Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20
öffentlich
V 8f
03f3
Amt: - 61 An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 16.02.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Flächennutzungsplan-Änderung
Gewerbegebiet (Süd)
Beschluss
Nr. 02, E.-Friesheim,
Erweiterung
über die Anregungen
Satzungsbeschluss
Bezug:
V 7 1 3288, Rat am 31.03.2004
V 7/3547,
Rat am 06.07.2004
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des BUdgetveranT0rtlich, n
•
Erftstadt, den 16.02.2005
11\\ \Ai
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage der Flächennutzungsplan-Änderung
Nr. 02, ErftstadtFriesheim, Erweiterung Gewerbegebiet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen wird § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 233 Abs. 1
und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S. 2414) wie folgt entschieden:
1.1 GVG Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden
Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen
der Ausbauplanung berücksichtigt.
1.2 Wehrbereichsverwaltung
West, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf
Der von der Wehrbereichsverwaltung vorgetragene Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Im
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan (Nr. 133) ist eine Beschränkung
der Höhe der baulichen Anlagen auf 10m vorgesehen.
P:\sz\VORLAGEN\v6100035·047.doc
-
2
-
1.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen, Jülicher Ring 101 bis
103, 53879 Euskirchen
Dervom Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgetragene Hinweis bezüglich erforderlicher Schutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm von der L 162 wird zur Kenntnis
genommen und im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft.
1.4 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
Die vom Erftverband vorgetragenen Hinweise zum Grundwasser und zu den
Grundwassermessstellen
sowie die Anregungen bezüglich der versickerungsfördernden Maßnahmen und der Ausgleichsmaßnahmen
sind nicht Regelungsgegenstand der vorbereitenden Bauleitplanung. Die diesbezüglich vorgetragenen
Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des
parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplanverfahrens behandelt.
•
1.5 Bezirksregierung
Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf
Die Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich der Kampfmittelbeseitigung
wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung der Planung beachtet.
1.6 Rhein-Erft-Kreis,
Der Landrat 61/10,50124
Bergheim
Der Anregung des Rhein-Erft-Kreises, auf die Darstellung des Gewerbegebietes zu
verzichten, kann nicht entsprochen werden.
Der Anregung, einen entsprechenden Hinweis im Erläuterungsbericht bezüglich der
Verwendung von Recyclingbaustoffen, Müllverbrennungssachen und Mineralstoffen
aus industriellen Prozessen im Zuge von Neubauten aufzunehmen, wird nicht
entsprochen.
II.
•
Gemäß § 2 i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. IS. 2414), i. V. m. §§ 7 und 41 (1)
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV
NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird die Flächennutzungsplan-Änderung
Nr.
02, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet einschließlich Erläuterungsbericht
beschlossen.
Begründung:
Zu 1.6
Der Anregung des Rhein-Erft-Kreises, auf eine Erweiterung der gewerblichen Bauflächen nach
Süden zu verzichten und stattdessen die im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche
dargestellte Fläche zwischen dem bestehendem Gewerbegebiet und der Bebauung an der
Heinestraße zu entwickeln, kann nicht entsprochen werden. Aufgrund der Betriebsabläufe und
Arbeitsprozesse
des an diesem Standort vorhandenen
Gewerbebetriebes
ist aus
ökonomischen sowie innerbetrieblichen verkehrstechnischen Gründen (Verkehrsreduzierung)
nur eine Zusammenlegung der Standorte
und Betriebszweige auf einem zusammenhängenden Grundstück sinnvoll ist.
Der Gewerbebetrieb umfasst u. a. folgende Untemehmenszweige
.
•
Industrieservice (Herstellung, Handel, Reparaturvon Holzpaletten sowie Herstellung von
Holzkisten )
•
Werklogistik (Transportdienstleister für alle Unternehmensteile)
•
Connection Dienstleistungs GmbH (Schädlingsbekämpfung und -vorbeugung)
•
FOGLA (Forstarbeiten, Garten- und Landschaftsbau)
P:\SZ\VORLAGEN\V6100035-047.DOC
- 3 -
Diese Betriebszweige sind zurzeit auf mehrere Standorte (Euskirchen, BelgienNelibertWelkenradt, Polen/Chojna, Erftstadt) verteilt. Im Hinblick auf die Zukunftssicherung und
Wirtschaftlichkeit des Untemehmens mit ca. 85 Mitarbeitern ist eine Zusammenführung der
Standorte unerlässlich. Mit der Zusammenführung auf ein Betriebsgelände werden Verteilerverkehre und die betrieblichen Kostenbelastungen erheblich reduziert.
