Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anbringung von Außenwerbung in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
02.06.15, 08:55
Aktualisiert
02.06.15, 08:55
Beschlussvorlage (Anbringung von Außenwerbung in Pulheim) Beschlussvorlage (Anbringung von Außenwerbung in Pulheim) Beschlussvorlage (Anbringung von Außenwerbung in Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Erstellt am: 54/2015 1. Ergänzung 07.04.2015 Aktenzeichen: III / 26 - 3 Vorlage Nr.: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung X Termin 09.06.2015 Betreff Anbringung von Außenwerbung in Form von CityStripes an Buswartehallen in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0,-- € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 54/2015 1. Ergänzung . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag der DPW auf Anbringung von CityStripes an den Wartehallen der Bushaltestellen im Pulheimer Stadtgebiet befristet bis zum 31.12.2018 stattzugeben. Erläuterungen Die DPW - Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG fragt an, ob an Wartehallen der Bushaltestellen im Pulheimer Stadtgebiet sogenannte CityStripes angebracht werden dürfen. Bei den CityStripes handelt es sich um eine zusätzliche Werbefläche, die in Form eines Folienbandes im oberen Bereich der Glasflächen aufgeklebt wird (s. Anlage). Die DPW berichtet, dass sich vermehrt Kundenanfragen zur Anbringung von CityStripes an Fahrgastunterständen einfinden. Gegenwärtig liegen keine konkreten Anfragen vor, so dass die Angelegenheit grundsätzlich für evtl. künftige Anfragen geregelt werden soll. Die Stadt Pulheim hat die Außenwerbung in Buswartehallen mit der DPW vertraglich geregelt. Als Werbeträger wurden u.a. zwölf Wartehallen mit je einer Vitrine vereinbart. Änderungen bei Art und Anzahl der Werbeträger bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Die DPW benötigt daher für die Anbringung der CityStripes eine Genehmigung der Stadt. Der städtische Anteil an den zusätzlichen Netto-Werbeeinnahmen für CityStripes wird laut DPW in Pulheim 165,60 EUR bei einseitiger Anbringung und 237,60 EUR bei doppelseitiger Anbringung je Bus-Wartehalle und Jahr betragen. Dies entspricht einem Anteil von 20 % der Netto-Werbeeinnahmen. Es ist dabei unerheblich, um welchen Standort es sich handelt. Die festgelegten Preise gelten nur bei einer Jahresbelegung (12 Monate). Wie viele Standorte im Stadtgebiet insgesamt mit CityStripes belegt werden können, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden im Stadtgebiet zwölf Buswartehallen mit je einer Vitrine von der DPW mit Werbung bestückt. Je nach Nachfrage der Werbekunden (die derzeit nicht beziffert werden kann, da es aktuell keine konkrete Nachfrage gibt) könnten diese Wartehallen durch die DPW mit CityStripes versehen werden. Bei einer Bestückung aller zwölf Buswartehallen könnten somit maximal 2.851,20 EUR pro Jahr vereinnahmt werden. Im Jahr 2014 konnte die Stadt Pulheim durch Außenwerbung an Buswartehallen, Litfaßsäulen und großflächigen Werbetafeln insgesamt 9.544,13 EUR einnehmen. Aus ordnungsrechtlicher Sicht gibt es gegenwärtig keine Bedenken gegen die Anbringung von CityStripes in Buswartehallen. Die Stadtverwaltung kann auch keine negative Wirkung auf die Verkehrssicherheit bei der Anbringung von CityStripes an Buswartehallen erkennen. Gegen eine Anbringung von CityStripes könnte aus Sicht der Stadtverwaltung jedoch sprechen, dass der öffentliche Raum in Pulheim bereits mit Werbereklame gesättigt ist. Eine Genehmigung von weiteren Werbeträgern könnte negative Auswirkungen auf das städtische Erscheinungsbild haben. Gegenwärtig wird die Außenwerbung in Buswartehallen, auf Großflächen, an Litfaßsäulen und an Großuhren vertraglich geregelt. Für weitere Werbeträger und Stadtmöblierung (z.B. Kundenstopper, Fahrradständer, Abfallbehälter) gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Regelung. Seit dem Abschluss der Rahmenverträge für die Pulheimer Außenwerbung im Jahr 2003 haben sich sowohl die Werbegewohnheiten als auch die Werbemedien im Laufe der Jahre verändert. Sonderwünsche von Werbewilligen müssen gegenwärtig im Einzelfall entschieden werden. Mit einem umfassenden Werbekonzept könnten neue Werbeformate und Werbemittel zukünftig in eine Gesamtplanung eingebunden und im Rahmen einer einheitlichen Stadtentwicklung zentral gesteuert werden. Vorlage Nr.: 54/2015 1. Ergänzung . Seite 3 / 3 Aus Sicht der Stadtverwaltung sollten hierbei künftig hochwertige Werbeträger an einzelnen Standorten im Stadtgebiet gegenüber einer Vielzahl von unterschiedlichen Werbeträgern zur Anbringung von Außenwerbung bevorzugt werden. Mit dieser Maßnahme könnte ein einheitliches und zugleich höherwertiges Erscheinungsbild im öffentlichen Raum sichergestellt werden. Aus den zuvor genannten Gründen wird die mittelfristige Entwicklung eines umfassenden Werbekonzeptes für das gesamte Stadtgebiet befürwortet. Der Werbevertrag mit der DPW hat eine Laufzeit von 15 Jahren und endet zum 31.12.2018. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Im Vorfeld der Neuausschreibung der Vertragsleistungen sollte aus Sicht der Verwaltung ein neues, stadtweites Werbekonzept mit allen beteiligten Fachabteilungen entwickelt werden. Bis dahin schlägt die Verwaltung vor, die Anbringung von CityStripes zunächst befristet zuzulassen. Die damit möglicherweise verbundenen negativen Auswirkungen auf das städt. Erscheinungsbild erscheinen im Vergleich zu anderen Werbeformen, die derzeit noch im Rahmen von Einzelfallentscheidungen genehmigt werden, nicht gravierend. Insofern sollte auf die damit möglicherweise zu erzielenden Einnahme zur Entlastung des Haushalts nicht verzichtet werden.