Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 15.05.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 229/2008
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
29.05.2008
Haupt- und Finanzausschuss
11.06.2008
TOP
Ergebnisse
Anregung/Beschwerde Nr. 1/2008 der Jungen Union, Jülich, betr. Einführung einer "Familien-Sommer-Karte" vom 07.03.2008
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
1.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt (möglichst noch zu den Sommerferien 2008) wird einmalig
testweise eine Familien-Sommer-Karte zum Preis von 7,50 € angeboten.
2.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO
NW für den Rat wie folgt:
„Herr Bürgermeister Stommel wird als Vertreter der Stadt Jülich in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Jülich GmbH sowie der Brückenkopf Park Jülich GmbH beauftragt, dieser Einführung der Familien-Sommer-Karte zum Preis von 7,50 € zuzustimmen.“
Begründung:
Die als Anlage beigefügte Anregung ist am 24.04.08 vom Haupt- und Finanzausschuss an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport verwiesen worden.
Die Beteiligten- Bückenkopfpark GmbH, Stadtwerke GmbH und Museum- wurden um eine Stellungnahme zu dem Vorschlag der Einführung einer Familien-Sommer-Karte gebeten.
Zusammengefasst wurde wie folgt Stellung bezogen:
Bereits im vergangenen Jahr haben die Stadtwerke Jülich und der Brückenkopfpark in Kooperation
ein „Kombiticket“ angeboten. Motto: „Das spezielle Angebot für die Daheimgebliebenen“. Das
Ticket, nicht nur für Familien sondern auch für Einzelpersonen, wurde nur für die Zeit der Sommerferien angeboten. Die Familienkarte A (1 Erwachsener + 2 Kinder) kostete 8,00 €, die Familienkar-
te B (2 Erwachsene und 3 Kinder) kostete 13,00 €. Einzelkarten Erwachsene 5,50 €, Einzelkarte
Jugendlicher 3,00 €. Dies sind sehr günstige Preise für einen ganztägigen Besuch im Brückenkopfpark und einen ganztägigen Besuch im Freibad. Das Ticket wurde im Brückenkopfpark verkauft.
Es haben schon Gespräche zwischen dem Brückenkopfpark und den Stadtwerken stattgefunden,
dass dieses Ticket auch in diesem Jahr wieder angeboten wird.
Der Brückenkopfpark kooperiert schon seit Jahren mit dem Museum Zitadelle und bietet einen verbilligten Eintritt in den Brückenkopfpark und umgekehrt an (125 Karten im Jahr 2007, Regelung
gilt im Park nur für Erwachsene, die 3,30 € statt 4 € zahlen).
Aufgrund der bestehenden Regelung erscheint der Geschäftsführerin des Parkes die Einführung
einer Familien-Sommer-Karte nicht unbedingt erforderlich. Auch die Stadtwerke GmbH hat sich
dagegen ausgesprochen.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass zumindest einmal versucht werden kann, ob durch eine solche
Familien-Sommer-Karte zusätzliche Besucher für die drei Einrichtungen gewonnen werden können.
Aufgrund der Erfahrungen könnte dann nach den Ferien überlegt werden, ob sie dauerhaft für die
Folgejahre angeboten werden kann. Daher schlägt die Verwaltung vor, eine solche Karte anzubieten. Aufgrund der zeitlichen Enge bis zu den Sommerferien müsste der Haupt- und Finanzausschuss
für den Gesellschafter in einer Dringlichkeitsentscheidung so entscheiden.
Der Kartenverkauf sollte wie bisher beim Brückenkopfpark erfolgen. An der Freibadkasse ist dies
technisch nicht möglich, bei der Stadt gibt es keine Barkasse und zudem am Wochenende keine
Verkaufsmöglichkeit.
Eine Übersicht über die Eintrittspreise ist beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Haushaltsstelle:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 229/2008
x
nein
nein
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