Die beabsichtigte Zusammenlegung der Standorte ist jedoch betriebsbedingt nur auf einem
zusammenhängenden Grundstück möglich, da dergrößte Anteil der benötigten Betriebsfläche
auf den Betriebszweig Herstellung, Handel und Reparatur von Holzpaletten sowie auf die
Herstellung von Holzkisten fallen. Die hierfür erforderlichen
Betriebsabläufe
und
Arbeitsprozesse greifen so ineinander, dass diese nur auf einem zusammenhängenden
Betriebsgelände logistisch möglich sind. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung nur am bestehenden Standort in südlicher Richtung sinnvoll.
•
Das Plangebiet liegt im Landschaftsplan (LP) Nr. 4 .Zütplcher Börde". Dieser weist für die
Erweiterung das Entwicklungsziel 3 (Wiederherstellung) aus und setzt entlang der L 162 eine
lockere Baumbepflanzung (Nr. 5.1-184) fest. Westlich (unmittelbar an der L 162 grenzend) und
südlich (in ca. 275 m Abstand zum bestehenden Gewerbegebiet) des Plangebietes befinden
sich zwei renaturierte Kiesgruben, die nach dem LP als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
sind. Die Freifläche zwischen dem heutigen Gewerbegebiet und der südlich gelegenen
ehemaligen Kiesgrube hat somit im Rahmen der Vernetzung von Biotopen eine besondere
Funktion.
Aus diesem Grund wurden in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-ErftKreises als Ausgleich für die Inanspruchnahme des Freiraumes folgende Maßnahmen
vereinbart:
o
o
•
o
Die Gewerbegebietserweiterung bzw. das Plangebiet wird im Westen, Süden und Osten
durch eine mindestens 20 m breite Anpflanzung eingegrünt. Die Anpflanzungen können
als Ausgleichsmaßnahme gem. § 1 a BauGB angerechnet werden.
Der verbleibende südlich gelegene Freifläche zwischen der Gewerbegebietserweiterung
und der ehemaligen Kiesgrube ist teilweise durch die außerhalb des Plangebietes
erforderlichen Ausgleichmaßnahmen aufzuwerten.
Die dann noch verbleibende Fläche wird im Rahmen des städtischen Ökokontos aufgewertet. Als Entwicklungsziel ist die Aufforstung von Wald durch eine Sukzessionsfläche
vorgesehen .
Auf der Grundlage dieser Abstimmung hat die Bezirksplanungsbehörde Köln inzwischen zu der
Flächennutzungsplanänderung
die notwendige Anpassungsbestätigung
gem. § 20
Landesplanungsgesetz erteilt.
Der Aufnahme eines Hinweises im Erläuterungsbericht hinsichtlich der Verwendung von
Recyclingbaustoffen, Müllverbrennungssachen und Mineralstoffen aus industriellen Prozessen
im Zuge von Neubauten kann planungsrechtlich nicht entsprochen werden. Mit der Übernahme
der zukünftigen Wasserschutzzone IIiB des Entwurfs derWasserschutzzonenverordnung
der
Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim ist diesem Belang gem. § 5 Abs. 4 BauGB bereits
Rechnung getragen.
Die konkreten, aus der künftigen Wasserschutzzonenverordnung resultierenden Festsetzungen
werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden und Trägem öffentlicher Belange entwickelt.
Zull.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 31.03.2004 die Einleitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, beschlossen. Die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Rahmen des parallel im
P:\SZ\VORLAGEN\V610003S-047.DOC
- 4
-
Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 133 vom 16.05.2003 bis 03.07.2003 und die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 18.05.2004. Die Offenlage und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
08.09.2004 bis einschließlich 07.10.2004 statt.
Die Anpassungsbestätigung gem. § 20 Landesplanungsgesetz
Raumordnung und Landesplanung) liegt vor.
(Anpassung an die Ziele der
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet beschlossen werden.
•
Anlagen
•
P:\SZ\VORLAGEN\V6100035-047.DOC
•
•
2. Änderung des Flächennutzungsplanes, E. - Friesheim,
Erweiterung - Gewerbegebiet (Süd)
Umwelt- und Planungsamt
Erflstadt,
Masstab:
1 : 5.000
... f
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Ertt- Postfach 12 22 • 50329 Hürth
Ihr Ansprechpartner
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 2565
Michael Kord!
