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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 140, E.-Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt I. Beschluss über die Anregungen II. Satzungsbeschluss V 7 /2277, AWiLi / PlanA am 06.11.02 V 7 /2364, PlanA am 17.12.2002 V 7 /3439, AWiLi / PlanA am 26.05.2004 V 7 / 3533, PlanA am 23.06.2004 V 8/0116, Ratam 21.12.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,4 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/140 V 8/ Amt: 0'1"2 - 61 - An den BeschIAusf.: Rat Datum: 22.02.2005 - 61 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorbereitung über den Ausschuss für Stadtentwicklung • Betrifft: Bebauungsplan 140, E.-Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt I. Beschluss über die Anregungen II. Satzungsbeschluss V 7 /2277, AWiLi / PlanA am 06.11.02 V 7 /2364, PlanA am 17.12.2002 V 7 /3439, AWiLi / PlanA am 26.05.2004 V 7 / 3533, PlanA am 23.06.2004 V 8/0116, Ratam 21.12.2004 Finanzielle Auswirkungen: Keine • Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den22.02.2005 iJ\llA r. Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 140, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. 1.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. P:lszIVORLAGEN\v6100025·053.doc - 2 1.3 Bezirksregierung - Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Der Auftrag zur Kampfmittelbeseitigung im Plangebiet ist in der Zwischenzeit erteilt worden, sodass die Anregung hinfällig geworden ist. 1.4 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen Dem Hinweis, keine weiteren Zufahrten zur B 265 oder zur L 263 zuzulassen, wurde entsprochen. Zusätzliche Zufahrten zu den beiden Straßen sind nach dem Bebauungsplankonzept nicht vorgesehen. Der Anregung, einen Kreisverkehr mit einem 38 m Außendurchmesser plus Rad- und Fußweg vorzusehen ist, bereits durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit einem Durchmesser von insgesamt 46 m im Planentwurf entsprochen. • Der Hinweis, bezüglich des straßentechnischen Entwurfs und der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Den Hinweisen, hinsichtlich der Anbauverbotszone bzw. der für die Bebauung erforderlichen Abstandsfläche (außerhalb von geschlossen Ortschaften) und des Werbeverbots entlang der B 265 bzw. L 263, wurde bereits im Planentwurf durch entsprechende Festsetzung berücksichtigt. Dem Hinweis, bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der B 265 sowie der L 263 wurde bereits im Planentwurf durch einen entsprechenden Hinweis Rechnung getragen. 1.5 • RWE Net AG, Kuchenheimer 07.02.2003 und 11.02.2005 Str. 1-3, 53881 Euskirchen, Schreiben vom Der Anregung, bezüglich der Festsetzung von zwei Stationsflächen (2,5 m x 5 m) wird entsprochen . Der Hinweis, dass die Kosten für eine Änderung der Betriebsfernmeldeanlagen und Mittelspannungsanlagen vom Veranlasser zu tragen sind, wird zur Kenntnis genommen. 1.6 Erftverband; Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim Die Anregungen und Hinweise, bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung in den genannten Schreiben vom 09.01.2004 und 27.01.2004 sowie dem Vermerk vom 20.12.2004 werden durch die im Plangebiet vorgesehene zentrale Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers im Nordosten des Plangebietes entsprechend berücksichtigt. Mit der Realisierung dieses Bebauungsplanes und des südlich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 141 verliert das im Plangebiet liegende Gewässer seine Funktion, sodass die Anregungen und Bedenken hinsichtlich dieses Grabens nicht mehr zutreffend sind. P:\SZlVORLAGENIV6100025-053.DOC - 3 - Der Anregung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB für diese Planung an die Gewässer zu legen, kann in diesem Fall nicht entsprochen werden. I. 7 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-BrandtPlatz 1, 50126 Bergheim Der Hinweis, bezüglich der Befreiung (gem. § 69 Landschaftsgesetz) der Oberflächenwasserbehandlungsanlage (Versickerung) aus dem Landschaftsplan, wird zur Kenntnis genommen und diese rechtzeitig unmittelbar nach Abschluss der Ausbauplanung beantragt. Die vom Rhein-Erft-Kreis im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen, keine direkte Grundstücksanbindung von der K 44, Einhaltung der Anbauverbotszone von 20 m und Abstimmung der Anbindung (Kreisverkehr) an die K 44 (Gemeindeverbindungsstraße) wurden bereits im Planentwurf berücksichtigt. • Der Hinweis, dass der Rhein-Erft-Kreis als Straßenbauträger der K 44 keine durch die Realisierung des Bebauungsplanes 140 entstehenden Kosten übernimmt, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, hinsichtlich der Abstimmung der Entwässerung und der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend durchgeführt bzw. beantragt. 1.8 Staatliche Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln Der Anregungen des Staatlichen Umweltamtes, in den Bereichen, in denen nach Abstandserlass Betriebe der Abstandsklasse V des Abstandserlasses von 1998 (,,300m Betriebe") zulässig sind, die nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter auszuschließen, wird nicht entsprochen. • 1.9 Stadtwerke Erftstadt -Amt 81Der Anregung der Stadtwerke, hinsichtlich Versickerung des Niederschlagswassers bzw. der Vorbehandlung von stark verschmutztem Niederschlags- bzw. Oberflächenwassers wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan, entsprochen. II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 140, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark, einschließlich Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung, sowie der in der oben durchgeführten Abwägung beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen. P:\SZlVORLAGEN\V6100025-053.DOC - 4 - Begründung: Zu I. 6 Das im Plangebiet von Süden nach Norden verlaufende Gewässer dient ausschließlich der Ableitung