Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,3 MB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Arbeitsleitfaden Kindeswohlgefährdung
2015
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Handlungsleitfaden bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
Sondierungsphase
Fachberatung im Kinderschutz
Risikoeinschätzung
Wo würdet Ihr / würden Sie den Fall … einordnen?
Mit welcher Begründung?
Bereiche möglicher Kindeswohlgefährdung
Wie würdet Ihr / würden Sie entsprechend weiter vorgehen?
Leistungsbereich
Graubereich
Ressourcenorientiertes Vorgehen im Graubereich
Graubereich a)
Graubereich b)
Standards bei der Formulierung von Aufträgen und Auflagen
Steuerungsfrage
Kontrollvereinbarung
Prozessdokumentation im Spannungsfeld des Kinderschutzes
Anlagen
* 1) Anlage Meldebogen „Eingangsmeldung vermutete Kindeswohlgefährdung“
* 2) Anlage „Dokumentation des Sondierungsgesprächs“
* 3) Anlage „Risikoeinschätzung nach erfolgter Sondierung“
* 4) Anlage „Protokoll zur Risikoeinschätzung“
* 5) Anlage „Arbeitshilfe zur Risikoeinschätzung“
* 6) Anlage Ablaufschema „Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung“
* 7) Anlage „Mögliche Frageformen bei der Überprüfung des Grau- oder Gefährdungsbereichs“
* 8) Anlage „Risikoeinschätzung – beispielhafte Fragemöglichkeiten für den/die PerspektivwechslerIn“
* 9) Anlage „Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung“
*10) Anlage „Kontrollvereinbarung“
Impressum
Vorwort
Bedingungen für das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und darüber
hinaus optimale Entwicklungschancen zu ermöglichen, ist eine Kernaufgabe des Jugendamtes. Mit der
Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes hat sich in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bereits
einiges bewegt. In Pulheim konnten mit der Bereitstellung der nach den gesetzlichen Vorgaben
erforderlichen Rahmenbedingungen weitere Bausteine zur Stärkung eines aktiven Kinderschutzes
entwickelt werden.
Ziel des Jugendamtes der Stadt Pulheim ist es, den Kinderschutz weiter zu optimieren; risikohafte
Entwicklungen frühzeitiger zu erkennen und schneller, vor allem aber effektiver und effizienter, zu
handeln. Hierzu hat das Jugendamt in 2015 ein neues Fachkonzept nach Lüttringhaus implementiert.
Das Verfahren basiert auf einer ressourcen-, lösungs- und sozialraumorientierten Arbeit. Den zentralen
Ansatz bildet das Empowerment. Im Vordergrund steht hierbei, den Hilfesuchenden / die
Hilfesuchende bei der Erarbeitung von Lösungswegen so zu begleiten, dass Wege gefunden werden,
die die persönlichen Ressourcen, die Ressourcen aus dem sozialen Umfeld, materielle Ressourcen
und die Ressourcen des Sozialraums nutzen bzw. aktivieren.
Ich freue mich über diesen Handlungsleitfaden und möchte meinen besonderen Dank an diejenigen
richten, welche mit ihrem Fachwissen und Engagement diese erforderlichen Informationen und
Empfehlungen zusammengetragen haben und fortlaufend weiter entwickeln.
Kinder sind unsere Zukunft! Sie ist gefährdet, wenn es uns
bestmöglich vor Verwahrlosung und Gewalt zu schützen.
Hermann Josef Kramer
Jugendamtsleiter
nicht
gelingt,
unsere
Kinder
Handlungsleitfaden bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
Jede Eingangsmeldung (schriftlich, mündlich, telefonisch – auch anonym), die Anhaltspunkte für eine
Kindeswohlgefährdung enthält, ist mit der „Eingangsmeldung - vermutete Kindeswohlgefährdung“ *1)
schriftlich festzuhalten.
Mit der Aufnahme der Mitteilung oder dem schriftlichen Eingang entsteht ein Fall, der unverzüglich
zu bearbeiten ist und zwar
in eigener Zuständigkeit oder
durch sofortige persönliche Vertretung.
Ist die Vertretung nicht erreichbar, ist die diensthabende Fachkraft in den sozialen Diensten
Ansprechpartner (abteilungsinterne Eilzuständigkeit).
Der Meldebogen wird der Abteilungsleitung vorgelegt.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist die Durchführung von Fachgesprächen im Jugendamt der
Stadt Pulheim ein wesentliches Element der Qualitätssicherung.
