Daten
Kommune
Pulheim
Größe
70 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37
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Erfahrungsbericht des überarbeiteten Konzeptes
der Schulsozialarbeit ab Sommer 2014
Schulsozialarbeit an Grundschulen der Stadt Pulheim
Konzeption
- Stand 06/2014 –
Inhalt
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
2. Träger & Konstrukt
3. Ziele und Zielgruppe von Schulsozialarbeit
4. Prinzipien der Schulsozialarbeit
5. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit
6. Schlussbemerkung und Ausblick
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1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Auftrag zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist für beide Seiten
gesetzlich verankert. So sollen Schulen u.a. gem. § 5 SchulG NRW „in gemeinsamer
Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe (…) die
Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“ Seitens der Jugendhilfe findet
sich die gesetzliche Grundlage zur Zusammenarbeit im § 81 SGB VIII: „Die Träger
der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen
Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und
ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit (…) Schulen und Stellen der
Schulverwaltung
(…)
im
Rahmen
ihrer
Aufgaben
und
Befugnisse
zusammenzuarbeiten.“ Insbesondere für die Schulsozialarbeit sind §§ 11, 13, 14
SGB VIII als Grundlagen anzusehen, auf die später noch einmal gesondert
eingegangen wird.
2. Träger & Konstrukt
Träger der Schulsozialarbeit an den Grundschulen ist die Stadt Pulheim. Die
Funktionsstelle zur Umsetzung der Schulsozialarbeit ist angesiedelt im Jugendamt
- Abteilung Kinder- und Jugendförderung - und steht dort unter entsprechender
Dienst- und Fachaufsicht.
Für die 9 Grundschulen im Stadtgebiet Pulheim stehen 1,5 Vollzeitstellen zur
Verfügung. So werden 6 Grundschulen von einer Vollzeitstelle betreut, die restlichen
drei Grundschulen sind verteilt auf eine halbe Stelle, in der ebenfalls die Koordination
inbegriffen ist.
Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:
1 Stelle:
6 Grundschulen (KGS Kopfbuche, Christinaschule, Horionschule, Schule am
Buschweg, Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Barbaraschule)
½ Stelle:
3 Grundschulen (Wolfhelmschule, Richezaschule, Grundschule Geyen-Sinthern) +
Koordination (5 Stunden)
Der zeitliche Umfang der Betreuung der einzelnen Schulen kann wie folgt
beschrieben werden:
Jeder Schule werden ca. 3 Stunden Schulsozialarbeit zugeordnet, angepasst an die
individuellen Bedarfe der Schule. Dies sollen Präsenzzeiten sein, um als Ansprechpartner für Schüler/Lehrer/OGS/Eltern vor Ort zu sein und mit den Schülern vor Ort
arbeiten zu können.
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Je nach Bedarf der Schulen kann die Präsenzzeit etwas variieren und auch flexibel
angepasst werden, wenn z. B. eine Schule weniger oder einen erhöhten Bedarf hat.
Der Zeitraum der Anwesenheitszeiten in den Schulen soll möglichst einen Teil des
Vormittages und einen Teil des Nachmittages abdecken oder zumindest für beide die
Möglichkeit der Kontaktaufnahme (z. B. durch Kanalisierung der Fälle durch Leitung)
während der Anwesenheit bieten.
Außerdem steht den Mitarbeitern ein Büro im Jugendamt zu Verfügung, welches für
Verwaltung, Teamsitzungen, Organisation, Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche
etc. genutzt wird. Das Büro dient gleichzeitig auch als Lagerort für zentral benutzte
Materialien.
Die Mitarbeiter sind ausgestattet mit Laptop und Mobiltelefon.
Mit den kooperierenden Grundschulen werden jeweils Kooperationsvereinbarungen
abgeschlossen.
3. Ziele und Zielgruppe von Schulsozialarbeit
Die übergeordneten Ziele der Schulsozialarbeit ergeben sich aus dem SGB VIII. In §
1 SGB VIII begründet sich das Recht eines jeden jungen Menschen auf „Förderung
seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Person.“ Die Jugendhilfe soll hier zur Verwirklichung dieses
Rechts insbesondere „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen“ (§1 III 1. SGB VIII).
