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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 164/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
70 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37

Inhalt der Datei

Erfahrungsbericht des überarbeiteten Konzeptes der Schulsozialarbeit ab Sommer 2014 Schulsozialarbeit an Grundschulen der Stadt Pulheim Konzeption - Stand 06/2014 – Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Träger & Konstrukt 3. Ziele und Zielgruppe von Schulsozialarbeit 4. Prinzipien der Schulsozialarbeit 5. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit 6. Schlussbemerkung und Ausblick 1 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Der Auftrag zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist für beide Seiten gesetzlich verankert. So sollen Schulen u.a. gem. § 5 SchulG NRW „in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe (…) die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“ Seitens der Jugendhilfe findet sich die gesetzliche Grundlage zur Zusammenarbeit im § 81 SGB VIII: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit (…) Schulen und Stellen der Schulverwaltung (…) im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.“ Insbesondere für die Schulsozialarbeit sind §§ 11, 13, 14 SGB VIII als Grundlagen anzusehen, auf die später noch einmal gesondert eingegangen wird. 2. Träger & Konstrukt Träger der Schulsozialarbeit an den Grundschulen ist die Stadt Pulheim. Die Funktionsstelle zur Umsetzung der Schulsozialarbeit ist angesiedelt im Jugendamt - Abteilung Kinder- und Jugendförderung - und steht dort unter entsprechender Dienst- und Fachaufsicht. Für die 9 Grundschulen im Stadtgebiet Pulheim stehen 1,5 Vollzeitstellen zur Verfügung. So werden 6 Grundschulen von einer Vollzeitstelle betreut, die restlichen drei Grundschulen sind verteilt auf eine halbe Stelle, in der ebenfalls die Koordination inbegriffen ist. Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar: 1 Stelle: 6 Grundschulen (KGS Kopfbuche, Christinaschule, Horionschule, Schule am Buschweg, Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Barbaraschule) ½ Stelle: 3 Grundschulen (Wolfhelmschule, Richezaschule, Grundschule Geyen-Sinthern) + Koordination (5 Stunden) Der zeitliche Umfang der Betreuung der einzelnen Schulen kann wie folgt beschrieben werden: Jeder Schule werden ca. 3 Stunden Schulsozialarbeit zugeordnet, angepasst an die individuellen Bedarfe der Schule. Dies sollen Präsenzzeiten sein, um als Ansprechpartner für Schüler/Lehrer/OGS/Eltern vor Ort zu sein und mit den Schülern vor Ort arbeiten zu können. 2 Je nach Bedarf der Schulen kann die Präsenzzeit etwas variieren und auch flexibel angepasst werden, wenn z. B. eine Schule weniger oder einen erhöhten Bedarf hat. Der Zeitraum der Anwesenheitszeiten in den Schulen soll möglichst einen Teil des Vormittages und einen Teil des Nachmittages abdecken oder zumindest für beide die Möglichkeit der Kontaktaufnahme (z. B. durch Kanalisierung der Fälle durch Leitung) während der Anwesenheit bieten. Außerdem steht den Mitarbeitern ein Büro im Jugendamt zu Verfügung, welches für Verwaltung, Teamsitzungen, Organisation, Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche etc. genutzt wird. Das Büro dient gleichzeitig auch als Lagerort für zentral benutzte Materialien. Die Mitarbeiter sind ausgestattet mit Laptop und Mobiltelefon. Mit den kooperierenden Grundschulen werden jeweils Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. 3. Ziele und Zielgruppe von Schulsozialarbeit Die übergeordneten Ziele der Schulsozialarbeit ergeben sich aus dem SGB VIII. In § 1 SGB VIII begründet sich das Recht eines jeden jungen Menschen auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person.