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Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39

Inhalt der Datei

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Bebauungsplan Nr. 125 Friedrich-Ebert-Straße Stadt Pulheim Bearbeiter ISR Stadt + Raum GmbH Zur Pumpstation 1 42781 Haan Tel.: 02129 / 566 20 90 Fax. 02129 / 566 20 916 E-Mail: mail@isr-haan.de Haan, 26.05.2015 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße Gliederung 1. Einführung ........................................................................................................ 3 2. Geltungsbereich ............................................................................................... 3 3. Projektbeschreibung ........................................................................................ 4 4. 3.1 Realnutzung/ Gegebenheiten .............................................................................. 5 3.2 Fotodokumentation .............................................................................................. 6 3.3 Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene ...................................................... 8 Ergebnisse der ASP , Stufe I ........................................................................... 9 4.1 Vorprüfung der Wirkfaktoren / Auswertung von Informationssystemen ................ 9 4.1.1 baubedingte Wirkfaktoren ...................................................................... 9 4.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ............................................................... 10 4.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................................. 11 4.2 Auswertung von Informationssystemen ............................................................. 12 4.3 Weitere Informationen ......................................................................................... 13 4.4 Ergebnisse der Ortsbegehung ........................................................................... 13 4.5 Ergebnisse des Arten- und Habitatabgleiches mit einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten ....................................................................... 13 4.6 Zusammenfassung – Stufe 1 der Artenschutzprüfung........................................ 14 5. Fazit ................................................................................................................. 16 6. Quellenverzeichnis ......................................................................................... 17 ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 2 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße 1. Einführung Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 zur Weiterentwicklung von innerörtlich gelegenen Wohnbauflächen. Das Plangebiet liegt zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und der Magdeburger Straße und wird durch Mehrfamilienhäuser, Stellflächen und einer Gemeinschaftsgrünfläche mit Baumbestand geprägt. Die Flächen des Plangebietes werden seit mehreren Jahrzehnten wohnbaulich genutzt. Die Umgebung des Standortes an der Friedrich-Ebert-Straße hat sich in diesen Jahren von einer „Stadtrandlage“ zu einer Innenstadtlage gewandelt. Die im Bestand vorhandene Wohnbebauung entspricht in Gänze nicht mehr den heutigen Anforderungen an qualifizierten und nachfragegerechten Wohnraum. Zudem sind Teile der Bebauung sanierungsbedürftig und in Zusammenhang mit heutigen Wohnraumanforderungen abgängig. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt aufgrund der Lage in einem zusammenhängend bebauten Siedlungsraum gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Eine Abschätzung der umweltrelevanten Auswirkungen in Form eines Umweltberichtes ist folglich nicht abzufassen. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG im Verfahren auszuschließen, ist eine gesonderte artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Pulheim, Flur 12 (Flstk. 102-105, 1599). Die artenschutzrechtliche Betrachtung erfolgt basierend auf der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) sowie dem Planungsleitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“. 