der Drainagewässer von den westlich und östlich liegenden Flurstücken, sowie einem Drainagefeld südlich der L 263. Alle Flächen werden in den BP 140 und 141 mit Gewerbegebiet überplant. Andere Zuläufe, wie von Wegen oder aus Straßengräben, bestehen nach eingehender Prüfung nicht, sodass der Graben mit der Realisierung der Bebauungspläne seine Funktion verliert und gem. § 31 Landeswassergesetz aufgehoben werden kann. • In der Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der beiden geplanten Gewerbegebiete wird in Abstimmung mit den Stadtwerken der Stadt Erftstadt das anfallende Drainagewasser (insbesondere aus dem südlich der L 263 gelegenen Drainagefeld) in den Regenwasserkanal geleitet. Dieser leitet das Wasser zur Regenwasserbehandlungsanlage mit Versickerung im Nordosten des Plangebietes. Nach dem Bebauungsplanentwurf sollen die erforderlichen Ausgleichsflächen für das geplante Gewerbegebiet im Osten des Plangebietes zwischen Gewerbegebiet und dem Gestüt Römerhof umgesetzt werden. Im Flächennutzungsplan ist diese Freifläche als "Fläche zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB mit der Zweckbestimmung (Entwicklungsziel) Grünfläche" ausgewiesen. Der Landschaftsplan 5 .Erfttal-Süd" setzt für diesen Bereich die Entwicklungsziele Anreicherung mit Biotopen durch Neuschaffung von Waldbiotopen, Anlagen von Feldgehölzen und die Herstellung von Vernetzungsstrukturen fest. Außerdem weist er den überwiegenden Teil der Fläche als Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Römerhof 2.2-6 - Pufferfunktion im Umfeld der Gestüte Römerhof und Bona-) aus. Mit der Festsetzung bzw. Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen auf der Freifläche zwischen dem zukünftigen Gewerbegebiet und dem Gestüt Römerhof soll somit den landschaftlichen und städtebaulichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. • Eine Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld von Gewässern - auf Flächen des Ökokontos der Stadt Erftstadt - wäre darüber hinaus, aufgrund der Größenordnung von ca. 8,5 ha Ausgleichsfläche, kaum umsetzbar. Zu 1.8 Die Vermarktung von Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet Erftstadt hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die Standortwahl in vielen Fällen von der Zulässigkeit einer privilegierten Wohnung abhängig ist. Die vom Staatlichen Umweltamt befürchteten Nutzungskonflikte durch Zulässigkeit (auch nur ausnahmsweise) von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter im Plangebiet können jedoch im Rahmen der Vermarktung durch gezielte Betriebsansiedlung innerhalb des Plangebietes (die Stadt Erflstadt ist in den "GE 2" Bereichen alleiniger Eigentümer) und die erforderlichen Baugenehmigungen weitgehend ausgeschlossen werden. Im Baugenehmigungsverfahren wird vom Bauordnungsamt der Nachweis gefordert, dass für die geplante privilegierte Wohnung die in einem Gewerbegebiet zulässigen Lärmrichtwerte (65 dB(A) zur Tagszeit und 50 dB(A) zur Nachtzeit) eingehalten werden. Bis aufwenige Ausnahmefällen hat dies in der Vergangenheit in den vorhandenen Gewerbegebieten der Stadt Erftstadt auch funktioniert. P:\SZ\VORLAGENIV6100025-053.DOC - 5 - Damit die Vermarktung des Gewerbegebietes nicht durch den generellen Ausschluss von privilegierten Wohnungen erschwert wird, wird an der gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter auch in den mit GE 2 (Betriebe der Abstandsklasse V bzw. 300m Betriebe) festgehalten. Zu II. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 08.01.2003 bis 10.02.2003 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 15.06.2004. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2005 bis einschließlich19.02.2005 statt. • Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan 140, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark als Satzung beschlossen werden . Anlagen • P:ISz\VORLAGENIV6100025·053.00C Der BQrgermeister -- - -- • _. • Anlageplan Bebauungsplan Nr. 140 - WirtschaflsPark Erflstadt Erflstadt-Lechenich Umwelt· und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: ,.1: 7.500 - II - II ~ Deutsche - -Com- Telekom AG, r-Corn TI Nl West, PTl22, Postfach 10 10 42, 50450 Köln Stadt Erftstadt -Planungsamt Postfach 2565 50359 Erftstadt Ihre Referenzen Unser Zeichen Durchwahl Datum ~• Betrifft 61 21-20/140 PTI 22 Köln, Ref. PPB L 0221/575-18130 17. Jan. 2005 Bebauungsplan Nr. 140, E-Lechenich, hier: Stellungnahme Sehr geehrte WirtschaftsPark Erftstadt, Damen und Herren, Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. jedoch auf folgendes hin: Wir weisen Zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits a~sgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. ist Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen unter Berücksichtigung einer sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den Baurnaßnahmen der anderen Leistungsträger bitten wir, dass Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der Deutschen Telekom AG, T-Com, TI NL West, PTI 22, Postfach 10 10 42 ,50450 Köln, so früh wie möglich mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen i. A. Johann o U Hausanschrift Postanschrift Telekontakte Konten Aufsichtsrat Vorstand Handelsregister Stärk Deutsche Telekom AG T-Cam, Technische Infrastruktur Niederlassung West, Kari-lange-Straße 29, 44791 Bochum Postfach 10 10 42, 50450 Köln, Besucheradresse: Innere Kanaistraße 98, 50672 Köln Telefon +49 234 505-0, Telefax. 49 234 505-4110, Internet www.t-com.de Postbank Saarbrücken (BlZ 590 100661, Kto-Nr. 166078·666 Dr. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender) Kai-Uwe Ricke (Vorsitzender), Or. Karl-Gerhard Eick (stellvertretender Vorsitzender). Thomas Holtrop, Dr. Heinz Klinkhammer, Rene Obermann, Konrad F. Reiss Arntsqencht Bonn HRB 6794. Sitz der Gesellschaft Bann, USt-ldNr. OE 123475223 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 • r:-. LL er::: UJ Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Ertt- Postfach 12 22 • ~29 7 Hünh Ihr Ansprechpartner Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 2565 "'-- LU -r- -L r-r: Michael Kord\ Planung if ® W 50359 Erftstadt k..,.""" 