Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
27.05.15, 10:17
Aktualisiert
03.06.15, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
Erstellt am:
199/2015
1. Ergänzung
20.05.2015
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
2.1
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
28.05.2015
X
16.06.2015
Betreff
Taschengeldbörse
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 199/2015 1. Ergänzung . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Pulheim spricht sich für die Etablierung einer sogenannten „Taschengeldbörse“ in
Pulheim aus und bittet den Rhein-Erft-Kreis, gemeinsam mit interessierten freien Trägern dafür Fördergelder aus dem
Programm Servicebrücke Jugend-Alter in NRW zu beantragen
Erläuterungen
Das Projekt `Taschengeldbörse´ richtet sich an die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen, die
antragsberechtigt sind; für den Aufbau einer entsprechenden Börse ist im Haushaltsjahr 2015 eine finanzielle Förderung
von bis zu 15.000,00 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Die wesentlichen Rahmenbedingungen der Taschengeldbörse sind in dem in Anlage beigefügten Antrag beschrieben; ergänzend wird auf die im Antrag
hinterlegte Adresse - http://www.servicebruecken-nrw.de/projektbeschreibung - verwiesen.
Als Vertragspartner und Zuwendungsempfänger können die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Trägerschaft eine
Taschengeldbörse aufbauen oder den Aufbau einer Taschengeldbörse an einen Dritten, z.B. eine kreisangehörige Gemeinde oder einen freien Träger, vergeben. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die Thematik `Taschengeldbörse´ auch Beratungsgegenstand der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Inklusion und Generationen des Rhein-Erft-Kreises am 27.05.2015 ist.