§11 SGB VIII besagt, dass jungen Menschen „die zur Förderung ihrer Entwicklung
erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen“ sind.
In § 13 I SGB VIII wird die Aufgabe der Jugendsozialarbeit noch einmal spezifiziert:
„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung
angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen
angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in
die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ Auch § 14 SGB VIII, gemäß
dessen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden sollen, bildet eine Grundlage für die
Zielformulierung von Schulsozialarbeit.
Ohne es noch weiter an dieser Stelle ausführen zu wollen, sei darauf verwiesen,
dass natürlich noch andere gesetzliche Vorgaben die Ziele der Schulsozialarbeit
steuern und beeinflussen, z.B. der übrige Paragraphenkatalog des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes.
Wie oben dargelegt, ist das übergeordnete Ziel von Schulsozialarbeit, die individuelle
und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.
Um diesen Auftrag erfüllen zu können, basiert Schulsozialarbeit auf drei Säulen:
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Prävention, Intervention und Vernetzung.
Bei der Prävention geht es vor allem um:
-
Förderung von sozialen Kompetenzen (im individuellen Bereich sowie in der
Gruppenfähigkeit)
-
Förderung von Kommunikationsfähigkeiten
-
Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstrategien
-
Selbstwertstärkung
-
Entwicklung von Eigenverantwortung und Lebenskompetenzen
-
Erfolgreiche Alltagsbewältigung
-
Erfolgreiche Bewältigung der Schulanforderungen sowie des Übergangs
Schule-Beruf
-
Gewalt- und Suchtprävention
Allgemeiner formuliert bedeutet dies also, dass die Schulsozialarbeit die Schüler bei
ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleitet und unterstützt.
Intervention meint vor allem das Handeln in Konflikt- und Krisensituationen oder das
Handeln bei bereits bestehenden Problemlagen oder Auffälligkeiten. Oft entwickelt
sich in den Einzelfällen eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen
Bezirkssozialarbeitern des Jugendamtes, Beratungsstellen und anderen Fachdiensten.
Vernetzung ist ein grundlegendes Element, ohne welches Prävention und
Intervention nicht konstruktiv umgesetzt werden können. Sie vollzieht sich ständig
und fortlaufend und meint die Kooperation mit anderen Schulen, Schulsozialarbeitern, pädagogischen Mitarbeitern, Institutionen, Beratungsstellen,
Fachdiensten, Ämtern und Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Die Vernetzung
ist eine notwendige Voraussetzung, um alle Institutionen, die die Lebenswelt von
Kindern und Jugendlichen tangieren, als potentielle Kooperationspartner
einzubeziehen.
Arbeitet Schulsozialarbeit aufbauend auf diesen drei Säulen, so stellt sie den
Schulen professionelle sozialpädagogische Ressourcen zur Verfügung. Sie
unterstützt die Schule in ihrem Erziehungsauftrag, ohne sie aus ihrer pädagogischen
Verantwortung zu entlassen (vgl. Bieniek, Anke in Jugendhilfereport 04.09).
Schulsozialarbeit bringt eine zusätzliche sozialfachliche Sichtweise in die Schule und
ermöglicht so eine echtzeitgerechte Multiprofessionalität vor Ort, welche eine
vieldimensionale Sicht auf die Lebenslagen und Bildungsprozesse von Kindern und
Jugendlichen fördert.
Grundsätzlich sind die Zielgruppe der Schulsozialarbeit alle Schülerinnen und
Schüler der jeweiligen Schule. Aufgrund des lebensweltorientierten Ansatzes der
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Schulsozialarbeit gehören auch das soziale Umfeld der Schülerinnen und Schüler zur
Zielgruppe wie z. B. die Familie und andere Bezugspersonen.
Da Lehrkräfte zunehmend Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten ihrer Schüler
bemerken, die auch außerhalb des Unterrichts liegen, ist Schulsozialarbeit zudem
eine Anlaufstelle für Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiter an Schulen.
