Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
208/2015
Erstellt am:
15.05.2015
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
17.06.2015
Planungsausschuss
9
X
17.06.2015
Rat
9
X
23.06.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 u. 2) und 4 (1 u. 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UA vom 11.03.2015, Niederschrift TOP 3
siehe PA vom 18.03.2015, Niederschrift TOP 4
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 208/2015 . Seite 2 / 3
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 208/2015 . Seite 3 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 7(1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß §
86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß §9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom
15.07.2014 (BGBl. I S. 954) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 28.01.2015 bis 18.02.2015
einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 20.01.2015 und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2015 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet
(§ 4 (1) BauGB) und um Äußerung gebeten.
Die eingegangenen planungsrelevanten Äußerungen der Öffentlichkeit (B 1 fBÖ und B 2 fBÖ) sind nachfolgend aufgelistet, mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim hat am 11.03.2015 die Darstellung der Umweltbelange zustimmend zur Kenntnis genommen und der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 18.03.2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit
(Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan
Nr. 120 Brauweiler beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) erfolgte in der Zeit vom 29.04.2015 bis 29.05.2015 einschließlich. Die
Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 21.04.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 23.04.2015 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Die während
dieses Verfahrensschrittes eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (T 1) sowie der Bürger (B 1) mit abwägungsrelevanten Belangen sind nachfolgend aufgelistet, mit
den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Da vorgeschlagen wird, die inhaltlich unveränderten textlichen Festsetzungen lediglich um einen Hinweis bezüglich des
Umgangs mit dem möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln zu ergänzen, ist keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erforderlich.
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge
zu entscheiden und den Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler als Satzung zu beschließen.