“ Die Jugendhilfe soll hier zur Verwirklichung dieses Rechts insbesondere „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (§1 III 1. SGB VIII). §11 SGB VIII besagt, dass jungen Menschen „die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen“ sind. In § 13 I SGB VIII wird die Aufgabe der Jugendsozialarbeit noch einmal spezifiziert: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ Auch § 14 SGB VIII, gemäß dessen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden sollen, bildet eine Grundlage für die Zielformulierung von Schulsozialarbeit. Ohne es noch weiter an dieser Stelle ausführen zu wollen, sei darauf verwiesen, dass natürlich noch andere gesetzliche Vorgaben die Ziele der Schulsozialarbeit steuern und beeinflussen, z.B. der übrige Paragraphenkatalog des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Wie oben dargelegt, ist das übergeordnete Ziel von Schulsozialarbeit, die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, basiert Schulsozialarbeit auf drei Säulen: 3 Prävention, Intervention und Vernetzung. Bei der Prävention geht es vor allem um: - Förderung von sozialen Kompetenzen (im individuellen Bereich sowie in der Gruppenfähigkeit) - Förderung von Kommunikationsfähigkeiten - Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstrategien - Selbstwertstärkung - Entwicklung von Eigenverantwortung und Lebenskompetenzen - Erfolgreiche Alltagsbewältigung - Erfolgreiche Bewältigung der Schulanforderungen sowie des Übergangs Schule-Beruf - Gewalt- und Suchtprävention Allgemeiner formuliert bedeutet dies also, dass die Schulsozialarbeit die Schüler bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleitet und unterstützt. Intervention meint vor allem das Handeln in Konflikt- und Krisensituationen oder das Handeln bei bereits bestehenden Problemlagen oder Auffälligkeiten. Oft entwickelt sich in den Einzelfällen eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirkssozialarbeitern des Jugendamtes, Beratungsstellen und anderen Fachdiensten. Vernetzung ist ein grundlegendes Element, ohne welches Prävention und Intervention nicht konstruktiv umgesetzt werden können. Sie vollzieht sich ständig und fortlaufend und meint die Kooperation mit anderen Schulen, Schulsozialarbeitern, pädagogischen Mitarbeitern, Institutionen, Beratungsstellen, Fachdiensten, Ämtern und Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Die Vernetzung ist eine notwendige Voraussetzung, um alle Institutionen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen tangieren, als potentielle Kooperationspartner einzubeziehen. Arbeitet Schulsozialarbeit aufbauend auf diesen drei Säulen, so stellt sie den Schulen professionelle sozialpädagogische Ressourcen zur Verfügung. Sie unterstützt die Schule in ihrem Erziehungsauftrag, ohne sie aus ihrer pädagogischen Verantwortung zu entlassen (vgl. Bieniek, Anke in Jugendhilfereport 04.09). Schulsozialarbeit bringt eine zusätzliche sozialfachliche Sichtweise in die Schule und ermöglicht so eine echtzeitgerechte Multiprofessionalität vor Ort, welche eine vieldimensionale Sicht auf die Lebenslagen und Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen fördert. Grundsätzlich sind die Zielgruppe der Schulsozialarbeit alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule. Aufgrund des lebensweltorientierten Ansatzes der 4 Schulsozialarbeit gehören auch das soziale Umfeld der Schülerinnen und Schüler zur Zielgruppe wie z. B. die Familie und andere Bezugspersonen. Da Lehrkräfte zunehmend Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten ihrer Schüler bemerken, die auch außerhalb des Unterrichts liegen, ist Schulsozialarbeit zudem eine Anlaufstelle für Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiter an Schulen. 4. Prinzipien der Schulsozialarbeit Voraussetzungen für wirksame und nachhaltige Schulsozialarbeit sind drei - generell in der Sozialen Arbeit gültige - Grundprinzipien: Freiwilligkeit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit. Sämtliche Angebote der Schulsozialarbeit basieren auf Freiwilligkeit der Teilnehmenden. Dies gilt für Gruppenangebote sowie für Einzelfallhilfe und Beratungsgespräche. Verbindlichkeit herrscht auf beiden Seiten; so haben sich alle Parteien an einmal gemachte Vereinbarungen zu halten und fortlaufende Angebote für den ausgemachten Zeitraum wahrzunehmen. Vertraulichkeit meint, dass die Schulsozialarbeit