Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
02.06.15, 08:55
Aktualisiert
02.06.15, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
54/2015
1. Ergänzung
07.04.2015
Aktenzeichen:
III / 26 - 3
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
09.06.2015
Betreff
Anbringung von Außenwerbung in Form von CityStripes an Buswartehallen in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
0,-- €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 54/2015 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag der DPW auf Anbringung von CityStripes an den Wartehallen
der Bushaltestellen im Pulheimer Stadtgebiet befristet bis zum 31.12.2018 stattzugeben.
Erläuterungen
Die DPW - Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG fragt an, ob an Wartehallen der Bushaltestellen im Pulheimer
Stadtgebiet sogenannte CityStripes angebracht werden dürfen. Bei den CityStripes handelt es sich um eine zusätzliche
Werbefläche, die in Form eines Folienbandes im oberen Bereich der Glasflächen aufgeklebt wird (s. Anlage). Die DPW
berichtet, dass sich vermehrt Kundenanfragen zur Anbringung von CityStripes an Fahrgastunterständen einfinden. Gegenwärtig liegen keine konkreten Anfragen vor, so dass die Angelegenheit grundsätzlich für evtl. künftige Anfragen geregelt werden soll.
Die Stadt Pulheim hat die Außenwerbung in Buswartehallen mit der DPW vertraglich geregelt. Als Werbeträger wurden
u.a. zwölf Wartehallen mit je einer Vitrine vereinbart. Änderungen bei Art und Anzahl der Werbeträger bedürfen der
Zustimmung beider Vertragsparteien. Die DPW benötigt daher für die Anbringung der CityStripes eine Genehmigung der
Stadt.
Der städtische Anteil an den zusätzlichen Netto-Werbeeinnahmen für CityStripes wird laut DPW in Pulheim 165,60 EUR
bei einseitiger Anbringung und 237,60 EUR bei doppelseitiger Anbringung je Bus-Wartehalle und Jahr betragen. Dies
entspricht einem Anteil von 20 % der Netto-Werbeeinnahmen. Es ist dabei unerheblich, um welchen Standort es sich
handelt. Die festgelegten Preise gelten nur bei einer Jahresbelegung (12 Monate). Wie viele Standorte im Stadtgebiet
insgesamt mit CityStripes belegt werden können, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
werden im Stadtgebiet zwölf Buswartehallen mit je einer Vitrine von der DPW mit Werbung bestückt. Je nach Nachfrage
der Werbekunden (die derzeit nicht beziffert werden kann, da es aktuell keine konkrete Nachfrage gibt) könnten diese
Wartehallen durch die DPW mit CityStripes versehen werden. Bei einer Bestückung aller zwölf Buswartehallen könnten
somit maximal 2.851,20 EUR pro Jahr vereinnahmt werden. Im Jahr 2014 konnte die Stadt Pulheim durch Außenwerbung an Buswartehallen, Litfaßsäulen und großflächigen Werbetafeln insgesamt 9.544,13 EUR einnehmen.
Aus ordnungsrechtlicher Sicht gibt es gegenwärtig keine Bedenken gegen die Anbringung von CityStripes in Buswartehallen. Die Stadtverwaltung kann auch keine negative Wirkung auf die Verkehrssicherheit bei der Anbringung von CityStripes an Buswartehallen erkennen.
Gegen eine Anbringung von CityStripes könnte aus Sicht der Stadtverwaltung jedoch sprechen, dass der öffentliche
Raum in Pulheim bereits mit Werbereklame gesättigt ist. Eine Genehmigung von weiteren Werbeträgern könnte negative
Auswirkungen auf das städtische Erscheinungsbild haben.
Gegenwärtig wird die Außenwerbung in Buswartehallen, auf Großflächen, an Litfaßsäulen und an Großuhren vertraglich
geregelt. Für weitere Werbeträger und Stadtmöblierung (z.B. Kundenstopper, Fahrradständer, Abfallbehälter) gibt es
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Regelung. Seit dem Abschluss der Rahmenverträge für die Pulheimer Außenwerbung im Jahr 2003 haben sich sowohl die Werbegewohnheiten als auch die Werbemedien im Laufe der Jahre verändert.
Sonderwünsche von Werbewilligen müssen gegenwärtig im Einzelfall entschieden werden. Mit einem umfassenden
Werbekonzept könnten neue Werbeformate und Werbemittel zukünftig in eine Gesamtplanung eingebunden und im
Rahmen einer einheitlichen Stadtentwicklung zentral gesteuert werden.
Vorlage Nr.: 54/2015 1. Ergänzung . Seite 3 / 3
Aus Sicht der Stadtverwaltung sollten hierbei künftig hochwertige Werbeträger an einzelnen Standorten im Stadtgebiet
gegenüber einer Vielzahl von unterschiedlichen Werbeträgern zur Anbringung von Außenwerbung bevorzugt werden.
Mit dieser Maßnahme könnte ein einheitliches und zugleich höherwertiges Erscheinungsbild im öffentlichen Raum sichergestellt werden.
Aus den zuvor genannten Gründen wird die mittelfristige Entwicklung eines umfassenden Werbekonzeptes für das gesamte Stadtgebiet befürwortet. Der Werbevertrag mit der DPW hat eine Laufzeit von 15 Jahren und endet zum
31.12.2018. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Im Vorfeld der Neuausschreibung der Vertragsleistungen sollte aus
Sicht der Verwaltung ein neues, stadtweites Werbekonzept mit allen beteiligten Fachabteilungen entwickelt werden.
Bis dahin schlägt die Verwaltung vor, die Anbringung von CityStripes zunächst befristet zuzulassen. Die damit möglicherweise verbundenen negativen Auswirkungen auf das städt. Erscheinungsbild erscheinen im Vergleich zu anderen
Werbeformen, die derzeit noch im Rahmen von Einzelfallentscheidungen genehmigt werden, nicht gravierend. Insofern
sollte auf die damit möglicherweise zu erzielenden Einnahme zur Entlastung des Haushalts nicht verzichtet werden.