Daten
Kommune
Pulheim
Größe
180 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
231/2015
Erstellt am:
26.05.2015
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
13.4
X
17.06.2015
Planungsausschuss
13.4
X
17.06.2015
Betreff
Umgebungslärm Stufe 2
Straße und Schiene
Sachstand
Siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr. 343/2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Für die Lärmkartierung sind in Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden zuständig. Die Gemeinden werden
bei der Berechnung der Lärmkarten vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)
unterstützt. Auf der Grundlage des vom LANUV NRW zur Verfügung gestellte Kartenmaterial und vorliegender Verkehrserhebungen im Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis ist beabsichtigt, die Kartierung der belasteten Straßen
im Stadtgebiet Pulheim um weitere Straßenzüge zu untersuchen, zu ergänzen und im Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. Für die Durchführung der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung einschließlich der Bürgerbeteiligung hat die Verwaltung
ein externes Büro beauftragt.
Bei Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen des Bundes ist dagegen gemäß § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes - das die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt - seit dem 1. Januar 2015 das EisenbahnBundesamt (EBA) ab für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Das EBA hat in diesem Zuge die Haupteisenbahnstrecken (ein Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro
Jahr) des Bundes
kartiert.
Hierzu erhielt die Stadt Pulheim am 24.04.2015 per Mail die Information vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW), dass das EBA eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durchführen wird. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:
http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 15.04.2015 und dauert (verlängert) bis zum 30.06.2015. In
dieser Zeit können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Die
Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran soll die
zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung folgen, über die das EBA zu gegebener Zeit mit gesondertem Schreiben
informieren wird.
Auf dem oben angegebenen Link wurde mit Datum vom 21.05.2015 unter der Rubrik „Aktuelles“ vom EisenbahnBundesamt die Information zur Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 30.06 2015 mitgeteilt.
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Die Karten, welche die Hauptstrecke Köln-Mönchengladbach im Bereich der Stadt Pulheim betreffen, sind in Anlage
beigefügt.
Nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung
und Bekämpfung von Umgebungslärm gilt:
Der Tag entspricht einem Zeitraum von 12 Stunden, der Abend einem Zeitraum von 4 Stunden und die Nacht einem
Zeitraum von 8 Stunden; die Mitgliedstaaten können den Abend um eine oder zwei Stunden kürzen und den Tag
und/oder den Nachtzeitraum entsprechend verlängern, sofern dies für sämtliche Lärmquellen einheitlich geregelt ist und
sie der Kommission Informationen über jede systematische Abweichung von der Standardoption übermitteln; der Tagesanfang (und damit der Anfang des Abends und der Nacht) ist vom Mitgliedstaat festzulegen (dies ist für sämtliche Lärmquellen einheitlich zu regeln); werden die Zeiten nicht anders festgelegt, gelten die Standardzeiten 7.00-19.00 Uhr,
19.00-23.00 Uhr und 23.00-7.00 Uhr Ortszeit; ein Jahr ist das für die Lärmemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Jahr.
Bei Überschreitung der Werte 60 dB(A) für den „Lärm Nacht“ (L night) und 70 dB(A) für den „Lärm Tag“ (L den) sind
Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen oder in Erwägung zu ziehen.
Auf der Internetseite der Deutschen Bahn, die nachfolgend in Auszügen aufgeführt ist, sind Aussagen zu möglichen
Maßnahmen an der Strecke und an Gebäuden aufgezeigt. Diese Informationen sind unter folgendem Link erhältlich.
http://www1.deutschebahn.com/laerm/infrastruktur/laermsanierung.html
Auszug aus der Internetseite der Deutschen Bahn
Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen
Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien. An der Strecke kommt am häufigsten die hochabsorbierende Schallschutzwand zum Einsatz.
Aktiver Schallschutz
Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien an der Infrastruktur.