02233 7909-74 02233 790938-013 michaeLkordt@gvg.de 17.Januar2005 -t-r-: -L CD c"e Bebauungsplan Nr. 140, !=rftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark Ihr Schreiben vom 06.01.2005 - Z 61 21-20/140 !-LL Sehr geehrte Frau Meyer, ~- <i, '-! -'- . Erftstadt; Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen. I \..../ v-,, Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten Bereich jederzeit mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können. ~.",.."...,,;: .~'-' Wir bitten Sie, die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung im Bebauungsplan zu berücksichtigen. I ' ! l.~ Freundliche Grüße LU GVG Rhein-Erft Vl ~~~ Anlage: Übersichtsplan V Z M 1:5000 :::::J ~ Ill~jmmllll1il: ::; Vl'" '~-~~'~-'~'~ ex:: rgungsgesetlschoft mbH Rhein-Erft onck-Strcße 11 . 50354 Hür\h 22337909-0 x: 02233 790938-000 E-Mail: info@gvg.de . www.gvg.de Bankverbindung: Kreissporkesse Köln Bll 370 502 99 . Konto Nr. 387 68 Handelsregister: AG Köln HRB 43268 Steuer-Nr.224/5716/0258 USt-ldent-Nr. DE 123494611 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dipl-1ng. Helmut Houmann Geschäftsführung: Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzwirt Christian Metze Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Fronk Rättger Partner der GEWRheinEnergie 17.01.05 11:36 Uh 1:5000 ERFTS40ADT-BLA TTSCHNITT 'n, J 1\ \~ , Sclie;;Jw,,\! U~~~r=+==rih=r=nto i \ }}jJ • rt \ Ii 101.4 100 '" \ CHENICH I uw« . '~ -. 102,7 lech / Bezirksregierung Düsseldorf Dienstgebäude Bezirksregierung Dusseldorf Postfach 30 08 65 40408 DUsseldorf Gaedestraße 7, 50968 Köln Kampfmirtelbeseitigungsdienst Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565 50359 Erftstadt Durchwahl. (0221) 229 - 2595 Telefax: (0221) 229 - 2599 Auskunft erteilt: Herr Bauer Köln, 20.01. 2005 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) Ihre Anfrage vom Ihr Zeichen 22.5 - 20.01.05 6121-20/140 Kampfmittelbeseitigung hier: BPL Nr 140 - Lechenich Bezug: llnc Althage Hiler das Ordnungsamt NRW - Rheinland Außenstelle Köln BM 16/ 2005 Lechenich Sehr geehrte Damen und Herren, 28.01. 2003 zu der in Rede stehenden Maßnahme verweise ich auf meine Stellungsnahme vom Az.:22.5 BM 16/03 an der sich inhaltlich nichts geändert hat Mit freundliehen Grüßen Im Auftrag J4~ Bauer ~ Zahlungen an: Landeskasse DUsseldorf Telefon (Zentral) (0211) 475-0 Zu erreichen mit: Telefax (Zentral) (0211) 475-2671 DB bis Köln Hbf Klo. Nr.: 4 100012 http://www.bezreg-duesseldorfnrw.de KV8 Buslinie 132 IBAN: DE413005000000041 E-Mail: poststelle@belIeg-duesseldorf.nrw.de bis Gaedestraße BIC: WELADEDD BIZ: 30050000 000 12 WestLB AG Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Bezirksregierung, 50606 Köln Auskunft erteilt: Stadt Erftstadt Holzdamrn 10 Herr Bens Zimmer: H 3 65 Durchwahl: (0221) 147 50374 Erftstadt -3860 (0221) 147 - 3869 Telefax: Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) 22.5-BM Datum: 16/03 28.01.2003 Kampfmittelbeseitigung; hier: BPL Nr. 140, Erftstadt-Lechenich, Gewerbegebiet Römerhof Bezug: Ihre Anfrage vom 08.01.03, Az.: 61 21-20/140 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln, der Bereich im ehemaligen liegt. Aus diesem für die in Rede Grunde stehenden Luftbilder Hinweise da Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet ist es mir zur Zeit nicht möglich, Flächen eine Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Zur Erstellung einer konkreten zung eventuell erforderlicher sind auf Teilen schraffierten Gefahrenanalyse und zur Abgren- Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen des Plangebietes (siehe hierzu beiliegenden Plan) Testdetektionen/Testaufgrabungen not- wendig. 1/2 Sprechzeiten: persönlich: donnerstags von 8:30 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung telefonisch: montags - donnerstags von 8:30 - 17:00 Uhr, freitags von 8:30 - 15:30 Uhr Internet: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de http://www.bezreg-koeln.nrw.de Zu erreichen mit: DB bis Köln Hbf U-Bahn Linien X.400 C=de; A=dbp; P=dvs-nrw; 3,4,5,12,14,16.18 Telefon: E-Mail: (0221) 147-0 0= bezreg-koeln; S =poslstelle; bis Appellhofplatz Überweisungen an RHK Köln: WestLB, Girozentrale Köln BIZ 370 500 00 Kontonummer 965 60 r, • Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: (~ Vorlage der Betretungserlaubnisse (~) Freistellung der Fläche (K) ggf. Bereitstellung Die Testung •• Ergebnis werdenden verweise über den Abschluss Maßnahmen meiner Hinsichtlich von Versorgungsleitungsplänen werde ich nach Eingang bzw. Mitteilung bereitenden (Bebauung/Bewuchs) durchführen Ermittlungen der übernahme Flächenräumungen ich bereits der erbetenen Unterlagen der erforderlichen vor- und Ihnen anschließend das mitteilen. der Kosten eventuell erforderlich durch das Land Nordrhein-Westfalen jetzt auf meine erläuternde Rundverfügung vom 29.05.2000. Mit freundlichen 1~ Grüßen (Bens) • 2/2 I I. h- I uO,2 e5 ;:::: \\ I I r ~'l \ I \ i 1 .. "fj Stra8en.N~;;w. londesbetrieb L~tr'..eb Niu1~11.u$.q Stnfl=ix:.n :.IcIdrht'll1-'}.·~Jtfi.i~1'l C\l3l<ir~i'ocn' 'ül,e~erPing Je;: - I'D . !·38':'Y Nordrhein-Westro!en Niederlassung Euskirchen [u:.!C.."Cn=i1 per Fax (0 22 35) 409-542 Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsarnt Postfach 2565 Kontakt: Herr Friesen Telefon: 022.5J-795.189 Fax: vZ2.51-7Yt.:-222 E -Mail: juerg.m.friesen@strassetl.nrw.de 2.10.07.20 50359 Erfstadt {Bei Antworten bitte :l1lS~beft.) 27.01.200S -Dawm. Bebauungsp!an Sircßenboc Nr. 140, E.-Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt Beteiligung Öffentlichkeit und der Behörden im Bauleitplanverfahren gem. § 3 (2) BauGB • Ihr Schreiben vom 06.01.2005, Az.: 61 21-20/140 Sehrgeehrte Damen und Herren, gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung Bedenken. keine grundsätzlichen ich verweise auf mein Schreiben vom 07.02.2003, Az. 580-23.10-642-070. Unter anderem habe ich in diesem Schreiben einen Außendurchmesser für den Kreisverkehrsplatz an der L 263 von 38 rn gefordert Die Darste!ILlng im B9bauungsplan ist dementsprechend anzupassen. Die weiteren Forderungen und Hinweise sind zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Po O~\:..; B~9flter Betriebssitz (jl'ls~niJr chen . Postfach Felefcn: 020913808-0 16 5_~. 45~ 1(; Cd:;cnkirchcn Internet: suass ..n.nrw.dc wesu,s O"IlSseidon-' :aLl 300.50000 . Konto-Nt 4005£115 51061$1n!1015 Stiluern\J.~'t~: . E-Mail: ]I) b.:OITtß;U@StTa.'1J;:o.W"\'I'.d.: . NiederlHSSUIIg Ewklr~ht"n Julieher Ring 101 - un· 53879 Euskirchen Telefon: 02251.7960 I lcndesbetrieb ~ NttCIcr1nIWnO SIroßenbou Nordrhe;n-Westfoleo ßoITi.b •• ilo. K61nIMiln.t .. 6ßtW11'1ba~ t(O.ra",k'-~i\." t:1.IStU'ClWn' J.ilklre' Alt\(! 101 . ~Ol • 6ai17'a IiC".kifCol'op Nledor1••• AlltII.n NI.""'••• Stadtvarwaltllng Erftstadt Umwelt- und Planllngsamt Postfach 2565 N>a<lar1... un; C .... f.IQ Niodert"'U!IQ 6i.IOI.1<1 U!IQ a.chum NI&darlallholna Senn Nisd""."UM NipdgrtaHung Niederlauung Eu.n E;y,ls!rchoO Gummsnwact'l N!oda:t1auung Hlgen 50359 ErftlOtadt • u"" per FalC(0 22 351409-542 Ni.de~ ..... n9tilImm NI""", ••• un9 !<Ill" Konlakt: Kerr Fnelien. fon: 0•• 51/798-189 E-Mait: juergen.JrielGen@tl:Qalt'\.~tta.I3CI~("I.nrw.afl f.x: 0226 1/798-~22 la"Nm' 58(}'23.10-642-010 Datum: 07.02,2003 BebauunQaplan.Nr..140rE:of.;echlinich, und ' . Bebauungaplan Nr. 141. E.-I.echenich, Gewerbllgeblef Römerhof Gliwerbegeblet Römerhof Beteiligung der Trager öffentlicher Belange gem. Niodor1a"u~aKref.ld Nisd.rl."u'Q r.4","h.d. Niodertaullng Mindlin Niedor1 ung Mt\ncnOllSI.at>llcll "iad~~ ung MQ"'ler Nledet1IiIiUnp Pa~sroom Nled.~... ung S"",," Ni.4.~_un; W_I F."""'"!., • G.biu~"man.gam.ni • P",'foonIDr ~isllfkommunttcaJion - VerrntUunalStraGen- Info,",,~o""V'ltarne § 4 (1) BauGB Ihre Schraillen vom 08,01,2003. Az.: 61 21-20/140 und 61 21-201141 Sehr geehrte Damen und Herren. gegen die O.g. Bauleitplanun;aen bestahen seitens der Straßenballverwaltung Bedenken. keine grf.lr.dsatzlichen Die Erschlleßllng der beiden Plangebieta Ist Ober die L 263 herzustellen Beide Plangeplele können nur an einem gemeinsamen Knotenpunkt an die L 26:3 angebunden werden, Weiteren Anbindungen an die B 265n und die L 263 stimme ich nicht ZIi, Dieser neue Knotenpunkt Ist als Kreisverkehrsplatz mit einem ALJßendurchmesser von 38m zu konzipieren, Die Lage der Anbindung und FUnrung des Radverkehrs an der L 26:3 ist frUhzeitig mit mir abzustimmen. Pie LeistungSfähigkeit der Anbindung und des davon betroffenen Knotens B26Sn I L 263 ist durch eine Verkehrsuntersw::hung nachzuweisen . .~ . FOr die allschlie(!.ende PfUfun9 und Erteilllng der Genehmigung zum Bau der Anbindllng ist die Vorlage eines detaillierten str'lßentechnischen Entwurfes erforderlich, VOr.!u:egen sind folgende Entwurfsunlerlagen gemäß RE: • • • • J:rläuterungsberichl Übersichtskarte M 1 : 25.000 Übersicht51aseplan M 1 : 5,000 L.ageplfln M 1 : 250 und Deckenhöhenplan M 1 250 mit u.a bestehender Verkehrsfllilchen, 'In die angeschlossen werden soll rnnrelchsnder DerslsHung 1 Ni9de(11iI8S~"g EU8kirctum' JUlj~hlErrRing 101 -1[)3' 63879 EUEikirCI"!c:n.• 0225117960 1..8ndestlitrieb StraßanbflIJ Nordrhein ..Welitfalen, suenee NRW K6ln' Mil"lCif2ncrStraßa 2' 50ß79 KÖln' V Ol2'taO~ Q~-Cl L8noest>et'tieb Straßenb=u Nordrhein-We6ffaI81"1, Srra(l.&n NRW. Mlinstet FOr6tcnbarg6tr. 15 . 48147 M~"81C1(' • 026111444-0 'I'I16n"B1: etramoon.(II'W do . E-Mail: k;cnf8"f@etraSiltr"l.nrw.d6 '" I .....,..,"f'jI.... ::' Straßen.N •• ', :i ~Clndelt:.a"ieb • • Si,oß.nbau Norrj,h~:,,·v:.,.5r!a'''(' . Regelquerschnitt M 1: 50 oderM1.': 25 Landschaftspflegerlscher aegleitplan FQr den Bau dee Knotens ist der Abschluss einer Verwaltungavereinbarung zwlsehen der Stadt Erftstadt und dem L.endeßbetrieb Straßenbau NRW. Niederlassung Euskirchen. erforderlich. Mit dem Bau des, Knotens darf vor Absohluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. . . Des weiteren ist Folgendes zu beachten: . Entsprechend § 9 FStrG dQrfen außerhalb der Orlsdurchfahrten langs der Bundesstraßen Hochbauten .•... jeder Art in einer Entfernung bis 20 'm:: gemeasen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, sowle .. bauliche Anlagen, die Ober Zufahrten oder Zugilnge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeSchlossen werden sollen, nlchl errichtet werden, Außerdem bitteich Zu berocksichllgen, daes ein. Werbeverbot entlang der freien Strecks. der B 265n bis zu einer Entfernung von 20 m. gemessen vom' äußeren Rand der befestiglen Fahrbahn zu beachten Ist: Hinsichtlich der für die Bebeuung erforderlichen Abstandsflachen an die freie Strecke (außerhalb der 00) der L 263 verweise ich auf die geselzliche Regelung des § 25 StrWG NW. Außerdem bitte ich zu . berücksichtlgen, dass ein Werbeverbotentleng der freien Strecke der L 263 bis zu einer Entfernung van 20m, gemellsen vom außeren Rand der, für. den Kfz-Varkehr bestimmten Fahrbahnen. gemäß § 28 ' StrWG NW, zu beachten Ist. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prillt. ob Schutzmaßnahmen gegen dan Lärrn durch Verkehr auf der B 266n und der L 263 erforderlich sind. t:?:ventuellnotwendige Maßnahmen gehen zuLasten der Stadt Erftstadt: 2' . RWr:a RWE Rhein-Ruhr RWf Rhejn-Rllb. AG K!!cbeohejrner Straße J _ 3 53ßRJ F"Üjrrbeo Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Regionalzentrum Westliches Rheinland Netzplanung Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unsere Zeichen Name Telefon Telefax E-Mail ERMN-V-WP/Ha-wb Herr Harles (02251) 704-252 (02251) 704-287 Roland.Harles@rwe.com Euskirchen, 11.02.2005 Bebauungsplan Nr. 140 Erftstadt-Lechenich, "Wirtschaftspark Hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Erftstadt" Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 06.01.2005 möchten wir Sie an unser Schreiben vom 07.02.2003 erinnern. Einen aktuellen Bestandsplan mit RWE-Anlagen sowie das o. g. Schreiben fügen wir in Kopie bei. Zur Sicherstellung der allgemeinen Stromversorgung bitten wir Sie, wie in den Anlagen dargestellt, uns zwei Stationsflächen von je 2,5 m * 5,0 m im Verfahren auszuweisen. RWE Rhein-Ruhr Aktienge seuscb aft Kruppstraße 5 45128 Essen Mit freundlichen Grüßen / T +49(0)201/12-08 F +49{O)201/12-2 56 99 I www.rwe.com Vorsitzender des Aufsichtsrates: Berthold A. Bonekamp Vorstand: Hans-Dieter Erfkemper (Vorsitzender) G· / i~~, Dr. Heinz-Willi Mölders Athim Südmeier Dr. Bernd Widera Sitz der Gesellschaft: Essen . Eingetragen beim Amtsgericht Essen Handelsreqister-Nr. HR B 14457 Bankverbindung: Deutsche Bank Essen BlZ 360 700 50 Kto.-Nr. 234 3754 USt.-IdNr. DE 1920 00 514 I 36 •• • RWE Net AG Kucbenhe!mer,S\f. 1-3 53881 Euskirchen Netzregion SUd Regionalzentrum Westliches Rheinland Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 Planung Kuchenheimer-5tr. 1-3, 53881 Euskirchen 50374 Erftstadt ••• IhreZeichen: Ihre Nachricht: 61 21-20/140 08.01.2003 Unsere Zeichen: Ansprechpartner: NS-WP-EUILO Herr LOckenbach 022511704-223 022511704-277 Telefon: Telefax: E-Mail: RolCPeter.Lueckenbach @rwenetcom Euskirchen, 7. Februar 2003 Bebauungsplan hier: Beteiligung Nr. 140, Erftstadt - Lechenich, der Träger öffentlicher Gewerbegebiet Belailge im Bauleitplanverfahren Römerhof; gern. §4 (1) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich des oben genannten Verfahrens betreiben und unterhalten wir Betriebsfemmeldeanlagen und Mittelspannungsanlagen. 'z...) .~ """ Es ist davon auszugehen, dass durch Ihre vorgesehene Planung unsere Anlagen einer Änderung bedürfen. Auch wenn die Kostenfrage nicht Gegenstand des Verfahrens ist, zu weisen wir daraufhin, das die anfallenden Folgekosten zu Lasten des Veranlassers gehen. Nach Fertigstellung des Bebauungsplanentwurfes bitten wir um Übersendung einer Lichtpause, damit wir unsere Belange nochmals überprüfen können. RWE Net Aktiengesellschaft Netzregion Süd Regionalzentrum Westliches Rheinland Neue runeher Straße 60 52353 Düren T +49(0)2421/4700 F +49(0)2421/47·20-96 E RZ,WR@rwenet.com I www.rwenet.com Vorsitzender des Aufsichtsrates: Manfred Remmel Mit freundlichen Grüßen RWE NETAG Regionalzentrum Westliches Rheinland i.A. Gimnich i.A. Lückenbach Gimnich Lückenbach Vorstand: Dr. Wolfgang Kässer (Vorsitzender) Dr. Jürqen Kroneberg Manfred Reindl Dr. Rolf Windmöller Sitz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund, Hande ls regis ter-N um me r HRB 11622 Bankverbindung: Commerzbank Dortmund Anlage(n) BlZ 440 400 37 Kto.-Nr. 3 520 855 Commerzbank Wesel BlZ 356 400 64 Kto.-Nr. 1 306 729 J . ' * .--- ..~. o - - ;~:.:':'.~:'<':':~ .-•.__ ......~..., '*'--'-~~',"'" .'~- { , f I -. -t.: ,r f ""I: I , -~~/"/ f .J .~/ / .... I ~. -, , , ,, '., .. ··1 }:; J F' r J IJ" Ac~v It. il",~id. - "'~"'>. , ,~~ . ~-1 '. .- j'- ; '" .. ,:- 'J , , ...._~~. ".', - I I '.,-'} H " ,3 J, , :' " ~...,. •• I I I IH I I I I ' I i I GE I I J I t't t.. GE I :1 f. }, ~ •."n." , I c-; 1- r I ~.. e _ :-i-;' I r> I "....J f. /1!~~t~Ö: t H ~~. _ -; " ">.)i _' ~,~~-/ . I oe I " H' /.! t, /l• -. "l I ~ .. / J /~ '? ''--''-;:j.. _ ••;". '._ :~~~, , .~'>< 13.6~ .. !~1;1' -,; _~-i:.r,', - ~;2-~-;.':;· " .. () i{ /{;'i ~"'-:r~'~j.;~:;~~)~: .~: r . ../': ,£?:r~<;(;-..! (~El~~); " 1./ ,.. - '''' - ".''...1' I ~{!.'~ • .;-~,/ I ,I , ~ .'-(, ";1" ",".,._~..r<l '~y D 01. FEB.200 5 14 • ,0 21 ."Bergheim, 26. Januar 2005 ,"" -,"" "-, _-.e ~ • - ., • ~ Eingang 32 Boro Bürgerme;:O>Icr 40 43 44 50 ----n ~Qftel1li!g~~esEl~auungsplanes Nr:-140 j;;El'ftsta(jt~l.,.eCt1enich, WirtschaftsPark und 141 Erftstadt" - .g[t1f~t§9J;feiJ)en~om:·06.Ö1.2005,Ihr Zeichen: 6121-20/140 sowie 6121- -.'" . -" Vorsitzender des Verbandsrats: Clemens Pick, MdL Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner Stadtverwaltung· Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erflstadt Holzdamm 10·50374 Erflstadt STAD ERFTSTAD Der Bürgermeister Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 Herr Lippik 22 35 1409-365 61.21-20 - 140/141 09.01.2004 Dienststelle o Bebauungspläne 140 und 141. E.-Lechenich. Dienstleistungs- und Gewerbepar1t Römerhof Behandlung der Gewässer 2. Ordnung und des im Plangebiet anfallenden Oberflächenwassers Sehr geehrter Herr , als Anlage dieses Schreibens erhalten Sie den Vermerk über die Besprechung am 17.12.2003 im Rathaus liblar mit der Bitte um Durchsicht und evtl, Ergänzungsvorschläge. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ß: (lippik) Anlage Verteiler • Herm Reker (lngenieurbüro GmbH Fischer) • Herm Beier (Erftverband) • Herm Hartmann (Rhein-Erft-Kreis) • Amt 65, Herm Böcking und Herrn Schumacher • Amt 81, Herrn Halfen B9S1X:hszeiten: montags-freitags Bauoronungstmt donnerstags außefdem Ordnung$a'nt und Sozialamt dorIrIeBtagS Sozialant mittwochs ganztagig .._-, -'----_._- ._-""'-- von 08.00-12.00 Uhr eon 14.00-16.00 Uhr von 14.00-18.00 ---_ ..... _---- Uhr montags und donnerstags von 08.00-12.00 Uhr donnerstags außerdem von 14.00-18.00 Uhf Konten der Stadtkasse: KreissparKasse KOin 0191000100 (BLZ 370 502 99) VR-8ank Brilti-Erftstadt eG 1000001011 (BLZ 371 61289) ...__.-' __ ...... ,_ ..."."' •• ",. ,,..., .., ......".""" er" 8-fflaH: buergenneister@erftstadt.de Busverbindungen: linien 920. 