Daten
Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzeption
Erziehungsberatung
Stadt Pulheim
Inhalt
Vorwort
Erziehungsberatung der Stadt Pulheim
Organisatorische Einbindung
Seite
1
Ziele und Grundlagen unserer Arbeit
Seiten
2-3
Rechtliche Grundlagen
Seite
2/3
Unser Leitbild
Seite
3/4
Seiten
4-6
Unsere Angebotspalette
Seiten
4
Unsere Kompetenzen
Unsere Arbeitsstruktur
Seiten
Seiten
4/5
5/6
Arbeits- und Leistungsspektrum
4
Kooperations- und Vernetzungsleistungen
Seiten
7 – 10
5
Qualitätssicherung
Seiten
10 - 11
Strukturqualität
Seite
10
Prozessqualität
Seiten
10 – 11
Ergebnisqualität
Seite
11
Seite
12
6
Schlusswort
Konzeption Erziehungsberatung der Stadt Pulheim
Vorwort
□
Die Erziehungsberatung der Stadt Pulheim- von der Entstehung bis heute
Die Erziehungsberatung in Pulheim befindet sich seit dem Jahr 1991 in städtischer Trägerschaft. Zuvor
wurde das Angebot Erziehungsberatung durch das Institut für Psychohygiene und durch den Caritasverband für den Erftkreis e.V. vorgehalten. Das Institut für Psychohygiene handelte dabei seit 1974 im Auftrag des Erftkreis, als dem ehemaligen zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Mit der Errichtung eines eigenen kommunalen Jugendamtes zum 01. Januar 1987 erlangte die Stadt Pulheim erstmalig die Gesamtverantwortung für die kommunale Jugendhilfe. Verbunden mit dem Aufgabenübergang vom Erftkreis auf die Stadt Pulheim wurde die Stadt so auch zuständig für das Angebot der Erziehungsberatung.
Die städtische Erziehungsberatung wird seit ihren Anfängen von einer Diplom-Psychologin geleitet. Neben
der Leitungskraft ist sie mit drei Fachkräften, sowie mit einer Verwaltungskraft ausgestattet. Die Erziehungsberatung ist organisatorisch eine Abteilung des Jugendamtes.
Die Erziehungsberatung liegt zentral und gut erreichbar im Zentrum der Stadt. Sie hält für alle ratsuchenden Eltern, Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen, die im Stadtgebiet leben, ein niedrigschwelliges
Angebot vor. Heute leben in der Stadt Pulheim insgesamt rund 53.600 Bürgerinnen und Bürger, davon
sind rund 13.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren. In der Mehrzahl der Familien,
die die Leistungen der Erziehungsberatung in Anspruch nehmen, leben Kinder und Jugendliche im Alter
bis zum 18 Jahren (ca. 9.100).
□
Organisatorische Einbindung
Die Erziehungsberatung der Stadt Pulheim ist seit 1991 erfolgreich tätig.
-
Beratung und Therapie
-
Prävention
-
Vernetzung
umschreiben heute, wie damals, den Kernbereich der Aufgaben und Inhalte der Erziehungsberatung. Zugleich sind die Aufgaben der Erziehungsberatung im Laufe der Jahre immer umfangreicher und differenzierter geworden.
Neben neuen gesetzlichen Aufträgen (z.B. Beratung im Rahmen von FamFG und Bundeskinderschutzgesetz) fand in den letzten Jahren auch bundesweit eine Schwerpunktverschiebung der Erziehungsberatung
statt, hin zu immer mehr Kooperation und Vernetzung mit anderen Fachbereichen der Jugendhilfe, speziell
auch mit den Allgemeinen Sozialen Diensten.
Dieser Entwicklung folgte auch die Erziehungsberatung der Stadt Pulheim. Sie versteht sich heute zunehmend als eine Teilleistung im Kontext der Hilfen zur Erziehung mit einer stärkeren Verzahnung mit dem
Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Pulheim.
-2-
Neben den klassischen externen Dienstleistungen (Beratung und Unterstützung ratsuchender Bürger und
Multiplikatoren) bietet die Erziehungsberatung im Zuge dieser Entwicklung vermehrt auch interne Dienstleistungen im Rahmen der örtlichen Jugendhilfe an.
Solche fachdienstlichen Aufgaben nimmt die Erziehungsberatung beispielsweise im Rahmen von Fachberatung für andere Abteilungen / Mitarbeiter des Jugendamtes, Mitwirkung bei konzeptionellen Weiterentwicklungen von Arbeitsfeldern außerhalb der Erziehungsberatung, Mitwirkung im Hilfeplanverfahren, Mitwirkung bei Fachgesprächen und ähnlichem mehr wahr.
Die organisatorische Einbindung der Erziehungsberatung Pulheim als eine Abteilung des städtischen Jugendamtes erleichtert diesen Prozess und führt auch weiterhin zu nachhaltigen Synergieeffekten.
Dabei orientiert sich die Erziehungsberatung am Leitbild des Jugendamtes der Stadt Pulheim: Ziel ist es,
für jeden ratsuchenden Bürger ein maßgeschneidertes Hilfs- und Unterstützungsangebot, entsprechend
der jeweiligen individuellen Bedarfe, zu entwickeln und umzusetzen.