gem. § 203 I Nr. 5 StGB der Schweigepflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass mit dem Schulsozialarbeiter besprochene Dinge von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn, der Klient gibt seine Einwilligung oder es gibt eine gesetzliche Regelung. Eine solche liegt vor, wenn i.S. von § 34 StGB ein rechtfertigender Notstand oder i.S. von § 138 StGB eine Offenbarungspflicht besteht. Somit stellt sie für Schüler, Eltern u.a. noch einmal einen besonderen und von den Lehrern unabhängigen Ansprech- und Vertrauenspartner dar. Der besondere Ansatz, dass durch Schulsozialarbeit die Arbeit der Jugendhilfe am Ort Schule realisiert wird, benötigt in seiner praktischen Umsetzung zum einen das Verständnis der dort tätigen Pädagogen, dass Schulsozialarbeit eine eigene Institution im Schulsystem darstellt. Zum anderen besteht an die Schulsozialarbeit der Anspruch, dass sie diese Differenzierung zwar bewahrt, sich aber trotzdem so in das System Schule integriert, dass Jugendhilfe nicht parallel zu den Beteiligten in der Schule, sondern kooperierend, adaptiv ergänzend und erweiternd effektiv praktiziert wird. Neben anderen ist eine Grundvoraussetzung dafür das Anpassen an die zeitlichen Strukturen der Schule (Unterrichts-, Pausen- sowie Ferienzeiten). Ebenso sind projektive Absprachen, Reflexionen und Evaluationen mit der Schulleitung, den Lehrern und den OGS-Mitarbeitern auf kürzestem Weg und zeitgerecht Voraussetzung für erfolgreiche Schulsozialarbeit, da die verschiedenen Professionen unterschiedliches Herangehen praktizieren und bei systemischem Arbeiten mit mehreren Beteiligten ein enger Austausch sowie eine enge Kooperation unabdingbar sind. 5 5. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit Mit Blick auf die zeitlich begrenzten Ressourcen, die für die einzelnen Schulen zur Verfügung stehen, muss der Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit stark eingegrenzt werden. Durch fachliche Abwägung der verschiedenen Schwerpunkte von Schulsozialarbeit unter Einbezug der oben erwähnten Ausführungen zu den drei Säulen sowie der bereits gesammelten Erfahrungen in der Arbeit an den Grundschulen im Stadtgebiet Pulheim – wird sich die Tätigkeit der Schulsozialarbeit vorwiegend auf die Säule der Intervention konzentrieren. Es ergeben sich folgende Schwerpunkte: - Einzelfallhilfe - schulisch-soziale Auffälligkeiten: z. B. Schulangst, Schulabsentismus, Mobbing, Klassenklima, Schüleranliegen - Schülerberatung / Schülerunterstützung - Elternarbeit / Elternunterstützung - Krisenintervention - Unterstützung bei Themen der Schulentwicklung - Netzwerkarbeit, Kooperation - In Einzelfällen: kontextbezogene Projektarbeit 6. Schlussbemerkung und Ausblick Da die Systeme Schule sich in einem ständigen Entwicklungsprozess befinden, insbesondere durch die sich in der Umsetzung befindenden Inklusion, ist auch ein ständiges Anpassen der Schulsozialarbeit an neue Umstände erforderlich. Neben der Veränderung des Systems findet auch eine parallele – zum Teil kausal bedingte – ständige Veränderung in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen statt, welche sich auf ihre Interessen, ihre Probleme und ihre Entwicklung auswirkt. Schulsozialarbeit hat hier den Auftrag, die sozialfachliche Konsequenz daraus zu ziehen und ihre Arbeit an die Veränderungen im strukturellen wie auch im persönlichen Bereich der Klientel anzupassen. Hierzu ist eine regelmäßige Evaluation notwendig, verbunden mit der daraus resultierenden bedarfsgerechten Umstrukturierung und Aufgabenanpassung. Veränderungen der Arbeitsweisen durch die neue Konzeption der Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit der Reduzierung der Stellen 6 Veränderte Präsenzzeiten: - Durch die zeitliche Umstrukturierung (entweder vormittags oder nachmittags in einer Schule zu sein) geht der ganzheitliche Blick auf ein Kind verloren und es erschwert den Beziehungsaufbau. Hinzu kommt, dass einige Kinder nach der vierten Unterrichtsstunde nach Hause gehen, womit diese Kinder an den Schulen, an denen man im zweiten Zeitfenster von 