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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des BP Nr. 45 Stommeln (siehe SV 58/2009))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
165 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des BP Nr. 45 Stommeln (siehe SV 58/2009)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des BP Nr. 45 Stommeln (siehe SV 58/2009)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des BP Nr. 45 Stommeln (siehe SV 58/2009)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des BP Nr. 45 Stommeln (siehe SV 58/2009)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des BP Nr. 45 Stommeln (siehe SV 58/2009))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 205/2015 Erstellt am: 13.05.2015 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss Planungsausschuss 9 nö. Sitzung Termin X 17.06.2015 X 17.06.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des BP Nr. 45 Stommeln (siehe SV 58/2009) Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 205/2015 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt die Unterlagen zur Artenschutzprüfung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser Basis den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 Stommeln zu fassen. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln (Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen. Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Bebauungskonzeptes zu schaffen, welches im nördlichen Bereich des Straßengevierts Venloer Straße, Hagelkreuzstraße und Neusser Gasse auf bisher nicht bzw. untergenutzten Flächen neue Wohngebäude als Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Tiefgarage vorsieht. Zusätzlich sollen die im fraglichen Bereich vom tatsächlichen baulichen Bestand abweichenden Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 16 Stommeln und Nr. 16 Stommeln 2. Änderung angepasst bzw. seine als nicht mehr sinnvoll angesehenen Planinhalte überarbeitet werden. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln". 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. 4. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 45 Stommeln vom 29.04.2009 aufzuheben. Vorlage Nr.: 205/2015 . Seite 3 / 5 Erläuterungen 1. Ausgangslage / Planungsanlass Für zwei an der Hagelkreuzstraße in Pulheim-Stommeln gelegene Grundstücke (Hausnummern 8 und 10 bzw. Flurstücke 697 und 1251) hat ein Investor durch ein Kölner Architekturbüro ein Bebauungskonzept erarbeiten lassen, welches sechs Mehrfamilien- und sechs Einfamilienhäuser vorsieht. Die 5.688 qm großen Grundstücksflächen sind von der Hagelkreuzstraße erschlossen und erstrecken sich zwischen den an der Venloer Straße und der Neusser Gasse überwiegend vorhandenen Wohngebäuden. Der für das überplante Areal gültige Bebauungsplan Nr. 16 Stommeln stammt aus dem Jahr 1974, eine Teiländerung von 1989 (BP 16 Stommeln 2.Änderung), welche hauptsächlich entlang der Venloer Straße neue Festsetzungen traf, erfasst Grundstücksflächen an der Hagelkreuzstraße bis einschließlich Haus Nr. 8. Das geplante Quartier lässt sich auf der Basis der anzuwendenden (gültigen) Bebauungsplanfestsetzungen nicht realisieren, so dass das erforderliche Bauplanungsrecht durch Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden muss. 2. Bebauungskonzept / Entwicklungsziele Dem Bebauungskonzept des Kölner Architekturbüros zufolge soll ein Quartier entstehen, welches um eine kurze, an die Hagelkreuzstraße anbindende und in einem kleinen Platz endende, befahrbare Erschließungsanlage sechs Mehr- und sechs Einfamilienhäuser gruppiert. Das Quartier soll überwiegend autofrei bleiben, was dadurch erzielt werden soll, dass der ruhende Verkehr in einer Sammeltiefgarage unterkommen soll, die direkt von der Hagelkreuzstraße angefahren werden kann. Ein von Verkehrsbewegungen und Lärmbelastungen möglichst freigehaltenes Wohnen wird angestrebt. Die Mehrfamilienhäuser sind als zweigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss konzipiert und gruppieren sich um den Quartiersplatz bzw. reihen sich entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze des fraglichen Areals. Aufzüge, schwellenfrei Zugänge und barrierefreie Bäder sollen die Häuser für Menschen aus allen Generationen attraktiv machen. Die sechs Einfamilienhäuser wurden als zwei Dreiergruppen geplant, die durch gestaffelte Höhenlage geschickt das besonders in der Nord-Ost-Ecke des Grundstücks vorhandene Geländegefälle nutzen. Sie sind über einen vom Quartiersplatz ausgehenden Fuß-/Radweg und von diesem abzweigende Fußwege erschlossen. Ein Zugang zur bzw. Ausgang aus der Tiefgarage ist zentral neben dem Fuß-/Radweg angeordnet. Ihre Architektur ist gekennzeichnet durch eine Kombination zweier kubischer ein- bzw. zweigeschossiger Gebäudeteile, die – laut Planer – ein modernes, effizientes und gut belichtetes Raumprogramm für junge Familien bieten. Charakteristisches Element des Quartiers sind die für alle Gebäude vorgesehenen begrünten Dächer. