Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
16.03.15, 18:43
Aktualisiert
16.03.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
101/2015
Erstellt am:
26.02.2015
Aktenzeichen:
II/40 11 20
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
24.03.2015
Betreff
Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktionen im Rat, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Kann z. Zt. nicht beziffert
werden, s. Erläuterungen
Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres 2015
52.000 €
ca. 50.000 €
1. Einrichtung/Erstausstattung von 4 OGS-Gruppen à 13.000 €
2. Erweiterung OGS-Räume Barbaraschule (Fahrstuhl bezifferbar, weitere Kosten
für Umbauten und Erfordernisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor)
3. Nutzbarmachung Pavillon und Umbauten im Bestand Christinaschule – noch
nicht kalkuliert
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
teilweise
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
M 40090010 „Erweiterung OGS, Beschaffung Ausstattung“ verfügbare Mittel
39.000 € (3 Gruppen)
M 26150300 „Errichtung OGS-Räume Barbaraschule“
verfügbare Mittel
200.000 €
Die Ausstattung der 4. OGS-Gruppe ist durch eine überplanmäßige Auszahlung bei M 40090010 durch Minderausgaben bei
M26150300 zu gewährleisten. Die Nutzbarmachung des Pavillons und die erforderlichen Umbauten im Bestand der
Christinaschule sind durch Umschichtungen im lfd. Haushalt zu finanzieren.
Vorlage Nr.: 101/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt bei Verzicht auf Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit /HFA:
1. Zum Schuljahr 2015/2016 werden im Stadtgebiet 3 zusätzliche OGS-Gruppen realisiert.
Diese zusätzlichen Gruppen werden in der GGS Richezaschule Brauweiler, GGS Sinthern/Geyen, und der GGS
Christinaschule Stommeln eingerichtet. Die Finanzierung der Einrichtung und Ausstattung mit jeweils 13.000 € ist
im Haushalt dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, am Standort der GGS Christinaschule Stommeln den sog. „Alten Pavillon“ als
Ersatzraum für den Jugendtreff herzurichten, um die frei werden Räume für Schulzwecke nutzbar zu machen.
3. Eine zusätzliche vierte OGS-Gruppe wird zum Schuljahr 2015/2016 am Standort der KGS Barbaraschule Pulheim
eingerichtet. Die Finanzierung der Ausstattung erfolgt durch eine überplanmäßige Auszahlung bei
40090010.7826000 „Erweiterung OGS, Beschaffung Ausstattungsgegenst. > 410 € netto“ i. H. v. 3.000 €, sowie
40090010.7827000 „Erweiterung OGS, Beschaffung Ausstattungsgegenst. < 410 € netto“ i. H. v. 10.000 €. Die
Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei M 26150300.7831000 „Einrichtung OGS-Räume Barbaraschule“
in Höhe von 13.000 €.
4. Am Standort der KGS Barbaraschule Pulheim werden die erforderlichen Maßnahmen zur kurzfristigen Anmietung
eines Pavillons auf dem Schulgelände und Nutzbarmachung von Räumlichkeiten im Bestand umgesetzt. Darüber
hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die im Weiteren erläuterten Planungsprozesse zu betreiben und
bauplanungsrechtliche Entscheidungsvorschläge für den Rat und seine Gremien vorzubereiten.
Erläuterungen
zu 1.
Bezüglich der zusätzlichen Gruppen an den Standorten GGS Richezaschule Brauweiler sowie GGS Sinthern/Geyen
nimmt die Verwaltung Bezug auf die Vorlage 536/2014. In dieser Vorlage ist zum Ausdruck gebracht worden, dass an
diesen beiden Schulen die Schaffung einer jeweils zusätzlichen OGS-Gruppe ohne größeren – vor allem baulichen –
Aufwand realisiert werden kann. Dies ist von den Schulleitungen jeweils bestätigt worden.
Für die GGS Richezaschule in Brauweiler gilt, dass die hierfür vorgesehene Nutzung des Pavillons auf dem Schulgelände nur eine Übergangslösung darstellen kann. Die weitere Planung hängt auch von weiteren Entscheidungen zur
kreisweiten Schulentwicklungsplanung, die Förderschule Jahnstraße betreffend, ab. Hier können sich zusätzliche
räumliche Kapazitäten in Abhängigkeit dieser Entscheidung ergeben.
