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Beschlussvorlage (Vorentwurfsplanung für die Straßen zur Erschließung des BP 113 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
159 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
21.04.15, 14:18
Aktualisiert
21.04.15, 14:18
Beschlussvorlage (Vorentwurfsplanung für die Straßen zur Erschließung des BP 113 Pulheim) Beschlussvorlage (Vorentwurfsplanung für die Straßen zur Erschließung des BP 113 Pulheim) Beschlussvorlage (Vorentwurfsplanung für die Straßen zur Erschließung des BP 113 Pulheim) Beschlussvorlage (Vorentwurfsplanung für die Straßen zur Erschließung des BP 113 Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 135/2015 Erstellt am: 31.03.2015 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 29.04.2015 Betreff Vorentwurfsplanung für die Straßen zur Erschließung des BP 113 Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 5.890.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 470.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 5.420.000 € x ja nein 2016 3.255.000 € 2018 1.030.000 € 2019 600.000 € Später jahre 535.000 € Vorlage Nr.: 135/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Vorentwurfsplanung für die Verkehrsanlagen des BP 113 Pulheim zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Erstellung der Anlagen vorzubereiten. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beauftragt die Verwaltung die die Kreisstraße betreffenden Teile der Planung sowie deren Realisierung mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Die Entwurfsplanung aller Verkehrsanlagen, die bereits im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme im Jahr 2016 endgültig hergestellt werden, sind dem TVA nochmals zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies betrifft die Geyener Straße inklusive des Kreisels Am Bendacker sowie die Pariser Straße. Erläuterungen Der Bebauungsplan BP 113 Pulheim und der Flächennutzungsplan FNP 17.6 befinden sich zurzeit in der Aufstellungsphase. Um eine möglichst bedarfs- und funktionsgerechte Planung für die beiden vorgenannten Planverfahren zu entwickeln, wurde frühzeitig dieser erste Vorentwurf zur bedarfsgerechten Flächenermittlung entwickelt. Da die Bebaubarkeit des geplanten Erschließungsgebietes bis Ende 2016 erfolgen soll, ist es unumgänglich frühzeitig mit der Entwicklung einer entsprechenden Ausbauplanung zu beginnen, da ab Sommer mit den Ausschreibungsvorbereitungen begonnen werden soll. Mit der Fachplanung der Erschließungsanlagen im BP 113 sowie der verkehrlichen Umgestaltung der Pariser Straße und der K 25 mit dem zusätzlichen Kreisel Am Bendacker, wurde das Ingenieurbüro Bramey Bünermann beauftragt. Dieses stellt dem Ausschuss in dieser Sitzung die nähere Fachplanung vor. Vorstellung der Planung: 1. Kreisel Am Bendacker: (Anlage 1) Die geplante neue Kreisverkehrsanlage entspricht weitestgehend dem schon hergestellten Kreisverkehr an der Einmündung zur Pariser Straße. Nur zwei Verkehrsarme, der in das Baugebiet BP 113 und der stadtseitig gerichtete an der K 25, werden mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet. Hinter letzterem sind beidseitig angeordnete Buskaps vorgesehen, die die neuen Erschließungsgebiete an den öffentlichen Personennahverkehr anbinden sollen. 