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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi ; Aufstellungsbeschluss V 8 / 0249, Rat am 11.01.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
370 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung
Aldi ; Aufstellungsbeschluss  V 8 / 0249, Rat am 11.01.2005) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung
Aldi ; Aufstellungsbeschluss  V 8 / 0249, Rat am 11.01.2005) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung
Aldi ; Aufstellungsbeschluss  V 8 / 0249, Rat am 11.01.2005)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/143 öffentlich V 8/ Amt: 03fl - 61 - An den BeschlAusf. : - 61 - Rat Datum: 16.02.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung Ober den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: VorhabenAldi und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aufstellungsbeschluss V 8 / 0249, Rat am 11.01.2005 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des BUdgetveran~;Len Erftstadt, den 16.02.2005 • Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.Liblar, Erweiterung Aldi. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB als vereinfachtes Regelbeteiligungsverfahren (einwöchige Offenlage) durchzuführen. Begründung: Zu I u. II. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 143 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des vorhandenen Lebensmittelmarktes "Aldi" geschaffen werden. Die Firma Aldi plant in ihrer Filiale in E.-Liblar, die Verkaufsfläche um 150 qm auf 850 qm und die Nutzfläche (Lagerraum und Nebenräume) auf 1450 qm zu vergrößern. Die bauliche Erweiterung wird sich hinsichtlich Höhe und Gestaltung an das vorhandene Gebäude anpassen. Die Aufstellung des VEP entspricht somit dern Beschluss des Rates (V 8/0249) vom 11.01.2005. P:\sz\VORLAGEN\v61 00025-047 .doc - 2 - Da im vorliegenden Fall eine konkrete Planung- und Realisierungsabsicht (innerhalb 2 Jahren) des Investors bzw. Antragstellers vorliegt, sollte das Satzungsverfahren als Vorhaben- und Erschließungsplan eingeleitet und durchgeführt werden. Da es sich bei der beabsichtigten Planung um die Erweiterung einer bestehenden Nutzung handelt und nur ein begrenzter Personenkreis unmittelbar betroffen ist, sollte im vorliegenden VEP bzw. Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Beteiligung in Form des vereinfachten Regelbeteiligungsverfahrens (einwöchige Offenlage) anstatt einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. • Anlage • P:\SZWORLAGENW61 00025-047 .DOC Der Bürgermeister • • BEBAUUNGSPLAN NR. 143 Erftstadt - Liblar, Erweiterung ALDI Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: 1 : 4.000