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Beschlussvorlage (Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
16.03.15, 18:43
Aktualisiert
16.03.15, 18:43
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 101/2015 Erstellt am: 26.02.2015 Aktenzeichen: II/40 11 20 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 24.03.2015 Betreff Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktionen im Rat, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Kann z. Zt. nicht beziffert werden, s. Erläuterungen Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 52.000 € ca. 50.000 € 1. Einrichtung/Erstausstattung von 4 OGS-Gruppen à 13.000 € 2. Erweiterung OGS-Räume Barbaraschule (Fahrstuhl bezifferbar, weitere Kosten für Umbauten und Erfordernisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor) 3. Nutzbarmachung Pavillon und Umbauten im Bestand Christinaschule – noch nicht kalkuliert — in den Haushalten der folgenden Jahre € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein teilweise Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): M 40090010 „Erweiterung OGS, Beschaffung Ausstattung“ verfügbare Mittel 39.000 € (3 Gruppen) M 26150300 „Errichtung OGS-Räume Barbaraschule“ verfügbare Mittel 200.000 € Die Ausstattung der 4. OGS-Gruppe ist durch eine überplanmäßige Auszahlung bei M 40090010 durch Minderausgaben bei M26150300 zu gewährleisten. Die Nutzbarmachung des Pavillons und die erforderlichen Umbauten im Bestand der Christinaschule sind durch Umschichtungen im lfd. Haushalt zu finanzieren. Vorlage Nr.: 101/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt bei Verzicht auf Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit /HFA: 1. Zum Schuljahr 2015/2016 werden im Stadtgebiet 3 zusätzliche OGS-Gruppen realisiert. Diese zusätzlichen Gruppen werden in der GGS Richezaschule Brauweiler, GGS Sinthern/Geyen, und der GGS Christinaschule Stommeln eingerichtet. Die Finanzierung der Einrichtung und Ausstattung mit jeweils 13.000 € ist im Haushalt dargestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, am Standort der GGS Christinaschule Stommeln den sog. „Alten Pavillon“ als Ersatzraum für den Jugendtreff herzurichten, um die frei werden Räume für Schulzwecke nutzbar zu machen. 3. Eine zusätzliche vierte OGS-Gruppe wird zum Schuljahr 2015/2016 am Standort der KGS Barbaraschule Pulheim eingerichtet. Die Finanzierung der Ausstattung erfolgt durch eine überplanmäßige Auszahlung bei 40090010.7826000 „Erweiterung OGS, Beschaffung Ausstattungsgegenst. > 410 € netto“ i. H. v. 3.000 €, sowie 40090010.7827000 „Erweiterung OGS, Beschaffung Ausstattungsgegenst. < 410 € netto“ i. H. v. 10.000 €. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei M 26150300.7831000 „Einrichtung OGS-Räume Barbaraschule“ in Höhe von 13.000 €. 4. Am Standort der KGS Barbaraschule Pulheim werden die erforderlichen Maßnahmen zur kurzfristigen Anmietung eines Pavillons auf dem Schulgelände und Nutzbarmachung von Räumlichkeiten im Bestand umgesetzt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die im Weiteren erläuterten Planungsprozesse zu betreiben und bauplanungsrechtliche Entscheidungsvorschläge für den Rat und seine Gremien vorzubereiten. Erläuterungen zu 1. Bezüglich der zusätzlichen Gruppen an den Standorten GGS Richezaschule Brauweiler sowie GGS Sinthern/Geyen nimmt die Verwaltung Bezug auf die Vorlage 536/2014. In dieser Vorlage ist zum Ausdruck gebracht worden, dass an diesen beiden Schulen die Schaffung einer jeweils zusätzlichen OGS-Gruppe ohne größeren – vor allem baulichen – Aufwand realisiert werden kann. Dies ist von den Schulleitungen jeweils bestätigt worden. Für die GGS Richezaschule in Brauweiler gilt, dass die hierfür vorgesehene Nutzung des Pavillons auf dem Schulgelände nur eine Übergangslösung darstellen kann. Die weitere Planung hängt auch von weiteren