2. Erneuerung der Kreisstraße K25 zwischen dem Kreisel Am Bendacker und dem Kreisel Pariser Straße/Sonnenallee mit beidseitig angelegten Geh- und Radwegen. (Anlage 2) Der vorhandene alte Straßenaufbau des oben genannten Teilstücks der Fahrbahn zwischen den beiden neuen Kreisverkehren entspricht laut Aussage des Rhein-Erft-Kreises nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss absehbar erneuert werden. Zudem entwässert die Kreisstraße bisher „über die Schulter“ auf Flächen, die im BP 113 Pulheim zur Bebauung vorgesehen sind und es besteht der Wunsch, auch auf der westlichen Stra- Vorlage Nr.: 135/2015 . Seite 3 / 4 ßenseite einen Geh- und Radweg anzulegen. Eine komplette Erneuerung der Kreisstraße böte darüber hinaus die Möglichkeit den Straßenquerschnitt und die Höhenlage der Straße zu optimieren. Daher wurde der wünschenswerte Ausbau mit in der Vorentwurfsplanung berücksichtigt. Es wäre aus wirtschaftlichen Gründen und um die Beeinträchtigungen des Verkehrs zu minimieren sinnvoll, im Rahmen der anstehenden Erschließungsmaßnahme diesen Bereich der Kreisstraße direkt mit zu erneuern. Es ist beabsichtigt, diesbezüglich mit dem Rhein-Erft-Kreis kurzfristig eine Abstimmung vorzunehmen. 3. Ausbau der Pariser Straße zur verkehrlichen Anbindung des BP 113 (Anlage 3) Der Entwurf wurde auf Grundlage der beschlossenen Lösung „B“ erarbeitet und entspricht folglich der empfohlenen Lösung des Verkehrsgutachtens von VIA. Folglich ist für den Bereich Pariser Straße 1 – 9 eine Einbahnführung zischen dem Kreisel K 25 Sonnenallee und einem Minikreisel in Höhe der KITA Pariser Straße vorgesehen. Hierbei wird an die vorhandenen Verkehrsanlagen der Pariser Straße eine weitere Richtungsspur zum Minikreisel Kita Pariser Straße mit seitlichen Parkständen und 2,75 m breitem Gehweg angebaut. Das Überqueren der Fahrbahn am Minikreisel der Kita wird durch Fußgängerüberwege gesichert. Die direkte Zufahrt zur Helsinkistraße ist, vom Kreisverkehr K 25 kommend, möglich. Die im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung erörterte Möglichkeit eines erst später stattfindenden Vollausbaus des besagten Straßenabschnittes der Pariser Straße wird von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht empfohlen:  Um die künftigen Ausbauflächen gegenüber den Privatflächen abzugrenzen und gegen eine Einbeziehung in private Außenflächen zu sichern wäre schon jetzt die Herstellung des Gehweges zur Seite des Geschosswohnungsbaus notwendig. Hierzu müsste eh der hergestellte Rad-/ Gehwegbereich des Kreisels K 25 baulich angepasst werden. Beim späteren Vollausbau wäre dies ein zweites Mal notwendig. Das Gleiche gilt für den Anschluss an die Planstraße C.  Die nicht ausgebaute Teilfläche zwischen dem neuen Gehweg und der bestehenden Anlage müsste als Straßenbegleitgrün angelegt und über Jahre hin vom Bauhof gepflegt werden.  Wenn beim ersten Schritt auf die Erstellung eines Minikreisels Höhe Kita verzichtet werden würde, müsste bei einer späteren Erstellung des Minikreisels ca. 30 bis 40 % der neu hergestellten Planstraße C vor der Kita wieder aufgenommen und den neuen Gegebenheiten angepasst werden.  Zudem wären bei einer später stattfindenden Fertigstellung umfassende Anpassungsarbeiten und Schutzmaßnahmen im Bereich der dann bereits erstellten Bebauung im BP 113 erforderlich.  Der Vollausbau ist jetzt finanziert und könnte im Rahmen der großen Baumaßnahme kostengünstig mit durchgeführt werden. Vorlage Nr.: 135/2015 . Seite 4 / 4  Die baulich bedingten Beeinträchtigungen und Belästigungen der Anlieger fänden ein weiteres Mal statt. Daher empfiehlt die Verwaltung den Mitausbau des dargestellten Straßenabschnitts der Pariser Straße mit Minikreisel. 4. Verkehrswege innerhalb des BP 113 (Anlage 4) Für die innerhalb des BP 113 verlaufenden Straßen sind die in der Anlage dargestellten Fahrbahnquerschnitte vorgesehen. Diese wurden auf Grundlage der Empfehlungen des Verkehrsgutachtens erarbeitet. Die erforderlichen finanziellen Haushaltsmittel stehen unter den M-Aufträgen  M 66013200 . 7831000 Erschließung BP 113 Pulheim Süd  M 66113200 . 7831000 Erschließung BP 113 Pulheim Süd Kanal  M 66016305 . 7831000 Straßenbeleuchtung BP 113 Pulheim Süd zur Verfügung.