Für die GGS Sinthern/Geyen gilt, dass die zusätzliche OGS-Gruppe im Hauptgebäude der Schule eingerichtet werden
kann. In diesem Zusammenhang weist die Schulleitung auf die erforderliche Aufrüstung der Küche im Hauptgebäude
hin. Hier ist insbesondere eine größer dimensionierte Spülmaschine erforderlich. Diese sei – so die Einschätzung der
Schulleitung – bei Bereitstellung von insgesamt 13.000 EUR aus den zu Verfügung stehenden Mitteln für Ausstattung
und Einrichtung finanzierbar.
zu 2.
Die GGS Christinaschule in Stommeln wird mit Beginn des kommenden Schuljahres in eine 3-zügige Grundschule
erweitert (65 Schulanmeldungen). Darüber hinaus ergibt sich aus den Anmeldezahlen ein Bedarf für eine zusätzliche
OGS-Gruppe (23 OGS-Plätze erforderlich).
Dem von der Schulleitung geltend gemachten Raumbedarf von zwei zusätzlichen Räumen kann durch eine
Verlagerung des Jugendtreff-Angebotes Rechnung getragen werden. Hierzu wird der sog. „Alte Pavillon“ auf dem
Schulgelände für Jugendhilfezwecke hergerichtet. Es sind durch den Jugendtreff die Räume 4K21 und 4K20 frei zu
machen. Diese beiden frei werdenden Räume können für die zusätzliche OGS-Gruppe sowie eine aus dem Bestand
umziehende Gruppe (Raum 1.028) genutzt werden. Der frei werdende OGS-Raum kann in einen Klassenraum
umgewandelt werden (Anlage 1: Raumübersicht GGS Christinaschule Stommeln).
Vorlage Nr.: 101/2015 . Seite 3 / 4
Die Verwaltung wird zur Ratssitzung darstellen, mit welchem Aufwand die Umwandlung der Räume des Jugendtreffs in
OGS-Räume und die Herrichtung des sog. „Alten Pavillons“ zu Jugendhilfezwecken zu rechnen sein wird. Der
Haushaltsplan sieht zunächst noch keine Mittel vor.
zu 3./4.
Seitens der Schulleitung wurde das aus dortiger Sicht notwendige Raumprogramm sowie eine aktuelle Belegungsplanung mit den entsprechenden Nutzungszeiten erarbeitet. Im Bestand verfügt die KGS Barbaraschule Pulheim über
unterschiedlich große Klassenräume (Flächen zwischen 55 und 65m²). Auf Grund der besonderen Erfordernisse einer
Ganztagsklasse ist die Bildung einer solchen Klasse nur in den größeren Räumen möglich.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass jede Ganztagsklasse einen sog. Kooperationsraum für die Nachmittagsangebote
benötigt. Diese werden in Kleingruppen wahrgenommen. Sie können deshalb in kleineren Räumen durchgeführt
werden. In den Ganztagsräumen wird auch das Mittagessen eingenommen. Die Räume müssen also mit Wärmewagen von der Küche im Erdgeschoss aus andienbar sein.
Die erforderlichen großen Räume stehen nur im Obergeschoss zur Verfügung. Ein erforderlicher Aufzug ist bislang
nicht vorhanden.
Die Verwaltung schlägt vor, in dem Gebäudetrakt, der hinter dem frontseitigen Gebäudeteil quer zur Bachstraße liegt,
den zum Zeitpunkt der Errichtung bereits vorgesehenen Schacht zu nutzen, um dort einen Fahrstuhl einzubauen. Die
Dimensionierung dieses vorhandenen Schachtes ist geeignet, einen Fahrstuhl in ausreichender Größe einzubauen,
der sowohl die Wärmewagen transportieren kann als auch dem Gedanken der Barrierefreiheit Rechnung trägt.
Die großen Klassenräume im Obergeschoss sind hiernach für die Wärmewagen aus der Küche heraus erreichbar.
Hierdurch entsteht ein zusätzlicher organisatorischer Spielraum, um die vorhandenen Kapazitäten optimiert auszunutzen.
Die Kosten eines Aufzuges werden auf der Grundlage erster Angebotsabfragen auf ca. 50.000 € geschätzt.
Die im Gebäude vorhandene Küche ist perspektivisch für die steigenden Bedarfe nicht auskömmlich. Die Küche muss
erweitert werden. Ein Anbau an die existierende Küche ist baulich und technisch mit vertretbarem Aufwand möglich.
Allerdings ist nach erster verwaltungsinterner Abstimmung die Änderung des Bebauungsplans mit den sich hieraus
ergebenden Bearbeitungszeiten erforderlich. Übergangsweise kann die Versorgung einer weiteren Ganztagsklasse
aus dem Bestand heraus gewährleistet werden.
