Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei
Öffentlich
A 8/0345
Amt: -81Besehl. Ausf.: -81Datum: 09.02.2005
Betreff: Antrag bzgl. Umsetzung des § 45 BauO NW; Dichtigkeitsprüfung an
Abwasseranlagen
Finanzielle
•
Auswirkunaen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitiauna nicht .
Der Antrag wird zur Beschlussfassungzugeleitet an den
Werksausschuss Stadtwerke
Stellungnahme
der WerkleHung:
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit zur Überwachung der Einhaltung des § 45
Landesbauordnung beim Bauordnungsamt der Stadt Erttstadt. Die
Stadtwerke sind lediglich dahingehend betroffen. als dass durch undichte
Grundleitungen von Privatgrundstücken sog. Fremdwasser in unsere
Kanalisation gelangt und dieses zu erhöhten Kosten führt. (Bei Hydraulik/Auf
der Kläranlage usw.)
•
Ferner sind die
direkten
Grundstücl<sanschlüsse (Hauptkanal
bis
Grundstücl<sgrenze) im Eigentum der Stadtwerke und unterliegen damit
ebenfalls der Regelungen des § 45.
Im Stadtgebiet gibt es derzeit lediglich nachrichtliche Eintragungen über
Wasserschutzzonenund mithin keine verbindlichen Schutzgebiete. Demnach
ist -nach jetzigem "Stand"- Stichtag für die Dichtigkeitsprüfung an
Grundleitungen im Stadtgebiet erst der 31.12.2015.
(Bösche)
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2005
Fraktion ilD Hat der
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Tel:
Fax:
Bürgermeister der Stadt Erftstadr
Ernst !lIet". Hö.rI re
Hobdamm 10
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verantwortlich
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tur dieses Schreiben;
Fraktiousvorsitzender
per Fax: 409300
Judensir J 1 . ; J
02'2 35·-6~027(1
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www.adihiuen.de
•
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30. Januar :!I))5
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte ich Sie, den folgenden
Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten:
•
Die
Stadtwerke
berichtet
über
die
Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen
der Dichtigkeitsprüfung
Umsetzung
des
§
45
der
(BauO NW), der die Umsetzung
beinhaltet.
Begründung:
Gemäß §45 der Landesbauordnung
in Nordrhein-VJestfalen
(BauO NW)
sind Abwasseranlagen 50 anzuordnen, herzustellen und instand zu halten,
dass
sie
betriebssicher
sind
und
Belästigungen nicht entstehen können."
Gefahren
oder
unzumutbare
...
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FrBktion ilT7Hat: der
.!itadt Erft§tadt
Die Dichtheit der Abwasseranlagen
nachzuweisen.
anerkannten
Weiterhin
sind Abwasseranlagen
Regeln der Technik
1986
ist vom Eigentümer zu besorgen und
(DIN-Normen,
Entwässerungsanlagen
für
gemäß den allgemein
insbesondere
Gebäude
die DIN
undGrundstücke)
herzustellen.
,
2. Bestehende Hausanschlüsse
•
§ 45(5) BauO NW schreibt vor, dass bei bestehenden Hausanschlüssen
eine
Dichtheitsprüfung
bei
einer
Änderung
der
Gru ndstücksentwässe ru ngsa nl ag!3,'
spätestens
jedoch
bis
zum
31.12.2015 durchzuführen ist.
Befindet sich das Grundstück im Bereich eines Wasserschutzgebietes und
ist eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
•
häusliches Abwasser sowie Errichten der Grundstücksentwässerung
vor dem 01.01. 1965,
•
ist
industrielles oder gewerbliches
Abwasser sowie
Grundstücksentwässerung vor dem 01. 01. 1990,
eine
Dichtheitsprüfung
durchzuführen.
•
r~it freundlichen Grüßen
spätestens
bis zum
Errichten
31.
der
12.2005