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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) Beschluss über die Anregungen Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20 öffentlich V 8f 03f3 Amt: - 61 An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 16.02.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Gewerbegebiet (Süd) Beschluss Nr. 02, E.-Friesheim, Erweiterung über die Anregungen Satzungsbeschluss Bezug: V 7 1 3288, Rat am 31.03.2004 V 7/3547, Rat am 06.07.2004 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des BUdgetveranT0rtlich, n • Erftstadt, den 16.02.2005 11\\ \Ai Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02, ErftstadtFriesheim, Erweiterung Gewerbegebiet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen wird § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) wie folgt entschieden: 1.1 GVG Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. 1.2 Wehrbereichsverwaltung West, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf Der von der Wehrbereichsverwaltung vorgetragene Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan (Nr. 133) ist eine Beschränkung der Höhe der baulichen Anlagen auf 10m vorgesehen. P:\sz\VORLAGEN\v6100035·047.doc - 2 - 1.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen, Jülicher Ring 101 bis 103, 53879 Euskirchen Dervom Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgetragene Hinweis bezüglich erforderlicher Schutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm von der L 162 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft. 1.4 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim Die vom Erftverband vorgetragenen Hinweise zum Grundwasser und zu den Grundwassermessstellen sowie die Anregungen bezüglich der versickerungsfördernden Maßnahmen und der Ausgleichsmaßnahmen sind nicht Regelungsgegenstand der vorbereitenden Bauleitplanung. Die diesbezüglich vorgetragenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplanverfahrens behandelt. • 1.5 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich der Kampfmittelbeseitigung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung der Planung beachtet. 1.6 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat 61/10,50124 Bergheim Der Anregung des Rhein-Erft-Kreises, auf die Darstellung des Gewerbegebietes zu verzichten, kann nicht entsprochen werden. Der Anregung, einen entsprechenden Hinweis im Erläuterungsbericht bezüglich der Verwendung von Recyclingbaustoffen, Müllverbrennungssachen und Mineralstoffen aus industriellen Prozessen im Zuge von Neubauten aufzunehmen, wird nicht entsprochen. II. • Gemäß § 2 i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. IS. 2414), i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet einschließlich Erläuterungsbericht beschlossen. Begründung: Zu 1.6 Der Anregung des Rhein-Erft-Kreises, auf eine Erweiterung der gewerblichen Bauflächen nach Süden zu verzichten und stattdessen die im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche zwischen dem bestehendem Gewerbegebiet und der Bebauung an der Heinestraße zu entwickeln, kann nicht entsprochen werden. Aufgrund der Betriebsabläufe und Arbeitsprozesse des an diesem Standort vorhandenen Gewerbebetriebes ist aus ökonomischen sowie innerbetrieblichen verkehrstechnischen Gründen (Verkehrsreduzierung) nur eine Zusammenlegung der Standorte und Betriebszweige auf einem zusammenhängenden Grundstück sinnvoll ist. Der Gewerbebetrieb umfasst u. a. folgende Untemehmenszweige . • Industrieservice (Herstellung, Handel, Reparaturvon Holzpaletten sowie Herstellung von Holzkisten ) • Werklogistik (Transportdienstleister für alle Unternehmensteile) • Connection Dienstleistungs GmbH (Schädlingsbekämpfung und -vorbeugung) • FOGLA (Forstarbeiten, Garten- und Landschaftsbau) P:\SZ\VORLAGEN\V6100035-047.DOC - 3 - Diese Betriebszweige sind zurzeit auf mehrere Standorte (Euskirchen, BelgienNelibertWelkenradt, Polen/Chojna, Erftstadt) verteilt. Im Hinblick auf die Zukunftssicherung und Wirtschaftlichkeit des Untemehmens mit ca. 85 Mitarbeitern ist eine Zusammenführung der Standorte unerlässlich. Mit der Zusammenführung auf ein Betriebsgelände werden Verteilerverkehre und die betrieblichen Kostenbelastungen erheblich reduziert. Die beabsichtigte Zusammenlegung der Standorte ist jedoch betriebsbedingt nur auf einem zusammenhängenden Grundstück möglich, da dergrößte Anteil der benötigten Betriebsfläche auf den Betriebszweig Herstellung, Handel und Reparatur von Holzpaletten sowie auf die Herstellung von Holzkisten fallen. Die hierfür erforderlichen Betriebsabläufe und Arbeitsprozesse greifen so ineinander, dass diese nur auf einem zusammenhängenden Betriebsgelände logistisch möglich sind. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung nur am bestehenden Standort in südlicher Richtung sinnvoll. • Das Plangebiet liegt im Landschaftsplan (LP) Nr. 4 .Zütplcher Börde". Dieser weist für die Erweiterung das Entwicklungsziel 3 (Wiederherstellung) aus und setzt entlang der L 162 eine lockere Baumbepflanzung (Nr. 5.1-184) fest. Westlich (unmittelbar an der L 162 grenzend) und südlich (in ca. 275 m Abstand zum bestehenden Gewerbegebiet) des Plangebietes befinden sich zwei renaturierte Kiesgruben, die nach dem LP als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Die Freifläche zwischen dem heutigen Gewerbegebiet und der südlich gelegenen ehemaligen Kiesgrube hat somit im Rahmen der Vernetzung von Biotopen eine besondere Funktion. Aus diesem Grund wurden in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-ErftKreises als Ausgleich für die Inanspruchnahme des Freiraumes folgende Maßnahmen vereinbart: o o • o Die Gewerbegebietserweiterung bzw. das Plangebiet wird im Westen, Süden und Osten durch eine mindestens 20 m breite Anpflanzung eingegrünt. Die Anpflanzungen können als Ausgleichsmaßnahme gem. § 1 a BauGB angerechnet werden. Der verbleibende südlich gelegene Freifläche zwischen der Gewerbegebietserweiterung und der ehemaligen Kiesgrube ist teilweise durch die außerhalb des Plangebietes erforderlichen Ausgleichmaßnahmen aufzuwerten. Die dann noch verbleibende Fläche wird im Rahmen des städtischen Ökokontos aufgewertet. Als Entwicklungsziel ist die Aufforstung von Wald durch eine Sukzessionsfläche vorgesehen . Auf der Grundlage dieser Abstimmung hat die Bezirksplanungsbehörde Köln inzwischen zu der Flächennutzungsplanänderung die notwendige Anpassungsbestätigung gem. § 20 Landesplanungsgesetz erteilt. Der Aufnahme eines Hinweises im Erläuterungsbericht hinsichtlich der Verwendung von Recyclingbaustoffen, Müllverbrennungssachen und Mineralstoffen aus industriellen Prozessen im Zuge von Neubauten kann planungsrechtlich nicht entsprochen werden. Mit der Übernahme der zukünftigen Wasserschutzzone IIiB des Entwurfs derWasserschutzzonenverordnung der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim ist diesem Belang gem. § 5 Abs. 4 BauGB bereits Rechnung getragen. Die konkreten, aus der künftigen Wasserschutzzonenverordnung resultierenden Festsetzungen werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Trägem öffentlicher Belange entwickelt. Zull. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 31.03.2004 die Einleitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Rahmen des parallel im P:\SZ\VORLAGEN\V610003S-047.DOC - 4 - Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 133 vom 16.05.2003 bis 03.07.2003 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 18.05.2004. Die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.09.2004 bis einschließlich 07.10.2004 statt. Die Anpassungsbestätigung gem. § 20 Landesplanungsgesetz Raumordnung und Landesplanung) liegt vor. (Anpassung an die Ziele der Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet beschlossen werden. • Anlagen • P:\SZ\VORLAGEN\V6100035-047.DOC • • 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, E. - Friesheim, Erweiterung - Gewerbegebiet (Süd) Umwelt- und Planungsamt Erflstadt, Masstab: 1 : 5.000 ... f Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Ertt- Postfach 12 22 • 50329 Hürth Ihr Ansprechpartner Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 2565 Michael Kord! Planung 50359 if 02233 7909-74 ® 02233 790938-013 W michael.kord!