2. Geltungsbereich und naturräumliche Lage Das Plangebiet des Bauvorhabens wird folgendermaßen begrenzt: - Im Norden durch die Escher Straße - Im Osten durch Friedrich-Ebert-Straße - Im Süden durch die Masurenstraße - Im Westen durch die Magdeburger Straße Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt rd. 11.500 m². Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Pulheim, Flur 12 die Flurstücke 102-105 und 1599. Die Lage des Plangebietes ist der Abbildung 1 zu entnehmen. Das Plangebiet liegt in der Naturräumlichen Haupteinheit 551 Köln-Bonner Rheinebene. Das Gebiet wird durch milde Durchschnittstemperaturen und moderate Niederschläge geprägt (rd. 800 mm Niederschlag, Lufttemperatur 9-10° C). Die vorherrschenden potenziellen natürlichen Vegetationsgesellschaften sind Buchenwaldtypen, in Teilen auch Eichen-Hainbuchengesellschaften und Auwaldtypen. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 3 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr 125 (rot markiert; verändert nach www.openstreetmap.de/karte.html, Zugriff am 26.05.2015) 3. Projektbeschreibung Um den Bedarf an modernen und zeitgemäßen Wohnformen in Pulheim zu erfüllen, soll durch den Bebauungsplan Nr. 125 die planungsrechtliche Grundlage für die städtebauliche Weiterentwicklung im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße geschaffen werden. Der Bebauungsplan sieht für das Plangebiet die Schaffung von Mehrfamilienhäusern im Bereich der bestehenden Garagen im Norden des Plangebietes vor. Daran schließen sich gemäß dem BPlan zwei Zeilen in Reihenbauweise an. Das große Mehrfamilienhaus im mittleren Bereich des Plangebietes ist zu erhalten und zu sanieren. Für das südliche Plangebiet sieht der Bebauungsplan eine Bebauung mit zwei weiteren Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage vor. Durch die Planung kommt es in Teilen zu Eingriffen in Bestandsgehölzen und den Rasenflächen der Gemeinschaftsgrünflächen, zudem werden Gebäude abgerissen. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 4 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße 3.1 Realnutzung/ Gegebenheiten Das Baugrundstück befindet sich innerorts im Stadtgebiet Pulheims. Es liegt innerhalb einer dicht bebauten Siedlungsstruktur mit überwiegender Mehrfamilienhaus-Bebauung. Neben der Wohnbebauung dominieren Verkehrsflächen und Gemeinschaftsgrünflächen und Privatgärten das Umfeld des Plangebietes. Das Plangebiet selbst wird von umlaufenden Straßen eingefasst. Neben den Mehrfamilienhäusern befinden sich großflächige Stellplatz- und Garagenflächen sowie eine Gemeinschaftsgrünfläche im Plangebiet. Diese Grünfläche wird großflächig durch gärtnerisch gepflegte Biotoptypen wie Scherrasen und vereinzelte Ziergehölze, bspw. Schnitthecken mit Thuja, dominiert. Daneben befinden sich hier Einzelbäume und Baumgruppen (Arten) mit Wuchsstärken von rund 0,5 Meter (BHD) sowie Strauchgruppen. Zwischen der Wohnbebauung und der Friedrich-Ebert-Straße befinden sich weitere Nadel- und Laubbaumpflanzungen sowie Rasenflächen und weitere Schnitthecken. An das Plangebiet grenzt eine Schule mit entsprechenden Freianlagen an. Östlich des Plangebietes befindet sich eine Waldfläche. Die größten Gehölze weisen hier einen Stammdurchmesser von rd. 50 cm auf. Weitere größere Grünanlagen oder Freiflächen sind im Umfeld des Plangebietes nicht zu nennen. Durch die intensive Bebauung und Verkehrsbeeinflußung ist das Plangebiet als vorbelastet einzustufen. Die bestehenden Grünstrukturen bieten besonders für die gängigen Arten der Siedlungsräume (sog. Allerweltsarten) Lebensraum. Höherwertige Lebensraumstrukturen finden sich nicht im näheren Umfeld des Plangebietes. Das Landschaftsbild ist durch die dichte Siedlungsbebauung mit durchschnittlichem Grünanteil geprägt. Das Plangebiet weist nur kleinflächige höherwertige Biotopstrukturen in Form von Einzelbäumen und Kleingehölzen auf. Durch die dichte Bebauung, die angrenzende Schule und die Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes wirken Störimpulse auf das Plangebiet ein, die eine Beeinträchtigung für Flora und Fauna darstellen. