Daten
Kommune
Pulheim
Größe
111 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Abwägung
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 28.01.2015 bis 18.02.2015
B1 fBÖ, Schreiben vom 27.12.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
1. Die Differenz der Anzahl der im
Erläuterungstext vom Investor
genannten Wohneinheiten zur
aus den Grundrissen
ersichtlichen Zahl wird
angemerkt. Gleichzeitig erfolgt
der Hinweis, dass
Zweizimmerwohnungen nicht
familienfreundlich sind.
2. Die Erreichbarkeit des
Spielplatzes wird aufgrund der
Gefährlichkeit der Querung der
Glessener Straße kritisiert.
3. Es wird angefragt, was ein
privater Spielplatz sei.
Zu 1: Die von den Grundrissen
abweichende Zahl der in der
Projektbeschreibung genannten 40
Wohneinheiten resultiert aus einem
Übertragungsfehler seitens des
Investors. Dementsprechend ist die
Anzahl der Wohneinheiten in der
Begründung für die Offenlage des
Bebauungsplans auf 48 korrigiert.
Zudem entfällt die Formulierung
'familienfreundlich' in der Begründung
zum Bebauungsplan.
Zu 2: Die Notwendigkeit der Querung
einer Straße mit der
Verkehrsbelastung der Glessener
Straße stellt insbesondere vor dem
Hintergrund, dass kleinere Kinder den
Weg zum Spielplatz ohnehin in
Begleitung einer Aufsichtsperson
zurücklegen, keine ungewöhnliche
und nicht-vertretbare städtebauliche
Situation dar.
Zu 3: Ein privater Spielplatz ist
dadurch gekennzeichnet, dass er im
Besitz eines Privateigentümers ist
und auch von diesem hergestellt und
unterhalten werden muss. Die
Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit
soll vertraglich geregelt werden.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen teilweise zu
berücksichtigen.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Abwägung
B 2 fBÖ, Schreiben vom 08.12.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Das geplante Bauvorhaben der
GWG wird hinsichtlich folgender
Punkte kritisiert:
1. Die Bebauung der ehemaligen
Spielplatzfläche führt zu einer
Verschattung der östlich
angrenzenden Grundstücke.
2. Die Bebauung stellt einen nicht
vertretbaren ökologischen Eingriff
dar.
3. Zudem resultiert aus der
Bebauung eine nicht zumutbare
Einsichtnahme in die östlich
angrenzenden Grundstücke.
4. Gleichzeitig wird die
Verdichtung der Bebauung mit 48
Wohneinheiten als nicht zumutbar
kritisiert.
5. Die zu erwartende
Verkehrsbelastung wird als problematisch eingeschätzt.
6. Der geplante Spielplatz wird
aufgrund vermuteter
Lärmbelästigungen und seiner für
Kinder gefährlichen Erreichbarkeit
kritisiert.
7. Es wird die Anlage eines
Fußweges anstelle des
bestehenden Trampelpfades
zwischen der Sperlingstraße und
der Glessener Straße gefordert.
Zu 1: Entsprechend der Bauordnung
Nordrheinwestfalen sind mit der
Neubebauung die erforderlichen
Abstände zur Bestandsbebauung
einzuhalten, um eine nicht-vertretbare
Verschattung zu vermeiden.
Gleichzeitig wird anhand der in
Anlage beigefügten Verschattungsdiagramme ersichtlich,
dass das Neubauvorhaben keine
nicht-vertretbare Verschattung der
angrenzenden Bestandsbebauung
bewirkt.
Zu 2: Die zu erwartende Versiegelung
bewegt sich im Rahmen der
Größenvorgaben der
Baunutzungsverordnung.
Entsprechend der bestehenden
Nachfrage nach
Geschosswohnungsbau ist die
Inanspruchnahme von erschlossenen
überwiegend ehemals bebauten
Flächen im Ortskern grundsätzlich
aus ökologischer Sicht sinnvoller, als
die Schaffung neuer Baugebiete auf
der 'grünen Wiese'. Aus dem in
Anlage beigefügten faunistischen
Gutachten ist die
artenschutzrechtliche
Unbedenklichkeit des Vorhabens
erkennbar.
Zu 3: In der offenen Bauweise
besteht kein Recht auf eine NichtEinsehbarkeit. Die (mögliche)
Einsichtnahme in den Gartenbereich
liegt somit, entsprechend der nach
der Bauordnung einzuhaltenden
Abstände, im Rahmen des
Zumutbaren.
Zu 4: Die geplante Bebauung stellt
keine übermäßige Verdichtung dar,
da die Vorgaben der Baunutzungsverordnung und Bauordnung für ein
allgemeines Wohngebiet eingehalten
werden. Gerade die Nähe zur
Ortsmitte Brauweilers legt eine
bauliche Verdichtung zur Schaffung
barrierefreier Wohnungen nahe. Die
Lösung der Stellplatznachweise in
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen nicht zu
berücksichtigen.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Abwägung
Form einer Tiefgarage vermeidet
dabei negative Auswirkungen und
fördert die Gebietsverträglichkeit des
mit dem Vorhaben verbundenen
Autoverkehrs.
