Daten
Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.05.15, 19:51
Aktualisiert
28.05.15, 19:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
232/2015
Erstellt am:
27.05.2015
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
02.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.06.2015
Rat
X
23.06.2015
Betreff
Umzug der Kath. Grundschule ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort Escher Straße, Pulheim sowie
weitere schulische und außerschulische Nutzungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Fraktionen im Rat
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 232/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat
beschließt den Umzug der Kath. Grundschule (KGS) ‚An der Kopfbuche‘, Stommeln an den Standort des
Schulgeländes Escher Straße, Pulheim zur Aufnahme des Schulbetriebes zum Schuljahr 2017/2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung des Umzuges und die zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlichen Maßnahmen mit den beteiligten Schulen abzustimmen und dem Rat
zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat
beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die weiteren außerschulischen Nutzungen insbesondere von
Volkshochschule und Jugendmusikschule ein Konzept zur bedarfsgerechten Realisierung und Fortsetzung
der jeweiligen Angebote vorzubereiten.
Erläuterungen
Beginnend mit den Diskussionen zur Teilfortschreibung Grundschulen der Schulentwicklungsplanung, haben Rat
und Verwaltung in jüngster Zeit regelmäßig zum Ausdruck gebracht, den Empfehlungen des Schulentwicklungsplaners folgen zu wollen, den Standort der KGS ‚An der Kopfbuche‘ nach Pulheim an den Standort Escher Straße
zu verlagern.
Der Rat hat dies in ersten Beschlüssen vorbereitet und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Konkretisierungen zu erarbeiten.
Bei der Vorbereitung der Konkretisierungen ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine insgesamt sehr komplexe
Angelegenheit handelt.
Zu berücksichtigen sind zu realisierende Bedarfe einer Ganztagsgrundschule, die in ein Gebäude umzieht, welches
bislang von einer Halbtagsschule genutzt wird.
Die Belange der auslaufenden Hauptschule sind unbedingt zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der Realisierung des
Umzuges im Sommer 2017 existieren noch zwei Hauptschuljahrgänge. Die Verwaltung bekräftigt hierbei, dass
nach Kräften eine gute und sachgerechte Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Hauptschule bis zum
Abschluss des letzten Jahrganges im Sommer 2019 gewährleistet sein wird.
In den Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule an der Escher Straße (ehem. Schule am Wäldchen) wird eine
6-gruppige Kindertagesstätte errichtet. Hieraus ergibt sich, dass für die in diesem Gebäude bislang stattfindende
Hauptschulnutzung sowie die außerschulischen Angebote (Musikschule La Musica, Volkshochschule) nach geeigneten Alternativen gesucht werden muss. Der Verwaltung ist es ein Anliegen, dass die bislang von den außerschulischen Nutzern gemachten Angebote auch zukünftig im Stadtgebiet realisiert werden können.
Aus den vorgenannten Hinweisen ergibt sich ein hohes Maß an Komplexität. So ist auf der einen Seite zu gewährleisten, dass den jeweiligen Bedarfen auch zukünftig entsprochen werden kann. Zum anderen ist in diesem Abwägungsprozess zu berücksichtigen, dass an vielen Stellen mit Übergangslösungen zu arbeiten sein wird. Hierbei ist
ein unnötig hoher Investitionsaufwand zu vermeiden. Dies setzt voraus, sich intensiv mit den einzelnen Bedarfen
auseinanderzusetzen. Ziel der Auseinandersetzung ist, sowohl für die übergangsweise zu realisierenden als auch
für mögliche dauerhafte Lösungen, die jeweils bestmögliche Alternative zu finden.
Vorlage Nr.: 232/2015 . Seite 3 / 4
Ein abschließender Vorschlag kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Entscheidung vorgelegt werden. Der
Grund ist, dass aufgrund der oben beschriebenen Komplexität noch nicht alle Aspekte der zu berücksichtigenden
Bedarfe und in Rede stehenden Lösungen abschließend bewertet werden konnten. Die Verwaltung möchte vermeiden, dass durch kurzfristige Lösungen höhere Kosten als erforderlich verursacht werden. Aus diesem Grund
bittet die Verwaltung um eine fortgesetzte Beauftragung durch den Rat, um die entsprechenden Lösungsansätze
weiter vorbereiten zu können.
Gleichermaßen schlägt die Verwaltung vor, am eigentlichen Umzugstermin für die KGS ‚An der Kopfbuche‘ festzuhalten. Der Grund ist, dass alle bisherigen Planungen auf diesen Zeitpunkt abgestellt sind.
