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Beschlussvorlage (Bebauungsplanes Nr. 144, E.-Lechenich, Römerhofpark Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
396 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Bebauungsplanes Nr. 144, E.-Lechenich, Römerhofpark
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplanes Nr. 144, E.-Lechenich, Römerhofpark
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplanes Nr. 144, E.-Lechenich, Römerhofpark
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/144 öffentlich V 8/ 031-1- Amt: - 61 An den BeschIAusf.: Rat Datum: 21.02.2005 - 61 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplanes Nr. 144, E.-Lechenich, Römerhofpark Aufstellungsbeschluss Auswirkungen: Finanzielle Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.02.2005 W\~ Beschlussentwurf: • Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 144, E.-Lechenich, Römerhofpark. Begründung: Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Vorraussetzung für Umsetzung des im Rahmen des Regionale-Projektes der Stadt Erftstadt ,Erlebnisraum Römerstraße' (s. V 8/0376) geplante Nachbaus eines römischen Landgutes (Villa Rustica) geschaffen werden. Integriert in die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte öffentliche Grünfläche ist ein römisches Landgut mit einem Haupthaus, mehreren Nebengebäude und römischer Landwirtschaft vorgesehen. Am 17.12.2002 beschloss der Rat der Stadt Erftstadt die Teilnahme an der REGIONALE 2010 mit einem städtischen Projekt. Das Projekt ,Erlebnisraum Römerstraße' gliedert sich aufgrund der Ergebnisse mehrerer -in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführten Workshops- in die folgenden drei Themenbereiche: 1, Historische Römerstraße 2, Römisches Landleben 3, Straßenbaugeschichte P:\szIVORLAGEN\v6100015.052.doc - 2 - Im Bereich 2 (Römisches Landleben) soll im Rahmen eines Römischen Landgutes (Villa Rustica) das Leben auf dem Lande zur Römischen Zeit nacherlebbar werden. Die Römer haben fast 400 Jahre das Leben und die Landschaft des Rheinlandes geprägt. Darstellungen des Römischen Stadtlebens gibt es bereits in Köln, Xanten und Trier. Römisches Landleben, durch das ganz entscheidend Region und Landschaft geprägt wurden, ist bisher aber nur ausschnittsweise dargestellt (z. B. in Nettersheim). Ein vollständiges und erlebbares römisches Landgut gibt es bisher im Rheinland und in Nordrhein-Westfalen nicht. Aufgrund der direkten Lage an der historischen Römerstraße, der Nähe zum Park-and-RideParkplatz und der Autobahn bietet sich zur Realisierung des Projektes ein Teil des Römerhofparkes zwischen der B 264, A 1 I A 61 und K 44 (Gemeindeverbindungsstraße) an. Darüber hinaus sind ca. 60 % dieser Fläche bzw. des Plangebietes bereits im Besitz der Stadt Erftstadt. • Mit den Ergebnissen des ersten Workshops sowie den bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen (Untersuchung eines römischen Landhauses in Erftstadt mittels geophysikalischer Methoden durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege) sollen im März/April dieses Jahres im Rahmen eines Fachworkshops die fachlichen Grundlagen für die Rekonstruktion eines Römischen Landgutes zusammengetragen werden. Das Ergebnis soll dann als Grundlage für die Bebauungsplankonzeption dienen. Für Juli bis August 2005 ist in Kooperation mit dem IJGD (Intemationaler Jugend Gemeinschaftsdienst) die Durchführung eines intemationalen Workcamps für 15 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahre geplant. Die Jugendlichen sollen auf einer Fläche im Römerhofpark auf der Grundlage der Planungen des o. g. Fachworkshops das erste Nebengebäude des Guthofes in Lehmbauweise errichten. Die Anleitung erfolgt über einen Facharchitekten in Zusammenarbeit mit der FH Köln. Damit das erste Gebäude errichtet bzw. eine bauordnungsrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, ist die Einleitung und Aufstellung eines Bebauungsplanes planungsrechtlich erforderlich. Bei entsprechendem Fortschritt des Regionale-Projektes sind auch die bisher im Flächennutzungsplan enthaltenen weiteren Freizeitnutzungen entsprechend zu berücksichtigen . • Anlage P:ISZlVORLAGENIV6100015.052.DOC • BP 144 • # Anlageplan Bebauungsplan Nr. 144 - Römerhofpark Erftstadt-Lechenich Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: 1 : 10.000