In jedem Fall einer akuten oder einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls werden von der
fallzuständigen Fachkraft Prognosen erwartet. Abzuwägen ist, ob ein Eingreifen und falls ja, welche
Form der Intervention erforderlich ist. Einzuschätzen ist, welche Konsequenzen mögliche
pädagogische und gerichtliche Interventionen für einen weiteren Hilfeverlauf haben.
Hierzu bedarf es einer kompetenten, transparenten und verbindlichen kollegialen Fallberatung. Durch
ein differenziertes Fallverstehen, das Einnehmen unterschiedlicher Blickwinkel und Perspektiven zum
Fall, wird die fallzuständige Fachkraft in der Einschätzung unterstützt.
*1) Anlage Meldebogen „Eingangsmeldung vermutete Kindeswohlgefährdung“
SONDIERUNG und RISIKOEINSCHÄTZUNG
4 Augen-Prinzip durch
Fallgeber und
Leitung/Vertretung
kollegiale Beratung
mit mind. 3 Personen
4 Augen-Prinzip durch
Fallgeber und
Leitung/Vertretung
Sollte eine In Augenscheinnahme des Kindes
nach fachlicher Einschätzung
nicht unmittelbar erforderlich
sein, ist dies schriftlich
festzuhalten.
Notwendige Hausbesuche
sollten je nach Erforderlichkeit
zu zweit durchgeführt werden.
Ausgenommen hiervon sind der
Gefährdungsbereich und
gewichtige Anhaltspunkte für
eine mögliche Einschätzung in
den Graubereich b (Einbeziehung
von Leitung/Vertretung)
Die Dokumentation ist sicherzustellen über das hinterlegte
Formularwesen. Der Handlungsleitfaden zum Kinderschutz des
Jugendamtes Pulheim bildet die dienstliche Grundlage zur
Vorgehensweise im Kinderschutz.
Kollegiale
Kurzberatung zur
Risikoeinschätzung
Sondierungsphase
Einhergehend mit einer Meldung zu einer vermuteten Kindeswohlgefährdung wird von der
fallzuständigen Fachkraft (Vertreter/in) ein kurzfristiges erstes Sondierungsgespräch einberufen. In
diesem ersten Sondierungsgespräch *2) werden vorrangig folgende Punkte erörtert:
Bericht über aktuellen Sachstand
Dringlichkeitseinschätzung
Weitere Vorgehensweise im Fall?
Die kurzfristige Terminierung einer ersten Sondierung hat Vorrang vor allen anderen dienstlichen
Belangen.
Fachberatung im Kinderschutz
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BkischG) wurde erstmals eine
bundeseinheitliche Regelung für Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen
stehen und für Berufs- und Amtsgeheimnisträger zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung festgelegt
(§ 4 Abs. 3 KKG, § 8 b SGB VIII).
Wenn Sie dieser Personengruppe angehören, haben Sie Anspruch auf Beratung seitens des
öffentlichen Trägers der Jugendhilfe durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz.
Diese übernimmt eine unterstützende Funktion bei der Risikoeinschätzung. Die Beratung kann bereits
erfolgen, wenn erste Anzeichen (gewichtige Anhaltspunkte) für eine Kindeswohlgefährdung
wahrgenommen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen,, dass die insoweit erfahrene Fachkraft für den
Prozess der Risikoeinschätzung zuständig ist und die Verantwortung für den weiteren Fallverlauf nicht
auf diese über geht. Die vorbereitende und ergebnissichernde Falldokumentation übernimmt der
jeweilige Falleinbringer.
*2) Anlage „Dokumentation des Sondierungsgesprächs“
Diese Gefährdungseinschätzung erfolgt anonymisiert, entsprechend der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.
Als insoweit erfahrene Fachkräfte stehen im Jugendamt Pulheim folgende Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner zur Verfügung.
Jugendamt, Rathaus-Center, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
Astrid Keßler
Kirstin Feichtinger
Tel. 02238 – 808 316
Tel. 02238 – 808 351
Kommunale Erziehungsberatungsstelle, Johannisstraße 38, 50259 Pulheim
Vera Duell
Gisella Gnasso
Christoph Stubbe
Jutta Krömmelbein
Kontakt nehmen Sie bitte über das Sekretariat auf: Frau Dembski, Tel. 02238 – 808 118
Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt nach persönlicher Vereinbarung.
Risikoeinschätzung
Um bei Unsicherheiten oder Hinweisen auf Risikofaktoren die Falleinordnung einzuschätzen, zu
reflektieren und Qualität abzusichern, wird eine Kurzberatung zur Risikoeinschätzung durchgeführt.
