Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,4 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/140
V
8/
Amt:
0'1"2
- 61 -
An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum: 22.02.2005
- 61 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorbereitung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
•
Betrifft:
Bebauungsplan 140, E.-Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt
I. Beschluss über die Anregungen
II. Satzungsbeschluss
V 7 /2277, AWiLi / PlanA am 06.11.02
V 7 /2364, PlanA am 17.12.2002
V 7 /3439, AWiLi / PlanA am 26.05.2004
V 7 / 3533, PlanA am 23.06.2004
V 8/0116, Ratam 21.12.2004
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
•
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den22.02.2005
iJ\llA r.
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 140, Erftstadt-Lechenich,
WirtschaftsPark, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) vorgebrachten Anregungen wird
wie folgt entschieden:
1.1
Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen
Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung
berücksichtigt.
1.2
Gasversorgungsgesellschaft
mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
P:lszIVORLAGEN\v6100025·053.doc
- 2
1.3
Bezirksregierung
-
Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Der Auftrag zur Kampfmittelbeseitigung im Plangebiet ist in der Zwischenzeit
erteilt worden, sodass die Anregung hinfällig geworden ist.
1.4
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen
Dem Hinweis, keine weiteren Zufahrten zur B 265 oder zur L 263 zuzulassen,
wurde entsprochen. Zusätzliche Zufahrten zu den beiden Straßen sind nach
dem Bebauungsplankonzept nicht vorgesehen.
Der Anregung, einen Kreisverkehr mit einem 38 m Außendurchmesser plus
Rad- und Fußweg vorzusehen ist, bereits durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit einem Durchmesser von insgesamt 46 m im Planentwurf entsprochen.
•
Der Hinweis, bezüglich des straßentechnischen Entwurfs und der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung, wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
Den Hinweisen, hinsichtlich der Anbauverbotszone bzw. der für die Bebauung
erforderlichen Abstandsfläche (außerhalb von geschlossen Ortschaften) und
des Werbeverbots entlang der B 265 bzw. L 263, wurde bereits im Planentwurf
durch entsprechende Festsetzung berücksichtigt.
Dem Hinweis, bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch den Verkehr auf der B 265 sowie der L 263 wurde bereits im
Planentwurf durch einen entsprechenden Hinweis Rechnung getragen.
1.5
•
RWE Net AG, Kuchenheimer
07.02.2003 und 11.02.2005
Str. 1-3, 53881 Euskirchen,
Schreiben vom
Der Anregung, bezüglich der Festsetzung von zwei Stationsflächen (2,5 m x
5 m) wird entsprochen .
Der Hinweis, dass die Kosten für eine Änderung der Betriebsfernmeldeanlagen
und Mittelspannungsanlagen vom Veranlasser zu tragen sind, wird zur Kenntnis
genommen.
1.6
Erftverband;
Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim
Die Anregungen und Hinweise, bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung
in den genannten Schreiben vom 09.01.2004 und 27.01.2004 sowie dem
Vermerk vom 20.12.2004 werden durch die im Plangebiet vorgesehene
zentrale Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers im Nordosten
des Plangebietes entsprechend berücksichtigt.
Mit der Realisierung dieses Bebauungsplanes und des südlich im Verfahren
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 141 verliert das im Plangebiet liegende
Gewässer seine Funktion, sodass die Anregungen und Bedenken hinsichtlich
dieses Grabens nicht mehr zutreffend sind.
P:\SZlVORLAGENIV6100025-053.DOC
-
3
-
Der Anregung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB für
diese Planung an die Gewässer zu legen, kann in diesem Fall nicht entsprochen werden.
I. 7
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-BrandtPlatz 1, 50126 Bergheim
Der Hinweis, bezüglich der Befreiung (gem. § 69 Landschaftsgesetz) der Oberflächenwasserbehandlungsanlage (Versickerung) aus dem Landschaftsplan,
wird zur Kenntnis genommen und diese rechtzeitig unmittelbar nach Abschluss
der Ausbauplanung beantragt.
Die vom Rhein-Erft-Kreis im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen, keine direkte Grundstücksanbindung von der
K 44, Einhaltung der Anbauverbotszone von 20 m und Abstimmung der
Anbindung (Kreisverkehr) an die K 44 (Gemeindeverbindungsstraße) wurden
bereits im Planentwurf berücksichtigt.
•
Der Hinweis, dass der Rhein-Erft-Kreis als Straßenbauträger der K 44 keine
durch die Realisierung des Bebauungsplanes 140 entstehenden Kosten
übernimmt, wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis, hinsichtlich der Abstimmung der Entwässerung und der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung, wird zur Kenntnis
genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend durchgeführt
bzw. beantragt.
1.8
Staatliche Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln
Der Anregungen des Staatlichen Umweltamtes, in den Bereichen, in denen
nach Abstandserlass Betriebe der Abstandsklasse V des Abstandserlasses von
1998 (,,300m Betriebe") zulässig sind, die nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter auszuschließen, wird nicht
entsprochen.
•
1.9
Stadtwerke Erftstadt -Amt 81Der Anregung der Stadtwerke, hinsichtlich Versickerung des Niederschlagswassers bzw. der Vorbehandlung von stark verschmutztem Niederschlags- bzw.
Oberflächenwassers wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises
in den Bebauungsplan, entsprochen.
II.
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der
zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 140, Erftstadt-Lechenich,
WirtschaftsPark, einschließlich Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung,
sowie der in der oben durchgeführten Abwägung beschlossenen Ergänzungen als
Satzung beschlossen.
P:\SZlVORLAGEN\V6100025-053.DOC
- 4
-
Begründung:
Zu I. 6
Das im Plangebiet von Süden nach Norden verlaufende Gewässer dient ausschließlich der
Ableitung der Drainagewässer von den westlich und östlich liegenden Flurstücken, sowie
einem Drainagefeld südlich der L 263. Alle Flächen werden in den BP 140 und 141 mit
Gewerbegebiet überplant. Andere Zuläufe, wie von Wegen oder aus Straßengräben,
bestehen nach eingehender Prüfung nicht, sodass der Graben mit der Realisierung der
Bebauungspläne seine Funktion verliert und gem. § 31 Landeswassergesetz aufgehoben
werden kann.
•
In der Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der beiden geplanten Gewerbegebiete wird in Abstimmung mit den Stadtwerken der Stadt Erftstadt das anfallende
Drainagewasser (insbesondere aus dem südlich der L 263 gelegenen Drainagefeld) in
den Regenwasserkanal geleitet. Dieser leitet das Wasser zur Regenwasserbehandlungsanlage mit Versickerung im Nordosten des Plangebietes.