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 5 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße 3.2 Fotodokumentation Abb. 2: Grünflächen an der Friedrich-Ebert-Straße Abb. 3: Gemeinschaftsgrünfläche mit Baumbestand an Spielplatz, Blick nach Norden ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 6 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße Abb. 4: Gemeinschaftsgrünfläche, Blick nach Süden Abb. 5: Platanen-Bestand an Kinderspielplatz ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 7 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße Abb. 6: Südliche Teilflächen 3.3 Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines Natura 2000- Gebietes; das nächste FFH-Gebiet befindet sich östlich in rund 4 Kilometer Entfernung (Knechtstedener Wald mit Chorbusch). Im näheren Umfeld befindet sich zudem kein Naturschutzgebiet gem. § 20 Landschaftsgesetz (LG), die Entfernung zum nächsten NSG beträgt rund 800 Meter (NSG Orrer Wald und Grosse Laache). Zudem befindet sich das LSG „Umgebung Orrer Busch und Große Laache“ etwa 750 Meter vom Plangebiet entfernt. Eingriffe in diese Schutzgebiete oder negative Beeinflussungen werden durch den Bebauungsplan Nr. 125 nicht vorbereitet. Geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte Alleen oder Biotop-Katasterflächen befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen näherer Umgebung. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 8 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße 4. Ergebnisse der ASP , Stufe I Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in § 44 die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von der LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) benannten sog. „planungsrelevanten Arten“. Demnach ist es u. a. verboten, Tiere zu töten, während bestimmter Zeiten erheblich zu stören oder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. Um dem Gesetz Rechnung zu tragen, wurde eine Artenschutzprüfung für das Plangebiet durchgeführt. Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten wird in drei Schritten vorgenommen. Stufe 1: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren des Vorhabens). > erst wenn hier Konflikte erkennbar sind, wird Stufe 2 der Prüfung erforderlich Stufe 2: vertiefende Prüfung der Verbotsbestände (vertiefende Art-zu-Art Betrachtung). > wenn hier trotz Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände bestehen bleiben, wird Stufe 3 der Prüfung notwendig Stufe 3: Ausnahmeverfahren (Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen und ggf. Zulassung von Ausnahmen von Verboten) 4.1 Vorprüfung der Wirkfaktoren / Auswertung von Informationssystemen Im ersten Schritt wurde ermittelt, welche Wirkungen des Vorhabens (Wirkfaktoren) auf welche Arten potenziell zu erwarten sind und bei welchen Arten- / Artengruppen ggf. Artenschutzkonflikte im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Ergänzend werden potenzielle Vorkommen anhand eines Abgleiches der örtlichen Habitatstrukturen mit den Informationssystemen ermittelt. In der ersten Stufe wurde durch eine Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Hierzu wurde anhand der Liste der planungsrelevanten Arten des Messtischblattes 4906 (Pulheim), 4. Quadrant, die Habitatsanforderungen der Arten mit den im Plangebiet vorhandenen Habitatstrukturen verglichen und im Rahmen von Ortsbegehungen in der Örtlichkeit überprüft, sodass alle lokalen Begebenheiten sowie relevante Wirkfaktoren des Vorhabens in der Prüfung berücksichtigt werden konnten. Zudem wurde eine Anfrage an die Ortsgruppe des NABU gerichtet, um über diese Institution Hinweise über Flora und Fauna vor Ort zu erlangen (vgl. Kap. 4.3). 4.