Dies berührt zum einen die schulische Ausgangslage im Ortsteil Stommeln. Für den Ortsteil Stommeln ist die Zügigkeit der zweiten Grundschule vor Ort, der GGS Christinaschule, vorsorglich erhöht worden. Dies geschah, um
den Schülerinnen und Schülern, die im Sommer 2015 die Schule besuchen und im Sommer 2017 in die 3. Klasse
wechseln, in jedem Fall ein schulisches Angebot vor Ort machen zu können. Darüber hinaus sind auch die Planungen an der KGS ‚An der Kopfbuche‘ auf den Sommer 2017 abgestellt. Dies deckt sich auch mit einer früheren
Planung, die ursprünglich für die KGS ‚An der Kopfbuche‘ vorgesehen war. Bei ausreichenden Anmeldezahlen
wäre die KGS ‚An der Kopfbuche‘ in die sog. „Primus-Schule“ weiterentwickelt worden. Auch diese Schule hätte, so
die seinerzeitige Planung, im Sommer des Jahres 2017 den Standort von Stommeln nach Pulheim verlagert. Dies
war Ausgangslage der Anmeldungen in den vergangenen Jahren.
Der konkrete Umzugsbeschluss wird auch zur Folge haben, die räumliche Situation in Stommeln betrachten zu
müssen. Hier ist zu klären, welche Angebote zukünftig im Gebäude der GGS Christinaschule vorgehalten werden
können. Ein endgültiger Ausbau der GGS Christinaschule zu einer dreizügigen Grundschule mit aktuell 5 OGSGruppen setzte eine Lösung für die bis dahin in diesem Gebäude angebotenen außerschulischen Angeboten voraus. Dies wird im Lichte des frei werdenden Schulgebäudes der dann ehemaligen KGS ‚An der Kopfbuche‘ in
Stommeln im Verhältnis zu dringend am Standort der Christinaschule vorzuhaltenden Angeboten zu betrachten
sein.
Mit dem erbetenen konkreten Umzugsbeschluss zum Sommer 2017 bittet die Verwaltung darum, dies als Planungsgrundlage endgültig festzuschreiben. Dies ist insbesondere für die Schulneulinge relevant, die im Herbst des
Jahres 2015 angemeldet werden. Gerade für die Eltern, sei es aus dem Ortsteil Stommeln oder solche aus dem
Ortsteil Pulheim, ist es von Relevanz zu wissen, dass die KGS ‚An der Kopfbuche‘ nach einem Schuljahr im Sommer 2017 ihren Standort nach Pulheim verlagern wird. Eine Verschiebung dieses Umzugstermins müsste konsequenterweise Auswirkungen auf die Zügigkeit der GGS Christinaschule haben.
Die Verwaltung ist bemüht, die einzelnen Themenfelder in der zweiten Jahreshälfte 2015 abgearbeitet zu haben.
Dem Rat könnte dann ein entsprechendes Gesamtkonzept bezogen auf den Standort Escher Straße, den Standort
‚An der Kopfbuche‘ sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die jeweiligen schulischen und außerschulischen Nutzungen vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Konkretisierung des Umzugsbeschlusses. Diese sind zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abschließend einschätzbar. Die Verwaltung geht davon aus, in der Bedarfsdarstellung die
Kosten im Detail beziffern zu können.
Weitergehende finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der erbetenen Beauftragung der Verwaltung durch den
Rat nicht.
Vorlage Nr.: 232/2015 . Seite 4 / 4
Mit den oben gegebenen Erläuterungen greift die Verwaltung auch das Schreiben SPD-Fraktion vom 07.05.2015
mit der dort formulierten Bitte auf, in den nächsten Sitzungen über die räumliche Situation für die Volkshochschule
und die Jugendmusikschule zu berichten. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass eine konkrete Veränderung der räumlichen Verhältnisse am Standort Escher Straße erst mit Baubeginn für die Umbauten Kindertagesstätte Escher Straße eintreten werden. Mit diesem Baubeginn ist frühestens zum Jahresbeginn 2016 zu rechnen.
Vor dem Hintergrund der oben gegebenen Hinweise zum weiteren Verfahren bezogen auf die schulische und außerschulische Nutzung an beiden Standorten wird die bedarfsgerechte Bereitstellung von Räumlichkeiten für die
außerschulischen Angebote Teil des Konzeptes sein.