Nach dem Bebauungsplanentwurf sollen die erforderlichen Ausgleichsflächen für das
geplante Gewerbegebiet im Osten des Plangebietes zwischen Gewerbegebiet und dem
Gestüt Römerhof umgesetzt werden. Im Flächennutzungsplan ist diese Freifläche als
"Fläche zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB mit der Zweckbestimmung
(Entwicklungsziel) Grünfläche" ausgewiesen. Der Landschaftsplan 5 .Erfttal-Süd" setzt für
diesen Bereich die Entwicklungsziele Anreicherung mit Biotopen durch Neuschaffung von
Waldbiotopen, Anlagen von Feldgehölzen und die Herstellung von Vernetzungsstrukturen
fest. Außerdem weist er den überwiegenden Teil der Fläche als Landschaftsschutzgebiet
(Landschaftsschutzgebiet Römerhof 2.2-6 - Pufferfunktion im Umfeld der Gestüte Römerhof
und Bona-) aus.
Mit der Festsetzung bzw. Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen auf der Freifläche
zwischen dem zukünftigen Gewerbegebiet und dem Gestüt Römerhof soll somit den
landschaftlichen und städtebaulichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden.
•
Eine Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld von Gewässern - auf Flächen des
Ökokontos der Stadt Erftstadt - wäre darüber hinaus, aufgrund der Größenordnung von ca.
8,5 ha Ausgleichsfläche, kaum umsetzbar.
Zu 1.8
Die Vermarktung von Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet Erftstadt hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die Standortwahl in vielen Fällen von der Zulässigkeit einer
privilegierten Wohnung abhängig ist.
Die vom Staatlichen Umweltamt befürchteten Nutzungskonflikte durch Zulässigkeit (auch
nur ausnahmsweise) von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter im Plangebiet können jedoch im Rahmen der
Vermarktung durch gezielte Betriebsansiedlung innerhalb des Plangebietes (die Stadt
Erflstadt ist in den "GE 2" Bereichen alleiniger Eigentümer) und die erforderlichen
Baugenehmigungen weitgehend ausgeschlossen werden. Im Baugenehmigungsverfahren
wird vom Bauordnungsamt der Nachweis gefordert, dass für die geplante privilegierte
Wohnung die in einem Gewerbegebiet zulässigen Lärmrichtwerte (65 dB(A) zur Tagszeit
und 50 dB(A) zur Nachtzeit) eingehalten werden. Bis aufwenige Ausnahmefällen hat dies in
der Vergangenheit in den vorhandenen Gewerbegebieten der Stadt Erftstadt auch
funktioniert.
P:\SZ\VORLAGENIV6100025-053.DOC
-
5
-
Damit die Vermarktung des Gewerbegebietes nicht durch den generellen Ausschluss von
privilegierten Wohnungen erschwert wird, wird an der gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie
für Betriebsinhaber und Betriebsleiter auch in den mit GE 2 (Betriebe der Abstandsklasse
V bzw. 300m Betriebe) festgehalten.
Zu II.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
140, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark beschlossen. Die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 08.01.2003 bis 10.02.2003 und die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 15.06.2004. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2005 bis einschließlich19.02.2005 statt.
•
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan
140, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark als Satzung beschlossen werden .
Anlagen
•
P:ISz\VORLAGENIV6100025·053.00C
Der BQrgermeister
--
-
--
•
_.
•
Anlageplan
Bebauungsplan Nr. 140 - WirtschaflsPark Erflstadt
Erflstadt-Lechenich
Umwelt· und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
,.1: 7.500
-
II
-
II
~
Deutsche
-
-Com-
Telekom AG, r-Corn
TI Nl West, PTl22, Postfach 10 10 42, 50450 Köln
Stadt Erftstadt
-Planungsamt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Ihre Referenzen
Unser Zeichen
Durchwahl
Datum
~•
Betrifft
61 21-20/140
PTI 22 Köln, Ref. PPB L
0221/575-18130
17. Jan. 2005
Bebauungsplan Nr. 140, E-Lechenich,
hier: Stellungnahme
Sehr geehrte
WirtschaftsPark
Erftstadt,
Damen und Herren,
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
jedoch auf folgendes hin:
Wir weisen
Zur fernmeldetechnischen
Versorgung des Planbereiches
die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen
erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits
a~sgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
ist
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit
Telekommunikationsanschlüssen
unter Berücksichtigung einer
sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den
Baurnaßnahmen der anderen Leistungsträger bitten wir, dass
Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen
im Planbereich
der Deutschen Telekom AG, T-Com, TI NL West, PTI 22,
Postfach 10 10 42 ,50450 Köln, so früh wie möglich
mitgeteilt werden.
Mit freundlichen
Grüßen
i. A.
Johann
o
U
Hausanschrift
Postanschrift
Telekontakte
Konten
Aufsichtsrat
Vorstand
Handelsregister
Stärk
Deutsche Telekom AG
T-Cam, Technische Infrastruktur Niederlassung West, Kari-lange-Straße
29, 44791 Bochum
Postfach 10 10 42, 50450 Köln, Besucheradresse:
Innere Kanaistraße 98, 50672 Köln
Telefon +49 234 505-0, Telefax. 49 234 505-4110, Internet www.t-com.de
Postbank Saarbrücken (BlZ 590 100661, Kto-Nr. 166078·666
Dr. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender)
Kai-Uwe Ricke (Vorsitzender), Or. Karl-Gerhard Eick (stellvertretender Vorsitzender).
Thomas Holtrop, Dr. Heinz Klinkhammer, Rene Obermann, Konrad F. Reiss
Arntsqencht Bonn HRB 6794. Sitz der Gesellschaft Bann, USt-ldNr. OE 123475223
Zertifiziert
nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001
•
r:-.
LL
er:::
UJ
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Ertt- Postfach 12 22 • ~29
7
Hünh
Ihr Ansprechpartner
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 2565
"'--
LU
-r-
-L
r-r:
Michael Kord\
Planung
if
®
W
50359 Erftstadt
k..,."""
02233 7909-74
02233 790938-013
michaeLkordt@gvg.de
17.Januar2005
-t-r-:
-L
CD
c"e
Bebauungsplan
Nr. 140, !=rftstadt-Lechenich,
WirtschaftsPark
Ihr Schreiben vom 06.01.2005 - Z 61 21-20/140
!-LL
Sehr geehrte Frau Meyer,
~-
<i,
'-!
-'-
.
Erftstadt;
Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder
eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben
genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen.
I
\..../
v-,,
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten Bereich jederzeit mit der
umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können.
~.",.."...,,;:
.~'-'
Wir bitten Sie, die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung im
Bebauungsplan zu berücksichtigen.