Planung
50359
if
02233 7909-74
®
02233 790938-013
W
michael.kord!@gvg.de
29. September 2004
•
Flächennutzungsplan-Änderung
Nr. 02. Erftstadt-Friesheim,
Ihr Schreiben vom 19.07.2004 -7. 61.21-20/2.Änd .
Erweiterung
Gewerbegebiet
Sehr geehrte Frau Meyer,
Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder
eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben
genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten
umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können.
Bereich jederzeit mit der
Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung nahe des o.g. Bereiches sollte
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden.
-.
Freundliche Grüße
GVG Rhein-Erft
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Anlage:
Übersichtsplan
M 1:5000
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.............
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rgungsgeseJischaft mbH Rhein-En!
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~1;T'02233 7909-0
fix: 02233 790938·000
E-Mail: info@gvg.de·
www-.gvg.de
Bankverbindung: Kreissporkasse Köln
BLZ 370 502 99 Konto Nr, 387 68
Handelsregister: AG Köln HRB 43268
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Steuer-Nr.224/5716/0258
Dipl.-Klm., Dipl.-Finonzwirt Christion Metze
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Fronk Röttger
USt-ldent-Nr. DE123494611
Dipl-Ing. Helmut Houmann
Geschöhsführunq:
Partner der
29.09.04
14:15 Uh
Lomrner s
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-.
Wehrbereichsverwaltung
Düsseldorf,
West
III 4 - Az 45-03-03IDüs/04/284
8M!
Wehrbereichsverwaltung
West. Postfach 301054
f .Sept. 2004
Telefon: (0211) 959 - 2261
Telefax: (0211) 959 - 2281
Bearbeiter: Herr Grewer (i. V.)
E-Mail: wbvwestdezernatlll4
Toeb@bundeswehr.org
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40410 Düsseldorf
Stadt Erftstadt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Betreff: Bauleitplanung;
hier: Flächennutzungsplan-Änderung
Erweiterung Gewerbegebief
Bezug:
Ihr Schreiben vom 19.07.2004
Nr. 02, Erftstadt-Friesheim,
.....
Az 61.21-20/2. Änd.
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der
von mir wahrzunehmenden
Belange - meinerseits
keine Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen
- vor Erteilung
einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten.
Im Auftrag
vvon Loewenich
Hauptsitz Dusseldon:
Wilhelm-Raabe-Slr.46
40470 Dusseldorf
www.wbv-west.de
Telefon:
Vermittlung: (0211) 959 - 0
Telefax: (0211) 959 - 2187
Bw-Kennzahl:
3221
Bankverbindung:
LZB Dusseldorf
BLZ 300 000 00
Konto-Nr.: 3000 1021
AußensteIle
Moltkering9
Wiesbaden:
eetea wresceceo
~
Vermittlung:
(0611) 799 - 0
Telefax: (061 1) 799 - 1699
Bw-Kennzahl:
4224
lc. .•desbenteb Shoßenbcu Nordrheto-vvestiolen
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!-'-1!:lesw.lriet·S~~ba.J :<crdfhein.\"~er.
Nied~La~~ur.~ £~d;ir,hen ' Jc1ich.,. Ritrj. 1(11 .. In ..~~RN "l~~j."rd,..,...
Niederlassung Euskirchen rr -1;-----,,----.
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Stadtverwaltung Erftstadt
Urnwelt- und Planungsamt
Postfach 2565
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Kontakt:
Herr Friesen
!Vi'/OS 13 ~
Telefon:
022S1-796-189
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012'1-790-222
juerg~.fri~en@k.oeln.gtrasso;!n.nrw.de
50359 Erftstadt
Flächennutzungsplar,-Änderung
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~nage
per Fax (0 22 35) 409-542
Zeichen:
4400-23.10·642-06::
Datum:
30.08.2004
Nr. 02, Erftstadt·Friesheim,
Erweiterung
Gewerbegebiet
Beteiligung der Träger öff&ntlicher Belange im Bauleitplanverfahren gern. § 3 (2) BauGB
Ihr Schreiben vom 19.07.2004, Az.: 61.21-20/2. Änd.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sofern die Erschließung des Plangebieles - wie im Er1.liljterungsberichl genannt - übe' den Wildweg
elfolgt, bestehen gegen die og. 8auieitpianuI1g seitens der Straßenbauverwaltung keine B«denken.
