Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
27.05.15, 10:17
Aktualisiert
27.05.15, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD FRAKTION
IM RAT DER
STADT PULHEIM
-
SPD-Fraktion Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim
Dierk Timm
Fraktionsvorsitzender
Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses
Herrn Dr. Clemens Kopp
im Haus
Torsten Rekewitz
Ratsmitglied
Antrag zur JHA-Sitzung am 28. Mai 2015
Taschengeldbörse
Büro der SPD-Fraktion
Rathaus, Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Telefon: +49 2238 808-216
Fax:
+49 2238 808-151
spdfraktion@pulheim.de
www.spd-pulheim.de
Pulheim, 8. Mai 2015
Sehr geehrter Herr Dr. Kopp,
ergänzend zu unserem Schreiben aus der vergangenen Woche
senden wir Ihnen im Folgenden den Antragstext und die Begründung
zum von uns für die kommende Ausschuss-Sitzung beantragten
Tagesordnungspunkt „Taschengeldbörse“.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Pulheim spricht sich für die
Etablierung einer so genannten „Taschengeldbörse“ in Pulheim aus
und bittet den Rhein-Erft-Kreis, gemeinsam mit interessierten freien
Trägern dafür Fördergelder aus dem Programm Servicebrücke
Jugend-Alter in NRW zu beantragen.
Begründung
Immer mehr Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben in der letzten
Zeit erfolgreich so genannte „Taschengeldbörsen“ eingerichtet, die
zwei Bedürfnissen Rechnung tragen: Junge Menschen –zumeist
Schülerinnen und Schüler- wollen sich in ihrer Freizeit gerne etwas
dazuverdienen; ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie Menschen
mit körperlichen Beeinträchtigungen benötigen im Alltag oftmals Hilfe
bei kleineren Arbeiten.
Das Projekt der Taschengeldbörse bringt diese Gruppen zusammen.
Wie dies in der Praxis funktionieren kann, verdeutlicht sehr anschaulich
ein kurzes Video, das die Initiatoren der Solinger Taschengeldbörse
gedreht haben. Es ist im Internet verfügbar unter der Adresse
http://www.servicebruecken-nrw.de/85.
Seite 1 von 2
SPD Fraktion Pulheim
Die Taschengeldbörse in Pulheim sollte sich aus Sicht der SPD an
Jugendliche im Alter zwischen 14 und 20 Jahren richten. Jobanbieter“
könnten Privatpersonen sein, die unregelmäßig einfache und ungefährliche Arbeiten zu verrichten haben. Wichtig wäre, dass die
tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen nicht mehr als zwei Stunden
beträgt – und maximal zehn Stunden je Woche.
Sowohl die Jugendlichen, wie auch die Anbieterinnen und Anbieter
der Arbeiten müssten sich zu Beginn einmalig bei der Taschengeldbörse registrieren. Sie dient lediglich als Koordinationsstelle. Die
rechtliche Beziehung besteht hingegen ausschließlich zwischen dem
jeweiligen Anbieter der Arbeiten und dem jeweiligen Jugendlichen,
der sie ausführt. Die Taschengeldbörse kann weder garantieren, dass
es für die angebotenen Arbeiten Jugendliche gibt, die sie erledigen
wollen, noch dass jedem interessierten Jugendlichen auch tatsächlich
Arbeiten vermittelt werden können. Auch kann die Taschengeldbörse
nicht garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen den
Anbieterinnen und Anbietern und den Jugendlichen eingehalten oder
dass Arbeiten zur Zufriedenheit aller Beteiligten erledigt werden. Hier
kann die Taschengeldbörse lediglich unterstützend arbeiten, wie die
Erfahrung in den Kommunen, in denen es ein solches Angebot bereits
gibt, zeigen.
In einzelnen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis besteht Interesse, sich
am Projekt „Taschengeldbörse“ zu beteiligen. So wird eine Einführung
beispielsweise derzeit in Brühl und Wesseling diskutiert. Einzelne freie
Träger haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, koordinierend in
das Projekt einzusteigen. Da sich die finanzielle Förderung über das
Programm Servicebrücke Jugend-Alter in NRW aber ausschließlich an
Landkreise und kreisfreie Städte richtet, ist ein Engagement des
Rhein-Erft-Kreises erforderlich. Wir bitten den Jugendhilfeausschuss
und den Rat der Stadt Pulheim daher, die Unterstützung des Kreises
zu erbitten.
Eine weitergehende Antragsbegründung und Vorstellung des Projekts
erfolgt im Rahmen der JHA-Sitzung mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm
Torsten Rekewitz
Verteiler
Herrn Bürgermeister Keppeler
Seite 2 von 2