I ' !
l.~
Freundliche Grüße
LU
GVG Rhein-Erft
Vl
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Anlage:
Übersichtsplan
V
Z
M 1:5000
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~ Ill~jmmllll1il:
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rgungsgesetlschoft mbH Rhein-Erft
onck-Strcße 11 . 50354 Hür\h
22337909-0
x: 02233 790938-000
E-Mail: info@gvg.de
. www.gvg.de
Bankverbindung:
Kreissporkesse Köln
Bll 370 502 99 . Konto Nr. 387 68
Handelsregister:
AG Köln HRB 43268
Steuer-Nr.224/5716/0258
USt-ldent-Nr. DE 123494611
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Dipl-1ng. Helmut Houmann
Geschäftsführung:
Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzwirt Christian Metze
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Fronk Rättger
Partner der
GEWRheinEnergie
17.01.05 11:36 Uh
1:5000
ERFTS40ADT-BLA TTSCHNITT
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Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude
Bezirksregierung Dusseldorf Postfach 30 08 65 40408 DUsseldorf
Gaedestraße 7, 50968 Köln
Kampfmirtelbeseitigungsdienst
Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565
50359
Erftstadt
Durchwahl.
(0221) 229 - 2595
Telefax:
(0221) 229 - 2599
Auskunft erteilt:
Herr Bauer
Köln,
20.01. 2005
Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben)
Ihre Anfrage vom
Ihr Zeichen
22.5 -
20.01.05
6121-20/140
Kampfmittelbeseitigung
hier:
BPL Nr 140 - Lechenich
Bezug:
llnc Althage Hiler das Ordnungsamt
NRW - Rheinland
Außenstelle Köln
BM 16/ 2005
Lechenich
Sehr geehrte Damen und Herren,
28.01. 2003
zu der in Rede stehenden Maßnahme verweise ich auf meine Stellungsnahme vom
Az.:22.5
BM 16/03
an der sich inhaltlich nichts geändert hat
Mit freundliehen Grüßen
Im Auftrag
J4~
Bauer
~
Zahlungen an: Landeskasse DUsseldorf
Telefon (Zentral) (0211) 475-0
Zu erreichen mit:
Telefax (Zentral) (0211) 475-2671
DB bis Köln Hbf
Klo. Nr.: 4 100012
http://www.bezreg-duesseldorfnrw.de
KV8 Buslinie 132
IBAN:
DE413005000000041
E-Mail: poststelle@belIeg-duesseldorf.nrw.de
bis Gaedestraße
BIC:
WELADEDD
BIZ:
30050000
000 12
WestLB AG
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Bezirksregierung, 50606 Köln
Auskunft erteilt:
Stadt Erftstadt
Holzdamrn 10
Herr Bens
Zimmer:
H 3 65
Durchwahl: (0221) 147
50374 Erftstadt
-3860
(0221) 147 - 3869
Telefax:
Aktenzeichen:
(bei Antwort bitte angeben)
22.5-BM
Datum:
16/03
28.01.2003
Kampfmittelbeseitigung;
hier:
BPL Nr. 140, Erftstadt-Lechenich,
Gewerbegebiet
Römerhof
Bezug:
Ihre Anfrage vom 08.01.03, Az.: 61 21-20/140
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Ihre Anfrage
zur Kampfmittelbelastung
des o.g. Plangebietes
ergab nach Auswertung
der mir vorliegenden
auf das Vorhandensein
von Bombenblindgängern/Kampfmitteln,
der Bereich
im ehemaligen
liegt. Aus diesem
für die in Rede
Grunde
stehenden
Luftbilder
Hinweise
da
Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet
ist es mir zur Zeit nicht möglich,
Flächen eine Kampfmittelfreiheit
zu
bescheinigen.
Zur Erstellung
einer konkreten
zung eventuell
erforderlicher
sind auf Teilen
schraffierten
Gefahrenanalyse
und zur Abgren-
Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen
des Plangebietes
(siehe hierzu beiliegenden
Plan) Testdetektionen/Testaufgrabungen
not-
wendig.
1/2
Sprechzeiten:
persönlich: donnerstags von 8:30 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
telefonisch: montags - donnerstags von 8:30 - 17:00 Uhr,
freitags von 8:30 - 15:30 Uhr
Internet:
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Zu erreichen mit:
DB bis Köln Hbf
U-Bahn Linien
X.400
C=de; A=dbp; P=dvs-nrw;
3,4,5,12,14,16.18
Telefon:
E-Mail:
(0221) 147-0
0= bezreg-koeln;
S =poslstelle;
bis Appellhofplatz
Überweisungen an RHK Köln:
WestLB, Girozentrale Köln
BIZ 370 500 00
Kontonummer 965 60
r,
•
Hierfür
bitte
ich für die gekennzeichneten
Flächen
folgendes
zu veranlassen:
(~
Vorlage
der Betretungserlaubnisse
(~) Freistellung
der Fläche
(K) ggf. Bereitstellung
Die Testung
••
Ergebnis
werdenden
verweise
über den Abschluss
Maßnahmen
meiner
Hinsichtlich
von Versorgungsleitungsplänen
werde ich nach Eingang
bzw. Mitteilung
bereitenden
(Bebauung/Bewuchs)
durchführen
Ermittlungen
der übernahme
Flächenräumungen
ich bereits
der erbetenen
Unterlagen
der erforderlichen
vor-
und Ihnen anschließend
das
mitteilen.
der Kosten
eventuell
erforderlich
durch das Land Nordrhein-Westfalen
jetzt auf meine
erläuternde
Rundverfügung
vom 29.05.2000.
Mit freundlichen
1~
Grüßen
(Bens)
•
2/2
I
I.
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C\l3l<ir~i'ocn' 'ül,e~erPing Je;: - I'D . !·38':'Y
Nordrhein-Westro!en
Niederlassung Euskirchen
[u:.!C.."Cn=i1
per Fax (0 22 35) 409-542
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsarnt
Postfach 2565
Kontakt:
Herr Friesen
Telefon:
022.5J-795.189
Fax:
vZ2.51-7Yt.:-222
E -Mail:
juerg.m.friesen@strassetl.nrw.de
2.10.07.20
50359 Erfstadt
{Bei Antworten bitte :l1lS~beft.)
27.01.200S
-Dawm.
Bebauungsp!an
Sircßenboc
Nr. 140, E.-Lechenich,
WirtschaftsPark
Erftstadt
Beteiligung Öffentlichkeit und der Behörden im Bauleitplanverfahren gem. § 3 (2) BauGB
•
Ihr Schreiben vom 06.01.2005, Az.: 61 21-20/140
Sehrgeehrte
Damen und Herren,
gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung
Bedenken.
keine grundsätzlichen
ich verweise auf mein Schreiben vom 07.02.2003, Az. 580-23.10-642-070. Unter anderem habe
ich in diesem Schreiben einen Außendurchmesser für den Kreisverkehrsplatz an der L 263 von
38 rn gefordert Die Darste!ILlng im B9bauungsplan ist dementsprechend anzupassen.