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Hierunter ist die temporäre Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätzen zu verstehen, die u. U. bedeutende Habitatflächen streng und besonders geschützter Arten kurz und mittelfristig schädigen können. Da die Planung die weitere Nutzung der bereits bestehenden Verkehrsstrukturen im Plangebiet vorsieht, und die Baumaßnahmen zeitlich beschränkt sind, sind hier allenfalls kurzzeitige, jedoch keine intensiven baubedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 9 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße Barrierewirkungen / Zerschneidung Dieser Faktorenkomplex kann beim geplanten Vorhaben weitestgehend vernachlässigt werden, da das Plangebiet aufgrund der bereits bestehenden Gebäude- und Verkehrsstrukturen sowie der umlaufend geschlossenen Strukturen, eine geringe Funktion als Durchzugs- und Wanderterritorium besitzt bzw. für Arten, die das Plangebiet auf dem Durchzug nutzen, keine erheblichen Verschlechterungen zu erwarten sind. Lärmimmissionen In baustellennahen Ökosystemen kann es durch Verlärmung zu temporären Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, besonders störungsempfindliche Arten können u. U. verdrängt werden. Eine erhöhte Störempfindlichkeit ist bei Arten mit weitem Hörspektrum wie etwa den Fledermäusen anzunehmen. Vögel reagieren artspezifisch in Abhängigkeit von der Funktion, die akustische Kommunikation und Wahrnehmung innerhalb ihrer jeweiligen Biologie spielen. Durch die baubedingten Wirkfaktoren können allenfalls tagsüber temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Da die Bautätigkeiten außerhalb der Flugzeiten von Fledermäusen sowie temporär begrenzt erfolgen, sind hier keine erheblichen artenschutzrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend den unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Neben dem Lärm können auch Lichtimmissionen zur Meidung von Jagdhabitaten führen. Während einzelne Fledermausarten das Licht z. B. an Straßenlaternen tolerieren und dort gar nach Insekten jagen (Abendsegler, Zwergfledermäuse), ist von der Mehrzahl der Myotis-Arten bekannt, dass sie Licht meiden. Für Fledermäuse und viele Zugvögel sind bedeutende Störwirkungen zeitlich auf die sommerliche Aktivitäts-, Brut- und Aufzuchtphase beschränkt. Durch die baubedingten Wirkfaktoren können z. B. durch Baukräne, Baustellenfahrzeuge und Materiallieferverkehre neben den bestehenden betriebsbedingten Beeinträchtigungspotenzialen zusätzliche temporäre Störungen und Scheuchimpulse auf empfindliche Tierarten ausgelöst werden. Da Nachtarbeiten im Zuge der Bautätigkeiten ausgeschlossen werden, können erhebliche artenschutzrelevante Beeinträchtigungen durch optische Störungen jedoch ausgeschlossen werden. 4.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren Flächenbeanspruchung Auswirkungen werden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme infolge von Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen hervorgerufen. Sie führen zu einem direkten Verlust von Lebensstätten der Arten oder zu einem Funktionsverlust dieser Lebensräume. Durch die Planung wird im Realbestand ein Grundstück mit Biotopen des Siedlungsraumes (Gehölze, Einzelbäume und Baumgruppen, Rasenflächen, Ziersträucher) in Anspruch genommen, die eine geringe bis mittlere Bedeutung für den Artenschutz aufweisen. Die Bäume wiesen keine Höhlen für Fledermäuse auf, die abgängigen Bestandsgebäude sind nach intensiver Untersuchung ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 10 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße nicht als Quartiers- und Brutstandort genutzt. Eine Funktion als Jagdrevier verschiedener Arten ist nicht in Gänze auszuschließen. Ein Verlust bzw. erhebliche Beeinträchtigung von Fortpflanzungsund Lebensstätten von planungsrelevanten Arten konnte im Rahmen der Artenschutzprüfung nicht in Gänze ausgeschlossen werden, jedoch finden sich im Umfeld ausreichende ErsatzJagdhabitate. Barrierewirkungen / Zerschneidung Dieser Faktorenkomplex kann beim geplanten Projekt vernachlässigt werden, da das Plangebiet bedingt durch die bestehenden Gebäude- und Verkehrsstrukturen eine eher untergeordnete Funktion in puncto Durchzugs- / Wanderterritorium besitzt. 4.