Hierfür ist eine abteilungsübergreifende enge Kooperation und Vernetzung notwendig.
Im Rahmen dieses zunehmend entsäulten Arbeitens werden gemeinsame Hilfeplanung, gemeinsame
Fachgespräche, gemeinsame Konzeptentwicklungen und gemeinsame Arbeitsprojekte aller Akteure im
Jugendamt der Stadt Pulheim immer bedeutsamer und notwendiger.
Dem wird in der hier vorliegenden Konzeption unter dem Punkt 4 „Kooperations- und Vernetzungsleistungen“ noch mal differenzierter Rechnung getragen.
Zuvor soll jedoch in den Punkten
gegangen werden.
und
auf die originären Kernaufgaben der Erziehungsberatung ein-
Ziele und Grundlagen unserer Arbeit
□
Rechtliche Grundlagen § 28 KJHG
Ihre rechtliche Verankerung als Pflichtaufgabe der Jugendhilfe findet die Erziehungsberatung in § 28 des
KJHG „Erziehungsberatung“ in Verbindung mit § 27 KJHG „Hilfe zur Erziehung“. Die Bürger der Stadt Pulheim haben hierauf einen Rechtsanspruch.
§ 28 (Erziehungsberatung) beschreibt den gesetzlichen Auftrag mit den Worten: Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und-einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und
der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen, sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Das Beratungsangebot ist kostenfrei.
Die Mitarbeiter/innen der Erziehungsberatung unterliegen der Schweigepflicht.
Im Rahmen dieser Schweigepflicht setzt die Offenbarung von Inhalten der Beratungsgespräche gegenüber Dritten, sowie die Kontaktaufnahme mit anderen Abteilungen des Jugendamtes oder anderen Institutionen, in der Regel die ausdrückliche Einwilligung des Ratsuchenden voraus.
Bei Bedarf, im Sinne der fallbezogenen und fallnotwendigen Kooperation, wird dies vorab von den Mitarbeitern/innen der Erziehungsberatung mit den Ratsuchenden besprochen und kann nur mit deren Einverständnis geschehen.
In Fällen von Kindeswohlgefährdung kann zum Schutz des Kindes jedoch auch eine Einbeziehung anderer betroffener und zur Mitwirkung beim Kindesschutz geforderter Stellen, ohne Einverständniserklärung
der betreffenden Eltern / Familien, erfolgen.
Hier ist der Schutz und das Wohl des Kindes immer vorrangig (siehe hierzu auch unter 4: Kooperation im
Rahmen von § 8a).
Die Mitarbeiter/innen der Erziehungsberatung werden dies jedoch mit den betroffenen Eltern / Familien
besprechen und sie über das weitere Vorgehen in Kenntnis setzen
-3-
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags der Erziehungsberatung orientiert sich an den Grundsätzen für
die einheitliche Gestaltung der Richtlinien des Landes NRW für die Förderung von Erziehungsberatungsstellen, sowie an den fachlichen Standards und Leitideen des Qualitätsprofils für Erziehungsberatungsstellen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke).
Diese beinhalten neben der Verschwiegenheitspflicht und der Unentgeltlichkeit der Beratung unter anderem die Vorgabe der multidisziplinären Besetzung des Beratungsteams. Die Mitarbeiter der Erziehungsberatung müssen über Kenntnisse und Erfahrungen in unterschiedlichen Methoden verfügen, um den multifaktoriellen Ursachen von Beratungsanlässen gerecht werden zu können.
Des Weiteren muss ein direkter, niedrigschwelliger Zugang zur Erziehungsberatung sichergestellt werden.
Die Betroffenen können sich unmittelbar an die Erziehungsberatungsstelle wenden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit anderen Abteilungen des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst) oder ein behördliches Antrags- und Bewilligungsverfahren ist nicht erforderlich.
Dies unterscheidet die Erziehungsberatung von anderen Arbeitsbereichen der Hilfen zur Erziehung.
Unbenommen davon können die Mitarbeiter anderer Abteilungen des Jugendamtes in Fällen, in denen sie
von ratsuchenden Bürgern oder Dritten (z.B. Schulen) eingeschaltet werden, selbst die Erziehungsberatung initiieren, wenn sie dies für sinnvoll oder erforderlich halten.
□
Unser Leitbild
Unsere Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden erfolgt auf der Grundlage eines humanistisch geprägten
Menschenbildes: Wertschätzung, Neutralität oder Allparteilichkeit, Autonomie, sozialer Verantwortung und
Kooperation sind für uns in der Bearatungsarbeit wichtige grundlegende Werte.
Unsere Arbeit ist immer ressourcen- und lösungsorientiert: nicht das Problem steht im Vordergrund, sondern mögliche Lösungen, die wir gemäß der jeweiligen Ressourcen der Betroffenen mit diesen gemeinsam entwickeln. Dabei ist das übergreifende, nachhaltige Ziel, die Familie oder Ratsuchenden in die Lage
zu versetzen, ihre Probleme selbständig zu lösen.
Gerade in den stetig steigenden Trennungs- und Scheidungsberatungen bedeutet dies beispielsweise mit
den Eltern / Familien gemeinsam deren Verhandlungskompetenz in Konflikten zu entwickeln und zu stärken.
