Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage vom 25.01.2005 zur "Offenen Ganztagsschule")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
347 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Anfrage (Anfrage vom 25.01.2005 zur "Offenen Ganztagsschule") Anfrage (Anfrage vom 25.01.2005 zur "Offenen Ganztagsschule") Anfrage (Anfrage vom 25.01.2005 zur "Offenen Ganztagsschule")

öffnen download melden Dateigröße: 347 kB

Inhalt der Datei

-rap Stadtverwaltunq Postfach 2565 . 50359 Ertlstadt Stadtverwaltung· Holzdamm 10 . 50374 Ertlstadt 3~ Der Bürgermeister Herrn Stadtverordneten Franz Holtz Kölner Ring 84 50374 Erftstadt nachrichtlich allen Stadtverordneten • Dienststelle Telefax 02235/409-505 Schulverwaltung Holzdamm 10 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Frau Weber 02235/409-517 Mein Zeichen Datum 09.03.2005 Ihr Zeichen - 40- Ihre Anfrage vom 25.01.2005 zur "Offenen Ganztagsschule" - F8/0371 Sehr geehrter Herr Holtz, Ihre Anfrage zu strukturellen Aspekten im Zusammenhang "Offenen Ganztagsschule" beantworte ich wie folgt: • mit der Einführung der 1. Das Schulverwaltungsamt ist zentrale Koordinierungsstelle für die Verwaltung, die Schulen, die mit der Durchführung der "Offenen Ganztagsschule" zu beauftragenden freien Träger der Jugendhilfe und weitere außerschulische Kooperationspartner. Als Basis für die Ausgestaltung der "Offenen Ganztagsschule" sind Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Schulträger, den Schulen und den beteiligten außerschulischen Partnern zu erarbeiten. Außer der Beantragung der Bundesmittel für Investitionsmaßnahmen müssen jährlich die Landesmittel für den Betrieb der "Offenen Ganztagsschule" beantragt und deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden. Neben dem Jugendamt (Bewirtschaftung der Elternbeiträge) hat das Schulverwaltungsamt die umfassende Budgetverantwortung (Landesmittel, Zuschüsse an Träger, Mietzahlungen für Raumnutzungen etc). Das Schulverwaltungsamt gewährleistet die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Durchführung der "Offenen Ganztagsschule", wie Beschaffung der Einrichtung und Ausstattung mit Abwicklung entsprechender Ausschreibungsverfahren. Besud1szeiten: montags - freitags donnerstagsaußerdem On1nungS8ll1t und Sozialem! donnerstags Sozialam! mittwochS ganztagig BauordnungsamI und 14.00-16.00 Utv" donnerstags von08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasse: von 08.00-12.00 Utv von 14.00-16.00Uhr montags von 14.00-18.00Uhr Kreissparitasse Köln 0191000100 (BLZ 370 502 99) Raiffeisenbank Erltstadt eG 100000101 f (BtZ 370 694 72) Postgiroamt KOln 38461-504 (BtZ 37010050) und donnerstags vormittags gesdllossen RentenabteilUlQ mittwochs nur nach Vereinbarung e-mail: buerg6rmeister@erffstadt.d8 von08.00-12.00 Busverbindungen: linien 920, 979, 990 Rathaus Ublar Haltastelle Liblar EKZ Haus Ganser Halleslelle Le. Marld Otto Doppellieferung 2. Das Schulverwaltungsamt ist grundsätzlich personell und inhaltlich auf diese neue Aufgabe vorbereitet. Sollte sich jedoch in der weiteren praktischen Umsetzung herausstellen, dass die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, müssen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. 3. Die konzeptionelle Planung der "Offenen Ganztagsschule" erfolgt bereits seit April 2004 in einer eigens hierfür eingerichteten Projektgruppe. Die ämterübergreifende Arbeit in diesem Gremium unter Beteiligung des Schulverwaltungsamtes, des Jugendamtes, des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, der Gleichstellungsbeauftragten sowie Vertretern der Schulen und der potentiellen Träger hat sich bewährt. • 4. Das Jugendamt hat in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt und Vertretern der Schulen pädagogische Standards ermittelt. Die potentiellen Partner bei der Durchführung der "offenen Ganztagsschule" haben die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie setzen die pädagogischen Konzepte der Schulen mit ihren Förder-, Freizeit- und Bildungsangeboten auf der Basis der Kooperationsvereinbarungen um. it freundliehen Grüßen n Vertretung • ... .1._.:.. .:..._. <-,_. ,1""'.1-"_ _'_ :-1I...'L._,_ ,:;oCl (C.L'J.. FOP FRAKTION StV Franz Holtz Kölner Ring 84 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Fr ID311 Ernst-Dieter Bösche Am Holzdamm 10 50374 Erffstadt 14 2Q 26. JAN. 2005 EU\gang 80ro BOrgenneistel" 25.Januar2005 61 1132404344.0>1 Anfrage • Sehr geehrter Herr Bösche, in der Ratssil<:Ung am 11.1.2005 wurde einvernehmlich del Antrag auf EinfOhrung der ,Offenen Ganztagsschule" fOr die Primarschulen in Erftstadt verabschiedet In Ihrer Begründung flir den Beschlussentwurf gehen Sie in der Hauptsache auf die finanziellen und investiven Belange ein. Dies sind wichtige Voraussetzungen um die Folgen eines solchen Schrittes beurteilen zu kOnnen. Daneben sind aber auch strukturelle Aspekte w berücksichtigen. Deshalb bitte Ich um die Beantwortung folgender Fragen: • • Welche Aufgaben fallen außer der AntragsteIlung Schulverwaltungsamt zu? • Ist dieses auf die zusätzlichen Aufgaben vorbereitet? • Denken SIe bei der konzeptionellen eine Amterübergreifende • personell dem und InhalUich Planung der GannagsangebOte oder eher eine spezielle Arbeitsgruppe? an Welche Rolle 80llen das Jugendamt und die Träger der freien bei der Planung und Durchfilllrung der Förder-, Frelzeit- und Bildungsangebote spielen? . Jugendhilfe Mit freundlicl1en Grüßen J;(~), /"Fra!1;~ (Stadtverotdneter)