Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:44
Aktualisiert
11.03.15, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
111/2015
Erstellt am:
05.03.2015
Aktenzeichen:
IV/61
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
18.03.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler - Langgasse
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 111/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler (Bereich: Langgasse) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit Tiefgarage zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler - Langgasse".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S.
954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Das bisherige Planrecht sichert den Bestand der Gärtnerei Langgasse Nr. 11. Aufgrund der geplanten Umstrukturierung
des Betriebes wird der Gärtnereistandort aufgegeben, lediglich ein Blumenladen soll nach Umsetzung des nun in Planung befindlichen Projektes auf das Gelände zurückkehren. Es entsteht die Möglichkeit der städtebaulichen Neufassung
und Aufwertung sowie der Schaffung von barrierearmen Geschosswohnungen in unmittelbarer Nähe zum Ortszentrum.
Das Planrecht muss hierfür geändert werden, da die bisherigen Festsetzungen dieser Zielsetzung nicht gerecht werden.
Die Verwaltung schlägt daher die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 Brauweiler und die Durchführung der frühzeitigen der Öffentlichkeit und der Behörden vor. Die Planungsinhalte sind in Form der Begründung zum Entwurf und in
Form einer kleinen Projektskizze des planenden Büros (Enning Architekten Köln) als Anlagen beigefügt.
Ergänzend sollte darauf hingewiesen werden, dass das fragliche Grundstück auch zur Lösung des Stellplatzbedarfes im
Brauweiler Zentrum ins Gespräch gebracht wurde. Die Lage innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes verstellt jedoch
aus planungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Gründen eine derartige Lösung, sodass der Inanspruchnahme des Gärtnereigeländes für Wohnzwecke keine Gründe entgegenstehen.