3m Lärmschutzwall h=3m oben: Schallausbreitungsrasterberechnung Rasterweite: 2m Berechnungshöhe: 2m Rechenvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Emittenten: Geyener Straße, Pariser Straße, Sonnenallee, B59 unten: Konfliktkarte Orientierungswerte nach DIN 18005 Basis: Schallausbreitungsberechnung s.o. angesetzte Gebietsnutzung gem. Vorgaben der Stadt: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 16 16 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= > 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 Maßstab 1:3333 0 15 30 60 Blattgröße: DIN A3 90 120 m Stand: 04.06.2015 Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt 140812 Anlage 1-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Pegel in dB(A) 16 16 Tagzeitraum 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Nachtzeitraum Schallausbreitungsberechnung Straßenverkehr - Prognose Variante Lärmschutzwand h=3m Lärmschutzwall h=3m oben: Schallausbreitungsrasterberechnung Rasterweite: 2m Berechnungshöhe: 4m Rechenvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Emittenten: Geyener Straße, Pariser Straße, Sonnenallee, B59 unten: Konfliktkarte Orientierungswerte nach DIN 18005 Basis: Schallausbreitungsberechnung s.o. angesetzte Gebietsnutzung gem. Vorgaben der Stadt: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 16 16 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= > 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 Maßstab 1:3333 0 15 30 60 Blattgröße: DIN A3 90 120 m Stand: 04.06.2015 Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt 140812 Anlage 1-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Pegel in dB(A) 16 16 Tagzeitraum 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Nachtzeitraum Schallausbreitungsberechnung Straßenverkehr - Prognose Variante Lärmschutzwand h=3m Lärmschutzwall h=3m oben: Schallausbreitungsrasterberechnung Rasterweite: 2m Berechnungshöhe: 8m Rechenvorschrift: DIN 18005 / RLS90 Emittenten: Geyener Straße, Pariser Straße, Sonnenallee, B59 unten: Konfliktkarte Orientierungswerte nach DIN 18005 Basis: Schallausbreitungsberechnung s.o. angesetzte Gebietsnutzung gem. Vorgaben der Stadt: Allgemeines Wohngebiet (WA) Pegeldifferenz in dB(A) 16 16 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 <= > 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 Maßstab 1:3333 0 15 30 60 Blattgröße: DIN A3 90 120 m Stand: 04.06.2015 Projekt 140812 Anlage A 2-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Stadt Pulheim Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Berechnungshöhe 2m Emittenten: Geyener Straße, Pariser Straße, Sonnenallee, B59 Immissionsrichtwert nach TA-Lärm Nachts: +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 16 Stand 04.06.2015 Blattgröße DIN A4 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Projekt 140812 Anlage A 2-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Stadt Pulheim Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Berechnungshöhe 4m Emittenten: Geyener Straße, Pariser Straße, Sonnenallee, B59 Immissionsrichtwert nach TA-Lärm Nachts: +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 16 Stand 04.06.2015 Blattgröße DIN A4 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Projekt 140812 Anlage A 2-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Stadt Pulheim Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Berechnungshöhe 8m Emittenten: Geyener Straße, Pariser Straße, Sonnenallee, B59 Immissionsrichtwert nach TA-Lärm Nachts: +5 dB(A) für Straßenverkehrslärm Lärmpegelbereiche DIN 4109 Tab. 8 in dB(A) I II III IV V VI VII 16 Stand 04.06.2015 Blattgröße DIN A4 55 60 65 70 75 <= 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt 140812 Anlage 3-1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Schallausbreitungsberechnung Gewerbelärm 16 16 oben: Beurteilungspegel Tag /Nacht Rasterweite: 2m Berechnungshöhe: 2m Rechenvorschrift: TA-Lärm / ISO 9613-2 Emittenten: Lebensmittelmarkt, Fa. Schreier, Fa. Wooning unten: Spitzenpegel Tag / Nacht Tagzeitraum Nachtzeitraum Pegel in dB(A) 16 16 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:3333 0 15 30 60 Blattgröße: DIN A3 90 120 m Stand: 04.06.2015 Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt 140812 Anlage 3-2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Schallausbreitungsberechnung Gewerbelärm 16 16 oben: Beurteilungspegel Tag /Nacht Rasterweite: 2m Berechnungshöhe: 4m Rechenvorschrift: TA-Lärm / ISO 9613-2 Emittenten: Lebensmittelmarkt, Fa. Schreier, Fa. Wooning unten: Spitzenpegel Tag / Nacht Tagzeitraum Nachtzeitraum Pegel in dB(A) 16 16 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:3333 0 15 30 60 Blattgröße: DIN A3 90 120 m Stand: 04.06.2015 Tagzeitraum Nachtzeitraum Projekt 140812 Anlage 3-3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Schallausbreitungsberechnung Gewerbelärm 16 16 oben: Beurteilungspegel Tag /Nacht Rasterweite: 2m Berechnungshöhe: 8m Rechenvorschrift: TA-Lärm / ISO 9613-2 Emittenten: Lebensmittelmarkt, Fa. Schreier, Fa. Wooning unten: Spitzenpegel Tag / Nacht Tagzeitraum Nachtzeitraum Pegel in dB(A) 16 16 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 <= 30 - 35 - 40 - 45 - 50 - 55 - 60 - 65 - 70 - 75 - 80 > 80 Maßstab 1:3333 0 15 30 60 Blattgröße: DIN A3 90 120 m Stand: 04.06.2015