979, 990 Rathaus Lblar Haltestelle Ublar EKZ Haus Ganser Haltestelle leo Manrt Liblar, den 20.12.2003 Ergebnisvennerk Bebauungspläne Nr. 140 und 141, Erftstadt Gewerbepark Römerhof •• Besprechung am 17.12.2003 im Rathaus Liblar Gesprächsteilnehmer: Herr Reker Herr Beier Herr Hartmann Herr Böcking Herr Schumacher Herr Halfen Herr Wirtz der Unterzeichner Lechenich, Dienstleistungs- und Ingenieurbüro GmbH Fischer Erftverband Rhein - Erft - Kreis Eigenbetrieb Straßen Eigenbetrieb Straßen Stadtwerke Stadt Erftstadt Umwelt- u. Planungsamt Inhalt des Behördengespräches waren die Behandlung der im Plangebiet befindlichen Gewässer 2. Ordnung und das durch die Bebauung anfallende Oberflächenwasser. 1. Entwässerung des Plangebietes Nach dem Entwässerungsentwurf gem. § 58.1 LWG der Stadt Erftstadt ist für die Entwässerung der o. g Plangebiete folgendes Konzept vorgesehen: • • Die Entwässerung der Baugebiete soll im Trennsystem erfolgen. Das Schmutzwasser wird über den Römerhofweg an den vorhandenen Mischwassersammler im Bonner Ring geleitet. Das Regenwasser bzw. Oberflächenwasser soll am Geländetiefpunkt, der am östlichen Gebietsrand (Kurve der Gemeindeverbindungsstraße) liegt, in eine zentrale Regenwasserbehandlung, -speicherung und -ableitung geführt werden. In dieser Anlage soll das Wasser in einem Klärbecken vorgeklärt und in ein offenes Regenrückhaltebecken geleitet werden. Aus dem Rückhaltebecken wird es gedrosselt in einen Entwässerungsgraben der Gemeindeverbindungsstraße gepumpt. Im natürlichen Gefälle fließt das Wasser über Entwässerungsgräben der Gemeindeverbindungsstraße und der B 265 in die Erft. Insbesondere die Vertreter des Erftverbandes und der Stadtwerke schlagen vor, das Oberflächenwasser an der tiefsten Stelle des Plangebietes nach einer entsprechenden Vorklärung in einer Mulde über belebte Bodenschichten zu versickern. Der Alternatiworschlag sicht der anwesenden leitung in die Erft dar. wird von den Beteiligten weitgehend befürwortet und stellt nach AnFachleuten eine technisch durchaus realisierbare Altemative zur Ein- Wegen der Lage des Plangebietes in der zukünftigen Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Dirmerzheim werden jedoch von der .Unteren Wasserbehörde des Rhein - Erft Kreises" bezüglich einer Versickerung Bedenken geäußert. Nach dem derzeitig vorliegen den Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung ist eine Genehmigung einer Versickerung I unter Berücksichtigung der angestrebten Nutzung (gering emittierendes Gewerbe) genehmigungsfähig. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine geänderte Verordnung in Kraft tritt, nach der eine Versickerung nicht mehr zulässig ist. Da eine befristete Genehmigung erteilt wird, besteht die Gefahr, dass aufgrund der dann gültigen und verschärften Wasserschutzgebietsverordnung eine Verlängerung der Einleitungsgenehmigung nicht mehr erteilt werden kann. , Aus diesem Grund sollte vorerst geprüft werden, ob mit einer dickeren Bodenschicht oder einer Umfunktionierung der Versickerungsanlage in ein Rückhaltebecken mit Ablauf in die Erft den geäußerten Bedenken Rechnung getragen werden kann. , e Eine lineare Muldenversickerung der unbelasteten Dachflächenwässer innerhalb von Grünflächen z.B. einem Grünzug oder in der Ortsrandeingrünung wurde wegen der schwierigen Regelung der Kontrolle und Unterhaltung solcher Anlagen insbesondere von den Vertretern der Stadt Erftstadt abgelehnt. Die Einleitung des Dachflächenwassers (ausschließlich) in mehrere kleinere stehende Gewässer innerhalb eines Grünzuges, die miteinander verbunden sind und einen Oberlauf in die Versickerungsanlage haben, ist grundsätzlich denkbar. Hierzu sollte auf Grundlage eines ausgereiften städtebaulichen Entwurfes und eines Geländenaivelements ein Konzept erarbeiten werden, indem insbesondere die Realisierung und die Kosten zu prüfen sind. Eine Versickerung des Oberflächenwassers vor Ort bzw. im Plangebiet bedingt darüber hinaus eine Änderung des genehmigten Entwässerungsentwurfes gem. § 58.2 LWG. 2. Behandlung der Gewässer 2. Ordnung Im nördlichen Plangebiet (BP 140) verlaufen in Nordsüd- und Westost-Richtung wässer 2. Ordnung. zwei Ge- Nach den vorliegenden Unterlagen werden die Gewässer ausschließlich von einem .Drainagefeld" gespeist. Die anderen im Plangebiet liegenden Drainagefelder werden entweder in den Rotbach, in eine Vorflut entlang des Gestüts Römerhof oder am Rand des Plangebietes in Höhe der Kurve der Gemeindeverbindungsstraße geleitet. Weitere Einläufe aus z. B. den Entwässerungsgräben der B 265 und L 262 oder von zusätzlichen Drainagefeldem sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt. Das Gewässer dient somit ausschließlich der Entwässerung des als Gewerbegebiet zu entwickelnden Gebietes. Sollte der Graben über das geplante Gewerbegebiet hinaus keine weiteren Funktionen haben, bestehen seitens der .Unteren Wasserbehörde" keine Bedenken das Gewässer gem. § 31 LWG aufzuheben. Voraussetzung für eine Genehmigung der Aufhebung ist der vollständige Wegfall der bisherigen Funktionen. In diesem Fall bedeutet dies, dass das an das Gewässer angeschlossene Drainagefeld einer Bebauung zugeführt oder die ackerbauliehe Nutzung aufgegeben oder der Zulauf aus dem Drainagefeld in eine andere Vorflut (z.B. Graben am Gestüt Römerhof) geleitet wird. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine auf fünf Jahre befristete Genehmigung erteilt wird, und das mit dem Antrag auf Aufhebung des Gewässers eine ökologische Bilanzierung vorzulegen ist. Als nächster Schritt sollte geprüft werden, ob über den bisher bekannten Zulauf (Drainagefeld südlich der Straße .An der Patria") weitere Zuläufe in das Gewässer vorhanden sind und wie diese ggf. anderweitig angebunden werden können. 2 11- ~vUAbteilung Erftverband I Posttach 1320 I 50103 Bet Stadtverwaltung Erftstadt Planungsabteilung Postfach 25 65 'eM r.