Aus dem vorher Gesagten ergibt sich, dass nach Einbau des Aufzugs eine weitere Ganztagsklasse eingerichtet
werden kann.
Zur Realisierung des erforderlichen Kooperationsraumes schlägt die Verwaltung – in Abstimmung mit der Schulleitung
- vor, zur Aufstellung auf dem Schulhof einen Pavillon anzumieten. Neben der Toreinfahrt in Richtung Venloer Straße
ist eine Aufstellfläche vorhanden. Diese Fläche ist nach Auffassung der Verwaltung auskömmlich, um einen Leichtbau
mit ca. 40m² nutzbarer Fläche aufstellen zu können.
Die Verwaltung weist auf planungs- und bauordnungsrechtlich zu klärende Fragen hin. Da Grenzabstände nicht
eingehalten werden können, ist die übergangsweise Aufstellung eines solchen Leichtbaus ohne Zustimmung des
Nachbarn nicht möglich. Die Verwaltung ist zuversichtlich, diese Zustimmung zu bekommen, da während der Bauphase
des zuletzt errichteten Erweiterungsbaus der Nachbar seine Zustimmung zu an dieser Stelle provisorisch aufgestellter
Toiletten erteilt hatte.
Vorlage Nr.: 101/2015 . Seite 4 / 4
Für die Einrichtung zusätzlicher OGS-Plätze am Standort der KGS Barbaraschule in Pulheim hat der Rat im Haushalt
der Jahre 2015/2016 insgesamt 200.000 € zur Verfügung gestellt. Der Aufzug sollte mit den vorhandenen Haushaltsmitteln realisierbar sein. Um eine Umsetzung zum Schuljahresbeginn 2015/2016 gewährleisten zu können, schlägt die
Verwaltung vor, als Wertungskriterium in die Ausschreibung auch die Lieferzeit aufzunehmen.
Zur Umsetzbarkeit der Realisierung des Leichtbaus bittet die Verwaltung den Rat um Zustimmung zum jetzigen Zeitpunkt, damit die weiteren – insbesondere bauplanerischen und bauordnungsrechtlichen – Notwendigkeiten auf den Weg
gebracht werden können.
Die Verwaltung schlägt für die weitere Zukunft vor, das Dach im vorstehend bereits erwähnten Gebäudetrakt auszubauen. Zur Realisierung schlägt die Verwaltung vor, ein komplettes Vollgeschoss mit einer gesamten Nutzfläche von
200m² vorzusehen. Das Vollgeschoss sollte mit einem Pultdach versehen werden. Hierdurch können beispielhaft vier
Räume mit jeweils ca. 50m² gewonnen werden. Alternativ können durch den Ausbau des vorhandenen Daches und
Einbau großflächiger Gauben drei zusätzliche Räume mit jeweils ca. 40 m² und ein vierter Raum mit ca. 30 m²
Grundfläche gewonnen werden (Anlage 2).
Die verbleibenden Haushaltsmittel, so der Vorschlag der Verwaltung, sollen für die Beauftragung einer Entwurfsplanung
nebst Kostenberechnung für den Dachausbau in beiden Varianten und die erforderliche Küchenerweiterung eingesetzt
werden. Hierdurch könnte für die Haushaltsberatungen zum Jahr 2017 eine belastbare Grundlage ermittelt werden.
Parallel hierzu schlägt die Verwaltung vor, dass das erforderliche Bebauungsplanverfahren zum jetzigen Zeitpunkt
einzuleiten, damit bei Zustimmung des Rates zu den erarbeiteten Plänen und Gewährleistung der Finanzierung im
Haushalt 2017 eine unmittelbare Umsetzung in 2017 gewährleistet ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die zur
Verfügung stehenden Planungskosten durch die Umschichtung für Einrichtung und Ausstattung der vierten Gruppe
entsprechend reduzieren.
Die Verwaltung bittet den Rat um Beschlussfassung bei Verzicht auf Vorberatung in den Fachausschüssen. Dies ist aus
Sicht der Verwaltung vertretbar, da hier die – auch in den Fachausschüssen erörterten – Grundsatzbeschlüsse konkretisiert werden, ohne dass eine grundsätzlich neue inhaltliche Festlegung erfolgen würde. Mit einer Beschlussfassung in
der Ratssitzung am 24.03. ist eine Realisierung der einzelnen Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 möglich.