Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
169/2015
Erstellt am:
23.04.2015
Aktenzeichen:
51
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
5.2
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.05.2015
Betreff
Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kinderschutz
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Ein wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen ihre Handlungsmöglichkeiten verantwortlich wahrnehmen. Werden im Einzelfall Hinweise an das Jugendamt gemeldet, welche
zum Inhalt haben, dass ein Kind oder Jugendlicher durch körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung gefährdet sein könnte, bedarf es eines sofortigen Tätigwerdens der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bezirkssozialarbeit. Aber auch bei einer vermuteten gesundheitlichen Gefährdung oder mangelnder Aufsichtspflicht
können gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Im Spannungsfeld des Kinderschutzes ist sicherzustellen, dass es sich zu jedem Zeitpunkt um ein fachlich qualifiziertes
Vorgehen handelt. Ebenso ist bei diesem hochkomplexen Themenfeld eine umsichtige und einfühlsame Herangehensweise erforderlich. Die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist im § 8a Abs. 4 SGB VIII gesetzlich festgeschrieben. Die
Rolle des Jugendamtes in Form des staatlichen Wächteramtes wird durch den Artikel 6 GG begründet.
Um diesem Auftrag mit der erforderlichen Sorgfalt und Qualität in der Prozess- und Ergebnisqualität gerecht zu werden,
nimmt das zugrunde gelegte Verfahren zur Risikoeinschätzung eine maßgebliche Rolle ein. Ebenfalls ist die Strukturqualität zu betrachten, da diese den Rahmen für gelingende Prozesse erst ermöglicht. Schlussendlich muss ein dementsprechendes Konzept zur konkreten Umsetzung vorliegen.
Der Prozess der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz ist in den Sozialen Diensten des Jugendamtes analog der gesetzlichen und gesellschaftlichen Veränderungen und Erfordernisse in einer stetigen Weiterentwicklung und wird insofern
immer auch der Aufgabenanforderung entsprechend auf einem hohen fachlichen Niveau vorgehalten. Die sozialen
Dienste des Jugendamtes haben sich in 2013 auf den Weg gemacht und die Umsetzung und Implementierung eines
Fachkonzeptes zur Ressourcen- und sozialraumorientierten Jugendhilfe begonnen, ein wesentlicher Bestandteil dieses
Konzeptes ist das Element der Risikoeinschätzung im Kinderschutz aber auch der Arbeitsbereich der Hilfen zur Erziehung (Leistungsbereich) sowie die fallunspezifische Arbeit (Netzwerkarbeit, Aufbau von Hilfen im Sozialraum, niedrigschwellige Zugänge für Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Jugendhilfe, Stärkung der familiären und anderen im
Umfeld befindlichen Ressourcen).
Vorlage Nr.: 169/2015 . Seite 2 / 2
Nachfolgend wird das aktuelle im Jugendamt vorgehaltene Fachkonzept zum Verfahren innerhalb der Risikoeinschätzung zum Kinderschutz vorgestellt. Dieses Konzept hält konkrete Verfahrensabläufe im Sinne der Prozessqualität vor,
beschreibt die strukturellen Erfordernisse und sichert so in hohem Maße die Ergebnisqualität und somit die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Risikoeinschätzung. Das zentrale Ziel hierbei ist in erster Linie die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen und die Abwendung oder Beendigung von Gefahren für deren
Leben, Leib und Seele, jedoch auch die Sicherstellung des Schutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Blick auf
strafrechtliche Konsequenzen bei negativ verlaufenden Kinderschutzfällen.