Die weiteren Forderungen und Hinweise sind zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Po
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Betriebssitz (jl'ls~niJr chen . Postfach
Felefcn: 020913808-0
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Internet:
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Telefon: 02251.7960
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58(}'23.10-642-010
Datum: 07.02,2003
BebauunQaplan.Nr..140rE:of.;echlinich,
und
' .
Bebauungaplan Nr. 141. E.-I.echenich,
Gewerbllgeblef
Römerhof
Gliwerbegeblet
Römerhof
Beteiligung der Trager öffentlicher Belange gem.
Niodor1a"u~aKref.ld
Nisd.rl."u'Q r.4","h.d.
Niodertaullng
Mindlin
Niedor1 ung Mt\ncnOllSI.at>llcll
"iad~~ ung MQ"'ler
Nledet1IiIiUnp
Pa~sroom
Nled.~... ung S"",,"
Ni.4.~_un; W_I
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• G.biu~"man.gam.ni
• P",'foonIDr
~isllfkommunttcaJion
- VerrntUunalStraGen-
Info,",,~o""V'ltarne
§ 4 (1) BauGB
Ihre Schraillen vom 08,01,2003. Az.: 61 21-20/140 und 61 21-201141
Sehr geehrte Damen und Herren.
gegen die O.g. Bauleitplanun;aen bestahen seitens der Straßenballverwaltung
Bedenken.
keine grf.lr.dsatzlichen
Die Erschlleßllng der beiden Plangebieta Ist Ober die L 263 herzustellen Beide Plangeplele können nur
an einem gemeinsamen Knotenpunkt an die L 26:3 angebunden werden, Weiteren Anbindungen an die
B 265n und die L 263 stimme ich nicht ZIi,
Dieser neue Knotenpunkt Ist als Kreisverkehrsplatz mit einem ALJßendurchmesser von 38m zu
konzipieren, Die Lage der Anbindung und FUnrung des Radverkehrs an der L 26:3 ist frUhzeitig mit mir
abzustimmen. Pie LeistungSfähigkeit der Anbindung und des davon betroffenen Knotens B26Sn I L 263
ist durch eine Verkehrsuntersw::hung nachzuweisen .
.~
.
FOr die allschlie(!.ende PfUfun9 und Erteilllng der Genehmigung zum Bau der Anbindllng ist die Vorlage
eines
detaillierten
str'lßentechnischen
Entwurfes
erforderlich,
VOr.!u:egen
sind
folgende
Entwurfsunlerlagen gemäß RE:
•
•
•
•
J:rläuterungsberichl
Übersichtskarte M 1 : 25.000
Übersicht51aseplan M 1 : 5,000
L.ageplfln M 1 : 250 und Deckenhöhenplan M 1 250 mit u.a
bestehender Verkehrsfllilchen, 'In die angeschlossen werden soll
rnnrelchsnder
DerslsHung
1
Ni9de(11iI8S~"g EU8kirctum'
JUlj~hlErrRing 101 -1[)3'
63879 EUEikirCI"!c:n.•
0225117960
1..8ndestlitrieb StraßanbflIJ Nordrhein ..Welitfalen, suenee NRW K6ln' Mil"lCif2ncrStraßa 2' 50ß79 KÖln' V Ol2'taO~ Q~-Cl
L8noest>et'tieb Straßenb=u Nordrhein-We6ffaI81"1, Srra(l.&n NRW. Mlinstet
FOr6tcnbarg6tr. 15 . 48147 M~"81C1(' • 026111444-0
'I'I16n"B1: etramoon.(II'W do . E-Mail: k;cnf8"f@etraSiltr"l.nrw.d6
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Straßen.N •• ', :i
~Clndelt:.a"ieb
•
•
Si,oß.nbau
Norrj,h~:,,·v:.,.5r!a'''('
.
Regelquerschnitt M 1: 50 oderM1.': 25
Landschaftspflegerlscher aegleitplan
FQr den Bau dee Knotens ist der Abschluss einer Verwaltungavereinbarung zwlsehen der Stadt Erftstadt
und dem L.endeßbetrieb Straßenbau NRW. Niederlassung Euskirchen. erforderlich. Mit dem Bau des,
Knotens darf vor Absohluss der Vereinbarung nicht begonnen werden.
. .
Des weiteren ist Folgendes zu beachten:
. Entsprechend § 9 FStrG dQrfen außerhalb der Orlsdurchfahrten langs der Bundesstraßen Hochbauten .•...
jeder Art in einer Entfernung bis 20 'm:: gemeasen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, sowle ..
bauliche Anlagen, die Ober Zufahrten oder Zugilnge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar
angeSchlossen werden sollen, nlchl errichtet werden, Außerdem bitteich Zu berocksichllgen, daes ein.
Werbeverbot entlang der freien Strecks. der B 265n bis zu einer Entfernung von 20 m. gemessen vom'
äußeren Rand der befestiglen Fahrbahn zu beachten Ist:
Hinsichtlich der für die Bebeuung erforderlichen Abstandsflachen an die freie Strecke (außerhalb der
00) der L 263 verweise ich auf die geselzliche Regelung des § 25 StrWG NW. Außerdem bitte ich zu .
berücksichtlgen, dass ein Werbeverbotentleng der freien Strecke der L 263 bis zu einer Entfernung van
20m, gemellsen vom außeren Rand der, für. den Kfz-Varkehr bestimmten Fahrbahnen. gemäß § 28 '
StrWG NW, zu beachten Ist.
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prillt. ob Schutzmaßnahmen gegen dan Lärrn
durch Verkehr auf der B 266n und der L 263 erforderlich sind. t:?:ventuellnotwendige Maßnahmen gehen
zuLasten der Stadt Erftstadt:
2'
.
RWr:a
RWE Rhein-Ruhr
RWf Rhejn-Rllb. AG K!!cbeohejrner Straße
J _
3
53ßRJ
F"Üjrrbeo
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Regionalzentrum Westliches Rheinland
Netzplanung
Ihre Zeichen
Ihre Nachricht
Unsere Zeichen
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
ERMN-V-WP/Ha-wb
Herr Harles
(02251) 704-252
(02251) 704-287
Roland.Harles@rwe.com
Euskirchen, 11.02.2005
Bebauungsplan Nr. 140 Erftstadt-Lechenich,
"Wirtschaftspark
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Erftstadt"
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 06.01.2005 möchten wir Sie an unser
Schreiben vom 07.02.2003 erinnern.
Einen aktuellen Bestandsplan mit RWE-Anlagen sowie das o. g. Schreiben
fügen wir in Kopie bei.
Zur Sicherstellung der allgemeinen Stromversorgung bitten wir Sie, wie in den
Anlagen dargestellt, uns zwei Stationsflächen von je 2,5 m * 5,0 m im Verfahren
auszuweisen.