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Bauabsicht als sinnvolles Nachverdichtungsprojekt mit städtebaulichen Qualitäten zu begrüßen. Für die in Rede stehenden Brachflächen hatte bereits der 1974 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 16 Stommeln Baurechte geschaffen. Wahrscheinlich wegen der seinerzeit geplanten Erschließungsflächen und/oder mangelnden Interesses ist eine Umsetzung bis heute nicht erfolgt. Bei Anpassung des Bauplanungsrechts an das neue Konzept ist eine hohe Realisierungschance gegeben. Vorlage Nr.: 205/2015 . Seite 4 / 5 Für die das Planareal umgebenden Grundstücke entlang der Venloer Strasse und der Neusser Gasse sollen mit dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln ergänzend aktualisierte Planfestsetzungen getroffen werden, die die Bestandsbebauungen entweder besser berücksichtigen oder neue Entwicklungen ermöglichen (siehe unter 3.) 3. Plangeltungsbereich / Planverfahren Entsprechend dem unter 2. beschriebenen Investitionsprojekt sowie der sonstigen Planungsziele werden als Grenzen für den Plangeltungsbereich die Hagelkreuzstraße, die Venloer Straße und die Neusser Gasse festgelegt. Die vierte Bereichsgrenze verläuft entlang der südöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 893, 1251 und 691. Der Grenzverlauf ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Die Größe der damit umfassten Grundstückflächen beträgt 12.939 qm. Das vom Kölner Architekturbüro eingereichte Bebauungskonzept stellt als Nachverdichtungsprojekt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Demzufolge ist es möglich, den Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, sofern mit ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Da nach gegenwärtigem Planungsstand von der Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4 für das gesamte Plangebiet auszugehen ist, mithin sich eine zulässige Grundfläche von 5.175 qm ergäbe, sind die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des bisherigen BP 16 Stommeln und dessen 2. Änderung zwischen der Venloer Straße und der Neusser Gasse, die einen Überarbeitungsbedarf aufweisen und aufgrund der Grundstücksverhältnisse und der gesicherten Erschließbarkeit umgesetzt werden können. Bislang scheiterte der Vollzug der bestehenden Planung an der mangelnden Erschließung der Innenbereichsgrundstücke. Zudem sieht die bisherige Bauleitplanung eine Gartenhofhausbebauung mit zentralem Garagenhof vor, welche weder die Topographie noch die privaten Grundstücksverhältnisse berücksichtigte. Die vorliegende Planung ermöglicht nun für den Teilbereich des ehemaligen BP 16 Stommeln, der eine Erschließung über die Hagelkreuzstraße vorsah, eine zeitgemäße planerische Lösung. In einem bereits durch Geschosswohnungsbau geprägten Umfeld entsteht - bedingt durch die Sammeltiefgarage – ein verkehrsberuhigtes kleines Quartier mit reduzierter Verkehrsfläche. Das Erschließungskonzept des Gesamtblockes bleibt dabei unberührt, da die geplante West-OstFußwegverbindung erhalten bleibt; der geplante Fußweg tritt exakt an die bisher geplante Fußwegverbindung, sodass das Gesamtkonzept gewahrt bleibt. Die geplanten Einfamilienhäuser stellen gleichzeitig den strukturellen Übergang zu dem angrenzenden Bereich des weiterhin rechtskräftigen BP 16 Stommeln her, der ebenfalls mit der festgesetzten besonderen Bauweise Gartenhofhäuser vorsieht, aufgrund der fehlenden Sicherung der plangemäßen Erschließung jedoch bislang weder umgesetzt noch überarbeitet werden konnte. Für die mit diesem Planverfahren überplanten Teilbereiche des Bebauungsplanes 16 Stommeln sowie seiner zweiten Änderung wird parallel die Aufhebung dieser Bebauungspläne betrieben. Der Aufstellungsbeschluss für den BP 45 Stommeln aus dem Jahr 2009 wird ebenfalls gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss für dieses Verfahren aufgehoben, da sein Geltungsbereich im neuen Bebauungsplan Nr. 123 aufgeht. Vorlage Nr.: 205/2015 . Seite 5 / 5 4. Umweltbezogene Informationen Bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind dem Bericht über eine von einem Fachbüro durchgeführte „Artenschutzprüfung (ASP)“zu entnehmen, welche für die relevanten Flurstücke 1251 und 697 erarbeitet wurde. Hier sei auf diesen Bericht verwiesen, er ist als Anlage beigefügt. Die dortigen Ausführungen zur Flora und Fauna des untersuchten Plangebiets sind detailreich und münden in dem Fazit, dass das Vorhaben bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen und ggf. durchzuführender funktionaler Ausgleichsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist (siehe dort Seite 36). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird im beschleunigten Verfahren abgesehen. Ein Grundstück im Plangeltungsbereich (Flurstück 893, Venloer Straße 641) wurde ehemals durch eine Tankstelle genutzt. Das alte Tankstellengebäude ist noch vorhanden. Die unterirdischen Tanks wurden – gemäß Auskunft der Eigentümerin – verfüllt. Im Bebauungsplan wird eine Kennzeichnung als „Altstandort“ vorgesehen. 5. Vorlagenbestandteile Dem Beschlussvorschlag und seinen Erläuterungen sind folgende Unterlagen als Anlagen beigefügt: Mit diesen soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.  Übersichtsplan Geltungsbereich  Bebauungsplan Nr. 16 Stommeln  Bebauungsplan Nr. 16 Stommeln 2. Änderung  Bebauungskonzept  Begründung für die Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB  Artenschutzprüfung (ASP)