4. Prinzipien der Schulsozialarbeit
Voraussetzungen für wirksame und nachhaltige Schulsozialarbeit sind drei - generell
in der Sozialen Arbeit gültige - Grundprinzipien:
Freiwilligkeit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit.
Sämtliche Angebote der Schulsozialarbeit basieren auf Freiwilligkeit der
Teilnehmenden. Dies gilt für Gruppenangebote sowie für Einzelfallhilfe und
Beratungsgespräche.
Verbindlichkeit herrscht auf beiden Seiten; so haben sich alle Parteien an einmal gemachte Vereinbarungen zu halten und fortlaufende Angebote für den ausgemachten
Zeitraum wahrzunehmen.
Vertraulichkeit meint, dass die Schulsozialarbeit gem. § 203 I Nr. 5 StGB der
Schweigepflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass mit dem Schulsozialarbeiter
besprochene Dinge von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei
denn, der Klient gibt seine Einwilligung oder es gibt eine gesetzliche Regelung. Eine
solche liegt vor, wenn i.S. von § 34 StGB ein rechtfertigender Notstand oder i.S. von
§ 138 StGB eine Offenbarungspflicht besteht. Somit stellt sie für Schüler, Eltern u.a.
noch einmal einen besonderen und von den Lehrern unabhängigen Ansprech- und
Vertrauenspartner dar.
Der besondere Ansatz, dass durch Schulsozialarbeit die Arbeit der Jugendhilfe am
Ort Schule realisiert wird, benötigt in seiner praktischen Umsetzung zum einen das
Verständnis der dort tätigen Pädagogen, dass Schulsozialarbeit eine eigene
Institution im Schulsystem darstellt. Zum anderen besteht an die Schulsozialarbeit
der Anspruch, dass sie diese Differenzierung zwar bewahrt, sich aber trotzdem so in
das System Schule integriert, dass Jugendhilfe nicht parallel zu den Beteiligten in der
Schule, sondern kooperierend, adaptiv ergänzend und erweiternd effektiv praktiziert
wird. Neben anderen ist eine Grundvoraussetzung dafür das Anpassen an die
zeitlichen Strukturen der Schule (Unterrichts-, Pausen- sowie Ferienzeiten).
Ebenso sind projektive Absprachen, Reflexionen und Evaluationen mit der
Schulleitung, den Lehrern und den OGS-Mitarbeitern auf kürzestem Weg und
zeitgerecht Voraussetzung für erfolgreiche Schulsozialarbeit, da die verschiedenen
Professionen unterschiedliches Herangehen praktizieren und bei systemischem
Arbeiten mit mehreren Beteiligten ein enger Austausch sowie eine enge Kooperation
unabdingbar sind.
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5. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit
Mit Blick auf die zeitlich begrenzten Ressourcen, die für die einzelnen Schulen zur
Verfügung stehen, muss der Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit stark
eingegrenzt werden.
Durch fachliche Abwägung der verschiedenen Schwerpunkte von Schulsozialarbeit unter Einbezug der oben erwähnten Ausführungen zu den drei Säulen sowie der
bereits gesammelten Erfahrungen in der Arbeit an den Grundschulen im Stadtgebiet
Pulheim – wird sich die Tätigkeit der Schulsozialarbeit vorwiegend auf die Säule der
Intervention konzentrieren. Es ergeben sich folgende Schwerpunkte:
-
Einzelfallhilfe
-
schulisch-soziale Auffälligkeiten: z. B. Schulangst, Schulabsentismus,
Mobbing, Klassenklima, Schüleranliegen
-
Schülerberatung / Schülerunterstützung
-
Elternarbeit / Elternunterstützung
-
Krisenintervention
-
Unterstützung bei Themen der Schulentwicklung
-
Netzwerkarbeit, Kooperation
-
In Einzelfällen: kontextbezogene Projektarbeit
6. Schlussbemerkung und Ausblick
Da die Systeme Schule sich in einem ständigen Entwicklungsprozess befinden,
insbesondere durch die sich in der Umsetzung befindenden Inklusion, ist auch ein
ständiges Anpassen der Schulsozialarbeit an neue Umstände erforderlich.
