Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
395 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 65.4- BP 89
öffentlich
V
An den
8/
Amt:
Rat
032~
65
BeschIAusf.:
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
65.4
Datum: 27.01.2005
zur Vorberatung über den
Werksausschuss
•
Straßen
Betrifft: Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen
.
Kampstraße (südlicher Teil) in E.- Dirmerzheim
Finanzielle
an der
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den WPL Straßen auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.01.2005
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L/
Beschlussentwurf:
Zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Kampstraße (südlicher Teil) in
E.- Dirmerzheim wird anliegende Abweichungssatzung beschlossen.
Begründung:
•
Die Kampstraße (südlicher Teil) in E.- Dirmerzheim wurde als niveaugleiche
Mischfläche ohne separate Gehwege ausgebaut. Der Ausbau ohne Gehwege stellt
eine Abweichung von der Normalausstattung dar.
Nach der Rechtsprechung
der Oberverwaltungsgerichts
Münster sind solche
Abweichungen
als Satzung zu beschließen sofern gleichlautende
allgemeine
Regelungen in der Erschließungsbeitragssatzung
nicht enthalten sind.
Solche Regelungen sind
(V 7/3489 ) vorgesehen.
in der Neufassung
der Erschließungsbeitragssatzung
Abweichungssatzung
zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen
Teil) in Erftstadt- Dirmerzheim
an der Kampstraße
(südlicher
Der Rat der Stadt Eritstadt hat am
aufgrund des § 132 des
Baugesetzbuchs (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBI. I S. 2253) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, ber. BGBI. 1998 I S. 137)
und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung 14.07.1994 (GV.NW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz
vom
16.11.2004
(GV.NW.S.
644)
folgende
Abweichungssatzung
beschlossen:
§1
•
In Abweichung von der Normalausstattung des § 10 (1) der Satzung der Stadt
Eritstadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
wurde die Kampstraße
(südlicher Teil) in E.- Dirmerzheim als niveaugleiche Mischfläche ohne beidseitige
Gehwege ausgebaut.
§2
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
•
Es wird darauf hingewiesen,
dass eine Verletzung
von Verfahrensoder
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW)
beim Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Stadtdirektor hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die
den Mangel ergibt
Erftstadt, den
(Bösche)
Bürgermeister
Seile 1 von 1
Vermessungsund
Katasteramt
Auszug aus dem Gcoinformationskatastcr
Maßstab ca. 1 : 2000
Datum: 11.01.2005
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11.01.05