In diesem Gespräch ist die verbindliche Teilnahme von Leitung, der federführenden Fachkraft sowie
deren Vertretung und - je nach Fallkonstellation - weiteren Beteiligten Voraussetzung.
Dieses Fachgespräch orientiert sich an dem Modell der kollegialen Kurzberatung zur
Risikoeinschätzung nach Lüttringhaus, den Grundlagen und Standards in der Fallbesprechung zum
Kinderschutz. *3) *4)
Zentrales Element ist hierbei der Rückgriff auf eine Indikatorenliste zur Kindeswohlgefährdung und
die zentralen Fragestellungen zur Risikoeinschätzung *5) - *9)
Wo würdet Ihr / würden Sie den Fall … einordnen?
im Leistungsbereich,
im Graubereich oder
im Gefährdungsbereich?
Mit welcher Begründung?
Bereiche möglicher Kindeswohlgefährdung
körperliche Gewalt / häusliche Gewalt
sexueller Missbrauch
gesundheitliche Gefährdung
Aufsichtspflichtverletzung
Aufforderung zu schwerster Kriminalität
Autonomiekonflikt
Seelische Verwahrlosung
*3) Anlage „Risikoeinschätzung nach erfolgter Sondierung“
*4) Anlage „Protokoll zur Risikoeinschätzung“
*5) Anlage „Arbeitshilfe zur Risikoeinschätzung“
*6) Anlage Ablaufschema „Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung“
*7) Anlage „Mögliche Frageformen bei der Überprüfung des Grau- oder Gefährdungsbereichs“
*8) Anlage „Risikoeinschätzung – beispielhafte Fragemöglichkeiten für den/die PerspektivwechslerIn“
*9) Anlage „Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung“
Wie würdet Ihr / würden Sie entsprechend weiter vorgehen?
Das Ergebnis der Risikoeinschätzung zur Falleinordnung kann in einem der folgenden Arbeitsbereiche
der Jugendhilfe liegen.
Leistungsbereich
Im Leistungsbereich wird mit den Personensorgeberechtigten immer mit deren Wille und Zielen
gearbeitet.
Wir befinden uns hier im freiwilligen Kontext der Jugendhilfe. In diesem Bereich liegen keine
Aspekte von Kindeswohlgefährdung vor.
Handlungsleitend im Leistungsbereich sind demnach immer der Wille / die Themen und die daraus
erklärten Ziele der Klientinnen und Klienten.
Graubereich
Im Graubereich, dem sogenannten Klärungsbereich gilt es zu prüfen, ob Kriterien vorliegen, die einem
oder mehreren Risikobereichen für Kindeswohlgefährdung zugeordnet werden müssen. Dann ist zu
prüfen, ob zum aktuellen Zeitpunkt tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder es darum
geht, die konkreten Aspekte einer drohenden Kindeswohlgefährdung abzuwenden – entsprechend der
gesetzlichen Grundlagen.
Hierbei sind die Familien die ersten Adressaten bei der Gewinnung von Informationen.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten und Gefahr im Verzug (rechtfertigender Notstand) ist die Jugendhilfe
befugt, notwendige Informationen zur Abwägung in der Gefährdungseinschätzung ohne Einwilligung
der Personensorgeberechtigten im Umfeld des Kindes / Jugendlichen einzuholen. Hierüber sind die
Personensorgeberechtigten zu informieren, sofern der Schutz des Kindes / Jugendlichen hierdurch
nicht gefährdet wird.
Ist die Kooperationsbereitschaft geklärt, erteilen die Fachkräfte – sowohl der ASD als auch die freien
Träger der Hilfen zur Erziehung – konkrete Aufträge an die Personensorgeberechtigten mit dem Ziel,
eine vermutete Kindeswohlgefährdung zu überprüfen – Graubereich a) – oder
einer drohenden Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken – Graubereich b).
Graubereich a)
Bei Aufträgen sollen die Personensorgeberechtigten Belege / Bescheinigungen erbringen bzw.
Maßnahmen ergreifen, die zeigen, dass das Kindeswohl gesichert ist, weil sonst andere Formen der
Intervention und Kontrolle ergriffen werden müssen.
Graubereich b)
Bei drohender Gefährdung soll der in den Aufträgen beschriebene zukünftige Zustand des Kindes /
Jugendlichen von den Personensorgeberechtigten gewährleistet / gesichert werden.
Aufträge sind konkret und klar formuliert – bezogen auf Indikatoren aus den Bereichen, in denen
Gefährdung vermutet wird oder droht.
