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Beschlussvorlage (Umzug der Kath. Grundschule ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort Escher Straße, Pulheim sowie weitere schulische und außerschulische Nutzungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.05.15, 19:51
Aktualisiert
28.05.15, 19:51
Beschlussvorlage (Umzug der Kath. Grundschule ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort Escher Straße, Pulheim sowie weitere schulische und außerschulische Nutzungen) Beschlussvorlage (Umzug der Kath. Grundschule ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort Escher Straße, Pulheim sowie weitere schulische und außerschulische Nutzungen) Beschlussvorlage (Umzug der Kath. Grundschule ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort Escher Straße, Pulheim sowie weitere schulische und außerschulische Nutzungen) Beschlussvorlage (Umzug der Kath. Grundschule ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort Escher Straße, Pulheim sowie weitere schulische und außerschulische Nutzungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 232/2015 Erstellt am: 27.05.2015 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 02.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss X 09.06.2015 Rat X 23.06.2015 Betreff Umzug der Kath. Grundschule ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort Escher Straße, Pulheim sowie weitere schulische und außerschulische Nutzungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Fraktionen im Rat Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 232/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt den Umzug der Kath. Grundschule (KGS) ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort des Schulgeländes Escher Straße, Pulheim zur Aufnahme des Schulbetriebes zum Schuljahr 2017/2018. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung des Umzuges und die zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlichen Maßnahmen mit den beteiligten Schulen abzustimmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die weiteren außerschulischen Nutzungen insbesondere von Volkshochschule und Jugendmusikschule ein Konzept zur bedarfsgerechten Realisierung und Fortsetzung der jeweiligen Angebote vorzubereiten. Erläuterungen Beginnend mit den Diskussionen zur Teilfortschreibung Grundschulen der Schulentwicklungsplanung, haben Rat und Verwaltung in jüngster Zeit regelmäßig zum Ausdruck gebracht, den Empfehlungen des Schulentwicklungsplaners folgen zu wollen, den Standort der KGS ‚An der Kopfbuche‘ nach Pulheim an den Standort Escher Straße zu verlagern. Der Rat hat dies in ersten Beschlüssen vorbereitet und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Konkretisierungen zu erarbeiten. Bei der Vorbereitung der Konkretisierungen ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine insgesamt sehr komplexe Angelegenheit handelt. Zu berücksichtigen sind zu realisierende Bedarfe einer Ganztagsgrundschule, die in ein Gebäude umzieht, welches bislang von einer Halbtagsschule genutzt wird. Die Belange der auslaufenden Hauptschule sind unbedingt zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der Realisierung des Umzuges im Sommer 2017 existieren noch zwei Hauptschuljahrgänge. Die Verwaltung bekräftigt hierbei, dass nach Kräften eine gute und sachgerechte Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Hauptschule bis zum Abschluss des letzten Jahrganges im Sommer 2019 gewährleistet sein wird. In den Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule an der Escher Straße (ehem. Schule am Wäldchen) wird eine 6-gruppige Kindertagesstätte errichtet. Hieraus ergibt sich, dass für die in diesem Gebäude bislang stattfindende Hauptschulnutzung sowie die außerschulischen Angebote (Musikschule La Musica, Volkshochschule) nach geeigneten Alternativen gesucht werden muss. Der Verwaltung ist es ein Anliegen, dass die bislang von den außerschulischen Nutzern gemachten Angebote auch zukünftig im Stadtgebiet realisiert werden können. Aus den vorgenannten Hinweisen ergibt sich ein hohes Maß an Komplexität. So ist auf der einen Seite zu gewährleisten, dass den jeweiligen Bedarfen auch zukünftig entsprochen werden kann. Zum anderen ist in diesem Abwägungsprozess zu berücksichtigen, dass an vielen Stellen mit Übergangslösungen zu arbeiten sein wird. Hierbei ist ein unnötig hoher Investitionsaufwand zu vermeiden. Dies setzt voraus, sich intensiv mit den einzelnen Bedarfen auseinanderzusetzen. Ziel der Auseinandersetzung ist, sowohl für die übergangsweise zu realisierenden als auch für mögliche dauerhafte Lösungen, die jeweils