Entscheidungen zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung, die Förderschule Jahnstraße betreffend, ab. Hier können sich zusätzliche räumliche Kapazitäten in Abhängigkeit dieser Entscheidung ergeben. Für die GGS Sinthern/Geyen gilt, dass die zusätzliche OGS-Gruppe im Hauptgebäude der Schule eingerichtet werden kann. In diesem Zusammenhang weist die Schulleitung auf die erforderliche Aufrüstung der Küche im Hauptgebäude hin. Hier ist insbesondere eine größer dimensionierte Spülmaschine erforderlich. Diese sei – so die Einschätzung der Schulleitung – bei Bereitstellung von insgesamt 13.000 EUR aus den zu Verfügung stehenden Mitteln für Ausstattung und Einrichtung finanzierbar. zu 2. Die GGS Christinaschule in Stommeln wird mit Beginn des kommenden Schuljahres in eine 3-zügige Grundschule erweitert (65 Schulanmeldungen). Darüber hinaus ergibt sich aus den Anmeldezahlen ein Bedarf für eine zusätzliche OGS-Gruppe (23 OGS-Plätze erforderlich). Dem von der Schulleitung geltend gemachten Raumbedarf von zwei zusätzlichen Räumen kann durch eine Verlagerung des Jugendtreff-Angebotes Rechnung getragen werden. Hierzu wird der sog. „Alte Pavillon“ auf dem Schulgelände für Jugendhilfezwecke hergerichtet. Es sind durch den Jugendtreff die Räume 4K21 und 4K20 frei zu machen. Diese beiden frei werdenden Räume können für die zusätzliche OGS-Gruppe sowie eine aus dem Bestand umziehende Gruppe (Raum 1.028) genutzt werden. Der frei werdende OGS-Raum kann in einen Klassenraum umgewandelt werden (Anlage 1: Raumübersicht GGS Christinaschule Stommeln). Vorlage Nr.: 101/2015 . Seite 3 / 4 Die Verwaltung wird zur Ratssitzung darstellen, mit welchem Aufwand die Umwandlung der Räume des Jugendtreffs in OGS-Räume und die Herrichtung des sog. „Alten Pavillons“ zu Jugendhilfezwecken zu rechnen sein wird. Der Haushaltsplan sieht zunächst noch keine Mittel vor. zu 3./4. Seitens der Schulleitung wurde das aus dortiger Sicht notwendige Raumprogramm sowie eine aktuelle Belegungsplanung mit den entsprechenden Nutzungszeiten erarbeitet. Im Bestand verfügt die KGS Barbaraschule Pulheim über unterschiedlich große Klassenräume (Flächen zwischen 55 und 65m²). Auf Grund der besonderen Erfordernisse einer Ganztagsklasse ist die Bildung einer solchen Klasse nur in den größeren Räumen möglich. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass jede Ganztagsklasse einen sog. Kooperationsraum für die Nachmittagsangebote benötigt. Diese werden in Kleingruppen wahrgenommen. Sie können deshalb in kleineren Räumen durchgeführt werden. In den Ganztagsräumen wird auch das Mittagessen eingenommen. Die Räume müssen also mit Wärmewagen von der Küche im Erdgeschoss aus andienbar sein. Die erforderlichen großen Räume stehen nur im Obergeschoss zur Verfügung. Ein erforderlicher Aufzug ist bislang nicht vorhanden. Die Verwaltung schlägt vor, in dem Gebäudetrakt, der hinter dem frontseitigen Gebäudeteil quer zur Bachstraße liegt, den zum Zeitpunkt der Errichtung bereits vorgesehenen Schacht zu nutzen, um dort einen Fahrstuhl einzubauen. Die Dimensionierung dieses vorhandenen Schachtes ist geeignet, einen Fahrstuhl in ausreichender Größe einzubauen, der sowohl die Wärmewagen transportieren kann als auch dem Gedanken der Barrierefreiheit Rechnung trägt. Die großen Klassenräume im Obergeschoss sind hiernach für die Wärmewagen aus der Küche heraus erreichbar. Hierdurch entsteht ein zusätzlicher organisatorischer Spielraum, um die vorhandenen Kapazitäten optimiert auszunutzen. Die Kosten eines Aufzuges werden auf der Grundlage erster Angebotsabfragen auf ca. 50.000 € geschätzt. Die im Gebäude vorhandene Küche ist perspektivisch für die steigenden Bedarfe nicht auskömmlich. Die Küche muss erweitert werden. Ein Anbau an die existierende Küche ist baulich und technisch mit vertretbarem Aufwand möglich. Allerdings ist nach erster