Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
09.03.15, 18:38
Aktualisiert
09.03.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
59/2015
Erstellt am:
09.02.2015
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
18.03.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln, Bahnhofsumfeld
Bereich: geplante öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude,
Grundstück 573, Flur 41, Gemarkung Stommeln, Wegfall der öffentlichen Fußwegeverbindung.
Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 59/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln (Bereich: geplante
öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude, Grundstück 573, Flur 41,
Gemarkung Stommeln) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Situation, durch Wegfall der öffentlichen
Fußwegeverbindung zwischen Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude, Grundstück 573, Flur 41, Gemarkung
Stommeln. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln nicht berührt.
Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln behalten weiterhin Gültigkeit.
3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014
(BGBl. I S. 1748) wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) durchzuführen. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln 1301 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen.
– Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Erläuterungen
Der Bebauungsplan setzt in einem Abstand von ca. 54 m zwei öffentliche Fußwegeverbindungen zwischen der Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude fest. Eine Verbindung wurde bereits als Treppenanlage auf Grund der Böschung an
der Hirtzgasse erstellt, so dass die zweite Verbindung, im Abstand von ca. 54 m, bei der auch die Böschung an der
Hirtzgasse zu überwinden ist, zwar einen Komfort für die Fußgänger darstellt, aber nicht zwingend erforderlich ist. Die
Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass dieser Fußweg, Grundstück 573, Flur 41,
Gemarkung Stommeln, ersatzlos gestrichen und die Fläche als nicht überbaubare Fläche festgesetzt wird.