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Mitteilungsvorlage (Bäderlandschaft Pulheim, Kursplanung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
02.06.2015
Erstellt
28.05.15, 19:51
Aktualisiert
28.05.15, 19:51
Mitteilungsvorlage (Bäderlandschaft Pulheim, Kursplanung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 215/2015 Erstellt am: 19.05.2015 Aktenzeichen: II/520 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit 1.6 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 02.06.2015 Betreff Bäderlandschaft Pulheim, Kursplanung Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion/Verwaltung Mitteilung Die vom Rat beschlossene Belegungsplanung für das neue Hallenbad in Pulheim berücksichtigt bereits die Kursplanung (siehe Anlage 1, Belegungsplan Hallenbad Pulheim). Insgesamt sollen nach derzeitigem Stand 33 Kurseinheiten wöchentlich angeboten werden. Eine grobe Einteilung sieht Kinderkurse, Fitnesskurse sowie Gesundheitskurse vor. Das angebotene Kurssystem soll nach Ratsbeschluss ausschließlich unter städtischer Regie erfolgen und somit gewährleisten, dass das städtische Defizit verringert wird. Nach der Deutschen Sportstättenbetriebs- und planungsgesellschaft mbH & Co. KG liegt die Kurserlösprognose (bei einer 80%igen Auslastung der Kurse) bei ca. 46.000,00 € jährlich. Bei dieser Erlösprognose sind die zusätzlichen Eintrittserlöse nicht berücksichtigt. Die zusätzlichen Personalkosten sind in der Personalbedarfsplanung der DSBG enthalten. Die Personalsituation in der neuen Bäderlandschaft Pulheim wird es nicht zulassen, dass alle Kurse durch städtische Bedienstete durchgeführt werden können. Insofern werden städtischerseits zu gegebener Zeit Verhandlungen mit externen Fachkräften geführt, die bereit sind, auf Honorarbasis diese Kurse für die Stadt durchzuführen. Selbstverständlich werden bereits jetzt etablierte Fachkräfte ebenfalls in diese Verhandlungen einbezogen. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen geprüft werden, die städtischerseits erfüllt werden müssen, um einzelne Kurse gegebenenfalls mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Ob diese physiotherapeutischen und wasserbewegungstechnischen Voraussetzungen durch Fortbildungsmaßnahmen des eigenen Personals möglich sind oder letztendlich durch eine externe Zusammenarbeit erfolgen werden, muss abschließend noch geprüft werden.