RWE Rhein-Ruhr
Aktienge seuscb aft
Kruppstraße 5
45128 Essen
Mit freundlichen Grüßen
/
T +49(0)201/12-08
F +49{O)201/12-2 56 99
I www.rwe.com
Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Berthold A. Bonekamp
Vorstand:
Hans-Dieter Erfkemper
(Vorsitzender)
G·
/
i~~,
Dr. Heinz-Willi Mölders
Athim Südmeier
Dr. Bernd Widera
Sitz der Gesellschaft:
Essen .
Eingetragen beim
Amtsgericht Essen
Handelsreqister-Nr.
HR B 14457
Bankverbindung:
Deutsche Bank Essen
BlZ 360 700 50
Kto.-Nr. 234 3754
USt.-IdNr. DE 1920 00 514
I
36
••
•
RWE Net AG Kucbenhe!mer,S\f. 1-3 53881 Euskirchen
Netzregion SUd
Regionalzentrum Westliches Rheinland
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
Planung
Kuchenheimer-5tr.
1-3, 53881 Euskirchen
50374 Erftstadt
•••
IhreZeichen:
Ihre Nachricht:
61 21-20/140
08.01.2003
Unsere Zeichen:
Ansprechpartner:
NS-WP-EUILO
Herr LOckenbach
022511704-223
022511704-277
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
RolCPeter.Lueckenbach
@rwenetcom
Euskirchen, 7. Februar 2003
Bebauungsplan
hier: Beteiligung
Nr. 140, Erftstadt - Lechenich,
der Träger öffentlicher
Gewerbegebiet
Belailge im Bauleitplanverfahren
Römerhof;
gern. §4 (1) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich des oben genannten Verfahrens betreiben und unterhalten wir Betriebsfemmeldeanlagen
und Mittelspannungsanlagen.
'z...)
.~
"""
Es ist davon auszugehen, dass durch Ihre vorgesehene Planung unsere Anlagen einer Änderung bedürfen.
Auch wenn die Kostenfrage nicht Gegenstand des Verfahrens ist, zu weisen wir
daraufhin, das die anfallenden Folgekosten zu Lasten des Veranlassers gehen.
Nach Fertigstellung des Bebauungsplanentwurfes bitten wir um Übersendung
einer Lichtpause, damit wir unsere Belange nochmals überprüfen können.
RWE Net
Aktiengesellschaft
Netzregion Süd
Regionalzentrum
Westliches Rheinland
Neue runeher Straße 60
52353 Düren
T +49(0)2421/4700
F +49(0)2421/47·20-96
E RZ,WR@rwenet.com
I www.rwenet.com
Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Manfred Remmel
Mit freundlichen Grüßen
RWE NETAG
Regionalzentrum
Westliches Rheinland
i.A. Gimnich
i.A. Lückenbach
Gimnich
Lückenbach
Vorstand:
Dr. Wolfgang Kässer
(Vorsitzender)
Dr. Jürqen Kroneberg
Manfred Reindl
Dr. Rolf Windmöller
Sitz der Gesellschaft:
Dortmund
Eingetragen beim
Amtsgericht Dortmund,
Hande ls regis ter-N um me r
HRB 11622
Bankverbindung:
Commerzbank Dortmund
Anlage(n)
BlZ 440 400 37
Kto.-Nr. 3 520 855
Commerzbank Wesel
BlZ 356 400 64
Kto.-Nr. 1 306 729
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Nr:-140
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und 141
Erftstadt" -
.g[t1f~t§9J;feiJ)en~om:·06.Ö1.2005,Ihr Zeichen: 6121-20/140 sowie 6121- -.'" .
-"
Vorsitzender des
Verbandsrats:
Clemens Pick, MdL
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
Stadtverwaltung·
Stadtverwaltung·
Postfach 2565 . 50359 Erflstadt
Holzdamm 10·50374 Erflstadt
STAD
ERFTSTAD
Der Bürgermeister
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
Herr Lippik
22 35 1409-365
61.21-20 - 140/141
09.01.2004
Dienststelle
o
Bebauungspläne 140 und 141. E.-Lechenich. Dienstleistungs- und Gewerbepar1t Römerhof
Behandlung der Gewässer 2. Ordnung und des im Plangebiet anfallenden Oberflächenwassers
Sehr geehrter Herr
,
als Anlage dieses Schreibens erhalten Sie den Vermerk über die Besprechung am 17.12.2003 im
Rathaus liblar mit der Bitte um Durchsicht und evtl, Ergänzungsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
ß:
(lippik)
Anlage
Verteiler
• Herm Reker (lngenieurbüro GmbH Fischer)
• Herm Beier (Erftverband)
• Herm Hartmann (Rhein-Erft-Kreis)
• Amt 65, Herm Böcking und Herrn Schumacher
• Amt 81, Herrn Halfen
B9S1X:hszeiten:
montags-freitags
Bauoronungstmt
donnerstags außefdem
Ordnung$a'nt und Sozialamt
dorIrIeBtagS
Sozialant mittwochs ganztagig
.._-,
-'----_._-
._-""'--
von 08.00-12.00 Uhr
eon 14.00-16.00 Uhr
von
14.00-18.00
---_ ..... _----
Uhr
montags und donnerstags
von 08.00-12.00 Uhr
donnerstags außerdem von 14.00-18.00 Uhf
Konten der Stadtkasse:
KreissparKasse KOin 0191000100 (BLZ 370 502 99)
VR-8ank Brilti-Erftstadt
eG 1000001011 (BLZ 371 61289)
...__.-' __
...... ,_ ..."."' •• ",.
,,..., .., ......"."""
er"
8-fflaH: buergenneister@erftstadt.de
Busverbindungen:
linien 920. 979, 990
Rathaus Lblar Haltestelle Ublar EKZ
Haus Ganser Haltestelle leo Manrt
Liblar, den 20.12.2003
Ergebnisvennerk
Bebauungspläne Nr. 140 und 141, Erftstadt Gewerbepark Römerhof
••
Besprechung am 17.12.2003 im Rathaus Liblar
Gesprächsteilnehmer:
Herr Reker
Herr Beier
Herr Hartmann
Herr Böcking
Herr Schumacher
Herr Halfen
Herr Wirtz
der Unterzeichner
Lechenich, Dienstleistungs- und
Ingenieurbüro GmbH Fischer
Erftverband
Rhein - Erft - Kreis
Eigenbetrieb Straßen
Eigenbetrieb Straßen
Stadtwerke Stadt Erftstadt
Umwelt- u. Planungsamt
Inhalt des Behördengespräches waren die Behandlung der im Plangebiet befindlichen Gewässer 2. Ordnung und das durch die Bebauung anfallende Oberflächenwasser.
1. Entwässerung des Plangebietes
Nach dem Entwässerungsentwurf gem. § 58.1 LWG der Stadt Erftstadt ist für die Entwässerung der o. g Plangebiete folgendes Konzept vorgesehen:
•
•
Die Entwässerung der Baugebiete soll im Trennsystem erfolgen.