Dieser Lärmschutz an der Strecke, auch „ortsfester Lärmschutz“ genannt, ist meist eine Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen. Aktiv nennt man jene, die direkt dort wirken, wo der Lärm entsteht, sowie auf
dem Ausbreitungsweg des Schalls. Am häufigsten werden dabei Schallschutzwände eingesetzt. Diese bestehen meist aus Aluminium, es werden aber auch Wände aus Beton, Glas, Holz oder einer Kombination der
genannten Materialien errichtet. Für Aluminium sprechen die leichte Handhabbarkeit und die gute Rückführung in den Wertstoffkreislauf. Die Schallschutzwände sind zur Gleisseite hin hoch absorbierend gestaltet, um
Schallreflexionen fast vollständig zu vermeiden. Da die Wände die unmittelbare Nachbarschaft beeinträchtigen können, beispielsweise, weil sie Schatten auf Grundstücke werfen, muss jeweils ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt werden.
Aus ökologischer Sicht sind auch Schallschutzwälle eine gute Alternative zu Wänden, denn sie verursachen
kaum Folgekosten für Instandsetzung und Unterhalt. Wegen des hohen Flächenverbrauchs sind diese insbesondere in dicht bebauten Gebieten jedoch oft nicht realisierbar.
Weitere aktive Maßnahmen sind beispielsweise das Entdröhnen von Brückenbauwerken durch den Einbau
von Absorberplatten, das regelmäßige Schienenschleifen für die Erhaltung einer guten Gleisqualität sowie der
Einbau von Spurkranzschmiereinrichtungen, die das Quietschen in engen Gleisbögen reduzieren.
Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen
„Besonders überwachtes Gleis“
Eine glatte Oberfläche der Schiene ist eine wichtige Voraussetzung für die Lärmvermeidung an der Quelle.
Aus diesem Grund werden die Schallschutzmaßnahmen in bestimmten Streckenabschnitten durch das be-
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sonders überwachte Gleis (BüG) ergänzt: Ein Schallmesszug überprüft regelmäßig den Zustand der Schienenoberflächen auf ihren akustisch relevanten Zustand. Wenn die gemessenen Werte die Vorgaben überschreiten, wird die Oberfläche der Schienenköpfe geschliffen. Dadurch wird eine dauerhafte Lärmreduktion
von 3 dB (A) erzielt.
Passiver Schallschutz
Manchmal lassen städtebauliche oder topographische Situationen den Bau von Schallschutzwänden nicht zu
oder sie können nicht in der für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Höhe realisiert werden. Sollen
Schallschutzwände im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms gefördert werden, müssen sie ein definiertes
Verhältnis zwischen Effekt und Kosten erzielen. In diesen Fällen, wo aktiver Schallschutz nur teilweise oder
gar nicht umgesetzt werden kann, werden – ergänzend oder ausschließlich – passive Schutzmaßnahmen angewendet. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, die eine Einhaltung
der deutlich niedrigeren Grenzwerte im Inneren von Schlaf- und Wohnräumen gewährleisten. Für den Schutz
der Innenräume ist neben dem Einbau von Schallschutzfenstern in Einzelfällen auch eine Dämmung von Außenwänden und Dächern erforderlich. Zusätzlich können in Schlafräumen schallgedämmte Lüfter für eine
ausreichende Belüftung installiert werden. Die Planer entwickeln auf der Basis der vorgegebenen Richtlinien
ein jeweils passendes Konzept und stimmen dies mit den zuständigen Behörden und den betroffenen Anwohnern ab. Bei einer Kostenbeteiligung durch die Kommunen oder die betroffenen Anwohner können im
Einzelfall darüber hinausgehende Schallschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Die Stadt Pulheim wird im Rahmen dieser Beteiligung Anregungen abgeben, die jedoch noch nicht erarbeitet wurden.
Die hiervon unabhängige Lärmaktionsplanung mit Fokus auf Lärm aus dem Straßenverkehr und Flugverkehr wird derzeit
in Zuständigkeit der Stadt Pulheim mit einem Fachbüro erarbeitet, hier sind die nächsten Schritte für den Herbst 2015
vorgesehen.