Daten
Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
164/2015
Erstellt am:
20.04.2015
Aktenzeichen:
II/512
Mitteilungsvorlage
Gremium
Jugendhilfeausschuss
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.05.2015
Betreff
Erfahrungsbericht des überarbeiteten Konzeptes der städtischen Schulsozialarbeit ab Sommer 2014
- Schulsozialarbeit in Grundschulen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Zum 31.07.2014 wurde die kommunale Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets von 4 Vollzeitstellen auf 1,5 Vollzeitstellen reduziert. Aufgrund der hierdurch veränderten Stellenbesetzung betreffend die Grundschulen musste das bisherige Konzept überarbeitet und auf die neue Situation angepasst werden. In dem in Anlage beigefügten Konzept sind erforderliche Anpassungen aufgrund der im ersten Schulhalbjahr 2014/ 15 gewonnenen Erfahrungen beinhaltet.
Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stelle der Schulsozialarbeit an der Gesamtschule Brauweiler bzw.
der auslaufenden Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler besetzt ist; eine der bisherigen Stelleninhaberinnen ist auf
diese Stelle gewechselt. Aktuell erfolgt sowohl in den beiden Schulen im Schulzentrum, als auch in der Nachfolge der
Kollegin an den Grundschulen, die Einarbeitung in das Arbeitsfeld.
Auch ergeht der Hinweis, dass das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) zwischenzeitlich die
Kreise und kreisfreien Städte als Zuwendungsempfänger über die Details der Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets von 2015 - 2017 informiert hat. Das Land hat für die kommenden drei
Jahre ein Gesamtvolumen von 47,7 Mio. Euro zur zielgruppenorientierten Jugendarbeit an Schulen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen zur Verfügung gestellt. Die auf Basis der Schülerzahlen 15.10.2014 für den Rhein-Erft-Kreis
ermittelte Gesamtsumme beläuft sich für das Haushaltsjahr 2015 auf 1.733.734,04 €; auf Pulheim entfallen danach
210.037,08 €; auf Basis der Berechnungsmodalitäten des Landes entspricht dies 3,2 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Aufgrund noch nicht vorliegender Detailinformationen – Musterweiterleitungsvertrag, vorzeitiger Maßnahmebeginn etc. pp. –
klärt die Verwaltung diese aktuell mit den entsprechenden Stellen; aufgrund der im angehängten Erfahrungsbericht
aufgezeigten Problemstellungen ist Ziel der Verwaltung, die Schulsozialarbeit verstärkt in den Grundschulen aufzustocken. Über die weiteren Verfahrensschritte wird die Verwaltung den Fachausschuss zeitnah informieren.