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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler - Langgasse hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:44
Aktualisiert
11.03.15, 18:44
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler - Langgasse
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler - Langgasse
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 111/2015 Erstellt am: 05.03.2015 Aktenzeichen: IV/61 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 18.03.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler - Langgasse hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 111/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler (Bereich: Langgasse) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit Tiefgarage zu schaffen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler - Langgasse". 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Das bisherige Planrecht sichert den Bestand der Gärtnerei Langgasse Nr. 11. Aufgrund der geplanten Umstrukturierung des Betriebes wird der Gärtnereistandort aufgegeben, lediglich ein Blumenladen soll nach Umsetzung des nun in Planung befindlichen Projektes auf das Gelände zurückkehren. Es entsteht die Möglichkeit der städtebaulichen Neufassung und Aufwertung sowie der Schaffung von barrierearmen Geschosswohnungen in unmittelbarer Nähe zum Ortszentrum. Das Planrecht muss hierfür geändert werden, da die bisherigen Festsetzungen dieser Zielsetzung nicht gerecht werden. Die Verwaltung schlägt daher die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 Brauweiler und die Durchführung der frühzeitigen der Öffentlichkeit und der Behörden vor. Die Planungsinhalte sind in Form der Begründung zum Entwurf und in Form einer kleinen Projektskizze des planenden Büros (Enning Architekten Köln) als Anlagen beigefügt. Ergänzend sollte darauf hingewiesen werden, dass das fragliche Grundstück auch zur Lösung des Stellplatzbedarfes im Brauweiler Zentrum ins Gespräch gebracht wurde. Die Lage innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes verstellt jedoch aus planungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Gründen eine derartige Lösung, sodass der Inanspruchnahme des Gärtnereigeländes für Wohnzwecke keine Gründe entgegenstehen.