Unsere Arbeit ist dabei immer von einem ganzheitlichen, systemischen Blick geprägt:
das Problemverhalten eines oder mehrerer Familienmitglieder wird nie isoliert gesehen oder „behandelt“,
sondern immer im Kontext des gesamten familiären und sozialen Systems (z.B. Kita oder Schule).
Wir bieten Erziehungsberatung / Entwicklungsförderung und Unterstützung ohne Schuldzuweisungen an.
Dabei versuchen wir unsere Hilfen möglichst früh anzubieten, früh im Lebenslauf der Betroffenen, aber
auch früh in kritischen, konfliktbehafteten familiären oder kindlichen Lebensphasen. In diesem Sinne ist
unsere Arbeit auch wesentlich vom Gedanken der Prävention geprägt.
Den Schwerpunkt bei den Kernaufgaben der Erziehungsberatung sehen wir im Bereich der Beratung. Je
nach Problemlage kann es aber nötig werden, therapeutische Konzepte und psychotherapeutische Interventionen mit einzubeziehen. Dabei unterscheidet sich der Einsatz von Psychotherapie in der Erziehungsberatung von der Psychotherapie in der Heilkunde durch ganzheitliches Vorgehen, und durch die
klare Orientierung am SGB VIII: Psychotherapie in der Erziehungsberatung zielt immer darauf ab, das
Wohl des Kindes zu fördern – (indem es z.B. durch ein psychotherapeutisches Angebot lernt, seine häufigen und heftigen Wutanfälle zu kontrollieren) – und die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken – (indem
z.B. durch ein psychotherapeutisches Angebot eigene biographische Erfahrungen der Eltern, die sie in ihrer Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, aufgearbeitet werden) -.
Psychotherapie in der Erziehungsberatung findet damit in einem erweiterten konzeptionellen Rahmen und
sozialen Kontext statt, und nicht als individuelle Krankenbehandlung.
-4-
Ein weiterer wichtiger Aspekt unseres Leitbildes ist das Selbstverständnis unserer Arbeit als Dienstleistung, und zwar als externe Dienstleistung für alle Pulheimer Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und
Eltern, unabhängig von Konfessions- oder Staatszugehörigkeit, Einkommen und sozialem Status.
Und als interne Dienstleistung für anderer Mitarbeiter / Fachbereiche des Jugendamtes.
Arbeits- und Leistungsspektrum
□
Unsere Angebotspalette
Die fallbezogenen Leistungen unterteilen sich nach dem gewünschten oder gewählten fachlichen Handlungsansatz (Beratung, Therapie, etc.), nach den teilnehmenden Personen (Setting; einzeln, Familie,
Gruppe, etc.), und nach spezifischen Inhalten / Problembereichen:
Clearinggespräche
Kriseninterventionen
Beratung für Eltern, Sorgeberechtigte
Beratung für Alleinerziehende
Beratung bei Trennung und Scheidung
Beratung für Patchwork Familien
Familienberatung / Familientherapie
Paarberatung / Paartherapie
Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene
Einzeltherapie für Kinder (mit begleitenden Elterngesprächen)
Einzeltherapie mit Jugendlichen (teils mit begleitenden Elterngesprächen)
Beratung von Fachkräften (fallbezogen)
Beratung im Rahmen von FamFG
Gruppenangebote für Kinder (Trennungs- und Scheidungskindergruppe)
Gruppenangebot für Eltern (z.B. zum Thema Trennung-Scheidung)
Bei den fallunabhängigen und fallübergreifenden Leistungen umfasst unser Angebot:
Beratung von Fachkräften
Kooperation mit Kitas und Familienzentren
Präventive Gruppenangebote für Eltern (z.B. Elterncoaching, Elterngruppe zum Thema Pubertät)
Themenzentrierte Elternabende in Kitas, Schulen, OGS, etc.
Mitwirkung im Hilfeplanverfahren
Mitwirkung bei / in Fachgesprächen
Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung anderer Fachbereiche des Jugendamts
Mitwirkung in Fachgremien, AK, etc.
Mitwirkung in Projektgruppen
Mitwirkung bei Fachtagen
Öffentlichkeitsarbeit
□
Unsere Kompetenzen
Das multidisziplinäre Team der Erziehungsberatung Pulheim umfasst 4 Fachmitarbeiter mit jeweils 39
Stunden Wochenarbeitszeit.
Bei den Fachmitarbeitern handelt es sich um eine Diplom-Psychologin (Leitung), einen DiplomSozialarbeiter und 2 Diplom-Sozialpädagoginnen.
Alle Fachmitarbeiter sind gemäß unserem Leitbild qualifizierte systemische Familientherapeuten. 2 Mitarbeiterinnen sind ausgebildete und approbierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen.
-5-
Die Diplom-Psychologin verfügt über eine Approbation als psychologische Psychotherapeutin.
Darüber hinaus vervollständigt eine Vollzeit Verwaltungskraft das Team der Erziehungsberatung.
Neben dieser im Beratungsalltag notwendigen personellen Ergänzung für das Fachteam, entspricht dies
auch den Förderrichtlinien für Erziehungsberatungsstellen.