Das Schmutzwasser wird über den Römerhofweg an den vorhandenen Mischwassersammler im Bonner Ring geleitet.
Das Regenwasser bzw. Oberflächenwasser soll am Geländetiefpunkt, der am östlichen Gebietsrand (Kurve der Gemeindeverbindungsstraße)
liegt, in eine zentrale Regenwasserbehandlung, -speicherung und -ableitung geführt werden. In dieser Anlage soll das Wasser in
einem Klärbecken vorgeklärt und in ein offenes Regenrückhaltebecken geleitet werden. Aus
dem Rückhaltebecken wird es gedrosselt in einen Entwässerungsgraben der Gemeindeverbindungsstraße gepumpt. Im natürlichen Gefälle fließt das Wasser über Entwässerungsgräben der Gemeindeverbindungsstraße
und der B 265 in die Erft.
Insbesondere die Vertreter des Erftverbandes und der Stadtwerke schlagen vor, das Oberflächenwasser an der tiefsten Stelle des Plangebietes nach einer entsprechenden Vorklärung in einer Mulde über belebte Bodenschichten zu versickern.
Der Alternatiworschlag
sicht der anwesenden
leitung in die Erft dar.
wird von den Beteiligten weitgehend befürwortet und stellt nach AnFachleuten eine technisch durchaus realisierbare Altemative zur Ein-
Wegen der Lage des Plangebietes in der zukünftigen Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Dirmerzheim werden jedoch von der .Unteren Wasserbehörde des Rhein - Erft Kreises" bezüglich einer Versickerung Bedenken geäußert.
Nach dem derzeitig vorliegen
den Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung
ist eine Genehmigung einer Versickerung
I
unter Berücksichtigung der angestrebten Nutzung (gering emittierendes Gewerbe) genehmigungsfähig. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine geänderte Verordnung
in Kraft tritt, nach der eine Versickerung nicht mehr zulässig ist. Da eine befristete Genehmigung erteilt wird, besteht die Gefahr, dass aufgrund der dann gültigen und verschärften
Wasserschutzgebietsverordnung
eine Verlängerung der Einleitungsgenehmigung nicht mehr
erteilt werden kann.
,
Aus diesem Grund sollte vorerst geprüft werden, ob mit einer dickeren Bodenschicht oder
einer Umfunktionierung der Versickerungsanlage
in ein Rückhaltebecken mit Ablauf in die
Erft den geäußerten Bedenken Rechnung getragen werden kann.
,
e
Eine lineare Muldenversickerung der unbelasteten Dachflächenwässer innerhalb von Grünflächen z.B. einem Grünzug oder in der Ortsrandeingrünung wurde wegen der schwierigen
Regelung der Kontrolle und Unterhaltung solcher Anlagen insbesondere von den Vertretern
der Stadt Erftstadt abgelehnt.
Die Einleitung des Dachflächenwassers (ausschließlich) in mehrere kleinere stehende Gewässer innerhalb eines Grünzuges, die miteinander verbunden sind und einen Oberlauf in
die Versickerungsanlage haben, ist grundsätzlich denkbar. Hierzu sollte auf Grundlage eines
ausgereiften städtebaulichen Entwurfes und eines Geländenaivelements ein Konzept erarbeiten werden, indem insbesondere die Realisierung und die Kosten zu prüfen sind.
Eine Versickerung des Oberflächenwassers vor Ort bzw. im Plangebiet bedingt darüber hinaus eine Änderung des genehmigten Entwässerungsentwurfes gem. § 58.2 LWG.
2. Behandlung der Gewässer 2. Ordnung
Im nördlichen Plangebiet (BP 140) verlaufen in Nordsüd- und Westost-Richtung
wässer 2. Ordnung.
zwei Ge-
Nach den vorliegenden Unterlagen werden die Gewässer ausschließlich von einem .Drainagefeld" gespeist. Die anderen im Plangebiet liegenden Drainagefelder werden entweder in
den Rotbach, in eine Vorflut entlang des Gestüts Römerhof oder am Rand des Plangebietes
in Höhe der Kurve der Gemeindeverbindungsstraße
geleitet. Weitere Einläufe aus z. B. den
Entwässerungsgräben der B 265 und L 262 oder von zusätzlichen Drainagefeldem sind nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.
Das Gewässer dient somit ausschließlich der Entwässerung des als Gewerbegebiet zu entwickelnden Gebietes.
Sollte der Graben über das geplante Gewerbegebiet hinaus keine weiteren Funktionen haben, bestehen seitens der .Unteren Wasserbehörde" keine Bedenken das Gewässer gem. §
31 LWG aufzuheben. Voraussetzung für eine Genehmigung der Aufhebung ist der vollständige Wegfall der bisherigen Funktionen. In diesem Fall bedeutet dies, dass das an das Gewässer angeschlossene Drainagefeld einer Bebauung zugeführt oder die ackerbauliehe
Nutzung aufgegeben oder der Zulauf aus dem Drainagefeld in eine andere Vorflut (z.B.
Graben am Gestüt Römerhof) geleitet wird. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine auf
fünf Jahre befristete Genehmigung erteilt wird, und das mit dem Antrag auf Aufhebung des
Gewässers eine ökologische Bilanzierung vorzulegen ist.
Als nächster Schritt sollte geprüft werden, ob über den bisher bekannten Zulauf (Drainagefeld südlich der Straße .An der Patria") weitere Zuläufe in das Gewässer vorhanden sind
und wie diese ggf. anderweitig angebunden werden können.
2
11- ~vUAbteilung
Erftverband I Posttach 1320 I 50103 Bet
Stadtverwaltung Erftstadt
Planungsabteilung
Postfach 25 65
'eM
r.-:-f--.:;:S;t;::_.:.L
10
14
20
21
50359 Erftstadt
•
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Erft .. Verband
Abwasser, Technik
Fachbereich
Ihr Ansprechpartner
DurchwahJ
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LUV!,
Telefax
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,:~W2
Unser Zeichen
E-Mail
A.1
Frau Eskens
(02271) 88-2 11
(02271) 88-9 10
Es/Goed I A.1-40 801
doris.eskens
@erftverband.de
Erftverband
Paffendorfer Weg 42
50126 Bergheim
Fon (02271) 88-0
Bergheim, 27. Januar 2004
BPläne-Nr. 140 und 141 "Lechenich, Dienstleistungs- und Gewerbepark
Römerhof"
Vermerk über die Besprechung am 17.12.2003
- Ihr Schreiben v. 09.01.2004, Ihr Zeichen: 61.21-20-140/141
in dem Ergebnisvermerk v. 20.12.2003 über die v.g. Besprechung
meine Ausführung nicht vollständig wiedergegeben.
1.
2.
