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Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
21.04.15, 14:18
Aktualisiert
21.04.15, 14:18
Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf) Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf)

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Vorlage Nr.: 121/2015 Erstellt am: 17.03.2015 Aktenzeichen: IV/60/66.10.11 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 29.04.2015 Rat X 19.05.2015 Betreff Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 121/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße im dargestellten Teilbereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Erftstraße (im aus der Anlage ersichtlichen Teilbereich) Gemarkung Sinnersdorf Flur 5 Flurstücke 752, 753 In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße (Flurstücke 752 und 753) wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Erftstraße“ im Abschnitt von Pulheimer Straße bis Görreshofstraße wurde bereits 1979 gewidmet. Durch den Bebauungsplan Nr. 1.17 Sinnersdorf, der am 29.4.2008 rechtswirksam geworden ist, wurden die Flurstücke 752 und 753 als öffentliche Verkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) festgesetzt. Von der Widmung im Jahr 1979 waren die genannten Flurstücke nicht erfasst. Die Flurstücke 752 und 753 sind als öffentliche Verkehrsfläche ausgebaut und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße (Flurstücke 752 und 753) wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.