11.00 Uhr bis 14:30 Uhr präsent ist, nicht gerecht werden kann. - Mit der obengenannten Veränderung hängt ebenfalls zusammen, dass der persönliche Kontakt entweder zur OGS oder zum Lehrerkollegium nicht oder nur unzureichend gegeben ist. - Da der persönliche Kontakt wie eben schon beschrieben entweder zur OGS oder zum Lehrerkollegium nur unzureichend gegeben ist, wurde ein „Fallbogen“ entwickelt. Jede Schule wurde gebeten, ein Postfach für den Schulsozialarbeiter einzurichten, so dass dieser bei Anwesenheit die aktuellen Fälle angehen kann. Dieses wurde in den Lehrerkonferenzen mit den Lehrern kommuniziert, bei welcher in der Regel auch die Leitung des offenen Ganztages involviert ist. Auf dem „Fallbogen“ sollen nur grobe Angaben zum Fall gemacht werden, so dass der Schulsozialarbeiter konkret auf die entsprechenden Personen zugehen kann. Der „Fallbogen“ wurde jedoch nicht von den Schulen angenommen. Fallzuweisung erfolgt weiterhin lediglich über den persönlichen Kontakt. Lediglich in seltenen Einzelfällen ist dieses anders. - Durch die Zeitknappheit sind auch die Begleitung und der Beziehungsaufbau, besonders von verhaltensoriginellen Kindern, sehr erschwert. Dieses benötigt einen besonders hohen Zeitaufwand, welchem wir derzeit häufig nicht gerecht werden können. Ebenso ist die Begleitung von Mobbingfällen erheblich erschwert. Projektarbeiten und Soziales Lernen: - Prozesse und Projekte mit höherem Zeitaufwand in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sind ohne fremde Unterstützung nicht mehr durchführbar. Es ist nur noch möglich, wenn eine sehr gute Kooperation mit der Schule vorhanden ist und vom Kollegium mit getragen wird. - Bedarfe an Sozialkompetenztrainings sind derzeit sehr hoch, so dass schon eine „Liste“ an „Wunschgruppen“ entstanden ist. Der Zeitraum der Durchführung solcher Trainings musste sich verkürzen und der Transfer „ins Klassenzimmer“ wird hierdurch besonders erschwert. Ebenso fehlt es häufig an Zeit, die Gruppen gut vor- und nachzubereiten. Die Durchführung ist so derzeit nur möglich, da auf ein relativ großes Repertoire zurückgegriffen werden kann, welches im Laufe der letzten beiden Jahre erarbeitet wurde (Erlebnispädagogischer Koffer). 7 - Häufig ist es schwierig, einen geeigneten Raum im möglichen Zeitfenster zu finden, der groß genug ist, um tatsächlich die Kooperationsspiele mit den Kindern durchzuführen, besonders im Winter. Klassenräume eignen sich häufig nicht, auf-grund der Bestuhlung. Der Zeitaufwand, die Tische und Stühle zur Seite zu schieben ist zu hoch, bei einem Zeitfenster von max. 45 Minuten. Die Turnhalle ist häufig belegt, und eine große Aula ist nur in wenigen Schulen vorhanden, bzw. der Geräuschpegel ist zu hoch, da parallel in den anliegenden Klassenräumen entweder Unterricht oder Lernzeit stattfindet. Kooperation mit Ämtern und Kooperationspartnern: - Rückmeldungen bzw. Kooperationen mit Einrichtungen und Ämtern nehmen viel Zeit in Anspruch, wodurch viel Beziehungszeit für die Kinder verloren geht. Kollegialer Austausch und Bürozeit im Amt: - Der Zeitraum für den kollegialen Austausch hat sich sehr verringert, welches zum einen dadurch zu Stande kommt, dass die Bürozeit hauptsächlich für Dokumentation, Telefonaten mit Eltern, Vor- und Nachbereitung von Projekten und sonstigen organisatorischen Dinge genutzt wird, da die hierfür notwendige Zeit und Utensilien in den Schulen häufig nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. In den Schulen gibt es zwar Räumlichkeiten, die wir nutzen können, diese entsprechen jedoch nicht den Gegebenheiten eines Büros (siehe „Ausstattung der Räumlichkeiten“). Kollegiale Fallberatung findet somit häufig nur telefonisch oder „zwischen Tür und Angel“ statt. - Dadurch, dass wir uns unser Büro mit drei weiteren Mitarbeiterinnen teilen, kommt erschwerend hinzu, dass dieser Raum sich nicht für ausführliche und vertrauliche Gespräche mit Eltern eignet. Selbst vertrauliche Telefonate können in diesem Rahmen nicht stattfinden. Ausstattung der Räumlichkeiten in den Schulen und deren Nutzung - In den Schulen steht