Aufträge haben den Sinn und das Ziel, vermutete Kindeswohlgefährdung zu überprüfen, bzw. einer
drohenden Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken. Bei Verschlimmerung des aktuellen Zustands
drohen Konsequenzen als Auflagen im Gefährdungsbereich.
Die Steuerungsfrage für das Formulieren von Aufträgen lautet: „Was ist dadurch beim Kind
sichergestellt?“
Damit die Erfüllung von Aufträgen wirkungsvoll unterstützt werden kann, bedarf es eines
ressourcenorientierten Vorgehens. Hierdurch zeigt sich, auf welche Möglichkeiten, Fähigkeiten und
Ressourcennetze die Personensorgeberechtigten zurückgreifen, die für die Klärung oder Beseitigung
drohender Gefährdung nützlich sein können.
Damit die Handlungsschritte für die Betroffenen auch realistisch und umsetzbar werden, sind die
erfassten Ressourcen die Grundlage für die Planung der Umsetzung der Aufträge. Die Aufträge und
geplanten Maßnahmen werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Die vorgesehenen
Kontrollen werden in dieser erfasst. *10)
Sofern die Maßnahmen durch freie Träger durchgeführt und kontrolliert werden, müssen sie bei
fehlender Kooperation der Personensorgeberechtigten das Jugendamt informieren.
*10) Anlage „Kontrollvereinbarung“
Gefährdungsbereich
Bei Fällen im Gefährdungsbereich geht es um die Abwendung einer vorhandenen
Kindeswohlgefährdung (staatl. Wächteramt). Handlungsleitend für eine Falleinordnung in den
Gefährdungsbereich ist das Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine bestehende
Kindeswohlgefährdung (siehe Schaubild „Arbeitsbereiche der Jugendhilfe“).
Nach der Durchführung der Risikoeinschätzung kommt es zur Ergebnisauswertung. Hier sind drei
verschiedene Varianten möglich:
I.
Der Fall geht in den Leistungsbereich – in den Freiwilligenkontext.
Es ist geklärt, dass weder Anhaltspunkte für eine vorhandene noch für eine drohende
Gefährdung vorliegen.
II. 1.
Fälle werden dem Graubereich a) – dem sogenannten Klärungsbereich – zugeordnet, wenn
Sachverhalte zu klären, zu prüfen oder zu recherchieren sind und enden mit der Einschätzung,
ob eine Kindeswohlgefährdung tatsächlich droht oder aktuell vorliegt.
II. 2.
Bei Fällen im Graubereich b) handelt es sich um die Formulierung von Aufträgen und die
Einleitung von Maßnahmen zur Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung.
III.
Liegt eine Kindeswohlgefährdung aktuell vor, ist der Fall in den Gefährdungsbereich
einzuordnen.
Bei Kooperation der Personensorgeberechtigten - der Wille zur Abwendung der Gefährdung
muss vorliegen - erteilt das Jugendamt klare Auflagen.
Bei Vorliegen einer akuten Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen erfolgt eine
Inobhutnahme durch das Jugendamt.
Bei fehlender Kooperation der Personensorgeberechtigten ist das Familiengericht zu
beteiligen. Das Gericht entscheidet, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und wenn ja,
welche Maßnahmen / Auflagen erteilt werden, um sicherzustellen, dass die augenblicklich
vorliegende Kindeswohlgefährdung abgewendet wird.
Auch im Gefährdungsbereich ist ein ressourcenorientiertes Vorgehen als fachlicher
Standard wirkungsvoll.
In der dann folgenden Kontrollvereinbarung werden
die Aufträge / Auflagen
die geplanten Schritte / Maßnahmen und
die vorgesehenen Kontrollen festgehalten.
Prozessdokumentation im Spannungsfeld des Kinderschutzes
Sämtliche Verfahrensschritte im Rahmen des § 8a SGB VIII sind zu dokumentieren.
Zur Qualitätssicherung und Dokumentation stehen standardisierte Erfassungsbögen zur
Verfügung.
Unter den Aspekten von fachlicher, reflexiver Fallbearbeitung und der rechtlichen
Überprüfbarkeit des Handelns ist eine strukturierte und standardisierte Prozessdokumentation
erforderlich.