Verwaltungstechnische und organisatorische Aufgaben obliegen der Verwaltungskraft, die in der Regel
den auch ersten telefonischen oder persönlichen Kontakt mit ratsuchenden Klienten hat, und damit die
wichtige Aufgabe der atmosphärischen Gestaltung der Kontaktaufnahme. Sie sichert die telefonische und
persönliche Präsenz und Erreichbarkeit der Beratungsstelle, während gleichzeitig die Fachmitarbeiter ungestört ihre Beratungskontakte wahrnehmen können.
Die Mitarbeiter der Erziehungsberatung Pulheim zeichnen sich neben ihren abgeschlossenen langjährigen
Zusatzausbildungen auch durch die Offenheit für lebenslanges Lernen und durch ihre Flexibilität im Umgang mit Krisen und Kriseninterventionen aus.
Im Umgang mit Krisensituationen in Familien wird von den Beratern eine besondere zeitliche und inhaltlich
fachliche Flexibilität gefordert, um in solchen akuten Fällen angemessen und souverän intervenieren zu
können.
Die Qualifikationen der Mitarbeiter werden durch Teilnahme an fachlichen Fortbildungen, Fachtagungen,
und regelmäßiger Supervision kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt.
□
Unsere Arbeitsstruktur
Initiativen zur Anmeldung
Der Zugang zur Beratung und erfolgt in der Regel freiwillig und auf Initiative der Ratsuchenden direkt oder
auf Empfehlung von Dritten, wie z.B. Kindergärten, Schulen oder dem Allgemeinen Sozialen Dienst des
Jugendamtes (ASD).
Ausnahmen sind eine vom Gericht angeordnete Beratung nach dem FamFG (bei Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten) oder eine Beratung im Rahmen des § 8a (bei Kindeswohlgefährdung)
Anmeldung zur Beratung
Ratsuchende können sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Sekretariat der Beratungsstelle melden und erhalten dort einen kurzfristigen Termin zu einem Anmeldegespräch mit einem Fachmitarbeiter.
Anmeldegespräch:
Das Anmeldegespräch ist ein ausführliches Gespräch mit einem Fachmitarbeiter und dient in erster Linie
dem Clearing beziehungsweise der Auftragsklärung. Die Ratsuchenden können in diesem persönlichen
Gespräch mit dem Berater ihr Anliegen formulieren und das weitere Vorgehen besprechen. Sind die Ratsuchenden mit ihrem Anliegen nicht an der richtigen Stelle, kommt es zu einer Weitervermittlung an den
richtigen Ansprechpartner. In Einzelfällen kann das Anliegen bereits im Anmeldegespräch geklärt werden
und es kommt zu keiner weiteren Beratung.
Interner Hilfeplan nach dem SGB VIII:
Im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Teambesprechungen wird zu jeder Anmeldung das weitere
Vorgehen besprochen. Aspekte sind hierbei z.B. die Dringlichkeit, (handelt es sich um eine Krisenintervention), Familiendiagnostik, und Setting.
Weitere Beratung:
Handelt es sich um eine Krisenintervention, wird die Beratung sofort nach dem Anmeldegespräch fortgesetzt, ansonsten kommt es, je nach Fallaufkommen, zu einer Wartezeit. Die Wartezeit entfällt grundsätzlich auch bei Jugendlichen, die sich in der Beratungsstelle melden.
Je nach Einzelfall findet die Beratung in Form von Einzelgesprächen mit Eltern oder Jugendlichen und/
oder gemeinsamen Eltern- oder Familiengesprächen statt. Parallel kann es je nach Bedarf zu einer kindertherapeutischen Diagnostik beziehungsweise zu weiteren Einzelterminen mit Kindern kommen.
-6-
Dauer und Häufigkeit:
Dauer und Häufigkeit der Beratung orientiert sich am Bedarf des Einzelfalls. In der Regel werden mit den
Ratsuchenden zunächst 5 Termine vereinbart, dann kommt es zu einem Bilanzierungsgespräch.
Die Gespräche finden häufig in einem 3 - 4-wöchigen Turnus statt, bei Bedarf auch engmaschiger. Kindertherapeutische Maßnahmen werden überwiegend wöchentlich angeboten.
Dokumentation und Qualitätssicherung während des Beratungsprozesses:
Die Gespräche werden im Rahmen der Qualitätssicherung von dem Berater in Handakten dokumentiert.
Der Berater stellt die Beratungsfälle bei Bedarf in der Supervision oder in den wöchentlich stattfindenden
Teambesprechungen vor.
Kooperation:
Nach vorheriger Absprache kommt es im Einzelfall zu Kooperationen mit Erziehungspartnern, wie z. B.
Schulen und Kindergärten, Institutionen, wie dem Frühförderzentrum oder dem Allgemeinen Sozialen
Dienst.
Ende von Beratungsprozessen:
Bei Erfüllung des Beratungsauftrages kommt es zu einer Beendigung des Beratungsprozesses. In Einzelfällen kann die Beratung zu keinem zielführenden Ergebnis führen und muss dann aus diesem Grund beendet werden.
Arbeitsstruktur
Ratsuchender
vereinbart telefonisch / per
Mail / persönlich Termin im
BZ
Weitervermittlung
Anmelde-bzw.
