Daten
Kommune
Pulheim
Größe
496 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:44
Aktualisiert
11.03.15, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler – Langgasse
gemäß § 13 a BauGB
Begründung zum städtebaulichen Konzept
Stand März 2015
Begründung Stand März 2015
Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, geltendes Planrecht
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
5.
Planungsziele
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
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Seite 4
Seite 5
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7..
Umweltbelange
8.
Kosten
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Begründung Stand März 2015
Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim
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1.
Planerfordernis
Das bisherige Planrecht sichert den Bestand der Gärtnerei Langgasse Nr. 11. Aufgrund der geplanten Umstrukturierung des Betriebes wird der Gärtnereistandort aufgegeben, lediglich ein Blumenladen soll nach Umsetzung
des nun in Planung befindlichen Projektes auf das Gelände zurückkehren. Es entsteht die Möglichkeit der städtebaulichen Neufassung und Aufwertung sowie der Schaffung von barrierearmen Geschosswohnungen in unmittelbarer Nähe zum Ortszentrum. Das Planrecht muss hierfür geändert werden, da die bisherigen Festsetzungen
dieser Zielsetzung nicht gerecht werden.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Die zu überplanende Fläche liegt nördlich des Guidelplatzes in der Ortsmitte von Brauweiler und umfasst die
Grundstücke 1690, 1696 und 1705 der Flur 28 in der Gemarkung Brauweiler.
Die südliche Grenze wird dabei durch den städtischen Parkplatz Langgasse gebildet, die östliche Grenze stellt
die Langgasse dar. Westlich und Nördlich schließen bebaute Wohnbaugrundstücke an.
Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches beträgt 2744 m² und liegt inmitten der Ortslage. Es ist daher sichergestellt, dass eine zulässige Grundfläche von 20.000 m² gemäß § 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB nicht überschritten
wird, sodass der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden kann.
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, geltendes Planrecht
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
124 Brauweiler als Wohnbaufläche dargestellt, die Planung ist daher als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen.
Auszug FNP
Das gesamte Plangebiet ist bislang durch den Bebauungsplan 73 Brauweiler beplant, dabei ist ein Allgemeines
Wohngebiet festgesetzt; die überbaubaren Flächen sichern dabei das bestehende Gewächshaus, die Festsetzung der Stellplatzanlage sichert den derzeitigen Kundenparkplatz. Entlang der Langgasse ist eine Zweigeschossigkeit festgesetzt, der zurück liegende Gewächshausbereich dagegen eingeschossig. Allerdings ermöglichte die
große Grundfläche dieses Baufensters auch heute rechtlich den Bau einer faktisch deutlich höheren Bebauung,
ohne rechtlich gegen die festgesetzte Eingeschossigkeit zu verstoßen.
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Ausschnitt BP 73 Brauweiler
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Das Plangebiet wird derzeit ausschließlich durch die bestehende Gärtnerei samt Gewächshaus und Kundenparkplatz genutzt.
Plangebiet, Bestand (Quelle: Enning Architekten)
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5.
Planungsziele
Es ist Planungsziel, das zentral gelegene bisherige Gärtnereigelände einer für barrierearmen Geschosswohnungsbau geeigneten Bebauung zuzuführen. Der Stellplatzbedarf soll dabei aus städtebaulichen Gründen unterirdisch erfolgen, um eine Begrünung der nicht oberirdisch bebauten Grundstücksflächen zu ermöglichen und im
Bebauungsplan zu sichern.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das bisherige Gärtnereigelände, da nur dort ein aktueller Überarbeitungsbedarf besteht.
Es ist ferner Ziel der Planung, den bestehenden Bebauungsplan73 Brauweiler im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 124 Brauweiler gleichzeitig aufzuheben.
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
städtebauliches Konzept BP 124 Brauweiler (Quelle: Enning Architekten)
Auf dem Grundstück der bisherigen Gärtnerei Langgasse Nr. 11 soll ein Wohnungsbauprojekt als Teileigentumsanlage entstehen. Für den Sommer 2015 plant der Gärtnereibetrieb und das Blumengeschäft seine Verlagerung
und die Altbebauung - derzeit sind nahezu 80% des Grundstücks überbaut - wird abgebrochen werden. Im vorderen Teil wird auf Basis des bestehenden Bebauungsplanes ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Tiefgarage
entstehen. Nebenüberwiegend barrierefreien Eigentumswohnungen verschiedener Größe soll hier im nördlichen
Teil eine ca. 100 qm große Ladenfläche für den Rückzug des Blumengeschäftes entstehen.
Die Tiefgaragenzufahrt soll über die bestehende Grundstückszufahrt vom südlich gelegenen städtischen Parkplatz her erfolgen, ggf. ist eine geringfügige Verschiebung um ca. 2 – 3 m in Anpassung an die exakte Lage der
Tiefgarage vorgesehen.
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Im rückwärtigen Bereich sieht der geltende Bebauungsplan eine eingeschossige Bebauung vor. Diese Vorgabe
ist auf Basis der Bestandsbebauung (Gewächshäuser) entstanden. Unberücksichtigt blieb hierbei, dass die Firsthöhe der Gewächshäuser einer zweigeschossigen Bebauung gleichkommt. Im südlichen Grundstücksbereich
sieht der geltende B-Plan (Kunden-)Stellplätze für den Gartenbaubetrieb vor.
Es ist beabsichtigt, diese Stellplatzflächen durch den Bau einer Tiefgarage entfallen zu lassen, und den Bereich
stattdessen baulich zu nutzen. Entstehen soll dort eine Wohnbebauung in Form zweier zweigeschossiger Baukörper plus Dach- bzw. Staffelgeschoss mit einer dem umliegenden Bestand abgeleiteten maximalen Wandhöhe
(oder Traufhöhe) von 6 m.
Schnitt der geplanten Bebauung (Quelle: Enning Architekten)
Der oberirdische wirksame Freiflächenanteil des Grundstücks wächst künftig auf ca. 60% gegenüber 20% im
Bestand. Die Flächen werden gärtnerisch gestaltet, die Tiefgarage wird außerhalb der Baukörper mit mindestens
50 cm Substratschicht überdeckt, um Pflanzungen zu ermöglichen.
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Planung als 3D-Darstellung (Quelle: Enning Architekten)
7.
Umweltbelange
Da die Aufstellung des B-Planes Nr. 124 Brauweiler - Langgasse im Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt, ist die
Erstellung eines Umweltberichtes mit einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nicht erforderlich. Die Erarbeitung
eines Artenschutzgutachtens erscheint aufgrund fehlender relevanter Grünstrukturen oder Ruinen nicht als erforderlich. Die Lösung des Stellplatznachweises in Form einer Tiefgarage wird im Zusammenspiel mit einer Reduzierung des Überbauungsgrades zu einer verbesserten Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange führen.
8.
Kosten
Der Stadt Pulheim entstehen durch die Planung nach derzeitigem Sachstand keine Kosten.
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