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren Bei Umsetzung der Planung führt das Vorhaben zu einem kleinflächigen Verlust gering- bis mittelwertiger Biotopstrukturen. Die Gehölze und Baumbestände sowie in geringem Maße die Bestandsgebäude bieten potenzielle Habitate für planungsrelevante Tierarten. Lärmimmissionen Durch Verlärmung kann es während des Betriebes generell zu temporären oder langfristigen Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, da besonders störungsempfindliche Arten Lärmquellen vermeiden werden. Von der Wohnstraße und der Wohnnutzung gehen im Realbestand und im Planungszustand keine erheblichen Störwirkungen aus. Bei Durchführung der Planung ist mit keiner nennenswerten Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen, sodass keine erheblichen lärmbedingten Beeinträchtigungen für potenzielle planungsrelevante Arten zu erwarten sind. Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend den unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Die Lebensräume im Wirkraum werden während der Betriebsphase in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch Lichteinwirkungen (Licht von KFZ-Verkehr, Gebäuden, Außenwerbung) gestört. Durch die optischen Lichtreize können dämmerungs- und nachtaktive Tiere beeinträchtigt werden. Die durch die zusätzlichen Verkehrsbewegungen zu erwartenden optischen Störimpulse stellen kein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Tiergruppen und -arten im Plangebiet dar. Falls eine Beleuchtung der Stellplatzflächen oder der Wegestrukturen vorgesehen ist, so ist diese mit LED-Beleuchtung auszuführen. Kollisionsrisiko Bei Umsetzung der Planung können Beeinträchtigungen aufgrund von Kollisionsgefährdung für sich im Plangebiet aufhaltende Tiere entstehen. Da im Plangebiet aufgrund der vorherrschenden Gebäude und Verkehrsflächen kaum geeignete Lebensräume für Tiere vorhanden sind, ist das Kollisionsrisiko als gering einzustufen. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 11 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße 4.2 Auswertung von Informationssystemen Mittels der LANUV Naturschutz-Fachinformationssysteme NRW wurde geprüft, ob planungsrelevante Arten des Messtischblattes 4906 (Pulheim), 4. Quadrant im Plangebiet potenziell vorkommen können bzw. ob Lebensstätten dieser Arten im Gebiet zu erwarten sind. Dazu wurde die Liste der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten des Messtischblattes mit den im Plangebiet vorkommenden Lebensraumtypen abgeglichen und eingegrenzt. Bei der hier vorliegenden Untersuchung sind aufgrund der Bestandsausprägung die planungsrelevanten Arten folgender Lebensräume gemäß LANUV berücksichtigt worden: Im direkten Eingriffsbereich (Baufeld):    Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken (KlGehoel) Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (Gaert) Gebäude (Gebaeu) Art Wissenschaftlicher Name Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Bemerkung KlGehoel Gaert Gebaeu Deutscher Name Vögel sicher brütend sicher brüAthene noctua Steinkauz tend Mäusebus- sicher brüButeo buteo sard tend Mehlsicher brüDelichon urbica schwalbe tend sicher brüDryobates minor Kleinspecht tend sicher brüFalco tinnunculus Turmfalke tend Rauchsicher brüHirundo rustica schwalbe tend Luscinia mesicher brüNachtigall garhynchos tend sicher brüPasser montanus Feldsperling tend sicher brüPerdix perdix Rebhuhn tend Scolopax rustico- Waldsicher brüla schnepfe tend Streptopelia tursicher brüTurteltaube tur tend sicher brüStrix aluco Waldkauz tend Asio otus Waldohreule U XX X G- XX X X G X X XX U U X X G X X X X XX U G XX X U X X S X G X S XX (X) G X X G X X Amphibien Rana dalmatina Springfrosch Art vorhanden Erläuterung: Erhaltungszustand G: günstig; U: ungünstig; S: Schlecht Aufgrund der Lebenstraumstrukturen konnten (Brut-)Vorkommen der grau hinterlegten Arten mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vorfeld der Kartierungen ausgeschlossen werden. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 12 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße 4.3 Weitere Informationen Um tiefergehende Kenntnisse des Artenspektrums in einem Plangebiet zu erlangen, wurden bei der Ortsgruppe des Naturschutzbund Deutschland (NABU) Anfragen bezüglich des Wissens um Vorkommen von planungsrelevanter Arten gestellt. In diesen wurden die genannten Dritten gebeten, mögliche Erkenntnisse über Flora und Fauna auf dem Baugrundstück und seiner Umgebung mitzuteilen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass verfügbare Informationen fachkundiger Dritter in die Artenschutzprüfung einfliessen und somit zur Qualität des Fachbeitrages beitragen. Im folgenden werden die Aussagen der Abfragen aufgeführt:  4.4 NABU: Vorkommen planungsrelevanter Arten werden seitens des NABU für das Plangebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen (E-Mail vom 24.04.2015) Ergebnisse der Ortsbegehung Im Zuge der Ortskartierung am 23.04.2015 wurden im Plangebiet die typischen siedlungsbewohnenden Arten aufgenommen. Zu den hier vorgefundenen sog. Allerweltsarten zählen Kohl- und Blaumeise, Zilp-Zalp, Buchfink, Ringeltaube, Fitis und Zaunkönig. Diese Arten sind zwar nicht als planungsrelevante Arten geführt, gleichwohl sind sie als europäische Vogelarten als besonders geschützte Arten geführt und somit durch den § 44 BNatSchG geschützt. Im Baubestand des Plangebietes konnten Brutverdachtsmomente (Eintragen von Nistmaterial) sowie Neststandorte festgestellt werden. Die Bestandsbäume weisen keine Höhlen auf, die durch Fledermäuse oder Vögel genutzt werden können. An den Bestandsgebäuden sind keine Spuren von Mehl- und Rauchschwalben sowie von Mauerseglern und anderen Vogelarten zu verzeichnen. Hierzu zählen neben den Nestern beispielsweise Kotspuren an den Wänden oder häufige Gefiederfunde im Bereich der Hausfassaden. Auch weisen weder die abgehenden noch die zu erhaltenden Gebäudestrukturen Anzeichen einer Nutzung durch Fledermäuse auf. Hierzu zählen beispielsweise Kotspuren oder Rückstände von Beute-Insekten. 4.5 Ergebnisse des Arten- und Habitatabgleiches mit einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten Anhand eines Abgleiches der lokalen Habitatstrukturen mit dem Arteninventar des Messtischblattes (vgl. Tab. 1) und den Ergebnissen der Geländebegehung wurde die nachfolgende Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten planungsrelevanter Arten ermittelt: Säugetiere Die Bäume und Sträucher innerhalb des Plangebietes weisen keine Höhlen auf und dienen somit nicht als Quartier für Fledermäuse. Auch die Bestandsgebäude weisen keine Spuren auf, die auf eine Nutzung als Quartier schließen lassen können. Eine Nutzung der Gebäude als Sommer- oder Winterstube ist aufgrund fehlender Unterschlupfmöglichkeiten als unwahrscheinlich einzustufen. Um Verbotstatbestände in Gänze ausschließen zu können, sind die Gebäude unmittelbar vor den Abrissarbeiten auf das Vorkommen von Fledermäusen durch eine fachlich qualifizierte Person erneut zu untersuchen. Dies beinhaltet auch eine Begehung der Dachgeschosse der abgängigen Gebäude. Gegebenenfalls sind vorgefundene Fledermäuse aus den Gebäuden zu entnehmen und umzusiedeln. Als Ersatzhabitate sind zudem geeignete Fledermauskästen innerhalb des Plange- ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 13 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße bietes anzubringen. Dem Plangebiet kann eine Funktion als Jagdgebiet nicht abgesprochen werden, jedoch befinden sich im direkten Umfeld ausreichende Ersatzangebote für die Jagd. Auch werden mögliche Jagdflächen weiterhin im Planungszustand bestehen. Um Kollisionsschäden jagender Tiere auszuschließen, sind Bautätigkeiten nach Einbruch der Dunkelheit weitestgehend zu unterbinden (ausschließlich der Wintermonate von November bis März). Empfohlen wird, künftig die Wegestrukturen und Stellflächen mit LED-Leuchtkörpern zu beleuchten, da diese wenig attraktiv auf Insekten und somit auf Fledermäuse wirken. Vögel Die in der Liste des Messtischblattes aufgeführten Vogelarten sind überwiegend auf naturnahe, ungestörte Nist- und Nahrungshabitate angewiesen. Diese Eigenschaften werden im stark durch Siedlungsflächen geprägten Plangebiet nicht erfüllt. Eulen und