*
1. Kontakt
Datum:
Uhrzeit:
Bearbeiter:
Bericht zur Meldung vom:
Familienname:
□ Hausbesuch
□ Kontakt im JA
Angetroffene Personen
□ Sonstiger Ort
_______________________________________________
A = gute bis befriedigende Situation
B = ausreichende Situation
C = unzureichend Situation
D = gefährdende Situation
O = es liegen keine Beobachtungen vor
Allgemeines zur Situation des Kindes
(Behinderung, Krankheit, Auffälligkeiten, u.a.):
Grundbedürfnisse
Altersangemessene Ernährungssituation
Angemessene Schlafmöglichkeiten
Ausreichende Körperpflege
Witterungsangemessene Kleidung
Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren
Gesicherte Betreuung und Aufsicht
Sicherung der gesundheitlichen Vor- und
Fürsorge
Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes
Sachgemäße Behandlung von
Entwicklungsstörungen
Emotionale Zuwendung durch
Bezugspersonen
Gewährung altersangemessener
Freiräume
Sonstiges:
Familiäre Situation/Sicherung von
familiären Erziehungsleistungen
Finanzielle/materielle Situation
Häusliche/räumliche Situation
Familiäre Beziehungssituation
Soziale Situation der Familie
Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren
Kommunikation mit dem Kind
Sicherung der gesundheitlichen Vor- und
Fürsorge
Gesundheitliche Situation der
Erziehungspersonen
Sonstiges:
A
□
□
□
□
□
□
□
B
□
□
□
□
□
□
□
C
□
□
□
□
□
□
□
D
□
□
□
□
□
□
□
O Bemerkungen
□
□
□
□
□
□ Schriftliche Erläuterungen zu
□ den Sachverhalten, die zu
□ □ □
□ □ □
□
□
□
□
□ □ □
□
□
□ □ □
□
□
□ □ □
□
□
der vorgenommenen
Bewertung geführt haben,
auf extra Blatt
(siehe Seite 5)
A B C D O Bemerkungen
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□ □ □
□
□
□ □ □
□
□
Schriftliche Erläuterungen zu
den Sachverhalten, die zu der
vorgenommenen Bewertung
geführt haben, auf extra Blatt
(siehe 6)
Kooperationsbereitschaft der Eltern
1 = erkennbar vorhanden
2= ambivalent/unsicher
3 = nicht vorhanden/nicht erkennbar
Kooperation
Bereitschaft
1
2
3
Fähigkeit
1
2
1. Bezugsperson
2. Bezugsperson
Ggf. weitere
Bezugsperson
□
□
□
□
□
□
Gesamteinschätzung
□
□
□
□
□
□ □
□ □
□ □
3
Bemerkung
s. Seite 6
□ □
□ □
□ □
Kurze Begründung für die Einschätzung
gute bis befriedigende Situation
ausreichende Situation
unzureichende Situation
gefährdende Situation
Es besteht akute Gefahr für das Kind
Aufgrund dieser Gesamteinschätzung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Für die Familie/das Kind
□
□
□
□
□
keine (weitere) Hilfe erforderlich
Aufklärung und Beratung der Familie über Ansprüche, Rechte etc.
Intensive Beratung und Motivation zur Inanspruchnahme von Hilfen
Durchsetzung der Bereitschaft, Hilfe anzunehmen (ggf. Meldung ans Gericht)
Krisenintervention/Inobhutnahme
Für das weitere Vorgehen des Jugendamtes
(siehe hierzu auch die Verfahrensstandards):
□
□
□
keine weitere Maßnahmen erforderlich
Fachgesprächsystematik/Vorgehen Dienstanweisung
Folgende verbindliche Absprachen zum Schutz des Kindes wurden getroffen:
(wer?, mit wem?, worüber?, Fristen? – siehe Hilfs- und Schutzkonzept)
Unterschrift ___________________________________________
Folgekontakt
Datum:
Uhrzeit:
Bearbeiter/in:
Name:
□ Hausbesuch
□ Kontakt im Büro
□ Sonstiger Ort
Angetroffene Person:
Eindruck zur Situation des Kindes/der Kinder:
Veränderungen der Situation des Kindes:
A = gute bis befriedigende Situation
B = ausreichende Situation
C = unzureichende Situation
D = gefährdende Situation
O = es liegen keine Beobachtungen vor
Grundversorgung und Schutz des Kindes
Grundbedürfnisse
A
Altersangemessene Ernährungssituation
□
Angemessene Schlafmöglichkeiten
□
Ausreichende Körperpflege
□
Witterungsangemessene Kleidung
□
Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren □
Gesicherte Betreuung und Aufsicht
□
Sicherung der gesundheitlichen Vor- und
□
Fürsorge
Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes
□