@gvg.de 29. September 2004 • Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02. Erftstadt-Friesheim, Ihr Schreiben vom 19.07.2004 -7. 61.21-20/2.Änd . Erweiterung Gewerbegebiet Sehr geehrte Frau Meyer, Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können. Bereich jederzeit mit der Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung nahe des o.g. Bereiches sollte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. -. Freundliche Grüße GVG Rhein-Erft ./t' Anlage: Übersichtsplan M 1:5000 .. .... _. ............. ,~ .." ",." ' .. " d ~. r-. __ , " •• ,_, ~mmHmm~h~~. 0 rgungsgeseJischaft mbH Rhein-En! "qx.:plonck-5troße11 ·50354 Hürih ~1;T'02233 7909-0 fix: 02233 790938·000 E-Mail: info@gvg.de· www-.gvg.de Bankverbindung: Kreissporkasse Köln BLZ 370 502 99 Konto Nr, 387 68 Handelsregister: AG Köln HRB 43268 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Steuer-Nr.224/5716/0258 Dipl.-Klm., Dipl.-Finonzwirt Christion Metze Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Fronk Röttger USt-ldent-Nr. DE123494611 Dipl-Ing. Helmut Houmann Geschöhsführunq: Partner der 29.09.04 14:15 Uh Lomrner s \. -. Wehrbereichsverwaltung Düsseldorf, West III 4 - Az 45-03-03IDüs/04/284 8M! Wehrbereichsverwaltung West. Postfach 301054 f .Sept. 2004 Telefon: (0211) 959 - 2261 Telefax: (0211) 959 - 2281 Bearbeiter: Herr Grewer (i. V.) E-Mail: wbvwestdezernatlll4 Toeb@bundeswehr.org <1 40410 Düsseldorf Stadt Erftstadt Postfach 2565 50359 Erftstadt Betreff: Bauleitplanung; hier: Flächennutzungsplan-Änderung Erweiterung Gewerbegebief Bezug: Ihr Schreiben vom 19.07.2004 Nr. 02, Erftstadt-Friesheim, ..... Az 61.21-20/2. Änd. Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. Im Auftrag vvon Loewenich Hauptsitz Dusseldon: Wilhelm-Raabe-Slr.46 40470 Dusseldorf www.wbv-west.de Telefon: Vermittlung: (0211) 959 - 0 Telefax: (0211) 959 - 2187 Bw-Kennzahl: 3221 Bankverbindung: LZB Dusseldorf BLZ 300 000 00 Konto-Nr.: 3000 1021 AußensteIle Moltkering9 Wiesbaden: eetea wresceceo ~ Vermittlung: (0611) 799 - 0 Telefax: (061 1) 799 - 1699 Bw-Kennzahl: 4224 lc. .•desbenteb Shoßenbcu Nordrheto-vvestiolen ---- !-'-1!:lesw.lriet·S~~ba.J :<crdfhein.\"~er. Nied~La~~ur.~ £~d;ir,hen ' Jc1ich.,. Ritrj. 1(11 .. In ..~~RN "l~~j."rd,..,... Niederlassung Euskirchen rr -1;-----,,----. .../' f' rv Stadtverwaltung Erftstadt Urnwelt- und Planungsamt Postfach 2565 • zu Kl Kontakt: Herr Friesen !Vi'/OS 13 ~ Telefon: 022S1-796-189 010" U"..d Pax. _?..:> _:::t:.::u:t.::.'I:::.i 012'1-790-222 juerg~.fri~en@k.oeln.gtrasso;!n.nrw.de 50359 Erftstadt Flächennutzungsplar,-Änderung /I ~nage per Fax (0 22 35) 409-542 Zeichen: 4400-23.10·642-06:: Datum: 30.08.2004 Nr. 02, Erftstadt·Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet Beteiligung der Träger öff&ntlicher Belange im Bauleitplanverfahren gern. § 3 (2) BauGB Ihr Schreiben vom 19.07.2004, Az.: 61.21-20/2. Änd. Sehr geehrte Damen und Herren, sofern die Erschließung des Plangebieles - wie im Er1.liljterungsberichl genannt - übe' den Wildweg elfolgt, bestehen gegen die og. 8auieitpianuI1g seitens der Straßenbauverwaltung keine B«denken. iGh weise darauf hin, dass die Straßenbauverwal!ung nicht prüft, ob Schutzmaßnahrnen gegan dan Lärm durch Verkenr auf der L 162 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lastende' Stadt Erftstadt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag C· ~ Bectenstrz Köln . Postfach 92 03 :: J • .:'i 1I 5:; Köln • T etefoa: U22.1..'3;:;i 91 - O Betri(.bsit2 MZi~~.:r' Postfach 4669 . I1RO:!6~·fwlSl~r. Tele-on: 025 ~/l,l 'H-C ~[E-derlalisllßg Euskirehen Internet: strassen.nr- ....... ce- E·Mail: kC\rJill:t.Z5tras...