-:-f--.:;:S;t;::_.:.L 10 14 20 21 50359 Erftstadt • .. Erft .. Verband Abwasser, Technik Fachbereich Ihr Ansprechpartner DurchwahJ U L, rt.). LUV!, Telefax ;;M:~~:f~'~'s;; ,:~W2 Unser Zeichen E-Mail A.1 Frau Eskens (02271) 88-2 11 (02271) 88-9 10 Es/Goed I A.1-40 801 doris.eskens @erftverband.de Erftverband Paffendorfer Weg 42 50126 Bergheim Fon (02271) 88-0 Bergheim, 27. Januar 2004 BPläne-Nr. 140 und 141 "Lechenich, Dienstleistungs- und Gewerbepark Römerhof" Vermerk über die Besprechung am 17.12.2003 - Ihr Schreiben v. 09.01.2004, Ihr Zeichen: 61.21-20-140/141 in dem Ergebnisvermerk v. 20.12.2003 über die v.g. Besprechung meine Ausführung nicht vollständig wiedergegeben. 1. 2. 3. 88-210 Cornmerzbank Bergheim Konto 390 400 000 BlZ 370 400 44 Kreissparkasse Köln Konto 142 005 895 BlZ 370 502 99 Deutsche Bank AG Bergheim Konto 4 710 000 BlZ 370 700 60 Sehr geehrte Damen und Herren, Das Konzept zur Niederschlagswasserentsorgung Fax (02271) wurde Volksbank Erft eG Konto 1 001 098019 BLZ 370 692 $2 sollte die Nutzuog vorsehen; die ~ersickerung im möglichen Umfang nutzen - egal ob dezentral, zentraloder in Kombination eine .Rückhaltung beinhalten, die maximal auf den natürlichen Abfluss bemessen ist und nur der darüber hinausgehende Anteil sollte zur Erft abgeleitet werden. Ebenso wurde meinerseits darauf hingewiesen, dass die erforderliche Kompensation sowohl für das Baugebiet wie auch der ggf. für die Beseitigung der Gewässer im Baugebiet anfallende Ausgleich an den Gewässern, z.B, an der Erft, realisiert werden. Die v.g. Passagen bitte ich in den Ergebnisvermerk arbeiten. v. 20.12.2003 mit einzu- Mit freundlichen Grüßen orbert Abteilungsleiter rdt Abwasser, Technik Vorsitzender des Verbandsrats: Clemens Pick, Mdl Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner 16/02 2005 16:31 FAX 02271832344 RHEIN-ERFT-KREIS AMT 61 ~001 DerLandrat Amt für Kr.i.planung und Naturschutz Rhein-ETft.KT't:is· DeT La.ndrat 501;2.4 Bergneim Stadt ETftstadt Datum 16.02.2005 50359Erft.tadt Mel" Ze;cnen 6'.3-41.05.03 Auskunft erteilt Herr Weber Z;mmerNT. • J.4 11!1efon 02l7' Bebauung.pläne '40 und 141 Öffentliche Auslegung Ihre Schreiben vom 06.01.05 - 6121-20/'40 bzw 141 Da die im Bebauungsplan 140 festgesetzte Fläche für Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung OberflächenwaS5er-Behandlung teilweise im Landschaftsschutzgebiet NT. 2.2-6 des Landschaftsplanes 5 "Erfttal-Sud" liegt. ist eine Befreiung gern. § 69 LGerforderlich, die rechtzeitig bei meiner Unteren Landschaftsbehörde zu beantragen ist. Hinsichtlich der im Bebauungsplan '40 festgesetzten Anbindung der Erschießungsstraße an die K 44 verweise ich auf meine Stellungnahme vom • 07.02.03. 83 4113 p Fax 02271 83-2344 E-Mail manfred,kohlmann@rhein-erftkrllli •. de Hausadresse Willy.Standt-Platl: S01l6 Bergheim Telefon 02Z]1 83-0 1 Fax 0227183-l300 tnternet wwwrhetn-erft-krets.de il'lfo@rhe;n~erlt-krei$,de Pestadresse 50'1.4 Berqheim Ich weise darauf hin, dass die geplante Entwässerung mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen ist und dass für die geplanten Versickerungsanlagen die erforderliche wasserrechtiche Erlaubnis rechtzeitig bei meiner Öffnungsz~ten Montag bis Freitag Terminab:;:pra.~he Unteren Wa"erbehörde zu beantragen ist. ~ Weber Bankvennndungen Portbank Köln (Bll 370 100 50) Konto: 10 SSO SoS Kreissparkasse Köln (BLZ 370 50::1:99) Konto: 142 001 200 Öffentl. VeTkehrsmtttel:um Kreishaus Bahn: B!!:rgnelm und ztevencb Bushattestellen. Am Knüchelsdarnrn und Kl'l!:ishaus - weitere Infos: www.revq.de cder ozaja 1806-0 . 10-Feb-03 15:31 ERFTKREI5 - Amt DER c,rtltrL'l\ I., [ ., ". " 61- ..-49-2271-B32344 lANDRAT 70 . I '". ,:,., . Stadt Erftstadt 5.01 1 1. FEB. Za03 HctU1ddrcuc \.,.[\, LIl.li 1':1 ,'LI: 65 63 I '.I)I~'{.·tl';"JO:lrll j, 1t'1,:!!1 C'..',.' .'U~~J I) 1.-<. (1/ .. /!.'!C ,:.;0(1 J;;;i-;:;y~r.5::::::~.!!':w..;ZJ.V{])J': ;~::':;:~:~.::rl'l:IC' 50359 Erftstadt ~ l).f.. ,)(":,::., h"~Y'(',r,: AII91:!meinc Bcsudu.z:citcn r~1:;/lI' ~rni-' r;" ,If"- • /\: rJI 1111-•.. :,-:,,1,) I, i'l 'i" I :)111 '1.,>, .."1 :~'II ", 'II I I..' I'II' I /j-,:: 4213 3.4 Herr Weber ~,,\r'II .;f11,1'· r.. ~(llJ;1I 1101t.~\ ;~o(r~J',; ,; ~. \it li'IIII'.IIIHI~J 61.3.41.05.03 07.02.2003 be Bebauung~un~ Beteiligung geni:-·§ 4 BauGB Ihre 5chreiben vom 08.01.2003 - 6121·201140 bzw. 141 Der Bebauungsplan 140 liegt im Bereich des Landschaftsplanes 5 "Erfttal-Süd". Der LOIndschaftsplan 5 stellt für diesen Bereich das Entwicklungsziel 2.2 (Anreicherung) dar und setzt den südöstlichen Teil als Landschaftsschutzgebiet (Nr. 2.2-6) fest. Ich rege an, die Grenze des Landschaftsschutzgebietes in den Bebauungsplan 140 gern § 9 (6) BauGB nachrichtlich zu übemehmen Der Bebauungsplan 141 liegt im Bereich des Landschaftsplanes 4 "Zülpicher Börde". Der Landschaftsplan 4 stellt für diesen Bereich das Entwicklungsziel 2 (Anreicherung) dar und enthält In diesem Bereich die Festsetzungen Nr. 5.1-109 (ergänzende Baum- und Strauchpflanzuoq an der L 263) und Nr. 5.5-13 (Pflegeschnitt der Linden an der Römerstraße). Ich rege an, diese Festsetzungen als Festsetzungen i.S. von § 9 (1) Nr. 20 BauGB in den 8ebauungsplan 141 aufzunehmen. Die Bebauungspläne liegen im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerks Dirmerzheim in der zukünftigen Wasserschutuone III B. Ich rege an, auf diese in den Bebauungsplänen hinzuweisen Der Bebauunqsplan 140 liegt en der K 44. Aus der Sicht als Straßenbaulastträger ist daher folgendes zu beachten: Es sind keinen direkten Grundstückserschließungen von der K 44 aus vorzusehen. Sofern die Anbindung einer Erschließungsstraße an die K 44 vorgesehen ist. bitte ich die technischen Einzelheiten mit meinem Amt für Straßenbau und Verkehr frühzeitig abzustimmen. Es ist eine Anbauverbotszone von 2D m vom Fanrbahnrand der K 44 einzuhalten. Ich weise darauf hin, dass dem Erftkreis als Straßenbaulastträger durch die Realisierung des Bebauungsplanes 140 keine Kosten entstehen dürfen. Durch die Bebauungspläne werden Eingriffe in Natur, Landschaft und das LandschOlftsbild ermöglicht, für die eine ausreichende ökologische und visuelle Kompensation erforderlich ist. Gem. § 4 (4) LG ist der Verursacher eines Eingriffes zu verpflichten, unvermeidliche Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landichaftspflege auszugleichen. Ich rege an. im R .1n1<vl',hintf''''<Y-'n•. '", "'/':.! .. - . . : I·,' I· ':.r ':"" :1.1'- , ','" I ·,r·' '.' 