iGh weise darauf hin, dass die Straßenbauverwal!ung nicht prüft, ob Schutzmaßnahrnen gegan dan Lärm
durch Verkenr auf der L 162 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lastende'
Stadt Erftstadt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
C·
~
Bectenstrz Köln . Postfach 92 03 :: J • .:'i 1I 5:; Köln • T etefoa: U22.1..'3;:;i 91 - O
Betri(.bsit2 MZi~~.:r' Postfach 4669 . I1RO:!6~·fwlSl~r. Tele-on: 025 ~/l,l 'H-C
~[E-derlalisllßg Euskirehen
Internet: strassen.nr- .......
ce- E·Mail: kC\rJill:t.Z5tras...<:e:r. rrw.äe
j~{i;!her R:.ng WI - !O3 . .53879 Euskrrct-cn
Telefon: 022!ilfl960
Erft
Bereich Abwassertechnik
, '0.1.' 82 \
Erflverband
Ü'
'
Verband
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
70
I Postfach 1320 I 50103 Bergheim
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 25 65
50359 Erftstadt
•
=
_
A1 Technische Dienste
Frau Kern
(0 22 71) 88-12 11
(02271) 88-1910
Kern 1A.1 - 40800
bauleitplanung
@erftverband.de
Erftverband
Bergheim, 24. September 2004
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet;
~
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren
gern. 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Ihr Schreiben vom 19.07.2004 Ihr Zeichen 61.21-20/2. And.
Paffendorfer Weg 42
50126 Bergheim
Fon (02271) 88·0
Fax (02271) 88-1210
www.erftverband.de
Commerzbank Bergheim
Konto 390 400 000
BlZ 370 400 44
Kreissparkasse Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o.g. Offenlage bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise und Anregungen bei der Detailplanung berücksichtigt werden:
Derzeit ist das obere Grundwasserstockwerk bedingt durch den Tagebau
trocken gefallen. Der höchste gemessene Gewässerstand liegt bei etwa
+117 m Ü. NN.
Grundwassermessstellen
nungsgebiet.
Konto 142 005 895
at.z 370 502 99
Deutsche Bank AG Bergheim
Konto 4710000
BLZ 370 700 60
Volksbank Erft eG
Konto 1 001 098019
BlZ 370 692 52
des Erftverbandes befinden sich nicht im Pla-
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und
zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im PIangebiet versickerungsfördemde
Maßnahmen zugelassen werden. Gerade in
Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten
an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder
Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch
auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung
zur Nutzung wie u. a
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen
Vorsitzender des
Verbandsrats:
Clemens Pick, MdL
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
•
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02, Er1Istadt-Friesheim,Erweiterung Gewerbegebiet;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gern. 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB)
Az..: Kern IA.l - 40800
24. September 2004
-2-
etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Da die mittlerweile in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie in einem
festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines "guten Zustands" der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt
an die Gewässer geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwendigen
Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in
Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als
auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halte ich es
für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits
jetzt an die Gewässer zu lenken.
Mit freundlichen Grüßen
1=
/~C/'
orbert
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Bereichsleit
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Anbge
zu
~-~g~i1
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Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung
Dusseldorf
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Postfach 30 08 65 40408 Dusseldorf
Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister
Postfach 2565
50359
Erftstadt
10
10
14
Ihre Anfrag
Ihr Zeichen
6121-20/96
65
27. SEP.2004
20
•
...
---~_
..
Durcbwahl:
(0221) 147- 3860
Telefax:
(0221) 147- 3869
Auskunft erteilt:
Herr Bauer
,
21. 09. 2004
In.
:~~~]E~injg.:n~'[Blo~~B:t~J:~t1~
.vVJ U2.5 _
21
26.08.Q4
32
40
43
Orgel'n'teister
44
so
51
At~lK.\ten
(bei Antwort bitte angeben)
BM 172 / 2004
Kampfrnittelbeseitigung
hier:
FNP Änderung Nr. 02, Erftstadt .- Friesheim, Erweiterungsgebiet
Bezug:
1I1ie Anfrage Uber das Ordnungsamt
Erftstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage zur Kampfrnittelbelastung
des O.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden
Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern
/ KampfrnitteIn, da der Bereich im
ehemaligen Bombenabwurf -/ Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich,
für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfrnittelfreiheit zu bescheinigen.
Zwecks Kampfmittelüberprüfung
bitte icb bei Konkretisierung
frühzeitige - d.h, mindestens 3 Monate vor Baubeginn - erneute
und ggf. Baustillegungen zu vermeiden.
•
der in Rede stebenden
Beteiligung
Maßnahmen
um
um Bauverzögerungen
Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen:
X
Vorlage der Betretungserlaubnis
X
Freistellung der Fläche ( Bebauung / Bewuchs)
X
Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen
Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfrnittel räumung begonnen werden.
das Ordnungsamt
Erftstadt
erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung.