Sachgemäße Behandlung von
□
Entwicklungsstörungen
Emotionale Zuwendung durch
□
Bezugspersonen
Gewährung altersangemessener
□
Freiräume
Sonstiges:
□
B
□
□
□
□
□
□
□
C
□
□
□
□
□
□
□
D
□
□
□
□
□
□
□
O Bemerkungen
□
□
□
□
□
□ Schriftliche Erläuterungen zu
□ den Sachverhalten, die zu
□ □
□ □
□
□
□
□
□ □
□
□
□ □
□
□
□ □
□
□
der vorgenommenen
Bewertung geführt haben,
auf extra Blatt
(siehe Seite 5)
Familiäre Situation/Sicherung von familiären Erziehungsleistungen
Situation der Familie
A B C D O Bemerkungen
Finanzielle/materielle Situation
□ □ □ □ □
Häusliche/räumliche Situation
□ □ □ □ □
Familiäre Beziehungssituation
□ □ □ □ □ Schriftliche Erläuterungen zu
den Sachverhalten, die zu
Soziale Situation der Familie
□ □ □ □ □ der vorgenommenen
Kommunikation mit dem Kind
□ □ □ □ □ Bewertung geführt haben,
extra Blatt
Gesundheitliche Situation der
□ □ □ □ □ auf
(siehe Seite 6)
Erziehungspersonen
Sonstiges:
□ □ □ □ □
Kooperationsbereitschaft der Eltern
1 = erkennbar vorhanden
2= ambivalent/unsicher
3 = nicht vorhanden/nicht erkennbar
Kooperation
Bereitschaft
1
2
3
Fähigkeit
1
2
1. Bezugsperson
2. Bezugsperson
Ggf. weitere
Bezugsperson
□
□
□
□
□
□
Gesamteinschätzung
□
gute bis befriedigende Situation
□
ausreichende Situation
□
unzureichende Situation
□
gefährdende Situation
□
Es besteht akute Gefahr für das Kind
□ □
□ □
□ □
3
Bemerkung
s. Seite 6
□ □
□ □
□ □
Kurze Begründung für die Einschätzung
Aufgrund dieser Gesamteinschätzung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Für die Familie/das Kind
□
□
□
□
□
keine (weitere) Hilfe erforderlich
Aufklärung und Beratung der Familie über Ansprüche, Rechte etc.
Intensive Beratung und Motivation zur Inanspruchnahme von Hilfen
Durchsetzung der Bereitschaft, Hilfe anzunehmen (ggf. Meldung ans Gericht)
Krisenintervention/Inobhutnahme
Für das weitere Vorgehen des Jugendamtes
(siehe hierzu auch die Verfahrensstandards):
□
□
□
□
keine weitere Maßnahmen erforderlich
Fachgesprächssystematik/ Vorgehen Dienstanweisung
sonstiges:
Folgende verbindliche Absprachen zum Schutz des Kindes wurden getroffen:
(wer?, mit wem?, worüber?, Fristen? – ggf. auf Extra-Bogen Hilfs- und
Schutzkonzept )
Unterschrift __________________________________________
Sachverhaltsbeschreibung – Erläuterung zu den Grundlagen der Bewertungen
im Erstkontakt/bei den Folgekontakten
Grundversorgung und Schutz des Kindes (Indikatoren)
(ggf. Informationsquellen benennen)
Altersgemäße Ernährungssituation
Angemessene Schlafmöglichkeiten
Ausreichende Körperpflege
Witterungsangemessene Kleidung
Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren
Gesicherte Aufsicht und Betreuung
Sicherung von gesundheitlicher Vor- und Fürsorge
Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes
Sachgemäße Behandlung von Entwicklungsstörungen
Emotionale Zuwendung durch Bezugspersonen
Gewährung altersangemessener Freiräume
Sonstiges
Familiäre Situation/Sicherung von familiären Erziehungsleistungen
(Indikatoren)
(ggf. Informationsquellen benennen)
Finanzielle/materielle Situation
Häusliche/räumliche Situation
Familiäre Beziehungssituation
Soziale Situation der Familie
Kommunikation mit dem Kind
Gesundheitliche Situation der Erziehungspersonen
Sonstiges
Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr (Indikatoren)
1. Bezugsperson
2. Bezugsperson
Ggf. weitere Bezugsperson
Beispielhafte Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung
Grundversorgung und Schutz des Kindes (Indikatoren)
Altersangemessene Ernährungssituation
Zu geringe Gewichtszunahme beim Säugling, überalterte oder verdorbene Nahrung,
nicht altersgemäße Nahrung, zu wenig Nahrung, mangelnder Vorrat an Nahrung,
unsaubere Nahrung, mangelnde Hygiene des Ess- und Kochgeschirrs, keine
Abwechslung der Nahrung, unregelmäßiges und nicht zuverlässiges Essen und
Trinken, Zeichen von Über- und Fehlernährung, u.a.m.