Clearinggespräch,
Auftragsklärung
Einmalgespräch / Fragen konnten
geklärt werden - keine weitere
Beratung nötig
Teambesprechung
Klärung von Dringlichkeit
Familiendiagnostik
Setting etc.
Sofortige Weiterbearbeitung
Weiterbearbeitung
nach Wartezeit
Weitere Beratung
Bei Bedarf erneute Fallvorstellung im Team oder in der
Supervision
Abschluss der
Beratung
-7-
4
Kooperations- und Vernetzungsleistungen
Vernetzungsaktivitäten dienen dazu, die Leistungen der Erziehungsberatung einerseits in das regionale Umfeld
der Erziehungsberatungsstelle zu integrieren, und andererseits die Leistungen der Erziehungsberatung in das
Gesamtkonzept der Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes der Stadt Pulheim einzubinden.
Zum einen geht es hier um die Zusammenarbeit mit „externen“ Bereichen der Jugendhilfe, der Schulen und des
Gesundheitswesens.
Der Austausch mit Fachkräften anderer Dienste und Einrichtungen (z.B. in Arbeitskreisen, Gremien, Projektgruppen etc.) dient der Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten regionalen Hilfesystems.
Bei der Integration der Leistungen der Erziehungsberatung in das Gesamtkonzept der Hilfen zur Erziehung des
Jugendamtes Pulheim geht es zum anderen auch um die Klärung und Abstimmung bestimmter Arbeitsabläufe.
Die Beantwortung der Fragen: „Wer ist für was zuständig? Wie lautet der Arbeitsauftrag? Wie sind Kompetenzen
und Entscheidungszuständigkeiten geregelt? Auf welchem fachlichen Hintergrund erfolgt Kooperation? In welcher Form werden Ratsuchende einbezogen?“ führt zu einer jeweils strukturell eingebundenen durch Kooperationsvereinbarungen festgelegten Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen des Jugendamtes, der Kitas und
Familienzentren, des Familiengerichts und anderen Diensten.
Dieses jeweils miteinander entwickelte „Regelwerk“ der Kooperation erleichtert die Arbeit im Einzelfall, stellt Vernetzungsaktivitäten sicher und stellt Transparenz her.
Beispielhaft für Kooperations- und Vernetzungsarbeit der Erziehungsberatung sind zu nennen:
Zusammenarbeit 513 / 511 (Erziehungsberatung / Allgemeiner Sozialer Dienst)
Die Erziehungsberatung wird regelmäßig in Fachgespräche und Hilfeplangespräche nach § 36 KJHG miteinbezogen.
Im Spektrum möglicher Hilfen zur Erziehung hat die Erziehungsberatung mit der Klärung individueller Problemlagen sowie der Dynamik von Familienbeziehungen und ihrer seelischen Verarbeitung einen eigenen
fachlichen Schwerpunkt.
Die Einbeziehung der EB kann somit bei der Klärung der Situation eines Kindes und bei der Auswahl der
geeigneten Hilfe von besonderer Bedeutung sein.
In den Fällen, wo die gemeinsame Klärung im Rahmen des Hilfeplangesprächs eine Hilfe aus dem Leistungsspektrum der Erziehungsberatung nahelegt, bleibt in der Regel der Allgemeine Soziale Dienst / 511
federführend für den Prozess, während die Erziehungsberatung für die Umsetzung der Hilfe verantwortlich
ist.
Zusammenarbeit Erziehungsberatung / Pflegekinderdienst
Die Zusammenarbeit zwischen der Erziehungsberatung und dem Pflegekinderdienst, z.B. im Hinblick auf
Beratung von Pflegeeltern, ~familien oder auch bezüglicher kollegialer Beratung, läuft im Rahmen der
Grundlagenkooperation.
Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung wurde von den beiden Fachbereichen gemeinsam entwickelt
und findet Anwendung.
Die Aufgaben „Kinderschutz“ gemäß § 8a nimmt die EB entsprechend des Bundeskinderschutzgesetzes und der Empfehlung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung wahr.
Dies impliziert neben der eigenständigen Gefährdungseinschätzung bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihr betreuten Kindes oder Jugendlichen, unter Einbeziehung der
Betroffenen, auch das Unterstützungsmanagement für betroffene Familien im Leistungsbereich.
Das methodische Vorgehen erfolgt dabei nach einem standardisierten Verfahren.
-8-
Kindeswohlgefährdung /
Kinderschutzfall nach 8a
Verdacht auf
1
in EB-Fällen
2
* EB prüft
3
EB prüft oder
kommt unmittelbar
zur Einschätzung
EB prüft
Ergebnis: keine
Gefährdung
Ergebnis: Kindeswohlgefährdung /
Kinderschutzfall
nach 8a akut
Ergebnis: Unsicher
bezügl. Gefährdungseinschätzung
2A
normale weitere
Fallberatung in EB
2B
= anonymisierte Fallbesprechung / Beratung mit der
insoweit erfahrenen Fachkraft
kurzes 3er Gespräch (Abteilungsleitung EB + Fallverantwortlicher Mitarbeiter +
i.e.F.)