Mit freundliehen Grüßen
ImPfj;
~
Bauer
Telefon (Zentral} (0211) 475-0
Zu erreichen mit:
Telefax (Zentral) (0211) 475-2671
DB bis Köln Hbf
Klo. Nr.: 4 100012
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
KVB Buslinie 132
!BAN:
DE41300500000004100012
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
bis Gaedestraße
aic:
WELADEDD
Zahlungen an: Landeskasse DUsseldorf
BLZ: 30050000
WeslLB AG
~07-0kt-04
13: 15
ERFTKREIS -
Amt
5_01
+49-2271-832344
61-
Der Landrat
10
Stadt Erftstadt
50359 Erftstadt
Datum
21
07.10,2004
Mein Zeichen
61·l41.05·02
Auskunft
erteilt
Herr Weber
Zimmer NT.
•
34
TelefOll
0227' 8~-4613
Änderung des Flächennutzungsplanes
öffentliche Auslegung
Ihr Schreiben vom 19.07.2004 - 6121-20/2.Änd.
2.
Im Gewerbegebiet Friesheim der Stadt Erftstadt sind im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbef1ächen nicht genutzt in etwa dem
Umfang. wie sie jetzt neu dargestellt werden. Die Stadt Erftstadt verfügt über ausreichende Gewerbef1ächenreserven im Gewerbegebiet
Lechenich-Ost, so dass Reserven in Friesheim derzeit nicht erforderlich erscheinen. Esfehlt der Nachweis. dass die vorhandenen Flächen
für die Erweiterung des Betriebes Füngeling nicht geeignet sind. Geplant ist die Rückverlagerung von Betriebsteilen aus dem Ausland. Es
ist daher nicht nachvollziehbar, dass diese nicht auf den noch freien
Gewerbef1ächen in unmittelbarer Nähe des bestehenden Betriebes
errichtet werden können, auch wenn diese nicht direkt an das vorhandene Betriebsgelände angrenzen.
Fax
0227183-2344
E·Maf1
Amt61@rhein-erft-kreis.de
Hausadresse
Willy-Brandt-Platz
Telefon
02;171 83-0
Fax 0227' 83-2300
Internet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein"i!rft-kfeis.de
Po5tadresse
50'24 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
'4;00 Uhr bts
Die o.g. Änderung widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz des
Landschaftsgesetzes und dem Bodenschutzgebot des § 1a (2) BauGB.
Gern. § 4 (4) LGsind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen. Der Eingriff ist zu vermeiden, da die in
direkter Nachbarschaft als gewerbliche Bauf1ächen dargestellten
Flächen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und Friesheim
noch ungenutzt sind. § 1a (2) BauGBbevonugt Maßnahmen zur Innenentwicklung von Gewerbegebieten. um Boden im Außenbereich
zu schonen. Dem Gebot würde durch einen Verzicht auf die GEDarstellung Rechnung getragen sowie durch die Erschließung der im
Flächennutzungsplan dargestellten. aber noch nicht genutzten Gewerbef1ächen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und Friesheim.
1
50126 Bergheim
Samstag
tß-oo Uhr
08:00 bis 11uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreishaus
im
Bergheim)
Ban'kverbindungen
Postbank
Köln (BlZ 370 100 50)
Konto: 10 850 505
Kreissparkasse Köln (BLZ370 502 99)
Konto: 142 001 200
öffentl.
Verkebnmittel
mm Kreisbaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm
und Kreishaus . Weitere Infos:
www.revg.deoder
022341806-0
.
07-0kt-04 13:15
ERFTKREIS - Amt
61-
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Ich rege an, auf die Darstellung des Gewerbegebietes zu verzichten
und dafür die im Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauf1ächen
dargestellten Flächen zwischen Friesheim und dem. bestehenden
Gewerbegebiet zu entwickeln.
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I)
Wegen der lage in der zukünftigen Wasserschutzzone IIIBgelten für
eine evtl. geplante Verwendung von Recyclingbaustoffen, Müllverbrennungssachen und Mineralstoffe aus industriellen Prozessen
im Zuge der Neubauten starke Einschränkungen.ln den Erläuterungsbericht ist daher zwingend ein entsprechender Hinweis auf
diese Einschränkungen aufzunehmen. Die im Plangebiet durchzuführenden einzelnen Baumaßnahmen sind daher im Rahmen der
Baugenehmigungsverfahren mit meiner Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen .
1mAuftrag
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