uns zwar jeweils ein Raum zur Verfügung, dieser ist jedoch nicht wie ein Büro ausgestattet (z. B. kein Drucker, keine Scheren, kein Locher, keine Akten etc.). Ebenfalls werden diese Räumlichkeiten auch von anderen mit beansprucht. Um „normale Bürotätigkeiten“ ausführen zu können, ist häufig ein hoher Zeitaufwand mit inbegriffen. Beispiel Drucken von Dokumenten: Es gibt zwar überall die Möglichkeit etwas auszudrucken, aber folgende Schritte müssen vorab geschehen: 8 1. der eigene Rechner muss aufgestellt werden (5 -10 Minuten) 2. das zu druckende Dokument muss auf einen Stick gezogen werden 3. es gibt an jeder Schule unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten auf die Rechner der Lehrerkollegien, wobei alle mit Passwörtern geschützt sind, welche man sich im Vorfeld beschaffen und griffbereit haben muss (von sechs Schulen) 4. meistens muss ebenfalls der Lehrerrechner erst angeschaltet werden (welcher im Regelfall auch in einem anderen Raum steht, als in dem Raum, der einem zur Verfügung steht), wodurch wieder viel Zeit verloren geht 5. Drucken Umstrukturierungen ressourcen: und Veränderungen aufgrund der knappen Zeit- - Das Zeitmanagement hat an Umfang zugenommen, es muss hauptsächlich nach Prioritäten gearbeitet werden. Ein gutes Zeitmanagement nimmt aber auch zusätzlich Zeit in Anspruch. - Der Auf- und Abbau des Laptops bis zur funktionstüchtigen Nutzung ist häufig so zeitaufwendig, dass wieder zur handschriftlichen Dokumentation übergegangen wurde. Welches zum Nachteil hat, dass nicht von „Unterwegs“ auf die Dokumentationen zugegriffen werden kann, welche schon im Amt abgeheftet wurden und aus Datenschutzgründen nicht transportiert werden können. - Erschwerend kommen die regelmäßigen Problematiken mit den Laptops hinzu. Damit verbundenen ist jeweils der häufig zusätzliche Fahrweg ins Jugendamt, wenn der Laptop zur Reparatur in der EDV gebracht werden und anschließend auch wieder abgeholt werden muss. In dieser Zeit ist ebenfalls kein E-Mail Kontakt möglich. Eine Umleitung auf ein anderes E-Mail-Konto ist während dieser Zeit nicht möglich. In der Regel betrifft dieses 1-2 Diensttage, wobei der Rechner auch schon mal über eine Woche in der Reparatur war. - Es wird kaum Zeit in den Schulen, im zur Verfügung stehenden Raum genutzt, da mehr Zeit im Lehrerzimmer oder bei den Schülern verbracht wird, um in der kurzen Präsenszeit im direkten Kontakt zu stehen, da der Fallbogen aus Erfahrung heraus nicht genutzt wird (siehe oben). Dieser ist jedoch auch häufig besetzt, wenn ein Elterngespräch geführt werden muss, so dass spontan auf andere Räumlichkeiten, wie z.B. OGS-Räume ausgewichen werden muss. - Besonders kurz vor Anmeldeschluss der Ferienspiele (egal, ob Sommer-, Herbst- oder Osterferienspiele), ist das Aufkommen an Anträgen für Bildungund Teilhabe, sowie an Anträge für den Fond Cents für Pänz enorm hoch. Diese Zeit fällt ebenfalls an Beziehungszeit für die Kinder weg. - Das private Auto dient als „Lagerraum“ für Kooperationsspiele, da der Weg zum Jugendamt wieder viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Dieses hat zur Folge, dass das private Auto nur eingeschränkt privat nutzbar ist. 9 Nur wenige Schulen haben Utensilien für soziales Lernen vorhanden, so dass diese Utensilien fast immer von uns mitgebracht werden müssen. - Das private Auto dient ebenso als „mobiles Büro“. Alle Materialien, die wir für unsere tägliche Arbeit nutzen, müssen wir bei uns haben, wie z.B. sämtliche Vordrucke für die verschiedensten Anlässe, den Laptop, Terminplaner usw. - Die Anzahl der Abendtermine und somit auch der Überstunden ist durch die Anzahl der Schulen angestiegen (z. B. durch Elternabende /Elterngespräche mit berufstätigen Eltern /Arbeitskreise /JHA etc., Fortbildungen, etc.) - Regelmäßige Absprachen mit den Schulleitungen fallen schwerer, da das Zeitfenster geringer geworden ist. - Es gibt kaum noch Zeit, um an Schulentwicklungsprozessen konkret teil zu haben, da ebenfalls keine Zeit zur Teilnahme an den Lehrerkonferenzen mehr zur Verfügung steht. Wenn dieses ausdrücklich gewünscht