2.A.1
Ergebnis:
keine Gefährdung
Mitteilung an ASD
=Fachgespräch unter Einbeziehung ASD, i.e.F. +
Fallverantwortlicher Mitarbeiter
siehe Handlungsleitfaden
Kinderschutz des Jugendamts Pulheim
siehe Handlungsleitfaden
Kinderschutz des Jugendamts
Pulheim
2.A.2
Ergebnis:
möglicher Kinderschutzfall
oder
normale weitere
Fallbearbeitung in
EB
Fachgespräch unter
Einbeziehung ASD,
i.e.F. + Fallbearbeitendem Mitarbeiter
siehe Handlungsleitfaden
Kinderschutz des Jugendamts
unmittelbare Meldung an ASD
siehe Handlungsleitfaden
Kinderschutz des Jugendamts
* EB-Fallverantwortlicher Mitarbeiter,
Abteilungsleitung und mindestens 1 weiterer
Mitarbeiter (oder Team)
i.e.F. = insoweit erfahrene Fachkraft
-9-
Die Zusammenarbeit der Erziehungsberatung im Hinblick auf den § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche) erfolgt im Rahmen der Grundlagenkooperation.
Ebenso erfolgt die Zusammenarbeit der Erziehungsberatung mit Kitas und Familienzentren gemäß einer
Grundlagenkooperation.
Kitas nehmen häufig die fachliche Kompetenz der Erziehungsberatungsstelle in Anspruch, um mit einem
auffälligen Kind besser umgehen zu können. Hierzu bietet die Erziehungsberatung bei Bedarf (auch anonymisierte) Fallbesprechungen an.
Darüber hinaus führt die Erziehungsberatung im Sinne der Prävention auch themenzentrierte Elternabende oder Elterngruppen in Kitas und Familienzentren durch.
In der Vergangenheit fanden in diesem Rahmen beispielsweise Elterntrainings, Mütter-Fragen-Frühstück,
Elterngruppen bei Trennungs- und Scheidungskindern und ähnliches mehr in den Kitas und Familienzentren statt.
FamFG
Im Rahmen des am 01.09.2009 in Kraft getretenen Familienverfahrensgesetzes hält die Erziehungsberatung in Kooperation mit dem Amtsgerichtsbezirk Bergheim Nord für Pulheimer Bürger unter anderem gerichtlich angeordnete oder angeregte Beratung bei elterlicher Uneinigkeit das Sorge- und Umgangsrecht
betreffend vor.
Diese Beratungsleistung erfolgt in der Regel nach einem formalisierten Ablauf:
• Das Gericht ordnet eine Beratung bezüglich des Sorge- bzw. Umgangsrecht an.
• Die Eltern entbinden das Gericht während der Verhandlung von der Schweigepflicht und die Beratungsstelle von der formalen Schweigepflicht bezüglich der Wahrnehmung von Beratungsterminen.
• Das Gericht setzt die Beratungsstelle in Kenntnis; die Eltern sind gehalten, von sich aus Kontakt zur
Erziehungsberatung aufzunehmen.
• Innerhalb einer gesetzten Frist wird die Beratung aufgenommen. Die Inanspruchnahme, aber auch die
Nichtaufnahme der Beratung, wir dem Gericht von der Erziehungsberatung rückgemeldet.
• Die Beratung wird mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung durchgeführt.
• Zum Abschluss der Beratung wird das Gericht von den Eltern über das Ergebnis informiert.
Im Rahmen der Optimierung der Ergebnisqualität findet ein regelmäßiger Arbeitskreis mit den Richtern
des Amtsgerichts und den vier Erziehungsberatungsstellen des Bezirks statt.
Im Einzelfall kann es auch zu einer Kooperation mit anderen Beteiligten, wie z.B. Verfahrensbeiständen
Umgangspflegern oder dem Allgemeinen sozialen Dienst, kommen.
Arbeitskreise und Projektarbeit
Neben der Teilnahme der Erziehungsberatung an regionalen und überregionalen Arbeitskreisen, die neben der Vernetzung, dem fachlichen Austausch und der fachlichen Weiterentwicklung dienen, seien folgende themenspezifische Projektgruppen und Arbeitskreise exemplarisch erwähnt:
• Projektgruppe „Frühe Hilfen“
Aufbauend auf dem Ansatz des Netzwerks Frühe Förderung (NEFF) arbeitete diese Projektgruppe abteilungsübergreifend an der Weiterentwicklung und Stabilisierung der schon in Teilen vorhandenen
Präventionskette.
• Arbeitskreis Häusliche Gewalt
Die Erziehungsberatung nimmt regelmäßig am Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“, in dem unterschiedliche Professionen und Institutionen auf Kreisebene vertreten sind, teil. Ziel dieses Arbeitskreises ist es,
die Beratung für die von diesem Thema betroffenen Familien zu verbessern.
- 10 -
• Arbeitskreis Jugendkriminalität
Die Beratungsstelle ist im regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis Jugendkriminalität vertreten, der von
der Jugendgerichtshilfe des Jugendamts Pulheim durchgeführt wird, und an dem weitere Fachleute
aus den Bereichen Schule, Jugendarbeit, Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft teilnehmen.