Angemessene Schlafmöglichkeiten
Kein eigener Schlafplatz, beengter Schlafplatz, fehlendes Bett, fehlende Matratze,
nasser muffiger Schlafplatz, ungeregelter Tag-Nacht-Rhythmus, fehlende Decken
zum Schutz vor Kälte, fehlende Abschirmung des Schlafplatzes (z. B. in
Einraumwohnungen), u. a m.
Ausreichende Körperpflege
Unregelmäßiges oder zu seltenes Wickeln, langes Belassen in durchnässten und
eingekoteten Windeln, unregelmäßiges oder sehr seltenes Waschen und Baden,
Schmutz- und Kotreste auf der Haut des Kindes, fehlende Zahnhygiene, erkrankte
oder verdorbene Milchzähne, unbehandelte entzündete Hautoberflächen, u.a.m.
Witterungsangemessene Kleidung
Mangelnder Schutz vor Hitze oder Kälte, Sonne oder Nässe,
witterungsunangemessene Kleidung mit der Folge des übermäßigen Schwitzens
oder Frierens, zu enge Kleidung, zu kleine Schuhe, u.a.m.
Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren
Nichtbeseitigung von Gefahren im Haushalt (defekte Stromkabel oder Steckdosen,
Zugänglichkeit des Kindes zu Medikamenten/Alkohol, nicht gesichertes Herumliegen
von „Spritzbesteck“), aktive körperliche Bedrohung des Kindes durch Erwachsene
oder andere Kinder, Zeichen von Verletzungen (Hämatome, Striemen, Narben,
Knochenbrüche, Verbrennungen), fehlender Schutz der Intimsphäre des Kindes
(Schutz vor sexueller Ausbeutung), u.a.m.
Gesicherte Betreuung und Aufsicht
Ohne altersentsprechende Aufsicht lassen (z.B. auf dem Wickeltisch, in der
Badewanne, beim Spiel im Freien), Überlassung der Aufsicht an fremde Personen,
Kleinkind allein in der Wohnung lassen, Kinder nachts (ohne Ansprechpartner) allein
lassen, u.a.m.
Sicherung von gesundheitlicher Vor- und Fürsorge
Nicht-Wahrnehmung der Vorsorgeuntersucherungen (U1 bis U8) Nicht-Erkennen
und Nicht-Behandeln von Krankheiten, Verweigerung von Krankheitsbehandlung,
Fehlen einer hausärztlichen Anlaufstelle, unbehandelte chronische Krankheiten,
häufige Krankenhausaufenthalte aus Unfällen, fehlende Sicherung der
Zahngesundheit (faulende Zähne), u.a.m.
Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes
Karge und nicht ausgestattete (Spiel-) Räume für das Kind, Fehlen von Spielzeug,
Fernsehen als einziges Angebot, keine altersgemäße motorische und
sensomotorische Entwicklung, Sprachstörungen u.a.m.
Sachgemäße Behandlung von Entwicklungsstörungen
Nicht-Erkennen und Nicht-Behandeln von Entwicklungsverzögerungen und
Behinderungen, u.a.m.
Emotionale Zuwendung durch Bezugsperson/en
Keine oder grobe Ansprache des Kindes, häufige körperliche und verbale
Züchtigung des Kindes (Drohen, Erniedrigen, Schütteln, Schlagen), herab setzender
Umgang mit dem Kind, Verweigerung von Trost und Schutz, Verweigerung von
Körperkontakt, Verweigerung von Zuneigung und Zärtlichkeit, ständig wechselnde
Bezugspersonen, häufiges Überlassen unterschiedlichster Betreuungspersonen,
Jaktationen (Schaukelbewegungen) des Kindes, Einnässen/Einkoten älterer Kinder,
u.a.m.
Gewährung altersangemessener Freiräume
Einsperren, Kontaktverbot zu Gleichaltrigen (z. B. aus dem Kindergarten), keine
altersentsprechenden Freunde/Freundinnen, Klammerung und Überbehütung,
Überforderung durch zu große Verantwortungsbelastung, u.a.m..
Sonstiges (eigene Einträge)
Familiäre Situation/Sicherung von familiären Erziehungsleistungen
(Indikatoren)
Finanziell/materielle Situation
Einkommen deckt Basis-Bedürfnisse der Familie nicht ab, Einkommen wird für
spezifische Ausgaben verbraucht (z. B. Alkohol, Drogen), so dass materiell die
Basis-Bedürfnisse des Kindes nicht abgedeckt werden (können), u.a.m.
Häusliche/räumliche Situation
Keine eigene Wohnung/Obdachlosigkeit, zu geringer Wohnraum (z.B.
