Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
347 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
-rap
Stadtverwaltunq Postfach 2565 . 50359 Ertlstadt
Stadtverwaltung· Holzdamm 10 . 50374 Ertlstadt
3~
Der Bürgermeister
Herrn Stadtverordneten
Franz Holtz
Kölner Ring 84
50374 Erftstadt
nachrichtlich allen Stadtverordneten
•
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Schulverwaltung
Holzdamm 10
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Frau Weber
02235/409-517
Mein Zeichen
Datum
09.03.2005
Ihr Zeichen
- 40-
Ihre Anfrage vom 25.01.2005 zur "Offenen Ganztagsschule"
- F8/0371
Sehr geehrter Herr Holtz,
Ihre Anfrage zu strukturellen Aspekten im Zusammenhang
"Offenen Ganztagsschule" beantworte ich wie folgt:
•
mit der Einführung
der
1. Das Schulverwaltungsamt ist zentrale Koordinierungsstelle für die Verwaltung,
die Schulen, die mit der Durchführung der "Offenen Ganztagsschule" zu
beauftragenden freien Träger der Jugendhilfe und weitere außerschulische
Kooperationspartner.
Als
Basis für die Ausgestaltung
der "Offenen
Ganztagsschule" sind Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Schulträger,
den Schulen und den beteiligten außerschulischen Partnern zu erarbeiten.
Außer der Beantragung der Bundesmittel für Investitionsmaßnahmen
müssen
jährlich die Landesmittel für den Betrieb der "Offenen Ganztagsschule" beantragt
und deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden.
Neben dem Jugendamt
(Bewirtschaftung
der Elternbeiträge)
hat das
Schulverwaltungsamt
die umfassende
Budgetverantwortung
(Landesmittel,
Zuschüsse
an Träger,
Mietzahlungen
für Raumnutzungen
etc). Das
Schulverwaltungsamt gewährleistet die organisatorischen Rahmenbedingungen
für die Durchführung der "Offenen Ganztagsschule", wie Beschaffung der
Einrichtung
und
Ausstattung
mit
Abwicklung
entsprechender
Ausschreibungsverfahren.
Besud1szeiten:
montags - freitags
donnerstagsaußerdem
On1nungS8ll1t und Sozialem!
donnerstags
Sozialam! mittwochS ganztagig
BauordnungsamI
und 14.00-16.00 Utv"
donnerstags von08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
von 08.00-12.00 Utv
von 14.00-16.00Uhr
montags
von 14.00-18.00Uhr
Kreissparitasse
Köln 0191000100 (BLZ 370 502 99)
Raiffeisenbank
Erltstadt eG 100000101 f (BtZ 370 694 72)
Postgiroamt KOln 38461-504 (BtZ 37010050)
und donnerstags vormittags gesdllossen
RentenabteilUlQ
mittwochs nur nach Vereinbarung
e-mail: buerg6rmeister@erffstadt.d8
von08.00-12.00
Busverbindungen:
linien 920, 979, 990
Rathaus Ublar Haltastelle Liblar EKZ
Haus Ganser Halleslelle Le. Marld
Otto Doppellieferung
2. Das Schulverwaltungsamt ist grundsätzlich personell und inhaltlich auf diese
neue Aufgabe vorbereitet. Sollte sich jedoch in der weiteren praktischen
Umsetzung herausstellen, dass die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen,
müssen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.
3. Die konzeptionelle Planung der "Offenen Ganztagsschule" erfolgt bereits seit
April 2004 in einer eigens hierfür eingerichteten Projektgruppe. Die
ämterübergreifende Arbeit in diesem Gremium unter Beteiligung des
Schulverwaltungsamtes,
des
Jugendamtes,
des
Eigenbetriebs
Immobilienwirtschaft, der Gleichstellungsbeauftragten sowie Vertretern der
Schulen und der potentiellen Träger hat sich bewährt.
•
4. Das Jugendamt hat in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt und Vertretern
der Schulen pädagogische Standards ermittelt. Die potentiellen Partner bei der
Durchführung der "offenen Ganztagsschule" haben die Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie setzen die pädagogischen
Konzepte der Schulen mit ihren Förder-, Freizeit- und Bildungsangeboten auf der
Basis der Kooperationsvereinbarungen um.
it freundliehen Grüßen
n Vertretung
•
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:-1I...'L._,_
,:;oCl (C.L'J..
FOP FRAKTION
StV Franz Holtz
Kölner Ring 84
50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Fr ID311
Ernst-Dieter Bösche
Am Holzdamm 10
50374 Erffstadt
14
2Q
26. JAN. 2005
EU\gang 80ro BOrgenneistel"
25.Januar2005
61
1132404344.0>1
Anfrage
•
Sehr geehrter Herr Bösche,
in der Ratssil<:Ung am 11.1.2005 wurde einvernehmlich del Antrag auf EinfOhrung
der ,Offenen Ganztagsschule" fOr die Primarschulen in Erftstadt verabschiedet In
Ihrer Begründung flir den Beschlussentwurf gehen Sie in der Hauptsache auf die
finanziellen und investiven Belange ein. Dies sind wichtige Voraussetzungen um die
Folgen eines solchen Schrittes beurteilen zu kOnnen.
Daneben sind aber auch strukturelle Aspekte
w berücksichtigen.
Deshalb bitte Ich um die Beantwortung folgender Fragen:
•
•
Welche Aufgaben fallen außer der AntragsteIlung
Schulverwaltungsamt zu?
•
Ist dieses auf die zusätzlichen Aufgaben
vorbereitet?
•
Denken SIe bei der konzeptionellen
eine Amterübergreifende
•
personell
dem
und InhalUich
Planung der GannagsangebOte
oder eher eine spezielle Arbeitsgruppe?
an
Welche Rolle 80llen das Jugendamt und die Träger der freien
bei der Planung und Durchfilllrung der Förder-, Frelzeit- und
Bildungsangebote spielen?
. Jugendhilfe
Mit freundlicl1en Grüßen
J;(~),
/"Fra!1;~
(Stadtverotdneter)