Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
nie htöffentlieh
V
Az.: 11 11-41
8/
Amt:
An den
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-10-
BeschIAusf.:
FinClnz- und Personalaussehuss
-102-
Datum: 22.11.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Betrifft:
•
Beurlaubung einer Beamtin aus familiären Gründen
Besehlussentwurf:
Frau Stadtinspektorin Kerstin Poll wird im Anschluss an den ihr gewährten Erziehungsurlaub für die Zeit vom 05.03.2005 bis zum Ablauf des 28.02.2007
nach den Bestimmungen des § 85 a Abs. 1 Ziffer 2 Landesbeamtengesetz
beurlaubt.
Begründung:
Frau Stadtinspektorin Kerstin Poll hat mit Datum vom 10.11.2004 den Antrag
gestellt, zunächst auf zwei Jahre befristet zur Betreuung ihrer beiden minderjährigen Kinder (3 und 5 Jahre) beurlaubt zu werden.
Die Beamtin hat nach § 85 a Landesbeamtengesetz einen Rechtsanspruch
auf Freistellung aus familiären Gründen, der nur durch schwerwiegende
dienstliche Interessen aufgehoben werden kann.
•
Dienstliche Gründe stehen der Beurlaubung nicht entgegen.
Die Zustimmung des Personalrates wurde beantragt.
Die Gleichstellungsbeauftragte
wird beteiligt.
vertretung
P;\102\1022\VORLAGEN\V
- BEURLAUBUNG
POLL. DOC