Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
21.04.15, 14:18
Aktualisiert
21.04.15, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
139/2015
Erstellt am:
08.04.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
29.04.2015
Betreff
Baubeginn Rathaushaltestelle
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Der Baubeginn an der Rathaushaltestelle verzögert sich bedauerlicherweise. Ende März hat sich ein Abstimmungsbedarf zwischen dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW und dem Zuwendungsgeber Nahverkehr Rheinland ergeben.
Die aufgetretenen Fragestellungen sollen in einem für den 24.04.2015 anberaumten Abstimmungsgespräch geklärt
werden. Gemeinsam festgelegt werden müssen die Breiten von Fahrradschutzstreifen, Fahrspuren für den motorisierten
Verkehr, Abbiegespuren und Standflächen der Busse sowie deren genaue Ausrichtung.
Hintergrund ist, dass es im beengten öffentlichen Straßenraum zwischen den Häuserfronten in diesem Bereich geboten
ist, sehr viele Interessen von Verkehrsteilnehmern und deren verschiedenen Verkehrsmitteln sowie Anliegern angemessen auszugleichen. Hier haben sich aufgrund der im vergangenen Jahr notwendig gewordenen Abstimmung mit der
zukünftig geplanten Kreuzungserweiterung Steinstraße / Rathausstraße, den daraus resultierenden Veränderungen der
bisherigen Bushaltestellen-Planung und in Folge veränderten Anfahrtssituationen für die Busse unerwartet Abwägungsfragen ergeben, die sich nicht innerhalb weniger Tage lösen ließen. Die Zustimmung von Straßen.NRW und vom Fördergeber Nahverkehr Rheinland zur geänderten Ausführungsplanung ist notwendig, um einerseits überhaupt bauen zu
können und andererseits die bewilligten Fördermittel nicht zu verlieren.
Die Verwaltung kann möglicherweise in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am 29.04.2015 über den
Fortgang der Planungsabstimmung berichten.
Da anschließend eine angepasste baureife Ausführungsplanung angefertigt werden, eine Verwaltungsvereinbarung mit
Straßen.NRW über diese abgeschlossen und die Maßnahme zudem von der Baufirma eingeplant werden muss, ist aus
heutiger Sicht nicht mit einem Baubeginn vor dem Herbst zu rechnen.