'I: ',I') -'."" ;" . ~ I. .I '! __ I (',[".',1;',,' 10-Feb-03 15:31 ERFTKREI5 - Amt 61- 5.02 +49-2271-832344 Bebauungsplan 140 im Bereich der Im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen zum Ausgleich i.S. des § 1 a (3) BauGB mit der Zweckbindung (Entwicklungsziel) Grünfläche ausschließlich Maßnahmen von Naturschatz und Landschaftspflege, insbesondere die Kompensationsmaßnahmen für diesen Bebauungsplan festzusetzen. Ieh weise darauf hin, dass Infraslruktureinriohtungen z.B. tür die Naherholung den Verbotsvorschriften des og. Landschaftsschutzgebietes widersprechen können. Auch rege ich an, im Bebauungsplan 141 Flächen zur Anrelcherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege als FI~chen zur Kompensation. der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe In Natur und Landschaft festzusetzen. Zu einzelnen Planinhalten werde ich ggt. während der öffentlichen Auslegung Stellung nehmen. da die Ihrem Schreiben beiliegenden Übersichtspläne eine eingehende Beurteilung nicht ermöglichen. Weber • 2 DetJef Li!JPik.~.Bp 1.041. 149. ()ffenlllge.OOC ..-U- Staatliches Umweltamt Köln StUaK Staatliches IJJnWeltamt !COIn _lJrnwoIamIK!lIn Stadtverwaltung -P1ammgsamt- • _130244. HauptsteIIe BUnerdhaIslraI! 33 T_ 50610KöIn (11221) 7740- 0 (11221) 7740- 288 F.. 50496Kll1n A_F~I44 Erftstadt T_ Postfach 2565 Fax 53113 Bonn (ll228) 531!8·0 (ll228) 23 03 37 50359 Erftstadt Bauleitplammg Bebauungspläne Nr. 140 1141 Offi:nlage Ihre Schreiben vom 06.01.2005 Sehr geehrte Damen und Herren, mit den o.g. Bebauungsplänen sollen im Osten des Stadtteiles Lecbenich Gewerbegebiete geschaffen werden. Zu diesen Bebauungsplänen fimden bereits mehrere Erörterungen in Ihrem Hause statt. In der Erörterung am 03.11.2004 mit Herm Lippik und Herm WIrtz wurde die Zonierung der Bebauungspläne abgesl jIll! Iii. Nach den mir verfligbaren Planunterlagen sind die nach § 8Abs.3 BauNVO ausaabmsweise zulässigen Wohnungen in dem gesamten Plangebiet nieht ausgeschlossen. Im Geltungsbereieh des Bebauungsplanes Nr. 140 sind in der Zone GE 2 und im gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 Betriebe der Abstandsklasse V des Abstandserlasses von 1998 zulässig (300m Betriebe). Indiesen Bereichen sind also Betriebe Zllliissig, in denen üblicberweise auch zur Nachtzeit lärmintensives Betriebsgescbehen stattfindet, z. B. Speditionen und Busbetriebe. Mehrfilch hatte ich daraufhingewiesen, dass auch die Bewohner der nach § 8 Abs.3 BauNVO in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässigen Wohnungen u.a, einen Anspruch auf die Einbalhmg der im Gewerbegebiet 7Jdässigen Lärmrichtwerte von 65 dB(A) zur Tagzeit und 50 dB(A) zur Nachtzeit ~dlrDlmstnltBllclllrlgmdlln~~ rotl1} ZZZ!MtI odIr(02Dt) J144 II (JIKIwld_runl Badsd Ib'" en.nt InKlltn.~altdln ........ In Bann .. Bom-IIbfdiIMI 5und1.bIs ~1WcI ....... uaptm: 1&.&lund. bis HaItesIII. o.ncr.1*IIcm u.a.r..n I)I~tleIUppik-131> 141, 14() Offtlnl~e.dQC _ . StUAKöln Seite 2 haben. Für die 300m Betriebe ist es nur unter erbeblieben Betriebseinschränkungen möglich den zulässigen Lärmrichtwert von 50 dB(A) zur Nacbtzeil an einer in der Nähe bestebenden Betriebswobnung einzJJbahen. Deshalb rege ich nochmals an, fiir einen Bereich in denen die 300m Betriebe zulässig sind, die ausnabmsweise zulässigen Wohnungen nicht 7JJZulassen Da meine übrigen vorgebrachten Anregungen in die PIammg eingeflossen sind, werden weitere Anregungen nicht vorgetragen. Mit fteundIichen Grüßen ImAufuag (Mertin) -:". Erftstadt, den 17.02.2005 AZ: 81~865- BP 140 81.201 61.21-20/140+141 - 61 - •• 17.02.2005 Bebauungsplan Nr. 140+141, E.-Lecbenicb, Gewerbegebiet Römerbof; Beteiligung der Träger öffentlicber Belange im Bauleitverfabren hier: Stellungnahme der Stadtwerke Bereits mit Schreiben vom 03.02.2003 haben wir für den o.a. Bebauungsplan im Rahmen der Trägerbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben. Hierin wird aufgeftlbrt, dass die Entwässerung dieses Gebietes im Trennsystem erfolgen wird. Diese Festlegung hat auch weiterhin Bestand. In der Zwischenzeit wurden -aufgrund allgemein gelinderter "Sichtweisen"- mit den Aufsichtsbehörden Gespräche geftlbrt, welche Wasserqualität das Regenwasser haben muss, damit es in dem Baugebiet zentral versickert werden kann. • • Die Gesetzesgrundlage filr das Versickern von Regenwasser ist derzeit §51a LWG sowie der Runderlass des Ministeriwns filr Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.05.1998 (IV B 5 - 673/2 ~ 29010flV 6 ~ 0310020901). Demnach und nach Rücksprache mit den Aufsichtsbehörden muss zur Versickerung vorgesehenes NiederscWagswasser der Qualität "Schwach belastetes (gering verschmutztes) NiederscWagswasser" (12.3) entsprechen. Diese Bedingung gilt filr jegliche Flächen von denen Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation mit anscWießender Versickerung abgeleitet wird. Für das Gebiet bedeutet dies, dass NiederscWagswasser -welches dieser "Qualität" nicht entspricht-, vom Verursacher vor Einleitung in den Regenwasserkanal entsprechend vorzubehandeln ist. Als Festsetzung könnte geltenVon befestigten Flächen abfließendes NiederscWags- bzw. damit zusammen abfließendes Obertllichenwasser muss der Vorgabe "schwach belastet (gering verschmutzt) gern. dem Runderlass des Ministeriwns filr Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.05.1998" entsprechen und ist nötigenfalls entsprechend vorbehandelt dem städtischen Regenwasserkanal zuzufilbren. Bei Einhaltung der o.a, Bedingung dürfen die Stadtwerke Erftstadt das Regenwasser, mit einer entsprechenden Vorbehandlung ibrerseits, - zentral- über die belebte Bodenzone in den Untergrund versickern. Technischer Werkleiter