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Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Abwägungstabelle SatB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
111 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Abwägungstabelle SatB) Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Abwägungstabelle SatB) Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Abwägungstabelle SatB) Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Abwägungstabelle SatB) Beschlussvorlage (BP 120 Brauweiler Abwägungstabelle SatB)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Abwägung Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 28.01.2015 bis 18.02.2015 B1 fBÖ, Schreiben vom 27.12.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag 1. Die Differenz der Anzahl der im Erläuterungstext vom Investor genannten Wohneinheiten zur aus den Grundrissen ersichtlichen Zahl wird angemerkt. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis, dass Zweizimmerwohnungen nicht familienfreundlich sind. 2. Die Erreichbarkeit des Spielplatzes wird aufgrund der Gefährlichkeit der Querung der Glessener Straße kritisiert. 3. Es wird angefragt, was ein privater Spielplatz sei. Zu 1: Die von den Grundrissen abweichende Zahl der in der Projektbeschreibung genannten 40 Wohneinheiten resultiert aus einem Übertragungsfehler seitens des Investors. Dementsprechend ist die Anzahl der Wohneinheiten in der Begründung für die Offenlage des Bebauungsplans auf 48 korrigiert. Zudem entfällt die Formulierung 'familienfreundlich' in der Begründung zum Bebauungsplan. Zu 2: Die Notwendigkeit der Querung einer Straße mit der Verkehrsbelastung der Glessener Straße stellt insbesondere vor dem Hintergrund, dass kleinere Kinder den Weg zum Spielplatz ohnehin in Begleitung einer Aufsichtsperson zurücklegen, keine ungewöhnliche und nicht-vertretbare städtebauliche Situation dar. Zu 3: Ein privater Spielplatz ist dadurch gekennzeichnet, dass er im Besitz eines Privateigentümers ist und auch von diesem hergestellt und unterhalten werden muss. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit soll vertraglich geregelt werden. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen teilweise zu berücksichtigen. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 1 von 5 Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Abwägung B 2 fBÖ, Schreiben vom 08.12.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Das geplante Bauvorhaben der GWG wird hinsichtlich folgender Punkte kritisiert: 1. Die Bebauung der ehemaligen Spielplatzfläche führt zu einer Verschattung der östlich angrenzenden Grundstücke. 2. Die Bebauung stellt einen nicht vertretbaren ökologischen Eingriff dar. 3. Zudem resultiert aus der Bebauung eine nicht zumutbare Einsichtnahme in die östlich angrenzenden Grundstücke. 4. Gleichzeitig wird die Verdichtung der Bebauung mit 48 Wohneinheiten als nicht zumutbar kritisiert. 5. Die zu erwartende Verkehrsbelastung wird als problematisch eingeschätzt. 6. Der geplante Spielplatz wird aufgrund vermuteter Lärmbelästigungen und seiner für Kinder gefährlichen Erreichbarkeit kritisiert. 7. Es wird die Anlage eines Fußweges anstelle des bestehenden Trampelpfades zwischen der Sperlingstraße und der Glessener Straße gefordert. Zu 1: Entsprechend der Bauordnung Nordrheinwestfalen sind mit der Neubebauung die erforderlichen Abstände zur Bestandsbebauung einzuhalten, um eine nicht-vertretbare Verschattung zu vermeiden. Gleichzeitig wird anhand der in Anlage beigefügten Verschattungsdiagramme ersichtlich, dass das Neubauvorhaben keine nicht-vertretbare Verschattung der angrenzenden Bestandsbebauung bewirkt. Zu 2: Die zu erwartende Versiegelung bewegt sich im Rahmen der Größenvorgaben der Baunutzungsverordnung. Entsprechend der bestehenden Nachfrage nach Geschosswohnungsbau ist die Inanspruchnahme von erschlossenen überwiegend ehemals bebauten Flächen im Ortskern grundsätzlich aus ökologischer Sicht sinnvoller, als die Schaffung neuer Baugebiete auf der 'grünen Wiese'. Aus dem in Anlage beigefügten faunistischen Gutachten ist die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens erkennbar. Zu 3: In der offenen Bauweise besteht kein Recht auf eine NichtEinsehbarkeit. Die (mögliche) Einsichtnahme in den Gartenbereich liegt somit, entsprechend der nach der Bauordnung einzuhaltenden Abstände, im Rahmen des Zumutbaren. Zu 4: Die geplante Bebauung stellt keine übermäßige Verdichtung dar, da die Vorgaben der Baunutzungsverordnung und Bauordnung für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden. Gerade die Nähe zur Ortsmitte Brauweilers legt eine bauliche Verdichtung zur Schaffung barrierefreier Wohnungen nahe. Die Lösung der Stellplatznachweise in Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 5 Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Abwägung Form einer Tiefgarage vermeidet dabei negative Auswirkungen und fördert die Gebietsverträglichkeit des mit dem Vorhaben verbundenen Autoverkehrs. Zu 5: Im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsbelastung gilt das unter 4. Gesagte. Zu 6: Die Anlage des Spielplatzes nördlich der Glessener Straße stellt hinsichtlich einer möglichen Lärmbelästigung des Grundstücks der Antragsteller keine Verschlechterung gegenüber der früheren Situation dar, da der ehemalige Spielplatz am Wiesenweg sogar an den rückwärtigen Ruhebereich des Grundstücks angrenzte. Zu 7: Die Anlage eines Fußweges zwischen der Sperlingstraße und der Glessener Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht im Hinblick auf die geringen Wegeverbindungen nicht notwendig. Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit vom 29.04.2015 bis zum 29.05.2015 T 1, Schreiben vom 12.05.2015 des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT In der Stellungnahme Die textlichen Festsetzungen werden Die Verwaltung empfiehlt, die wird auf einen konkreten um einen Hinweis auf die mögliche Anregungen zu berücksichtigen. Verdacht auf Kampfmittel Notwendig der Beteiligung des hingewiesen (siehe Karte) und Kampfmittelräumdienstes bei der empfohlen einen Antrag auf Durchführung von Bauvorhaben Kampfmitteluntersuchung zu ergänzt. stellen. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 3 von 5 Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Abwägung B 1, Schreiben vom 28.05.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag 1. In der Stellungnahme wird die Befürchtung geäußert, dass die Anzahl der Stellplätze für die geplante Nutzung nicht ausreichend ist und dementsprechend zur Verschlechterung der Parkplatzsituation in den umgebenden Straßen führen wird. Zu 1: Hinsichtlich der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze sind die Vorgaben im Rahmen des Baugenehmi gungsverfahrens einzuhalten. Das Bauvorhaben wendet sich im Hinblick auf die Wohnungsgrößen und Ausstattung an ältere Mieter. Mit zunehmendem Alter sinkt die Anzahl der täglichen PKW-Fahrten und somit auch der damit verbundenen Beeinträchtigungen der Umgebung. 2. Aufgrund der Nicht-Einhaltung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird eine Verkehrsgefährdung durch die Anlage der Tiefgaragenzufahrt am Wiesenweg befürchtet. Des Weiteren werden Bedenken geäußert, dass die Verkehrsbelastung im Bereich der Kreuzung Glessener Straße / Ehrenfriedstraße / Von-Werthstraße durch Neubebauung des BP 120 Brauweiler sowie weiterer Vorhaben im Zentrum Brauweilers in einem Nichtvertretbaren Maß beeinträchtigt wird. Es wird angefragt ob die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Kreuzung Glessener Straße / Ehrenfriedstraße / VonWerth-Straße geplant ist. Zu 2: Das Thema der NichtBeachtung der Tempo 30 Zone in der Glessener Straße sowie der Gesamtverkehrssituation im Bereich der Kreuzung Ehrenfriedstaße / Glessener Straße / Von-Werth-Straße geht über den Rahmen des Bebauungsplans Nr. 120 Brauweiler hinaus und ist dementsprechend schwerpunktmäßig Gegenstand der übergreifenden Verkehrsplanung und der verkehrslenkenden Behörden. Aus stadtplanerischer Sicht ist anzumerken, dass es sich bei den Neubauvorhaben im Bereich des Brauweiler Zentrums weitgehend um die Umnutzung bereits bebauter und städtebaulich integrierter Flächen handelt, deren Dichte sich vollkommen im Rahmen des Ortsüblichen sowie der gesetzlichen Vorgaben bewegt. Dies stellt eine zeitgemäße Stadtentwicklung dar, mit der übliche, den Rahmen des Zumutbaren nicht überschreitende Belastungen durch den MIV einhergehen. Laut der Verkehrsuntersuchung Pulheim-Brauweiler 2001 war für das Jahr 2010 eine Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs von rund 11 % für Brauweiler prognostiziert.. Eine Fortführung dieses Trends ist aufgrund des tendenziell unveränderten Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Abwägung Mobilitätsverhaltens zu erwarten. Für den Knotenpunkt K 5 / Ehrenfriedstraße / Glessener Straße bedeutet dies, dass die Verkehrsbelastung in den nächsten Jahren zunehmen wird. Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation beabsichtigt der Rhein-ErftKreis als zuständiger Straßenbaulastträger den Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr umzubauen. Hierzu hat der REK eine erste Vorentwurfsplanung erstellt, die die Grundlage für weitere Gespräche mit der Stadt Pulheim bildet. Konkrete Aussagen zur Umsetzung der Maßnahme können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getätigt werden. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 5 von 5