Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
21.04.15, 14:18
Aktualisiert
21.04.15, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
121/2015
Erstellt am:
17.03.2015
Aktenzeichen:
IV/60/66.10.11
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
29.04.2015
Rat
X
19.05.2015
Betreff
Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 121/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Straße im dargestellten Teilbereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September
1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Erftstraße (im aus der Anlage ersichtlichen Teilbereich)
Gemarkung Sinnersdorf
Flur 5
Flurstücke 752, 753
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße (Flurstücke 752 und 753) wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung
auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die Straße „Erftstraße“ im Abschnitt von Pulheimer Straße bis Görreshofstraße wurde bereits 1979 gewidmet.
Durch den Bebauungsplan Nr. 1.17 Sinnersdorf, der am 29.4.2008 rechtswirksam geworden ist, wurden die Flurstücke
752 und 753 als öffentliche Verkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) festgesetzt.
Von der Widmung im Jahr 1979 waren die genannten Flurstücke nicht erfasst.
Die Flurstücke 752 und 753 sind als öffentliche Verkehrsfläche ausgebaut und befinden sich im städtischen Eigentum.
Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße (Flurstücke 752 und 753) wurde bereits dem öffentlichen
Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.