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Beschlussvorlage (Taschengeldbörse - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
27.05.15, 10:17
Aktualisiert
03.06.15, 18:37
Beschlussvorlage (Taschengeldbörse
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Taschengeldbörse
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: Erstellt am: 199/2015 1. Ergänzung 20.05.2015 Aktenzeichen: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Jugendhilfeausschuss 2.1 ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss nö. Sitzung Termin X 28.05.2015 X 16.06.2015 Betreff Taschengeldbörse - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 199/2015 1. Ergänzung . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Pulheim spricht sich für die Etablierung einer sogenannten „Taschengeldbörse“ in Pulheim aus und bittet den Rhein-Erft-Kreis, gemeinsam mit interessierten freien Trägern dafür Fördergelder aus dem Programm Servicebrücke Jugend-Alter in NRW zu beantragen Erläuterungen Das Projekt `Taschengeldbörse´ richtet sich an die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen, die antragsberechtigt sind; für den Aufbau einer entsprechenden Börse ist im Haushaltsjahr 2015 eine finanzielle Förderung von bis zu 15.000,00 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Die wesentlichen Rahmenbedingungen der Taschengeldbörse sind in dem in Anlage beigefügten Antrag beschrieben; ergänzend wird auf die im Antrag hinterlegte Adresse - http://www.servicebruecken-nrw.de/projektbeschreibung - verwiesen. Als Vertragspartner und Zuwendungsempfänger können die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Trägerschaft eine Taschengeldbörse aufbauen oder den Aufbau einer Taschengeldbörse an einen Dritten, z.B. eine kreisangehörige Gemeinde oder einen freien Träger, vergeben. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die Thematik `Taschengeldbörse´ auch Beratungsgegenstand der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Inklusion und Generationen des Rhein-Erft-Kreises am 27.05.2015 ist.