Einraumwohnung), gesundheitsgefährdende Wohnbedingungen /z.B. keine
Heizmöglichkeiten, nasse, schimmlige Wände, erhebliche Dauerlärmbelästigung),
desorganisierte Wohnraumnutzung (z. B. Vermüllung), u.a.m.
Familiäre Beziehungssituation
Aggressiver Umgangston in der Familie, depressive Grundstruktur in der Familie,
Gewalt in der Familie/zwischen den Eltern, Belastung der Familie durch Krankheit
und Sucht, offensichtliche Überforderung von Eltern (z.B. durch Alleinerziehen),
eigene Deprivationserfahrungen von Eltern, Instrumentalisierung der Kinder bei
Beziehungs-, Trennungs- und Scheidungsproblemen, u.a.m.
Soziale Situation der Familie
Desintegration im sozialen Umfeld, keine familiale Einbindungen (Verwandtschaft),
Schwellenängste gegenüber Institutionen (z.B. Kindergärten, Ärzten, Ämtern). NichtInanspruchnahme von Leistungen aufgrund von Schwellenängsten, u.a.m.
Kommunikation mit dem Kind
Nicht-Wahrnehmung von kindlichen Bedürfnissen, Isolation des Kindes, ständiges
Ignorieren des Kindes, unstrukturierter Tagesablauf mit dem Kind (fehlende
Alltagsregeln), Unfähigkeit, dem Kind Grenzen zu setzen, inkonsequenter Umgang
mit dem Kind. Wechselbäder zwischen Zuneigung und Abstoßung,
Auseinandersetzungen der Eltern um das Kind, Gewalt gegen das Kind (Hämatome,
Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen), u.a.m.
Gesundheitliche Situation der Erziehungspersonen
Körperliche Erkrankungen, psychische Erkrankungen, körperliche, geistige oder
seelische Behinderung, Suchtmittelgebrauch (Alkohol, Medikamente, Drogen),
selbstzerstörendes Verhalten (Schnippeln), Suizidalität, u.a.m.
Sonstiges (eigene Einträge)
Indikatoren für Risiken und Ressourcen der Familie
Risiken, z. B.:
Finanzielle/materielle Situation
Armut, Arbeitslosigkeit, Schulden, schlechte Wohnverhältnisse, u.a.m.
Soziale Situation
Soziale Isolation der Familie, Schwellenängste gegenüber externen Institutionen und
Personen (z.B. Ärztinnen), Behördenangst, u.a.m.
Familiäre Situation
Desintegration in der eigenen Familie/Verwandtschaft, Tod eines Elternteils, allein
erziehend, nicht gelingende Stiefelternsituation, Familienkonflikte, Trennungs- und
Scheidungskonflikte, u.a.m.
Persönliche Situation der Erziehungsperson/en
Eigene Deprivationserfahrung von Eltern (eigene Erfahrungen mit Erziehungshilfen),
unerwünschte Schwangerschaft, mangelnde Leistungsfähigkeit von Eltern aufgrund
von Krankheit (körperlich, psychisch) oder Behinderung (körperlich, geistig,
seelisch), Suchtverhalten (Medikamente, Drogen, Alkohol, Spiel) u.a.m.
Situation des Kindes
Krankheit des Kindes, körperliche, geistige oder seelische Behinderung des Kindes,
„Schreikind“ schwieriges Sozialverhalten aufgrund früher Erfahrung von
Mangelversorgung, u.a.m.
Ressourcen, z.B.
Finanzielle/materielle Situation
Gesichertes Einkommen, befriedigende Wohnverhältnisse, u.a.m.
Soziale Situation
Soziale Integration und Einbindung der Familie in Nachbarschaften oder
Freundeskreise, Souveränität und Durchsetzungsfähigkeit im Umgang mit externen
Institutionen und Personen, u.a.m.
Familiäre Situation
Funktionierende Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen, positive
Partnerbeziehungen, produktive Be- und Verarbeitung von ggf. erfolgten
Trennungen/Scheidungen, u.a.m.
Persönliche Situation der Erziehungsperson/en
Kommunikative Kompetenz, alltägliche Strukturierungsfähigkeit,
Artikulationsfähigkeit, positive Verfolgung eigener Interessen und Ziele, Fähigkeit zur
Stressbewältigung, ggf. positive Verarbeitung eigener Krisen (z.B. eigene positive
Erfahrungen mit Erziehungshilfen), u.a.m.
Situation des Kindes
„Pflegeleichtes“ Kind, gesundes Kind, u.a.m
Risiken
Ressourcen