Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/143
öffentlich
V
8/
Amt:
03fl
- 61 -
An den
BeschlAusf. : - 61 -
Rat
Datum: 16.02.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung Ober den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
VorhabenAldi
und Erschließungsplan
Nr. 143, E.-Liblar,
Erweiterung
Aufstellungsbeschluss
V 8 / 0249, Rat am 11.01.2005
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des BUdgetveran~;Len
Erftstadt, den 16.02.2005
•
Beschlussentwurf:
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.Liblar, Erweiterung Aldi.
II.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
als vereinfachtes Regelbeteiligungsverfahren (einwöchige Offenlage) durchzuführen.
Begründung:
Zu I u. II.
Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 143 soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Erweiterung des vorhandenen Lebensmittelmarktes "Aldi" geschaffen
werden.
Die Firma Aldi plant in ihrer Filiale in E.-Liblar, die Verkaufsfläche um 150 qm auf 850 qm und
die Nutzfläche (Lagerraum und Nebenräume) auf 1450 qm zu vergrößern. Die bauliche
Erweiterung wird sich hinsichtlich Höhe und Gestaltung an das vorhandene Gebäude anpassen. Die Aufstellung des VEP entspricht somit dern Beschluss des Rates (V 8/0249) vom
11.01.2005.
P:\sz\VORLAGEN\v61 00025-047 .doc
-
2
-
Da im vorliegenden Fall eine konkrete Planung- und Realisierungsabsicht (innerhalb 2 Jahren)
des Investors bzw. Antragstellers vorliegt, sollte das Satzungsverfahren als Vorhaben- und
Erschließungsplan eingeleitet und durchgeführt werden.
Da es sich bei der beabsichtigten Planung um die Erweiterung einer bestehenden Nutzung
handelt und nur ein begrenzter Personenkreis unmittelbar betroffen ist, sollte im vorliegenden
VEP bzw. Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Beteiligung in Form des vereinfachten
Regelbeteiligungsverfahrens
(einwöchige Offenlage) anstatt einer Bürgerversammlung
durchgeführt werden.
•
Anlage
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P:\SZWORLAGENW61 00025-047 .DOC
Der Bürgermeister
•
•
BEBAUUNGSPLAN NR. 143
Erftstadt - Liblar, Erweiterung ALDI
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
1 : 4.000