Zu 5: Im Hinblick auf die zu
erwartende Verkehrsbelastung gilt
das unter 4. Gesagte.
Zu 6: Die Anlage des Spielplatzes
nördlich der Glessener Straße stellt
hinsichtlich einer möglichen
Lärmbelästigung des Grundstücks
der Antragsteller keine
Verschlechterung gegenüber der
früheren Situation dar, da der
ehemalige Spielplatz am Wiesenweg
sogar an den rückwärtigen
Ruhebereich des Grundstücks
angrenzte.
Zu 7: Die Anlage eines Fußweges
zwischen der Sperlingstraße und der
Glessener Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht im Hinblick auf die
geringen Wegeverbindungen nicht
notwendig.
Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit vom 29.04.2015 bis zum 29.05.2015
T 1, Schreiben vom 12.05.2015 des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
In der Stellungnahme
Die textlichen Festsetzungen werden Die Verwaltung empfiehlt, die
wird auf einen konkreten
um einen Hinweis auf die mögliche
Anregungen zu berücksichtigen.
Verdacht auf Kampfmittel
Notwendig der Beteiligung des
hingewiesen (siehe Karte) und
Kampfmittelräumdienstes bei der
empfohlen einen Antrag auf
Durchführung von Bauvorhaben
Kampfmitteluntersuchung zu
ergänzt.
stellen.
Abwägung
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Abwägung
B 1, Schreiben vom 28.05.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
1. In der Stellungnahme wird die
Befürchtung geäußert, dass die
Anzahl der Stellplätze für die
geplante Nutzung nicht
ausreichend ist und
dementsprechend zur
Verschlechterung der
Parkplatzsituation in den
umgebenden Straßen führen
wird.
Zu 1: Hinsichtlich der Anzahl der
nachzuweisenden Stellplätze sind die
Vorgaben im Rahmen des
Baugenehmi
gungsverfahrens einzuhalten. Das
Bauvorhaben wendet sich im Hinblick
auf die Wohnungsgrößen und
Ausstattung an ältere Mieter. Mit
zunehmendem Alter sinkt die Anzahl
der täglichen PKW-Fahrten und somit
auch der damit verbundenen
Beeinträchtigungen der Umgebung.
2. Aufgrund der Nicht-Einhaltung
der maximal zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h wird eine
Verkehrsgefährdung durch die
Anlage der Tiefgaragenzufahrt
am Wiesenweg befürchtet. Des
Weiteren werden Bedenken
geäußert, dass die
Verkehrsbelastung im Bereich der
Kreuzung Glessener Straße /
Ehrenfriedstraße / Von-Werthstraße durch Neubebauung des
BP 120 Brauweiler sowie weiterer
Vorhaben im Zentrum
Brauweilers in einem Nichtvertretbaren Maß beeinträchtigt
wird. Es wird angefragt ob die
Errichtung eines Kreisverkehrs im
Bereich der Kreuzung Glessener
Straße / Ehrenfriedstraße / VonWerth-Straße geplant ist.
Zu 2: Das Thema der NichtBeachtung der Tempo 30 Zone in der
Glessener Straße sowie
der Gesamtverkehrssituation im
Bereich der Kreuzung
Ehrenfriedstaße / Glessener Straße /
Von-Werth-Straße geht über den
Rahmen des Bebauungsplans Nr.
120 Brauweiler hinaus und ist
dementsprechend schwerpunktmäßig
Gegenstand der übergreifenden
Verkehrsplanung und der
verkehrslenkenden Behörden. Aus
stadtplanerischer Sicht ist
anzumerken, dass es sich bei den
Neubauvorhaben im Bereich des
Brauweiler Zentrums weitgehend um
die Umnutzung bereits bebauter und
städtebaulich integrierter Flächen
handelt, deren Dichte sich
vollkommen im Rahmen des
Ortsüblichen sowie der gesetzlichen
Vorgaben bewegt. Dies stellt eine
zeitgemäße Stadtentwicklung dar, mit
der übliche, den Rahmen des
Zumutbaren nicht überschreitende
Belastungen durch den MIV
einhergehen.
Laut der Verkehrsuntersuchung
Pulheim-Brauweiler 2001 war für das
Jahr 2010 eine Zunahme des
Motorisierten Individualverkehrs von
rund 11 % für Brauweiler
prognostiziert.. Eine Fortführung
dieses Trends ist aufgrund des
tendenziell unveränderten
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen nicht zu
berücksichtigen.
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Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Abwägung
Mobilitätsverhaltens zu erwarten.
Für den Knotenpunkt K 5 /
Ehrenfriedstraße / Glessener Straße
bedeutet dies, dass die
Verkehrsbelastung in den nächsten
Jahren zunehmen wird. Zur
Verbesserung der verkehrlichen
Situation beabsichtigt der Rhein-ErftKreis als zuständiger Straßenbaulastträger den Knotenpunkt zu einem
Kreisverkehr umzubauen. Hierzu hat
der REK eine erste Vorentwurfsplanung erstellt, die die Grundlage für
weitere Gespräche mit der Stadt
Pulheim bildet. Konkrete Aussagen
zur Umsetzung der Maßnahme
können zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht getätigt werden.
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