Inhaltlich geht es in diesem Arbeitskreis um den Austausch und das Kennenlernen neuer Konzepte
aus Prävention und Sanktion.
5
Qualitätssicherung
Die Erziehungsberatung der Stadt Pulheim setzt sich von Beginn an immer wieder mit den Fragen qualitativer
Standards, deren Weiterentwicklung und ihrer Sicherung auseinander und unterscheidet dabei zwischen
Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität.
□
Strukturqualität
Die Strukturqualität beschreibt die Organisation der Erziehungsberatung, sowie den materiellen und personellen Rahmen, in dem die Leistung „Erziehungsberatung“ erbracht wird. Hierbei geht es also um die
notwendigen Rahmenbedingungen der Arbeit.
Durch die zentrale Lage der Erziehungsberatung in Pulheim ist die Beratungsstelle für ratsuchende Bürger
auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Das Gebäude verfügt über barrierefreie Beratungsräume. Durch die räumliche Trennung von der übrigen Stadtverwaltung wird die Erziehungsberatung in
der Öffentlichkeit als Einrichtung wahrgenommen, die allein beratend tätig ist und den Vertrauensschutz
der Ratsuchenden sicherstellt.
Die Niedrigschwelligkeit des Beratungsangebots beinhaltet weiterhin den freien Zugang für Bürger, ohne
eine förmliche Antragstellung und förmliche Leistungsgewährung des Jugendamts, sowie die gesetzlich
verankerte Kostenfreiheit der Inanspruchnahme der Hilfe.
Weitere Merkmale der Strukturqualität sind die kurzfristigen Anmeldetermine (in der Regel innerhalb von
10 Tagen), die sofortige Weiterbetreuung von Jugendlichen (ohne Wartezeiten), sowie die flexiblen und
sofortigen Kriseninterventionen.
Die Wartezeit zwischen dem Anmeldegespräch und einem kontinuierlichen Beratungsbeginn soll so kurz
wie möglich sein.
Auch die Öffnungszeiten der Beratungsstelle, die über die üblichen Kernzeiten und Bürozeiten der öffentlichen Verwaltung hinausgehen und individuelle Terminvereinbarungen entsprechend der Bedürfnisse z.B.
auch berufstätiger Eltern implizieren, beschreiben die Strukturqualität in der Erziehungsberatung, ebenso
die personelle Ausstattung der Erziehungsberatung mit einem multidisziplinären Team als Grundlage qualifizierter Arbeit, dessen fachliche Kompetenzen im Rahmen von Fortbildungen und Fachtagungen gesichert und weiterentwickelt werden.
Die bereits unter Punkt 4 erwähnten Kooperations- und Vernetzungsstrukturen der Erziehungsberatung
tragen ebenfalls zur Strukturqualität bei.
□
Prozessqualität
Bei der Prozessqualität geht es um die eigentlichen Arbeitsprozesse und um die Frage, wie das gewünschte Ergebnis „erzeugt“ wird.
In der vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Broschüre
„Qualitätsprodukt Erziehungsberatung“ sind unter anderem die Standards der Prozessqualität für Erzie- 11 -
hungsberatungsstellen, denen sich auch die Erziehungsberatung der Stadt Pulheim verpflichtet fühlt, detailliert dargestellt.
An dieser Stelle seien nur einige wesentliche Merkmale der Prozessqualität hervorgehoben.
Die fachliche Unabhängigkeit bei der Durchführung der Aufgaben wird durch die gemeinsame Planung
und Reflexion der Arbeit im Team, sowie durch externe Supervision und Fortbildung gestützt und im Hinblick auf die Qualität des Beratungsprozesses kontrolliert. Im konkreten Beratungsprozess wird gemeinsam mit den Ratsuchenden ein Arbeitsbündnis erarbeitet, in dem es um die transparente Vereinbarung
über Ziele, Gestaltung und Abschluss der Beratung geht. Durch diese Arbeitsvereinbarung lässt sich die
Qualität des Prozesses immer wieder reflektieren und bei Bedarf korrigieren. Um eine Reflexion des Beratungsprozesses zu ermöglichen und um Kontinuität in der Beratung zu gewährleisten, erfolgt eine verantwortungsbewusste Beratungsdokumentation, in dem Maße, wie es den Beratungszweck fördert.
Im Rahmen der Personalentwicklung soll den Mitarbeitern der Erziehungsberatung durch Fortbildungen
die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit spezifischen Problemlagen oder Zielgruppen, die Erweiterung methodischer Kenntnisse und die Vermittlung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands des
Fachbereichs ermöglicht werden.
Regelmäßige Mitarbeitergespräche und Leitungsfeedback dienen ebenfalls der Personalentwicklung und
Erhaltung der Leistungsfähigkeit.
Die Einbindung der Erziehungsberatung in die Organisationsentwicklung des Gesamtjugendamtes mit zunehmender Vernetzung und fest umschriebenen Kooperationsvereinbarungen trägt auch zur Prozessqualität in der Erziehungsberatung bei; ebenso wie die Netzwerkarbeit und die Kommunikation, der Austausch
mit anderen Erziehungsberatungsstellen.
□
Ergebnisqualität
Mit Ergebnisqualität ist die Effektivität der beraterischen / therapeutischen Arbeit gemeint.