Neben der Veränderung des Systems findet auch eine parallele – zum Teil kausal
bedingte – ständige Veränderung in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen
statt, welche sich auf ihre Interessen, ihre Probleme und ihre Entwicklung auswirkt.
Schulsozialarbeit hat hier den Auftrag, die sozialfachliche Konsequenz daraus zu
ziehen und ihre Arbeit an die Veränderungen im strukturellen wie auch im
persönlichen Bereich der Klientel anzupassen. Hierzu ist eine regelmäßige
Evaluation notwendig, verbunden mit der daraus resultierenden bedarfsgerechten
Umstrukturierung und Aufgabenanpassung.
Veränderungen der Arbeitsweisen durch die neue Konzeption der Schulsozialarbeit
im Zusammenhang mit der Reduzierung der Stellen
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Veränderte Präsenzzeiten:
-
Durch die zeitliche Umstrukturierung (entweder vormittags oder nachmittags in
einer Schule zu sein) geht der ganzheitliche Blick auf ein Kind verloren und es
erschwert den Beziehungsaufbau. Hinzu kommt, dass einige Kinder nach der
vierten Unterrichtsstunde nach Hause gehen, womit diese Kinder an den
Schulen, an denen man im zweiten Zeitfenster von 11.00 Uhr bis 14:30 Uhr
präsent ist, nicht gerecht werden kann.
-
Mit der obengenannten Veränderung hängt ebenfalls zusammen, dass der
persönliche Kontakt entweder zur OGS oder zum Lehrerkollegium nicht oder
nur unzureichend gegeben ist.
-
Da der persönliche Kontakt wie eben schon beschrieben entweder zur OGS
oder zum Lehrerkollegium nur unzureichend gegeben ist, wurde ein
„Fallbogen“ entwickelt. Jede Schule wurde gebeten, ein Postfach für den
Schulsozialarbeiter einzurichten, so dass dieser bei Anwesenheit die aktuellen
Fälle angehen kann. Dieses wurde in den Lehrerkonferenzen mit den Lehrern
kommuniziert, bei welcher in der Regel auch die Leitung des offenen
Ganztages involviert ist.
Auf dem „Fallbogen“ sollen nur grobe Angaben zum Fall gemacht werden, so dass
der Schulsozialarbeiter konkret auf die entsprechenden Personen zugehen kann. Der
„Fallbogen“ wurde jedoch nicht von den Schulen angenommen. Fallzuweisung erfolgt
weiterhin lediglich über den persönlichen Kontakt. Lediglich in seltenen Einzelfällen
ist dieses anders.
-
Durch die Zeitknappheit sind auch die Begleitung und der Beziehungsaufbau,
besonders von verhaltensoriginellen Kindern, sehr erschwert. Dieses benötigt
einen besonders hohen Zeitaufwand, welchem wir derzeit häufig nicht gerecht
werden können. Ebenso ist die Begleitung von Mobbingfällen erheblich
erschwert.
Projektarbeiten und Soziales Lernen:
-
Prozesse und Projekte mit höherem Zeitaufwand in der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung sind ohne fremde Unterstützung nicht mehr
durchführbar. Es ist nur noch möglich, wenn eine sehr gute Kooperation mit
der Schule vorhanden ist und vom Kollegium mit getragen wird.
-
Bedarfe an Sozialkompetenztrainings sind derzeit sehr hoch, so dass schon
eine „Liste“ an „Wunschgruppen“ entstanden ist. Der Zeitraum der
Durchführung solcher Trainings musste sich verkürzen und der Transfer „ins
Klassenzimmer“ wird hierdurch besonders erschwert. Ebenso fehlt es häufig
an Zeit, die Gruppen gut vor- und nachzubereiten. Die Durchführung ist so
derzeit nur möglich, da auf ein relativ großes Repertoire zurückgegriffen
werden kann, welches im Laufe der letzten beiden Jahre erarbeitet wurde
(Erlebnispädagogischer Koffer).
