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Beschlussvorlage (Gutachten zur Bilanzierung der Einnahmen und Ausgaben für den Wohnsiedlungerweiterungsbereich Pulheim Süd unter Berücksichtigung der fiskalischen Wirkungen und Folgekosten Bereich: FNP 17.9 Pulheim (Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim) Siehe Vorlagen 324/2014 und 534/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Beschlussvorlage (Gutachten zur Bilanzierung der Einnahmen und Ausgaben für den Wohnsiedlungerweiterungsbereich Pulheim Süd unter Berücksichtigung der fiskalischen Wirkungen und Folgekosten
Bereich: FNP 17.9 Pulheim (Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim)
Siehe Vorlagen 324/2014 und 534/2014) Beschlussvorlage (Gutachten zur Bilanzierung der Einnahmen und Ausgaben für den Wohnsiedlungerweiterungsbereich Pulheim Süd unter Berücksichtigung der fiskalischen Wirkungen und Folgekosten
Bereich: FNP 17.9 Pulheim (Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim)
Siehe Vorlagen 324/2014 und 534/2014) Beschlussvorlage (Gutachten zur Bilanzierung der Einnahmen und Ausgaben für den Wohnsiedlungerweiterungsbereich Pulheim Süd unter Berücksichtigung der fiskalischen Wirkungen und Folgekosten
Bereich: FNP 17.9 Pulheim (Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim)
Siehe Vorlagen 324/2014 und 534/2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 204/2015 Erstellt am: 13.05.2015 Aktenzeichen: IV/61 kl Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 3 ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung Termin X 17.06.2015 X 18.08.2015 Betreff Gutachten zur Bilanzierung der Einnahmen und Ausgaben für den Wohnsiedlungerweiterungsbereich Pulheim Süd unter Berücksichtigung der fiskalischen Wirkungen und Folgekosten Bereich: FNP 17.9 Pulheim (Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim) Siehe Vorlagen 324/2014 und 534/2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Lokale Agenda 21 Pulheim, Fraktion des Bürgervereins, SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 204/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss / der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Pulheim nehmen das Gutachten der BDO zu den fiskalischen Wirkungen und Folgekosten der neuen Baugebiete Pulheim Süd (BP 113; BP 114; BP 115) zur Kenntnis. Erläuterungen Die fiskalischen Wirkungen von Neubaugebieten rücken in der öffentlichen Diskussion seit Jahren stärker in den Fokus. Diese Diskussion umfasst teils die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von Neubaugebieten, teils jedoch schlicht die Erkenntnis, dass selbst bei aufgrund des Siedlungsdruckes in der Region sehr erforderlichen Neuplanungen eine Prognose sinnvoll ist, um im Rahmen der Haushaltsplanungen und weiteren strategischen Entscheidungen auf einer soliden Basis zu diskutieren. Die Lokale Agenda hat bereits im April 2014 einen entsprechenden Antrag nach § 24 Gemeindeordnung eingebracht, nachfolgend stellte im September auch der Bürgerverein Pulheim einen Antrag zur Offenlegung einer Folgekostenermittlung und die SPD-Fraktion setzte dieses Thema ebenfalls auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses im Mai dieses Jahres. Fußend auf einem einstimmigen Beschluss zur Vorlage eines Konzeptes zur Folgekostenermittlung beauftragte die Verwaltung nach entsprechender Information im Planungsausschuss die BDO Technik und Umweltconsulting GmbH mit der Erarbeitung des Gutachtens. Herr Dr. Steffens wird das Gutachten in seinem Ergebnis in den Sitzungen des Planungsausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses vorstellen und erläutern. Die Erarbeitung des Gutachtens hat sich bis jetzt erstreckt, da sich somit zumindest für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 113 die tatsächliche Planung und weitere Kosten- und Einnahmedaten hinterlegen ließen, die zuvor nur grob zu schätzen gewesen wären. Beratung des Themas im IntAK: Das Instrument der Folgekostenschätzung wurde auch im Interkommunalen Arbeitskreis (IntAK – Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Pulheim, Wesseling und Rhein-Erft-Kreis) im Rahmen eines Expertenworkshops zur Kostenbetrachtung der Wohnbaulandentwicklung im April dieses Jahres diskutiert. Ausgehend von dem Erfordernis der Finanzierung der resultierenden Folgekosten im technischen aber zunehmend auch im sozialen Bereich (U3, KiTas, Schulen, Einrichtungen zur Bewältigung der demographischen Veränderungen) wurden Berechnungsinstrumente zur Bilanzierung von Neubaugebieten sowie Instrumente zur strategischen Standortbewertung von Baugebieten in Kommunen betrachtet. Herr Dr. Steffens von der BDO Technik und Umweltconsulting GmbH stellte sein Berechnungsmodell vor, welches neben der Bilanzierung der unmittelbaren Projektkosten und -einnahmen die auf Seiten der Kommune entstehenden fiskalischen Auswirkungen unter Einbezug von Steuerkraft, der Ableitung entstehender Infrastrukturausgaben und weiterer Aspekte langfristig darstellt. Im Ergebnis entsteht die Möglichkeit, Projekte zu prüfen und ggf. zu optimieren und ein vielleicht unvermeidbar entstehendes strukturelles Defizit zu benennen. Langfristige Haushaltsbelastungen können so annähernd erkannt und Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert werden. Marc Lucas Schulten (SSR Dortmund) stellte mit LeanKom ein weiteres Tool zur Kostenermittlung von Baugebieten vor, welches als strategische Entscheidungsunterstützung für die kommunale Bauleitplanung gedacht ist. Die Überlegungen des IntAK, möglicherweise ein eigenes vereinfachtes Kostenbilanzierungstool zu entwickeln, werden vom Arbeitskreis nicht weiter verfolgt, da die erforderliche Komplexität einer verlässlichen Untersuchung als nicht leistbar Vorlage Nr.: 204/2015 . Seite 3 / 3 eingeschätzt wird. Ein regelmäßiger Wissensaustausch unter den Mitarbeitern der IntAK-Verwaltungen über Folgekosteneffekte der Wohnungsbauentwicklung sowie eine Vermittlung des Themas der Infrastrukturfolgekosten gegenüber Investoren/Bauträger wird aber für sinnvoll gehalten.