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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von HaushaltsmiHeln zur Zahlung der Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des Kreises als örtlicher Sozialhilfeträger für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
385 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von HaushaltsmiHeln zur Zahlung
der Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des
Kreises als örtlicher Sozialhilfeträger für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von HaushaltsmiHeln zur Zahlung
der Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des
Kreises als örtlicher Sozialhilfeträger für das Haushaltsjahr 2004)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: - 50An den Finanz- und Personalausschuss • 0] j'J Amt: - 50- BeschIAusf.: - 50- Datum: der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft: 8/ 20.01.2005 Überplanmäßige Bereitstellung von HaushaltsmiHeln zur Zahlung der Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des Kreises als örtlicher Sozialhilfeträger für das Haushaltsjahr 2004 Finanzielle Auswirkungen: Bereitgestellte Houshaltsmittelreichen nicht aus. Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,20.01.2005 Beschlussentwurf: Die für den oben angegebenen Zweck noch erforderlichen werden überplanmäßig bereitgestellt. • Haushaltsmittel Begründung: Die Sozialhilfeausgaben im Haushaltsjahr 2004 sind erheblich höher als geplant, weil einerseits die Zahl der Hilfeempfänger höher als prognostiziert war und andererseits auch höhere Ausgaben für Beihilfen zu leisten waren. Die Mehrausgaben für einmalige Beihilfen waren zu verzeichnen, weil es nach dem Bundessozialhilfegesetz eine Vielzahl von Beihilfen gab, die es nach dem Sozialgesetzbuch II ab dem 01.01.2005 nicht mehr gibt, was dazu führte, dass eine Vielzahl von zusätzlichen und berechtigten Beihilfeanträgen gestellt und bewilligt wurden. Ab dem 01.01.2005 werden statt dessen höhere Regelsätze gezahlt. aus denen Rücklagen zur Beschaffung von Bekleidung Hausrat usw. angespart werden sollen, was viele Hilfeempfänger veranlasste, noch in 2004 entsprechende Leistungen zu beantragen. Aus den o.a. Gründen sind über den Haushaltsansatz hinaus noch 215.000 € erforderlich, um die Zahlung an den Rhein-Erft-Kreis leisten zu können. P:\500\RAT\500_0\DRINGL.ENTSCH.VORL.OPL.AUSG UA 410.DOC In den Budgets des Sozialamtes war und ist keine Deckungsmöglichkeit vorhanden. Vertretung ( Erner) Beigeordneter • • P:\500\RAT\500_0\DRINGL.ENTSCH.VORL.ÜPL,AUSG UA -tI0.DOC