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-
Häufig ist es schwierig, einen geeigneten Raum im möglichen Zeitfenster zu
finden, der groß genug ist, um tatsächlich die Kooperationsspiele mit den
Kindern durchzuführen, besonders im Winter. Klassenräume eignen sich
häufig nicht, auf-grund der Bestuhlung. Der Zeitaufwand, die Tische und
Stühle zur Seite zu schieben ist zu hoch, bei einem Zeitfenster von max. 45
Minuten. Die Turnhalle ist häufig belegt, und eine große Aula ist nur in
wenigen Schulen vorhanden, bzw. der Geräuschpegel ist zu hoch, da parallel
in den anliegenden Klassenräumen entweder Unterricht oder Lernzeit
stattfindet.
Kooperation mit Ämtern und Kooperationspartnern:
-
Rückmeldungen bzw. Kooperationen mit Einrichtungen und Ämtern nehmen
viel Zeit in Anspruch, wodurch viel Beziehungszeit für die Kinder verloren geht.
Kollegialer Austausch und Bürozeit im Amt:
-
Der Zeitraum für den kollegialen Austausch hat sich sehr verringert, welches
zum einen dadurch zu Stande kommt, dass die Bürozeit hauptsächlich für
Dokumentation, Telefonaten mit Eltern, Vor- und Nachbereitung von Projekten
und sonstigen organisatorischen Dinge genutzt wird, da die hierfür notwendige
Zeit und Utensilien in den Schulen häufig nur eingeschränkt zur Verfügung
stehen. In den Schulen gibt es zwar Räumlichkeiten, die wir nutzen können,
diese entsprechen jedoch nicht den Gegebenheiten eines Büros (siehe
„Ausstattung der Räumlichkeiten“). Kollegiale Fallberatung findet somit häufig
nur telefonisch oder „zwischen Tür und Angel“ statt.
-
Dadurch, dass wir uns unser Büro mit drei weiteren Mitarbeiterinnen teilen,
kommt erschwerend hinzu, dass dieser Raum sich nicht für ausführliche und
vertrauliche Gespräche mit Eltern eignet. Selbst vertrauliche Telefonate
können in diesem Rahmen nicht stattfinden.
Ausstattung der Räumlichkeiten in den Schulen und deren Nutzung
-
In den Schulen steht uns zwar jeweils ein Raum zur Verfügung, dieser ist
jedoch nicht wie ein Büro ausgestattet (z. B. kein Drucker, keine Scheren, kein
Locher, keine Akten etc.). Ebenfalls werden diese Räumlichkeiten auch von
anderen mit beansprucht. Um „normale Bürotätigkeiten“ ausführen zu können,
ist häufig ein hoher Zeitaufwand mit inbegriffen.
Beispiel Drucken von Dokumenten:
Es gibt zwar überall die Möglichkeit etwas auszudrucken, aber folgende Schritte
müssen vorab geschehen:
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1.
der eigene Rechner muss aufgestellt werden (5 -10 Minuten)
2.
das zu druckende Dokument muss auf einen Stick gezogen werden
3.
es gibt an jeder Schule unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten auf die Rechner
der Lehrerkollegien, wobei alle mit Passwörtern geschützt sind, welche man
sich im Vorfeld beschaffen und griffbereit haben muss (von sechs Schulen)
4.
meistens muss ebenfalls der Lehrerrechner erst angeschaltet werden
(welcher im Regelfall auch in einem anderen Raum steht, als in dem Raum,
der einem zur Verfügung steht), wodurch wieder viel Zeit verloren geht
5.
Drucken
Umstrukturierungen
ressourcen:
und
Veränderungen
aufgrund
der
knappen
Zeit-
-
Das Zeitmanagement hat an Umfang zugenommen, es muss hauptsächlich
nach Prioritäten gearbeitet werden. Ein gutes Zeitmanagement nimmt aber
auch zusätzlich Zeit in Anspruch.