Greifvögel oder deren Spuren (Gewölle, Impfungen, Horste, Baumhöhlen, alte Krähennester) konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden. Im Plangebiet kommen zwar keine planungsrelevanten Vogelarten vor. Gleichwohl finden sich hier sogenannte Allerweltsarten (besonders geschützte Arten), die typisch für Siedlungsstrukturen sind. Die abgängigen Gehölze wiesen in Teilen Nester auf. Weitere Gelege der Allerweltsarten innerhalb der Gehölze sind nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen. Jedoch werden durch die geplante Wohnbebauung keine Eingriffe vorbereitet, die erhebliche Auswirkungen auf die Bestände der Populationen dieser Arten haben können. Rodungsarbeiten im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes sind in Anlehnung an den § 39 BNatSchG auf das Winterhalbjahr (Zeitraum, vom 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres) zu beschränken, um Eingriffe in das Brutgeschehen von Vögeln zu vermeiden. Um weitere Störungen der Avifauna im Brutzeitraum zu unterbinden, ist das Baufeld frühestens außerhalb des Hauptbrutzeitraumes ab dem 15.07. herzurichten. Im Rahmen der Geländebegehung konnten keine Vorkommen bzw. Indikatoren für Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten im Plangebiet vorgefunden werden. Eine vorhabensbezogene Relevanz für diese Vogelarten ist nicht gegeben. Amphibien Der Eingriffsbereich weist keine artentypischen bzw. -notwendigen Habitate für die aufgeführten Amphibienarten auf. Aufgrund der umgebenden Straßen als Wanderbarriere ist eine Funktion als Durchzugs- oder Wanderterritorium als unwahrscheinlich einzustufen. Eine Relevanz für die in der Liste enthaltenen Arten ist nicht gegeben. 4.6 Zusammenfassung – Stufe 1 der Artenschutzprüfung Ein potenzielles Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Plangebiet kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Artenschutzprüfung konnten keine Fortpflanzungs-, Nist- und Brutstätten potenzieller planungsrelevanten Arten im Plangebiet nachgewiesen werden. Anhand der Kartierungsergebnisse konnte festgestellt werden, dass bedingt durch die intensive Nutzung die Biotopstrukturen des Plangebietes eine geringe Arten- und Strukturvielfalt aufweisen. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 14 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße Dem entsprechend konnte anhand der Vorprüfung ein geringes potenzielles Arteninventar im Plangebiet ausgemacht werden. In den bestehenden Gehölzstrukturen innerhalb des unmittelbaren Baufeldes (Bäume, Kleingehölze, Rasenbiotope) konnten mittels visueller und akustischer Prüfung keine Altnester, Baumhöhlen oder Revieranzeichen planungsrelevanter Arten ausfindig gemacht werden. Vorkommen der sog. Allerweltsarten der Avifauna sowie ihrer Neststandorte sind im Plangebiet nachgewiesen. Weitere Gelege in den Gehölzstrukturen sind als wahrscheinlich einzustufen. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ausschließen zu können, sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen, welche die Eingriff in Natur, Landschaft und Habitatstrukturen abschwächen sollen:  Einrichtung des Baufeldes frühestens ab dem 15.07. eines Jahres bis 28.02. des Folgejahres, um akustische und visuelle Störungen im Hauptbrutzeitraum auszuschließen.  Erneute Kontrolle der abgängigen Gebäude auf Fledermäuse unmittelbar vor Beginn der Abrissarbeiten und ggf. Umsiedeln vorgefundener Fledermäuse in Nachbargebäude.  Rodung von Gehölzen in Anlehnung an den § 39 BNatSchG in einem Zeitraum von 01.10 eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres, um Eingriffe in Gehölze während möglicher Bruten oder der Brutvorbereitung zu unterbinden.  Vermeidung von Nachtarbeiten nach Einbruch der Dunkelheit außerhalb der Wintermonate  Empfohlen wird, Stellflächen und Wegestrukturen mit LED-Leuchtkörpern auszuleuchten, um Kollisionsschäden mit Fledermäusen auszuschließen. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 15 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße 5. Fazit Um dem Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) entgegen zu wirken, wurden in einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheit, mithilfe der Auswertungen der digitalen Naturschutzinformationen des LANUV, Abfrage externer Fachinstitutionen und einer Ortsbegehung, die Artengruppen Vögel, Säugetiere mit Schwerpunkt Fledermäuse und Amphibien genauer untersucht. In der vorliegenden Artenschutzprüfung für das Bauleitplanungsvorhaben sind nach der Auswertung der Naturschutzfachinformationssysteme, dem Abgleich der vorherrschenden Lebensraumtypen und Überprüfungen vor Ort sowie geeigneter Vermeidungsmaßnahmen, mit hoher Sicherheit keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu erwarten, die gegen eine Durchführung der Planung sprechen. Durch die Artenschutzprüfung konnte im gebührenden Umfang nachgewiesen werden, dass bei Umsetzung der Planung keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten zerstört werden beziehungsweise diese im Zuge von Abrissarbeiten gesichert werden. Um Eingriffe in die Reproduktionszyklen der sog. Allerwelts-Vogelarten, die als europäische Vogelarten und besonders geschützte Arten geführt werden zu vermeiden, sind Rodungsarbeiten, sofern sie innerhalb des Brutzeitraumes durchgeführt werden, durch eine fachlich qualifizierte Person in Form einer ökologischen Baubegleitung abzusichern. Die abgängigen Bestandsgebäude sind unmittelbar vor Beginn der Abrissarbeiten durch eine fachlich qualifizierte Person auf das Vorkommen von Fledermäusen zu untersuchen, gegebenenfalls sind Umsiedelungsmaßnahmen zu treffen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Plangebiet keine planungsrelevanten Tierarten nachgewiesen werden konnten. Eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe 2 der ASP) oder ein Ausnahmeverfahren gem. § 45 (7) BNatSchG sind für das weitere Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. Ein Verbot der Planung nach § 44 BNatSchG ist unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen nicht begründet. ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 16 Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 125 „Friedrich-Ebert-Straße 6. Quellenverzeichnis BNATSCHG – GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNATURSCHUTZGESETZ) VOM 01. MÄRZ 2010 (BGBL. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. Juli 2013 (BGBl. I S. 1482) LANUV (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW): INTERNETRECHERCHE – QUELLE: HTTP://WWW.NATURSCHUTZ-FACHINFORMATIONSSYSTEMENRW .DE, RECHERCHIERT AM 16.10.2014 LG NW - GESETZ ZUR SICHERUNG DES NATURHAUSHALTS UND ZUR ENTWICKLUNG DER LANDSCHAFT (LANDSCHAFTSGESETZ - LG) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 21.07.2000 (GV NRW S. 568) ZULETZT GEÄNDERT AM 16.3.2010 (GV.NW. S. 185) LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN (LÖBF): METHODEN FÜR NATURSCHUTZRELEVANTE FREILANDUNTERSUCHUNGEN IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1996 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN: GESCHÜTZTE ARTEN IN NORDRHEIN-W ESTFALEN – VORKOMMEN, ERHALTUNGSZUSTAND, GEFÄHRDUNG, MAßNAHMEN, 2007 MINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, W OHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN, HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUM „ARTENSCHUTZ IN DER BAULEITPLANUNG UND BEI DER BAURECHTLICHEN ZULASSUNG VON VORHABEN, DÜSSELDORF, 14.01.2011 ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZENGESELLSCHAFTEN IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1. FASSUNG 1999, VERBÜCHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 4. FASSUNG 2011 ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN BIOTOPE IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 2. FASSUNG 1999, VERBÜCHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 4. FASSUNG 2011 STADT MÜHLHEIM AN DER RUHR: SATZUNG ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES VON 1986 (AKTUALISIERTE 3. SATZUNG VON 2002) Haan, 26.05.2015 Bearbeitung: M.Eng. Benjamin Schleemilch Landschaftsarchitekt AKNW ISR Stadt + Raum GmbH ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 17