Daten
Kommune
Pulheim
Größe
156 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:01
Aktualisiert
27.04.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
151/2015
Erstellt am:
09.04.2015
Aktenzeichen:
III/26-Ba
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
05.05.2015
Betreff
Kunstrasenplatz Brauweiler
- Aufhebung eines Sperrvermerks
- Freigabe der Entwurfsplanung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.409.500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
1.409.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 151/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk bei dem investiven Konto M 26150100.7831000 „Anlegung
eines Kunstrasenplatzes in Brauweiler“ auf und gibt die Maßnahme entsprechend der Entwurfsplanung - Variante 1 - zur
Ausführung frei.
Erläuterungen
Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2014, auf der Grundlage der Kostenberechnung des beauftragten Landschaftsarchitekten, einen Betrag von 1.409.500 € für die Anlegung eines Kunstrasenplatzes in Brauweiler zur Verfügung gestellt und diesen gleichzeitig mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des HFA versehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu der damals aufgestellten Entwurfsplanung alternative Planungen zu entwickeln, mit der Zielsetzung, die Bau- und Herstellungskosten deutlich zu reduzieren.
Die Planung und Kostenberechnung fußte auf dem mit den Schulen und Vereinen abgestimmten Leistungskatalog der
grob folgende Positionen beinhaltet:
Umwandlung des sanierungsbedürftigen Tennen(fußball)platzes in einen Kunstrasenplatz.
Die leichtathletischen Anlagen sollen in Form von drei Rundbahnen und sechs Bahnen auf der Zielgeraden (jeweils Kunststoffbelag) für 100 m und 110 m Hürden ausgeführt werden.
In einem der Kreissegmente soll mit einer Tennenfläche von ca. 15 m x 22 m eine Kugelstoßmöglichkeit geschaffen werden.
Für die vier Kleinfeldtore sollen Unterstellmöglichkeiten jeweils hinter der Laufbahn ggfls. auch durch die Öffnung der Spielfeldbarriere hergestellt werden.
Die Ballfangzäune hinter dem Großspielfeld sollen so angeordnet werden, dass jeweils einseitig noch die Anlaufmöglichkeit für einen Schlagballweitwurf ermöglicht wird.
Für eine optionale Hochsprunganlage sollen Vorkehrungen in Form von entsprechenden Bodenhülsen für die
Anlage als solches und die Installierung der Sprungmatte geschaffen werden.
Zwischenzeitlich wurden 6 Varianten entwickelt, die nachfolgend in einer Übersicht dargestellt sind. Entsprechende
Übersichtspläne sind als Anlagen 1 – 6 beigefügt.
Variante 1 (Ausgangsplanung)
Bau- / Herstellungskosten:
1.409.500 €
Leistungskatalog:
Der mit den Schulen und Vereinen abgestimmte Leistungskatalog wird vollständig erfüllt.
Bewertung der Verwaltung:
Empfehlenswert
Vorlage Nr.: 151/2015 . Seite 3 / 4
Variante 2
Bau- / Herstellungskosten:
Differenz zu Variante 1:
1.347.000 €
- 62.500 €
Leistungskatalog:
Entfall einer Weitsprunggrube, Ballfangzäune deutlich reduziert, Reduzierung der Breite des umlaufendes Pflasterweges
(u.a. für Wartungsfahrzeuge), Ausführung der nicht als Sportfläche genutzten Bereiche in den Segmenten in Pflasterstatt Kunststoffbelag, Entfall von Sitzbänken, mobilen Toren sowie der Abstellbereiche für mobile Tore.
Bewertung der Verwaltung:
Bedingt empfehlenswert
Die erzielten Einsparungen stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den damit verbundenen Nutzungseinschränkungen.
Variante 3
Bau- / Herstellungskosten:
Differenz zu Variante 1:
818.000 €
- 591.500 €
Leistungskatalog:
Nur Umwandlung des Spielfeldes in Kunstrasen, die Sanierung der Laufbahnen und Segmente entfällt (zunächst).