-
Der Auf- und Abbau des Laptops bis zur funktionstüchtigen Nutzung ist häufig
so zeitaufwendig, dass wieder zur handschriftlichen Dokumentation übergegangen wurde. Welches zum Nachteil hat, dass nicht von „Unterwegs“ auf
die Dokumentationen zugegriffen werden kann, welche schon im Amt
abgeheftet wurden und aus Datenschutzgründen nicht transportiert werden
können.
-
Erschwerend kommen die regelmäßigen Problematiken mit den Laptops
hinzu. Damit verbundenen ist jeweils der häufig zusätzliche Fahrweg ins
Jugendamt, wenn der Laptop zur Reparatur in der EDV gebracht werden und
anschließend auch wieder abgeholt werden muss. In dieser Zeit ist ebenfalls
kein E-Mail Kontakt möglich. Eine Umleitung auf ein anderes E-Mail-Konto ist
während dieser Zeit nicht möglich. In der Regel betrifft dieses 1-2 Diensttage,
wobei der Rechner auch schon mal über eine Woche in der Reparatur war.
-
Es wird kaum Zeit in den Schulen, im zur Verfügung stehenden Raum genutzt,
da mehr Zeit im Lehrerzimmer oder bei den Schülern verbracht wird, um in der
kurzen Präsenszeit im direkten Kontakt zu stehen, da der Fallbogen aus
Erfahrung heraus nicht genutzt wird (siehe oben). Dieser ist jedoch auch
häufig besetzt, wenn ein Elterngespräch geführt werden muss, so dass
spontan auf andere Räumlichkeiten, wie z.B. OGS-Räume ausgewichen
werden muss.
-
Besonders kurz vor Anmeldeschluss der Ferienspiele (egal, ob Sommer-,
Herbst- oder Osterferienspiele), ist das Aufkommen an Anträgen für Bildungund Teilhabe, sowie an Anträge für den Fond Cents für Pänz enorm hoch.
Diese Zeit fällt ebenfalls an Beziehungszeit für die Kinder weg.
-
Das private Auto dient als „Lagerraum“ für Kooperationsspiele, da der Weg
zum Jugendamt wieder viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Dieses hat zur
Folge, dass das private Auto nur eingeschränkt privat nutzbar ist.
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Nur wenige Schulen haben Utensilien für soziales Lernen vorhanden, so dass
diese Utensilien fast immer von uns mitgebracht werden müssen.
-
Das private Auto dient ebenso als „mobiles Büro“. Alle Materialien, die wir für
unsere tägliche Arbeit nutzen, müssen wir bei uns haben, wie z.B. sämtliche
Vordrucke für die verschiedensten Anlässe, den Laptop, Terminplaner usw.
-
Die Anzahl der Abendtermine und somit auch der Überstunden ist durch die
Anzahl der Schulen angestiegen (z. B. durch Elternabende /Elterngespräche
mit berufstätigen Eltern /Arbeitskreise /JHA etc., Fortbildungen, etc.)
-
Regelmäßige Absprachen mit den Schulleitungen fallen schwerer, da das Zeitfenster geringer geworden ist.
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Es gibt kaum noch Zeit, um an Schulentwicklungsprozessen konkret teil zu haben, da ebenfalls keine Zeit zur Teilnahme an den Lehrerkonferenzen mehr
zur Verfügung steht. Wenn dieses ausdrücklich gewünscht ist, fällt hierfür
jedoch in der Regel immer für eine andere Schule etwas weg.
-
Begleitungen von Klassenfahrten, aus pädagogischen Gründen, sind nur noch
in ganz besonderen Situationen möglich, da keine Ausgleichzeiten mehr
angeboten werden können.
-
Der Wechsel zwischen den Schulen während eines Arbeitstages nimmt viel
Zeit in Anspruch, welche wiederum an Beziehungszeit zu den Kindern bzw.
auch den Fachkräften des offenen Ganztages und Pädagogen fehlt.
-
Präventionsarbeit bei den Kindern durch stetige Beziehungsarbeit ist kaum
möglich.