3.
88-210
Cornmerzbank Bergheim
Konto 390 400 000
BlZ 370 400 44
Kreissparkasse
Köln
Konto 142 005 895
BlZ 370 502 99
Deutsche Bank AG Bergheim
Konto 4 710 000
BlZ 370 700 60
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Konzept zur Niederschlagswasserentsorgung
Fax (02271)
wurde
Volksbank Erft eG
Konto 1 001 098019
BLZ 370 692 $2
sollte
die Nutzuog vorsehen;
die ~ersickerung im möglichen Umfang nutzen - egal ob dezentral, zentraloder in Kombination
eine .Rückhaltung beinhalten, die maximal auf den natürlichen Abfluss bemessen ist und nur der darüber hinausgehende Anteil
sollte zur Erft abgeleitet werden.
Ebenso wurde meinerseits darauf hingewiesen, dass die erforderliche Kompensation sowohl für das Baugebiet wie auch der ggf. für die Beseitigung
der Gewässer im Baugebiet anfallende Ausgleich an den Gewässern, z.B,
an der Erft, realisiert werden.
Die v.g. Passagen bitte ich in den Ergebnisvermerk
arbeiten.
v. 20.12.2003 mit einzu-
Mit freundlichen Grüßen
orbert
Abteilungsleiter
rdt
Abwasser, Technik
Vorsitzender
des
Verbandsrats:
Clemens Pick, Mdl
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
16/02 2005 16:31 FAX 02271832344
RHEIN-ERFT-KREIS AMT 61
~001
DerLandrat
Amt für Kr.i.planung und Naturschutz
Rhein-ETft.KT't:is· DeT La.ndrat
501;2.4 Bergneim
Stadt ETftstadt
Datum
16.02.2005
50359Erft.tadt
Mel" Ze;cnen
6'.3-41.05.03
Auskunft erteilt
Herr Weber
Z;mmerNT.
•
J.4
11!1efon
02l7'
Bebauung.pläne '40 und 141
Öffentliche Auslegung
Ihre Schreiben vom 06.01.05 - 6121-20/'40 bzw 141
Da die im Bebauungsplan 140 festgesetzte Fläche für Abwasserbeseitigung
mit der Zweckbestimmung OberflächenwaS5er-Behandlung teilweise im
Landschaftsschutzgebiet NT. 2.2-6 des Landschaftsplanes 5 "Erfttal-Sud"
liegt. ist eine Befreiung gern. § 69 LGerforderlich, die rechtzeitig bei meiner
Unteren Landschaftsbehörde zu beantragen ist.
Hinsichtlich der im Bebauungsplan '40 festgesetzten Anbindung der Erschießungsstraße an die K 44 verweise ich auf meine Stellungnahme vom
•
07.02.03.
83 4113
p
Fax
02271 83-2344
E-Mail
manfred,kohlmann@rhein-erftkrllli •. de
Hausadresse
Willy.Standt-Platl:
S01l6 Bergheim
Telefon 02Z]1 83-0
1
Fax 0227183-l300
tnternet
wwwrhetn-erft-krets.de
il'lfo@rhe;n~erlt-krei$,de
Pestadresse
50'1.4 Berqheim
Ich weise darauf hin, dass die geplante Entwässerung mit meiner Unteren
Wasserbehörde abzustimmen ist und dass für die geplanten Versickerungsanlagen die erforderliche wasserrechtiche Erlaubnis rechtzeitig bei meiner
Öffnungsz~ten
Montag bis Freitag
Terminab:;:pra.~he
Unteren Wa"erbehörde zu beantragen ist.
~
Weber
Bankvennndungen
Portbank Köln (Bll 370 100 50)
Konto: 10 SSO SoS
Kreissparkasse Köln (BLZ 370 50::1:99)
Konto: 142 001 200
Öffentl. VeTkehrsmtttel:um Kreishaus
Bahn: B!!:rgnelm und ztevencb
Bushattestellen. Am Knüchelsdarnrn
und Kl'l!:ishaus - weitere Infos:
www.revq.de cder ozaja 1806-0
.
10-Feb-03
15:31
ERFTKREI5
- Amt
DER
c,rtltrL'l\ I.,
[ ., ". "
61-
..-49-2271-B32344
lANDRAT
70
. I '". ,:,., .
Stadt Erftstadt
5.01
1 1. FEB. Za03
HctU1ddrcuc
\.,.[\, LIl.li 1':1 ,'LI:
65
63
I
'.I)I~'{.·tl';"JO:lrll
j, 1t'1,:!!1 C'..',.' .'U~~J I)
1.-<. (1/ .. /!.'!C ,:.;0(1
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50359 Erftstadt
~ l).f.. ,)(":,::.,
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Herr Weber
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61.3.41.05.03
07.02.2003 be
Bebauung~un~
Beteiligung geni:-·§ 4 BauGB
Ihre 5chreiben vom 08.01.2003 - 6121·201140 bzw. 141
Der Bebauungsplan 140 liegt im Bereich des Landschaftsplanes 5 "Erfttal-Süd". Der LOIndschaftsplan 5 stellt für diesen Bereich das Entwicklungsziel 2.2 (Anreicherung) dar und setzt den
südöstlichen Teil als Landschaftsschutzgebiet (Nr. 2.2-6) fest. Ich rege an, die Grenze des
Landschaftsschutzgebietes in den Bebauungsplan 140 gern § 9 (6) BauGB nachrichtlich zu
übemehmen
Der Bebauungsplan 141 liegt im Bereich des Landschaftsplanes 4 "Zülpicher Börde". Der
Landschaftsplan 4 stellt für diesen Bereich das Entwicklungsziel 2 (Anreicherung) dar und enthält
In diesem Bereich die Festsetzungen Nr. 5.1-109 (ergänzende Baum- und Strauchpflanzuoq an der
L 263) und Nr. 5.5-13 (Pflegeschnitt der Linden an der Römerstraße). Ich rege an, diese
Festsetzungen als Festsetzungen i.S. von § 9 (1) Nr. 20 BauGB in den 8ebauungsplan 141
aufzunehmen.
Die Bebauungspläne liegen im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerks Dirmerzheim in der
zukünftigen Wasserschutuone III B. Ich rege an, auf diese in den Bebauungsplänen hinzuweisen
Der Bebauunqsplan 140 liegt en der K 44. Aus der Sicht als Straßenbaulastträger ist daher
folgendes zu beachten: Es sind keinen direkten Grundstückserschließungen von der K 44 aus
vorzusehen. Sofern die Anbindung einer Erschließungsstraße an die K 44 vorgesehen ist. bitte ich
die technischen Einzelheiten mit meinem Amt für Straßenbau und Verkehr frühzeitig abzustimmen.