Bewertung der Verwaltung:
Nicht empfehlenswert
Der Landschaftsarchitekt weist hierzu darauf hin, dass laut FLL-Sportplatzpflegerichtlinie die Belagskombination TenneKunstrasen nicht geeignet ist (der Eintrag von Tennenmaterial in das Kunststoffrasensystem ist trotz umlaufenden
Schutzstreifen aus Pflaster nicht zu verhindern). Zudem ist eine Sanierung der Laufbahnen und Segmente nur aufgeschoben und muss in künftigen Jahren "nachgeholt" werden, mit erneuten Beeinträchtigungen des Spielbetriebes und
zusätzlichen Kosten für erneute Baustelleneinrichtung.
Variante 4
Bau- / Herstellungskosten:
Differenz zu Variante 1:
979.000 €
- 430.500 €
Leistungskatalog:
Umwandlung des Spielfeldes in Kunstrasen + Sanierung der Laufbahnen und Segmente als Tennenbelag.
Bewertung der Verwaltung:
Nicht empfehlenswert
Der Landschaftsarchitekt weist hierzu darauf hin, dass laut FLL-Sportplatzpflegerichtlinie die Belagskombination TenneKunstrasen nicht geeignet ist (der Eintrag von Tennenmaterial in das Kunststoffrasensystem ist trotz umlaufenden
Schutzstreifen aus Pflaster nicht zu verhindern).
Vorlage Nr.: 151/2015 . Seite 4 / 4
Variante 5
Bau- / Herstellungskosten:
Differenz zu Variante 1:
962.000 €
- 447.500 €
Leistungskatalog:
Umwandlung des benachbarten Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz + Sanierung des Tennenplatzes einschl.
Laufbahnen als Tennenbelag.
Bewertung der Verwaltung:
Bedingt empfehlenswert
Die Variante ist mit erheblichen Einsparpotentialien bei den Baukosten verbunden, es wird jedoch ein bei den Sportlern
beliebter, voll funktionsfähiger und in gutem Zustand befindlicher Naturrasenplatz "zerstört".
Variante 6
Bau- / Herstellungskosten:
Differenz zu Variante 1:
1.216.000 €
- 193.500 €
Leistungskatalog:
Neubau eines Kunstrasenplatzes auf benachbarter Ackerfläche + Sanierung der Laufbahnen als Tennenbelag
Bewertung der Verwaltung:
Nicht empfehlenswert
Die Variante erfordert ein vorheriges Bebauungsplanverfahren mit entsprechenden Vorlaufzeiten und ungewissem Ausgang (Denkmalschutz in Sichtachse der Abtei, ehemaliges Deponiegelände). Zudem bestehen hier erhebliche Kostenunsicherheiten hinsichtlich der noch nicht untersuchten Baugrundbeschaffenheit und Entwässerungssituation.
Darüber hinaus führt diese Variante zu einem erheblichen und nachhaltigen Anstieg der Pflege- und Instandhaltungskosten, da zusätzlich ein weiterer Sportplatz unterhalten werden muss.
Der beauftragte Landschaftsarchitekt wird die verschiedenen Varianten im Rahmen der Sitzung ausführlicher erläutern
und hierbei auch die Unterschiede zu dem im vergangenen Jahr fertiggestellten Kunstrasenplatz in Pulheim eingehen.
Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass die vorstehend aufgeführten Kosten der Varianten 3 – 6 lediglich die
Qualität einer Kostenschätzung aufweisen, da diese Varianten nicht die Planungstiefe der Variante 1 (vollständige Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) aufweisen. Zudem ist auch die Variante 1 noch mit einer Kostenunsicherheit hinsichtlich der Entwässerung behaftet, da die genaue Ausgestaltung mit der Unteren Wasserbehörde noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Auch dies wird durch den Landschaftsarchitekten im Rahmen der Sitzung näher erläutert
werden.