Fazit:
Die neue Konzeption bietet Einblicke in viele Systeme, wodurch ein hoher Zuwachs
an Handlungsstrategien für uns Schulsozialarbeiter zur Verfügung steht, welches als
sehr positiv zu bewerten ist. Hingegen leidet die Beziehungsarbeit zu den Kindern,
Eltern, den Erziehern und Pädagogen sehr unter der neuen Konzeption, welches
sich derzeit jedoch nicht verändern lässt. Besonders durch die Aufteilung entweder
Vormittag oder später Vormittag (bis Nachmittag) führt dazu, dass die
Schulsozialarbeit in verschiedenen Situationen nicht mehr mitgedacht wird, ganz
nach dem Motto „aus dem Auge aus dem Sinn“. Besonders auffällig ist dieses
dadurch geworden, dass der „Fallzettel“ nicht angenommen wird. Jedoch bei
persönlicher Präsenz in den Einrichtungen, werden immer Fälle an einen heran
getragen.
Auch eine wechselnde Zeiteinteilung z.B. eine Woche vormittags, eine Woche nachmittags in der Schule zu sein, würde zu viel Unruhe bringen, denn dann wüsste
keiner mehr Bescheid, wann wir tatsächlich anwesend sind. Ebenso müssten alle
Flyer, Internetauftritte und Elternbriefe erneut umgestellt werden.
Hilfreich, um den Kontakt zu den Eltern herzustellen, war der Elternbrief, den wir am
Schulanfang an jeder Schule herausgegeben haben, so dass auch Eltern verstärkt
die Möglichkeit genutzt haben, um Kontakt zu uns aufzunehmen. Ebenso die
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Präsenz an den Elternabenden (besonders in den ersten Klassen) hat zu
Schwellenabbau gegenüber den Eltern gesorgt. Dieses sind gute Erfahrungswerte,
an denen keine Veränderungen stattfinden sollten.
Ebenso ist die Zeit zur freien Verfügung sehr hilfreich, um bei besonderen
Einzelfällen näher dabei sein zu können oder Gruppen zu bilden, in denen soziales
Lernen im Mittelpunkt steht. Dieses bedeutet aber wiederum häufig, dass nicht nur
zwei Schulen an einem Tag bedient werden, sondern drei Schulen.
Häufig gibt es nur geringe Zeitfenster für die Durchführung einer solchen Gruppe, da
die Kinder im Nachmittagsbereich sehr eingebunden sind mit Mittagessen, Hausaufgaben oder sonstigen AGs, bzw. nur bis 15 Uhr in der OGS angemeldet sind, so
dass das Zeitfenster zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr zum sozialen Lernen für
manche Kinder ebenfalls wegfällt.
Um mehr Zeit für Beziehungsarbeit zu erhalten, ist jedoch keine Einschränkung der
Arbeitsfelder möglich, ohne nicht einen weiteren negativen Effekt zu erzielen. Es
wäre beispielsweise möglich, die Eltern nicht mehr beim Ausfüllen des Bildungs- und
Teilhabepakets zu unterstützen. Damit unweigerlich verbunden wäre, dass wir
weniger Kontakt zu Ämtern und anderen Kooperationspartnern wie beispielsweise
G.i.P. e.V. hätten, wodurch wiederum Zeit für die Kinder zur Verfügung stände, aber
auch wichtige Netzwerkpartner wegfallen würden. Ein weiterer negativer Effekt wäre,
dass ein wichtiger Zugang zu den Eltern verloren ginge. Das Bildungs- und
Teilhabepaket war in vielen Fällen ein Türöffner, um mit diesen Familien auch an
anderen Problemlagen zu arbeiten.
Besonders fällt bei der neuen Konzeption auf, wie viel wichtiger ein optimales Zeitmanagement in dieser Arbeitsweise geworden ist.
Noch wichtiger ist in dieser Arbeitsweise eine gute und enge Kooperation mit der
Schulleitung geworden, besonders um in laufende Prozesse mit einbezogen zu werden und besonders, wenn es darum geht, neue Projekte einzuführen oder
strukturelle Veränderungen bewirken zu können.
Wir als Schulsozialarbeiter sind durch das erhöhte Arbeitsaufkommen umso mehr
angehalten, präventiv auf die eigene Gesundheit zu achten.
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