<:e:r. rrw.äe j~{i;!her R:.ng WI - !O3 . .53879 Euskrrct-cn Telefon: 022!ilfl960 Erft Bereich Abwassertechnik , '0.1.' 82 \ Erflverband Ü' ' Verband Wasserwirtschaft für unsere Region. 70 I Postfach 1320 I 50103 Bergheim Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 25 65 50359 Erftstadt • = _ A1 Technische Dienste Frau Kern (0 22 71) 88-12 11 (02271) 88-1910 Kern 1A.1 - 40800 bauleitplanung @erftverband.de Erftverband Bergheim, 24. September 2004 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet; ~ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gern. 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Ihr Schreiben vom 19.07.2004 Ihr Zeichen 61.21-20/2. And. Paffendorfer Weg 42 50126 Bergheim Fon (02271) 88·0 Fax (02271) 88-1210 www.erftverband.de Commerzbank Bergheim Konto 390 400 000 BlZ 370 400 44 Kreissparkasse Köln Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o.g. Offenlage bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise und Anregungen bei der Detailplanung berücksichtigt werden: Derzeit ist das obere Grundwasserstockwerk bedingt durch den Tagebau trocken gefallen. Der höchste gemessene Gewässerstand liegt bei etwa +117 m Ü. NN. Grundwassermessstellen nungsgebiet. Konto 142 005 895 at.z 370 502 99 Deutsche Bank AG Bergheim Konto 4710000 BLZ 370 700 60 Volksbank Erft eG Konto 1 001 098019 BlZ 370 692 52 des Erftverbandes befinden sich nicht im Pla- Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im PIangebiet versickerungsfördemde Maßnahmen zugelassen werden. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen Vorsitzender des Verbandsrats: Clemens Pick, MdL Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner • Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02, Er1Istadt-Friesheim,Erweiterung Gewerbegebiet; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gern. 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Az..: Kern IA.l - 40800 24. September 2004 -2- etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Da die mittlerweile in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines "guten Zustands" der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halte ich es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Mit freundlichen Grüßen 1= /~C/' orbert el Bereichsleit /f Anbge zu ~-~g~i1 Bk:::t -~- Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Dusseldorf _; Postfach 30 08 65 40408 Dusseldorf Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565 50359 Erftstadt 10 10 14 Ihre Anfrag Ihr Zeichen 6121-20/96 65 27. SEP.2004 20 • ... ---~_ .. Durcbwahl: (0221) 147- 3860 Telefax: (0221) 147- 3869 Auskunft erteilt: Herr Bauer , 21. 09. 2004 In. :~~~]E~injg.:n~'[Blo~~B:t~J:~t1~ .vVJ U2.5 _ 21 26.08.Q4 32 40 43 Orgel'n'teister 44 so 51 At~lK.\ten (bei Antwort bitte angeben) BM 172 / 2004 Kampfrnittelbeseitigung hier: FNP Änderung Nr. 02, Erftstadt .- Friesheim, Erweiterungsgebiet Bezug: 1I1ie Anfrage Uber das Ordnungsamt Erftstadt Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage zur Kampfrnittelbelastung des O.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / KampfrnitteIn, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurf -/ Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfrnittelfreiheit zu bescheinigen. Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte icb bei Konkretisierung frühzeitige - d.h, mindestens 3 Monate vor Baubeginn - erneute und ggf. Baustillegungen zu vermeiden. • der in Rede stebenden Beteiligung Maßnahmen um um Bauverzögerungen Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: X Vorlage der Betretungserlaubnis X Freistellung der Fläche ( Bebauung / Bewuchs) X Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfrnittel räumung begonnen werden. das Ordnungsamt Erftstadt erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung. Mit freundliehen Grüßen ImPfj; ~ Bauer Telefon (Zentral} (0211) 475-0 Zu erreichen mit: Telefax (Zentral) (0211) 475-2671 DB bis Köln Hbf Klo. Nr.: 4 100012 http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de KVB Buslinie 132 !BAN: DE41300500000004100012 E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de bis Gaedestraße aic: WELADEDD Zahlungen an: Landeskasse DUsseldorf BLZ: 30050000 WeslLB AG ~07-0kt-04 13: 15 ERFTKREIS - Amt 5_01 +49-2271-832344 61- Der Landrat 10 Stadt Erftstadt 50359 Erftstadt Datum 21 07.10,2004 Mein Zeichen 61·l41.05·02 Auskunft erteilt Herr Weber Zimmer NT. • 34 TelefOll 0227' 8~-4613 Änderung des Flächennutzungsplanes öffentliche Auslegung Ihr Schreiben vom 19.07.2004 - 6121-20/2.Änd. 2. Im Gewerbegebiet Friesheim der Stadt Erftstadt sind im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbef1ächen nicht genutzt in etwa dem Umfang. wie sie jetzt neu dargestellt werden. Die Stadt Erftstadt verfügt über ausreichende Gewerbef1ächenreserven im Gewerbegebiet Lechenich-Ost, so dass Reserven in Friesheim derzeit nicht erforderlich erscheinen. Esfehlt der Nachweis. dass die vorhandenen Flächen für die Erweiterung des Betriebes Füngeling nicht geeignet sind. Geplant ist die Rückverlagerung von Betriebsteilen aus dem Ausland. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass diese nicht auf den noch freien Gewerbef1ächen in unmittelbarer Nähe des bestehenden Betriebes errichtet werden können, auch wenn diese nicht direkt an das vorhandene Betriebsgelände angrenzen. Fax 0227183-2344 E·Maf1 Amt61@rhein-erft-kreis.de Hausadresse Willy-Brandt-Platz Telefon 02;171 83-0 Fax 0227' 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein"i!rft-kfeis.de Po5tadresse 50'24 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag '4;00 Uhr bts Die o.g. Änderung widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz des Landschaftsgesetzes und dem Bodenschutzgebot des § 1a (2) BauGB. Gern. § 4 (4) LGsind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Der Eingriff ist zu vermeiden, da die in direkter Nachbarschaft als gewerbliche Bauf1ächen dargestellten Flächen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und Friesheim noch ungenutzt sind. § 1a (2) BauGBbevonugt Maßnahmen zur Innenentwicklung von Gewerbegebieten. um Boden im Außenbereich zu schonen. Dem Gebot würde durch einen Verzicht auf die GEDarstellung Rechnung getragen sowie durch die Erschließung der im Flächennutzungsplan dargestellten. aber noch nicht genutzten Gewerbef1ächen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und Friesheim. 1 50126 Bergheim Samstag tß-oo Uhr 08:00 bis 11uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Kreishaus im Bergheim) Ban'kverbindungen Postbank Köln (BlZ 370 100 50) Konto: 10 850 505 Kreissparkasse Köln (BLZ370 502 99) Konto: 142 001 200 öffentl. Verkebnmittel mm Kreisbaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm und Kreishaus . Weitere Infos: www.revg.deoder 022341806-0 . 07-0kt-04 13:15 ERFTKREIS - Amt 61- +49-2271-832344 l Seite z von Ich rege an, auf die Darstellung des Gewerbegebietes zu verzichten und dafür die im Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauf1ächen dargestellten Flächen zwischen Friesheim und dem. bestehenden Gewerbegebiet zu entwickeln. • I) Wegen der lage in der zukünftigen Wasserschutzzone IIIBgelten für eine evtl. geplante Verwendung von Recyclingbaustoffen, Müllverbrennungssachen und Mineralstoffe aus industriellen Prozessen im Zuge der Neubauten starke Einschränkungen.ln den Erläuterungsbericht ist daher zwingend ein entsprechender Hinweis auf diese Einschränkungen aufzunehmen. Die im Plangebiet durchzuführenden einzelnen Baumaßnahmen sind daher im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren mit meiner Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen . 1mAuftrag Mt&.[ Weber 2 S_02