Es ist eine Anbauverbotszone von 2D m vom Fanrbahnrand der K 44 einzuhalten. Ich weise darauf
hin, dass dem Erftkreis als Straßenbaulastträger durch die Realisierung des Bebauungsplanes 140
keine Kosten entstehen dürfen.
Durch die Bebauungspläne werden Eingriffe in Natur, Landschaft und das LandschOlftsbild
ermöglicht, für die eine ausreichende ökologische und visuelle Kompensation erforderlich ist. Gem.
§ 4 (4) LG ist der Verursacher eines Eingriffes zu verpflichten, unvermeidliche Beeinträchtigungen
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landichaftspflege auszugleichen. Ich rege an. im
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10-Feb-03 15:31
ERFTKREI5 - Amt
61-
5.02
+49-2271-832344
Bebauungsplan 140 im Bereich der Im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen zum Ausgleich
i.S. des § 1 a (3) BauGB mit der Zweckbindung (Entwicklungsziel) Grünfläche ausschließlich
Maßnahmen von Naturschatz und Landschaftspflege, insbesondere die Kompensationsmaßnahmen für diesen Bebauungsplan
festzusetzen.
Ieh weise darauf
hin, dass
Infraslruktureinriohtungen z.B. tür die Naherholung den Verbotsvorschriften des og. Landschaftsschutzgebietes widersprechen können.
Auch rege ich an, im Bebauungsplan 141 Flächen zur Anrelcherung und Aufwertung im Sinne von
Naturschutz und Landschaftspflege als FI~chen zur Kompensation. der durch den Bebauungsplan
zu erwartenden Eingriffe In Natur und Landschaft festzusetzen.
Zu einzelnen Planinhalten werde ich ggt. während der öffentlichen Auslegung Stellung nehmen. da
die Ihrem Schreiben beiliegenden Übersichtspläne eine eingehende Beurteilung nicht ermöglichen.
Weber
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2
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Staatliches Umweltamt Köln
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(11221) 7740- 0
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Erftstadt
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Postfach 2565
Fax
53113 Bonn
(ll228) 531!8·0
(ll228) 23 03 37
50359 Erftstadt
Bauleitplammg
Bebauungspläne Nr. 140 1141 Offi:nlage
Ihre Schreiben vom 06.01.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den o.g. Bebauungsplänen sollen im Osten des Stadtteiles Lecbenich Gewerbegebiete geschaffen
werden.
Zu diesen Bebauungsplänen fimden bereits mehrere Erörterungen in Ihrem Hause statt. In der
Erörterung am 03.11.2004 mit Herm Lippik und Herm WIrtz wurde die Zonierung der Bebauungspläne
abgesl jIll! Iii.
Nach den mir verfligbaren Planunterlagen sind die nach § 8Abs.3 BauNVO ausaabmsweise zulässigen
Wohnungen in dem gesamten Plangebiet nieht ausgeschlossen.
Im Geltungsbereieh des Bebauungsplanes Nr. 140 sind in der Zone GE 2 und im gesamten Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 141 Betriebe der Abstandsklasse V des Abstandserlasses von 1998 zulässig
(300m Betriebe). Indiesen Bereichen sind also Betriebe Zllliissig, in denen üblicberweise auch zur
Nachtzeit lärmintensives Betriebsgescbehen stattfindet, z. B. Speditionen und Busbetriebe.
Mehrfilch hatte ich daraufhingewiesen, dass auch die Bewohner der nach § 8 Abs.3 BauNVO in einem
Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässigen Wohnungen u.a, einen Anspruch auf die Einbalhmg der im
Gewerbegebiet 7Jdässigen Lärmrichtwerte von 65 dB(A) zur Tagzeit und 50 dB(A) zur Nachtzeit
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Für die 300m Betriebe ist es nur unter erbeblieben Betriebseinschränkungen möglich den zulässigen
Lärmrichtwert von 50 dB(A) zur Nacbtzeil an einer in der Nähe bestebenden Betriebswobnung
einzJJbahen.
Deshalb rege ich nochmals an, fiir einen Bereich in denen die 300m Betriebe zulässig sind, die
ausnabmsweise zulässigen Wohnungen nicht 7JJZulassen
Da meine übrigen vorgebrachten Anregungen in die PIammg eingeflossen sind, werden weitere
Anregungen nicht vorgetragen.
Mit fteundIichen Grüßen
ImAufuag
(Mertin)
-:".
Erftstadt, den 17.02.2005
AZ: 81~865- BP 140
81.201
61.21-20/140+141
- 61 -
••
17.02.2005
Bebauungsplan Nr. 140+141, E.-Lecbenicb, Gewerbegebiet Römerbof;
Beteiligung der Träger öffentlicber Belange im Bauleitverfabren
hier: Stellungnahme der Stadtwerke
Bereits mit Schreiben vom 03.02.2003 haben wir für den o.a. Bebauungsplan im Rahmen der Trägerbeteiligung
eine Stellungnahme abgegeben. Hierin wird aufgeftlbrt, dass die Entwässerung dieses Gebietes im Trennsystem
erfolgen wird. Diese Festlegung hat auch weiterhin Bestand.
In der Zwischenzeit wurden -aufgrund allgemein gelinderter "Sichtweisen"- mit den Aufsichtsbehörden Gespräche geftlbrt, welche Wasserqualität das Regenwasser haben muss, damit es in dem Baugebiet zentral versickert
werden kann.
•
•
Die Gesetzesgrundlage filr das Versickern von Regenwasser ist derzeit §51a LWG sowie der Runderlass des
Ministeriwns filr Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.05.1998 (IV B 5 - 673/2 ~ 29010flV 6 ~
0310020901).
Demnach und nach Rücksprache mit den Aufsichtsbehörden muss zur Versickerung vorgesehenes NiederscWagswasser der Qualität "Schwach belastetes (gering verschmutztes) NiederscWagswasser" (12.3) entsprechen. Diese Bedingung gilt filr jegliche Flächen von denen Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation
mit anscWießender Versickerung abgeleitet wird.
Für das Gebiet bedeutet dies, dass NiederscWagswasser -welches dieser "Qualität" nicht entspricht-, vom Verursacher vor Einleitung in den Regenwasserkanal entsprechend vorzubehandeln ist.
Als Festsetzung könnte geltenVon befestigten Flächen abfließendes NiederscWags- bzw. damit zusammen abfließendes Obertllichenwasser
muss der Vorgabe "schwach belastet (gering verschmutzt) gern. dem Runderlass des Ministeriwns filr Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.05.1998" entsprechen und ist nötigenfalls entsprechend vorbehandelt
dem städtischen Regenwasserkanal zuzufilbren.
Bei Einhaltung der o.a, Bedingung dürfen die Stadtwerke Erftstadt das Regenwasser, mit einer entsprechenden
Vorbehandlung ibrerseits, - zentral- über die belebte Bodenzone in den Untergrund versickern.
Technischer Werkleiter