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Beschlussvorlage (Beurlaubung einer Beamtin aus familiären Gründen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
351 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Beurlaubung einer Beamtin aus familiären Gründen)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister nie htöffentlieh V Az.: 11 11-41 8/ Amt: An den tJ4{4 -10- BeschIAusf.: FinClnz- und Personalaussehuss -102- Datum: 22.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft: • Beurlaubung einer Beamtin aus familiären Gründen Besehlussentwurf: Frau Stadtinspektorin Kerstin Poll wird im Anschluss an den ihr gewährten Erziehungsurlaub für die Zeit vom 05.03.2005 bis zum Ablauf des 28.02.2007 nach den Bestimmungen des § 85 a Abs. 1 Ziffer 2 Landesbeamtengesetz beurlaubt. Begründung: Frau Stadtinspektorin Kerstin Poll hat mit Datum vom 10.11.2004 den Antrag gestellt, zunächst auf zwei Jahre befristet zur Betreuung ihrer beiden minderjährigen Kinder (3 und 5 Jahre) beurlaubt zu werden. Die Beamtin hat nach § 85 a Landesbeamtengesetz einen Rechtsanspruch auf Freistellung aus familiären Gründen, der nur durch schwerwiegende dienstliche Interessen aufgehoben werden kann. • Dienstliche Gründe stehen der Beurlaubung nicht entgegen. Die Zustimmung des Personalrates wurde beantragt. Die Gleichstellungsbeauftragte wird beteiligt. vertretung P;\102\1022\VORLAGEN\V - BEURLAUBUNG POLL. DOC