ist, fällt hierfür jedoch in der Regel immer für eine andere Schule etwas weg. - Begleitungen von Klassenfahrten, aus pädagogischen Gründen, sind nur noch in ganz besonderen Situationen möglich, da keine Ausgleichzeiten mehr angeboten werden können. - Der Wechsel zwischen den Schulen während eines Arbeitstages nimmt viel Zeit in Anspruch, welche wiederum an Beziehungszeit zu den Kindern bzw. auch den Fachkräften des offenen Ganztages und Pädagogen fehlt. - Präventionsarbeit bei den Kindern durch stetige Beziehungsarbeit ist kaum möglich. Fazit: Die neue Konzeption bietet Einblicke in viele Systeme, wodurch ein hoher Zuwachs an Handlungsstrategien für uns Schulsozialarbeiter zur Verfügung steht, welches als sehr positiv zu bewerten ist. Hingegen leidet die Beziehungsarbeit zu den Kindern, Eltern, den Erziehern und Pädagogen sehr unter der neuen Konzeption, welches sich derzeit jedoch nicht verändern lässt. Besonders durch die Aufteilung entweder Vormittag oder später Vormittag (bis Nachmittag) führt dazu, dass die Schulsozialarbeit in verschiedenen Situationen nicht mehr mitgedacht wird, ganz nach dem Motto „aus dem Auge aus dem Sinn“. Besonders auffällig ist dieses dadurch geworden, dass der „Fallzettel“ nicht angenommen wird. Jedoch bei persönlicher Präsenz in den Einrichtungen, werden immer Fälle an einen heran getragen. Auch eine wechselnde Zeiteinteilung z.B. eine Woche vormittags, eine Woche nachmittags in der Schule zu sein, würde zu viel Unruhe bringen, denn dann wüsste keiner mehr Bescheid, wann wir tatsächlich anwesend sind. Ebenso müssten alle Flyer, Internetauftritte und Elternbriefe erneut umgestellt werden. Hilfreich, um den Kontakt zu den Eltern herzustellen, war der Elternbrief, den wir am Schulanfang an jeder Schule herausgegeben haben, so dass auch Eltern verstärkt die Möglichkeit genutzt haben, um Kontakt zu uns aufzunehmen. Ebenso die 10 Präsenz an den Elternabenden (besonders in den ersten Klassen) hat zu Schwellenabbau gegenüber den Eltern gesorgt. Dieses sind gute Erfahrungswerte, an denen keine Veränderungen stattfinden sollten. Ebenso ist die Zeit zur freien Verfügung sehr hilfreich, um bei besonderen Einzelfällen näher dabei sein zu können oder Gruppen zu bilden, in denen soziales Lernen im Mittelpunkt steht. Dieses bedeutet aber wiederum häufig, dass nicht nur zwei Schulen an einem Tag bedient werden, sondern drei Schulen. Häufig gibt es nur geringe Zeitfenster für die Durchführung einer solchen Gruppe, da die Kinder im Nachmittagsbereich sehr eingebunden sind mit Mittagessen, Hausaufgaben oder sonstigen AGs, bzw. nur bis 15 Uhr in der OGS angemeldet sind, so dass das Zeitfenster zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr zum sozialen Lernen für manche Kinder ebenfalls wegfällt. Um mehr Zeit für Beziehungsarbeit zu erhalten, ist jedoch keine Einschränkung der Arbeitsfelder möglich, ohne nicht einen weiteren negativen Effekt zu erzielen. Es wäre beispielsweise möglich, die Eltern nicht mehr beim Ausfüllen des Bildungs- und Teilhabepakets zu unterstützen. Damit unweigerlich verbunden wäre, dass wir weniger Kontakt zu Ämtern und anderen Kooperationspartnern wie beispielsweise G.i.P. e.V. hätten, wodurch wiederum Zeit für die Kinder zur Verfügung stände, aber auch wichtige Netzwerkpartner wegfallen würden. Ein weiterer negativer Effekt wäre, dass ein wichtiger Zugang zu den Eltern verloren ginge. Das Bildungs- und Teilhabepaket war in vielen Fällen ein Türöffner, um mit diesen Familien auch an anderen Problemlagen zu arbeiten. Besonders fällt bei der neuen Konzeption auf, wie viel wichtiger ein optimales Zeitmanagement in dieser Arbeitsweise geworden ist. Noch wichtiger ist in dieser Arbeitsweise eine gute und enge Kooperation mit der Schulleitung geworden, besonders um in laufende Prozesse mit einbezogen zu werden und besonders, wenn es darum geht, neue Projekte einzuführen oder strukturelle Veränderungen bewirken zu können. Wir als Schulsozialarbeiter sind durch das erhöhte Arbeitsaufkommen umso mehr angehalten, präventiv auf die eigene Gesundheit zu achten. 11