Diese wird durch die Qualität des Kooperationsprozesses zwischen Klient und Erziehungsberater bestimmt.
Mit Hilfe der bereits unter Prozessqualität erwähnten Beratungsdokumentation, die neben Problemdefinition, Auftrag und gemeinsam erarbeitetem Arbeitsbündnis auch Informationen über den formalen Beratungsverlauf (Teilnehmer, Termine, etc.), den inhaltlichen Verlauf des Beratungsprozesses, sowie über die
Zielerreichung und die familiäre Situation am Ende der Beratung umfasst, kann die Wirksamkeit der beraterischen Arbeit – auch gemeinsam mit den Klienten – reflektiert und überprüft werden.
Die Rückmeldungen von Multiplikatoren und Kooperationspartnern aus anderen Systemen der Jugendund Gesundheitshilfe sind ein weiteres wichtiges und hilfreiches Feedbackinstrument im Hinblick auf die
Effektivität der Arbeit der Erziehungsberatung.
Neben den im Rahmen der Bundesstatistik „Institutionelle Beratung“ fortlaufend erfassten Grunddaten
über die Familien, die in der Erziehungsberatung Rat suchen, erstellt die Erziehungsberatung der Stadt
Pulheim jährlich zusätzlich eine interne Statistik, die mittels zusätzlicher Informationen ein differenzierteres
Bild ihrer Klientel, sowie der Effektivität ihrer Arbeit abbildet.
Nimmt man die Kosten-Nutzen-Analyse der Arbeit der Erziehungsberatung in den Blick, so wird deutlich,
dass die Leistungen der Erziehungsberatung, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe eindeutig am
häufigsten in Anspruch genommene und dabei die mit Abstand kostengünstigste Hilfeform ist (siehe hierzu auch die Auswertung der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Landesjugendamtes NRW für 2011, sowie das von der Bundeskonferenz für Erziehung veröffentlichte Memorandum aus dem Jahr 2012).
- 12 -
6
Schlusswort
Die Arbeit in der Erziehungsberatung erlebte in den vergangenen Jahren eine deutliche fachliche Weiterentwicklung durch wachsende Anforderungen und die Übernahme immer neuer Aufgaben (Stichwort: Beratung im
Rahmen von FamFG, Bundeskinderschutzgesetz, Übernahme fachdienstlicher Aufgaben im Kontext der örtlichen
Jugendhilfe, zunehmende Vernetzungs- und Kooperationsleistungen, etc.).
Dadurch darf aber die Erfüllung der bisherigen Pflicht- und Kernaufgaben gemäß § 28 KJHG nicht beeinträchtigt
werden: Die Erziehungsberatung hat in erster Linie einen Versorgungsauftrag zu Beratung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Die vorab unter den Punkten 2 und 3 beschriebenen Grundformen erziehungsberaterischen Handels sind dabei, trotz aller Paradigmen- und Methodenwechsel und trotz aller gesellschaftlichen Entwicklungen, stabil geblieben: orientiert an den kindlichen Grundbedürfnissen nach langfristiger Bindung bei
gleichzeitig wachsender Autonomieentwicklung.
Der ständige Wandel der politischen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nimmt aber auch
zukünftig Einfluss auf das Arbeitsfeld Erziehungsberatung und macht eine kontinuierliche Reflexion und Fortschreibung der konzeptionellen Gestaltung notwendig.
Die konkreten Erfahrungen aus der Beratungspraxis machen aber zudem Rückmeldungen und wichtige Informationen an die Politik möglich, über gesellschaftliche Entwicklung und daraus resultierende neue Bedarfe (siehe
z.B. ständig wachsendes Thema Trennung und Scheidung, Veränderungen im Rollenbild von Eltern, Einfluss der
neuen Medien auf Familie, und ähnlichem mehr).
Dies ermöglicht eine gemeinsame bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Profils der Erziehungsberatung.
Prognose: Aufgrund der bisherigen Aufgaben- und Arbeitsentwicklung in der Erziehungsberatung – mit deutlich gewachsenem zeit- und arbeitsintensiven Anforderungsprofil und mit einer konstant hohen Inanspruchnahme
der Erziehungsberatung durch ratsuchende Bürger – ist zu erwarten, dass der Bedarf an Erziehungsberatung
auch in Zukunft weiter steigen wird:
Allein durch die zunehmende präventive Arbeit im Kontext interinstitutioneller Kooperation wird die Nachfrage der
Pulheimer Bürger nach Leistungen der Erziehungsberatung vermutlich deutlich wachsen.
Dieser Entwicklung muss dann auch im Hinblick auf personelle Ressourcen, die in der Erziehungsberatung Pulheim seit ihren Anfängen in den 90iger Jahren unverändert geblieben sind, Rechnung getragen werden.
Um zukünftig auch weiterhin alle Leistungen der Erziehungsberatung gemäß der gesetzlichen Vorgaben und im
Rahmen der Qualitätssicherung der beraterischen Arbeit für Bürger der Stadt Pulheim vorzuhalten, müssen hierfür auch die notwendigen personellen Kapazitäten in den Blick genommen werden und (gegebenenfalls) neu geschaffen werden.