Daten
Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
09.03.15, 18:38
Aktualisiert
09.03.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf der Begründung Änderung 1301
des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln, Bahnhofsumfeld
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Inhalt der Änderung ist die ersatzlose Streichung des öffentlichen Fußweges und
die Festsetzung als nicht überbaubare Fläche
Stand Februar 2015.
Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln 1301
Änderung gem. § 13 BauGB
Stand Februar 2015
Inhaltsverzeichnis
1. Planerfordernis
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2. Räumlicher Geltungsbereich
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3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4. Bestand
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5. Inhalt des Planentwurfs
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6. Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen
7. Kosten
Stadt Pulheim
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Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln 1301
Änderung gem. § 13 BauGB
Stand Februar 2015
1. Planerfordernis
Der Bebauungsplan setzt in einem Abstand von ca. 54 m zwei öffentliche Fußwegeverbindungen zwischen der
Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude fest. Eine Verbindung wurde bereits als Treppenanlage auf Grund
der Böschung an der Hirtzgasse erstellt, so dass die zweite Verbindung, im Abstand von ca. 54 m, bei der auch
die Böschung an der Hirtzgasse zu überwinden ist, zwar einen Komfort für die Fußgänger darstellt, aber nicht
zwingend erforderlich ist und aufwendig in der Herstellung. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass dieser Fußweg ersatzlos gestrichen und als nicht überbaubare Fläche festgesetzt
wird.
Das Flurstück 322, Flur 41, Gemarkung Stommeln, ist zwischenzeitlich in zwei Flurstücke geteilt worden. Die
Bezeichnungen des Baugrundstückes hat die Nr. 574 erhalten, der geplante Fußweg die Nr. 573.
Ein Grundzug der Planung des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln wird durch diese Änderung nicht berührt, so
dass das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet wird.
2. Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln. Inhalt der Änderung ist
die Streichung des öffentlichen Fußweges, Grundstück 573, Flur 41, Gemarkung Stommeln.
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Durch dieses Änderungsverfahren werden keine für den Flächennutzungsplan relevanten Belange berührt, so
dass auch diese Änderung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, gilt.
4. Bestand
Zwischenzeitlich wurde das Flurstück in zwei Bereiche geteilt, den Fußweg als eigenständige Parzelle und das
Baugrundstück als eigenständige Parzelle. Beide Grundstücke liegen derzeit brach. Es bestehen zwei Zugänge
über Treppen zu diesem Bereich, die die steile Böschung entlang der Erschließungsanlagen Bahnhofstraße und
Hirtzgasse überwinden. Die Höhenlage zeichnet sich durch ca. 6.00 m bis ca. 8.00 m über diesen Straßen aus.
5. Inhalt des Planentwurfs
Inhalt der Änderung ist die ersatzlose Streichung des öffentlichen Fußweges und Festsetzung als nicht überbaubare Fläche.
6. Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen
Eine Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts geht mit der Planänderung nicht
einher.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der
Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung
abgesehen.
7. Kosten
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln im vereinfachten Verfahren entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Pulheim, den 10.02.2015
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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