Daten
Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
26.05.15, 18:34
Aktualisiert
26.05.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
181/2015
Erstellt am:
05.05.2015
Aktenzeichen:
II / 40 / 411
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
02.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.06.2015
Rat
X
23.06.2015
Betreff
Stadtbücherei Pulheim – Neufassung der Gebührensatzung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 181/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die nachstehende
Neufassung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim.
Erläuterungen
Zum März 2011 wurde die Einführung einer DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene in Höhe von 1,00 €/Titel beschlossen.
Das hatte zur Folge, dass die durch diesen Personenkreis getätigten DVD-Ausleihen von 20.400 im Jahr 2010 auf
2.400 im Jahr 2014 sanken – ein Rückgang von nahezu 90% trotz eines in dieser Zeit gestiegenen Angebots!
Damit einhergehend blieben auch die Einnahmen weit hinter der Prognose der Unternehmensberatung zurück.
Einzelausleihgebühren haben sich als kontraproduktiv herausgestellt. Zudem wird einem bestimmten Medium (hier
DVDs) eine im Vergleich zu anderen Medien besondere Bedeutung zugemessen, die nicht gerechtfertigt ist.
Sinnvoll ist – wie in den meisten Öffentlichen Bibliotheken praktiziert – eine Jahresgebühr, die die Ausleihe aller
Medien abdeckt.
Zur Lösung dieser Problematik wird eine Abschaffung der DVD-Ausleihgebühr und gleichzeitig eine Erhöhung der
Jahresgebühren von 18,00 € auf 20,00 € vorgeschlagen. Die durch den Wegfall der DVD-Ausleihgebühr bedingten
Einnahmeverluste können dadurch mehr als kompensiert werden.
Angesichts einer über neun Jahre währenden Stabilität der Jahresgebühren dürfte eine Anhebung um 2,00 €/Jahr
(= ca. 17 Cent/Monat) als sozial verträglich und moderat zu bezeichnen sein.
Die ermäßigte Jahresgebühr von bislang 9,00 € wird auf 10,00 € angehoben, der Jahresbeitrag (2,50 €) für Kinder/
Jugendliche bis 17 Jahre und Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II/SGB XII wird nicht erhöht.
Um die derzeitigen Einnahmen aus den DVD-Ausleihgebühren zu kompensieren, sind etwa 1.200 aktive erwachsene Nutzerinnen und Nutzer notwendig (1.200 * 2,00 € = 2.400 €).
Da mehr als 2.000 Erwachsene die Stadtbücherei jährlich nutzen, dürfte es selbst unter Berücksichtigung der Fälle
mit ermäßigter Jahresgebühr (ca. 200/Jahr) und möglicher Abwanderungen/Kündigungen aufgrund der Gebührenerhöhung zu Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Variante in Höhe von ca. 1.000-1.500 € kommen.
Die Neufassung der Gebührensatzung ist nachstehend aufgeführt.
Vorlage Nr.: 181/2015 . Seite 3 / 4
Neuer Satzungstext:
Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim vom __________
Gemäß §§ 7 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) und der §§ 4, 5 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S.
712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat in seiner Sitzung am
___________ folgende Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim beschlossen:
§ 1 - Gebühren
Für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
Die Gebühren betragen:
Büchereiausweis für Personen ab vollendetem
18. Lebensjahr
Gültigkeit: 12 Monate
20,00 €
Ermäßigte Gebühr für folgende Personenkreise
(gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises):
Schüler, Schülerinnen & Auszubildende ab 18 Jahren,
Studierende, Schwerbehinderte (ab 80%)
Gültigkeit: 12 Monate
10,00 €
Büchereiausweis für Kinder und Jugendliche bis einschl. 17. Lebensjahr, sowie Arbeitslose, Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger (überwiegender Lebensunterhalt) nach SGB II oder SGB XII
(gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
Gültigkeit: 12 Monate
2,50 €
Schnupperausweis
(kann nur einmalig ausgestellt werden):
Gültigkeit: 3 Monate
6,00 €
Säumnisgebühren für alle Medien,
pro Exemplar und Öffnungstag
0,20 €
Mahngebühr, pro Mahnstufe
1,00 €
Vormerkungen, pro Titel
1,00 €
Fernleihen, pro Titel
3,00 €
Ersatzausweis, pro Ausweis
2,50 €
Gebühr für Internetnutzung, pro angefangene Stunde
(bei gültigem Büchereiausweis kostenlos)
1,00 €
Vorlage Nr.: 181/2015 . Seite 4 / 4
§ 2 - Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30.01.2014
außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Pulheim wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Pulheim, den _________
Frank Keppeler
Bürgermeister