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Sitzungsvorlage (Anregung/Beschwerde Nr. 1/2008 der Jungen Union, Jülich, betr. Einführung einer "Familien-Sommer-Karte" vom 07.03.2008)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Sitzungsvorlage (Anregung/Beschwerde Nr. 1/2008 der Jungen Union, Jülich, betr. Einführung einer "Familien-Sommer-Karte" vom 07.03.2008) Sitzungsvorlage (Anregung/Beschwerde Nr. 1/2008 der Jungen Union, Jülich, betr. Einführung einer "Familien-Sommer-Karte" vom 07.03.2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 15.05.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 229/2008 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 29.05.2008 Haupt- und Finanzausschuss 11.06.2008 TOP Ergebnisse Anregung/Beschwerde Nr. 1/2008 der Jungen Union, Jülich, betr. Einführung einer "Familien-Sommer-Karte" vom 07.03.2008 Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt (möglichst noch zu den Sommerferien 2008) wird einmalig testweise eine Familien-Sommer-Karte zum Preis von 7,50 € angeboten. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NW für den Rat wie folgt: „Herr Bürgermeister Stommel wird als Vertreter der Stadt Jülich in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Jülich GmbH sowie der Brückenkopf Park Jülich GmbH beauftragt, dieser Einführung der Familien-Sommer-Karte zum Preis von 7,50 € zuzustimmen.“ Begründung: Die als Anlage beigefügte Anregung ist am 24.04.08 vom Haupt- und Finanzausschuss an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport verwiesen worden. Die Beteiligten- Bückenkopfpark GmbH, Stadtwerke GmbH und Museum- wurden um eine Stellungnahme zu dem Vorschlag der Einführung einer Familien-Sommer-Karte gebeten. Zusammengefasst wurde wie folgt Stellung bezogen: Bereits im vergangenen Jahr haben die Stadtwerke Jülich und der Brückenkopfpark in Kooperation ein „Kombiticket“ angeboten. Motto: „Das spezielle Angebot für die Daheimgebliebenen“. Das Ticket, nicht nur für Familien sondern auch für Einzelpersonen, wurde nur für die Zeit der Sommerferien angeboten. Die Familienkarte A (1 Erwachsener + 2 Kinder) kostete 8,00 €, die Familienkar- te B (2 Erwachsene und 3 Kinder) kostete 13,00 €. Einzelkarten Erwachsene 5,50 €, Einzelkarte Jugendlicher 3,00 €. Dies sind sehr günstige Preise für einen ganztägigen Besuch im Brückenkopfpark und einen ganztägigen Besuch im Freibad. Das Ticket wurde im Brückenkopfpark verkauft. Es haben schon Gespräche zwischen dem Brückenkopfpark und den Stadtwerken stattgefunden, dass dieses Ticket auch in diesem Jahr wieder angeboten wird. Der Brückenkopfpark kooperiert schon seit Jahren mit dem Museum Zitadelle und bietet einen verbilligten Eintritt in den Brückenkopfpark und umgekehrt an (125 Karten im Jahr 2007, Regelung gilt im Park nur für Erwachsene, die 3,30 € statt 4 € zahlen). Aufgrund der bestehenden Regelung erscheint der Geschäftsführerin des Parkes die Einführung einer Familien-Sommer-Karte nicht unbedingt erforderlich. Auch die Stadtwerke GmbH hat sich dagegen ausgesprochen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass zumindest einmal versucht werden kann, ob durch eine solche Familien-Sommer-Karte zusätzliche Besucher für die drei Einrichtungen gewonnen werden können. Aufgrund der Erfahrungen könnte dann nach den Ferien überlegt werden, ob sie dauerhaft für die Folgejahre angeboten werden kann. Daher schlägt die Verwaltung vor, eine solche Karte anzubieten. Aufgrund der zeitlichen Enge bis zu den Sommerferien müsste der Haupt- und Finanzausschuss für den Gesellschafter in einer Dringlichkeitsentscheidung so entscheiden. Der Kartenverkauf sollte wie bisher beim Brückenkopfpark erfolgen. An der Freibadkasse ist dies technisch nicht möglich, bei der Stadt gibt es keine Barkasse und zudem am Wochenende keine Verkaufsmöglichkeit. Eine Übersicht über die Eintrittspreise ist beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Haushaltsstelle: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 229/2008 x nein nein Seite 2