verwaltungsinterner Abstimmung die Änderung des Bebauungsplans mit den sich hieraus ergebenden Bearbeitungszeiten erforderlich. Übergangsweise kann die Versorgung einer weiteren Ganztagsklasse aus dem Bestand heraus gewährleistet werden. Aus dem vorher Gesagten ergibt sich, dass nach Einbau des Aufzugs eine weitere Ganztagsklasse eingerichtet werden kann. Zur Realisierung des erforderlichen Kooperationsraumes schlägt die Verwaltung – in Abstimmung mit der Schulleitung - vor, zur Aufstellung auf dem Schulhof einen Pavillon anzumieten. Neben der Toreinfahrt in Richtung Venloer Straße ist eine Aufstellfläche vorhanden. Diese Fläche ist nach Auffassung der Verwaltung auskömmlich, um einen Leichtbau mit ca. 40m² nutzbarer Fläche aufstellen zu können. Die Verwaltung weist auf planungs- und bauordnungsrechtlich zu klärende Fragen hin. Da Grenzabstände nicht eingehalten werden können, ist die übergangsweise Aufstellung eines solchen Leichtbaus ohne Zustimmung des Nachbarn nicht möglich. Die Verwaltung ist zuversichtlich, diese Zustimmung zu bekommen, da während der Bauphase des zuletzt errichteten Erweiterungsbaus der Nachbar seine Zustimmung zu an dieser Stelle provisorisch aufgestellter Toiletten erteilt hatte. Vorlage Nr.: 101/2015 . Seite 4 / 4 Für die Einrichtung zusätzlicher OGS-Plätze am Standort der KGS Barbaraschule in Pulheim hat der Rat im Haushalt der Jahre 2015/2016 insgesamt 200.000 € zur Verfügung gestellt. Der Aufzug sollte mit den vorhandenen Haushaltsmitteln realisierbar sein. Um eine Umsetzung zum Schuljahresbeginn 2015/2016 gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung vor, als Wertungskriterium in die Ausschreibung auch die Lieferzeit aufzunehmen. Zur Umsetzbarkeit der Realisierung des Leichtbaus bittet die Verwaltung den Rat um Zustimmung zum jetzigen Zeitpunkt, damit die weiteren – insbesondere bauplanerischen und bauordnungsrechtlichen – Notwendigkeiten auf den Weg gebracht werden können. Die Verwaltung schlägt für die weitere Zukunft vor, das Dach im vorstehend bereits erwähnten Gebäudetrakt auszubauen. Zur Realisierung schlägt die Verwaltung vor, ein komplettes Vollgeschoss mit einer gesamten Nutzfläche von 200m² vorzusehen. Das Vollgeschoss sollte mit einem Pultdach versehen werden. Hierdurch können beispielhaft vier Räume mit jeweils ca. 50m² gewonnen werden. Alternativ können durch den Ausbau des vorhandenen Daches und Einbau großflächiger Gauben drei zusätzliche Räume mit jeweils ca. 40 m² und ein vierter Raum mit ca. 30 m² Grundfläche gewonnen werden (Anlage 2). Die verbleibenden Haushaltsmittel, so der Vorschlag der Verwaltung, sollen für die Beauftragung einer Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung für den Dachausbau in beiden Varianten und die erforderliche Küchenerweiterung eingesetzt werden. Hierdurch könnte für die Haushaltsberatungen zum Jahr 2017 eine belastbare Grundlage ermittelt werden. Parallel hierzu schlägt die Verwaltung vor, dass das erforderliche Bebauungsplanverfahren zum jetzigen Zeitpunkt einzuleiten, damit bei Zustimmung des Rates zu den erarbeiteten Plänen und Gewährleistung der Finanzierung im Haushalt 2017 eine unmittelbare Umsetzung in 2017 gewährleistet ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die zur Verfügung stehenden Planungskosten durch die Umschichtung für Einrichtung und Ausstattung der vierten Gruppe entsprechend reduzieren. Die Verwaltung bittet den Rat um Beschlussfassung bei Verzicht auf Vorberatung in den Fachausschüssen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da hier die – auch in den Fachausschüssen erörterten – Grundsatzbeschlüsse konkretisiert werden, ohne dass eine grundsätzlich neue inhaltliche Festlegung erfolgen würde. Mit einer Beschlussfassung in der Ratssitzung am 24.03. ist eine Realisierung der einzelnen Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 möglich.