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Mitteilungsvorlage (Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kinderschutz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37
Mitteilungsvorlage (Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kinderschutz) Mitteilungsvorlage (Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kinderschutz)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 169/2015 Erstellt am: 23.04.2015 Aktenzeichen: 51 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Jugendhilfeausschuss 5.2 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 28.05.2015 Betreff Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kinderschutz Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Ein wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen ihre Handlungsmöglichkeiten verantwortlich wahrnehmen. Werden im Einzelfall Hinweise an das Jugendamt gemeldet, welche zum Inhalt haben, dass ein Kind oder Jugendlicher durch körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung gefährdet sein könnte, bedarf es eines sofortigen Tätigwerdens der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkssozialarbeit. Aber auch bei einer vermuteten gesundheitlichen Gefährdung oder mangelnder Aufsichtspflicht können gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Im Spannungsfeld des Kinderschutzes ist sicherzustellen, dass es sich zu jedem Zeitpunkt um ein fachlich qualifiziertes Vorgehen handelt. Ebenso ist bei diesem hochkomplexen Themenfeld eine umsichtige und einfühlsame Herangehensweise erforderlich. Die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist im § 8a Abs. 4 SGB VIII gesetzlich festgeschrieben. Die Rolle des Jugendamtes in Form des staatlichen Wächteramtes wird durch den Artikel 6 GG begründet. Um diesem Auftrag mit der erforderlichen Sorgfalt und Qualität in der Prozess- und Ergebnisqualität gerecht zu werden, nimmt das zugrunde gelegte Verfahren zur Risikoeinschätzung eine maßgebliche Rolle ein. Ebenfalls ist die Strukturqualität zu betrachten, da diese den Rahmen für gelingende Prozesse erst ermöglicht. Schlussendlich muss ein dementsprechendes Konzept zur konkreten Umsetzung vorliegen. Der Prozess der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz ist in den Sozialen Diensten des Jugendamtes analog der gesetzlichen und gesellschaftlichen Veränderungen und Erfordernisse in einer stetigen Weiterentwicklung und wird insofern immer auch der Aufgabenanforderung entsprechend auf einem hohen fachlichen Niveau vorgehalten. Die sozialen Dienste des Jugendamtes haben sich in 2013 auf den Weg gemacht und die Umsetzung und Implementierung eines Fachkonzeptes zur Ressourcen- und sozialraumorientierten Jugendhilfe begonnen, ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist das Element der Risikoeinschätzung im Kinderschutz aber auch der Arbeitsbereich der Hilfen zur Erziehung (Leistungsbereich) sowie die fallunspezifische Arbeit (Netzwerkarbeit, Aufbau von Hilfen im Sozialraum, niedrigschwellige Zugänge für Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Jugendhilfe, Stärkung der familiären und anderen im Umfeld befindlichen Ressourcen). Vorlage Nr.: 169/2015 . Seite 2 / 2 Nachfolgend wird das aktuelle im Jugendamt vorgehaltene Fachkonzept zum Verfahren innerhalb der Risikoeinschätzung zum Kinderschutz vorgestellt. Dieses Konzept hält konkrete Verfahrensabläufe im Sinne der Prozessqualität vor, beschreibt die strukturellen Erfordernisse und sichert so in hohem Maße die Ergebnisqualität und somit die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Risikoeinschätzung. Das zentrale Ziel hierbei ist in erster Linie die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen und die Abwendung oder Beendigung von Gefahren für deren Leben, Leib und Seele, jedoch auch die Sicherstellung des Schutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Blick auf strafrechtliche Konsequenzen bei negativ verlaufenden Kinderschutzfällen.