bestmögliche Alternative zu finden. Vorlage Nr.: 232/2015 . Seite 3 / 4 Ein abschließender Vorschlag kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Entscheidung vorgelegt werden. Der Grund ist, dass aufgrund der oben beschriebenen Komplexität noch nicht alle Aspekte der zu berücksichtigenden Bedarfe und in Rede stehenden Lösungen abschließend bewertet werden konnten. Die Verwaltung möchte vermeiden, dass durch kurzfristige Lösungen höhere Kosten als erforderlich verursacht werden. Aus diesem Grund bittet die Verwaltung um eine fortgesetzte Beauftragung durch den Rat, um die entsprechenden Lösungsansätze weiter vorbereiten zu können. Gleichermaßen schlägt die Verwaltung vor, am eigentlichen Umzugstermin für die KGS ‚An der Kopfbuche‘ festzuhalten. Der Grund ist, dass alle bisherigen Planungen auf diesen Zeitpunkt abgestellt sind. Dies berührt zum einen die schulische Ausgangslage im Ortsteil Stommeln. Für den Ortsteil Stommeln ist die Zügigkeit der zweiten Grundschule vor Ort, der GGS Christinaschule, vorsorglich erhöht worden. Dies geschah, um den Schülerinnen und Schülern, die im Sommer 2015 die Schule besuchen und im Sommer 2017 in die 3. Klasse wechseln, in jedem Fall ein schulisches Angebot vor Ort machen zu können. Darüber hinaus sind auch die Planungen an der KGS ‚An der Kopfbuche‘ auf den Sommer 2017 abgestellt. Dies deckt sich auch mit einer früheren Planung, die ursprünglich für die KGS ‚An der Kopfbuche‘ vorgesehen war. Bei ausreichenden Anmeldezahlen wäre die KGS ‚An der Kopfbuche‘ in die sog. „Primus-Schule“ weiterentwickelt worden. Auch diese Schule hätte, so die seinerzeitige Planung, im Sommer des Jahres 2017 den Standort von Stommeln nach Pulheim verlagert. Dies war Ausgangslage der Anmeldungen in den vergangenen Jahren. Der konkrete Umzugsbeschluss wird auch zur Folge haben, die räumliche Situation in Stommeln betrachten zu müssen. Hier ist zu klären, welche Angebote zukünftig im Gebäude der GGS Christinaschule vorgehalten werden können. Ein endgültiger Ausbau der GGS Christinaschule zu einer dreizügigen Grundschule mit aktuell 5 OGSGruppen setzte eine Lösung für die bis dahin in diesem Gebäude angebotenen außerschulischen Angeboten voraus. Dies wird im Lichte des frei werdenden Schulgebäudes der dann ehemaligen KGS ‚An der Kopfbuche‘ in Stommeln im Verhältnis zu dringend am Standort der Christinaschule vorzuhaltenden Angeboten zu betrachten sein. Mit dem erbetenen konkreten Umzugsbeschluss zum Sommer 2017 bittet die Verwaltung darum, dies als Planungsgrundlage endgültig festzuschreiben. Dies ist insbesondere für die Schulneulinge relevant, die im Herbst des Jahres 2015 angemeldet werden. Gerade für die Eltern, sei es aus dem Ortsteil Stommeln oder solche aus dem Ortsteil Pulheim, ist es von Relevanz zu wissen, dass die KGS ‚An der Kopfbuche‘ nach einem Schuljahr im Sommer 2017 ihren Standort nach Pulheim verlagern wird. Eine Verschiebung dieses Umzugstermins müsste konsequenterweise Auswirkungen auf die Zügigkeit der GGS Christinaschule haben. Die Verwaltung ist bemüht, die einzelnen Themenfelder in der zweiten Jahreshälfte 2015 abgearbeitet zu haben. Dem Rat könnte dann ein entsprechendes Gesamtkonzept bezogen auf den Standort Escher Straße, den Standort ‚An der Kopfbuche‘ sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die jeweiligen schulischen und außerschulischen Nutzungen vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Konkretisierung des Umzugsbeschlusses. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend einschätzbar. Die Verwaltung geht davon aus, in der Bedarfsdarstellung die Kosten im Detail beziffern zu können. Weitergehende finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der erbetenen Beauftragung der Verwaltung durch den Rat nicht. Vorlage Nr.: 232/2015 . Seite 4 / 4 Mit den oben gegebenen Erläuterungen greift die Verwaltung auch das Schreiben SPD-Fraktion vom 07.05.2015 mit der dort formulierten Bitte auf, in den nächsten Sitzungen über die räumliche Situation für die Volkshochschule und die Jugendmusikschule zu berichten. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass eine konkrete Veränderung der räumlichen Verhältnisse am Standort Escher Straße erst mit Baubeginn für die Umbauten Kindertagesstätte Escher Straße eintreten werden. Mit diesem Baubeginn ist frühestens zum Jahresbeginn 2016 zu rechnen. Vor dem Hintergrund der oben gegebenen Hinweise zum weiteren Verfahren bezogen auf die schulische und außerschulische Nutzung an beiden Standorten wird die bedarfsgerechte Bereitstellung von Räumlichkeiten für die außerschulischen Angebote Teil des Konzeptes sein.