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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 169/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,3 MB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37

Inhalt der Datei

Arbeitsleitfaden Kindeswohlgefährdung 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort Handlungsleitfaden bei vermuteter Kindeswohlgefährdung Sondierungsphase Fachberatung im Kinderschutz Risikoeinschätzung  Wo würdet Ihr / würden Sie den Fall … einordnen?  Mit welcher Begründung?  Bereiche möglicher Kindeswohlgefährdung  Wie würdet Ihr / würden Sie entsprechend weiter vorgehen? Leistungsbereich Graubereich Ressourcenorientiertes Vorgehen im Graubereich  Graubereich a)  Graubereich b) Standards bei der Formulierung von Aufträgen und Auflagen Steuerungsfrage Kontrollvereinbarung Prozessdokumentation im Spannungsfeld des Kinderschutzes Anlagen * 1) Anlage Meldebogen „Eingangsmeldung vermutete Kindeswohlgefährdung“ * 2) Anlage „Dokumentation des Sondierungsgesprächs“ * 3) Anlage „Risikoeinschätzung nach erfolgter Sondierung“ * 4) Anlage „Protokoll zur Risikoeinschätzung“ * 5) Anlage „Arbeitshilfe zur Risikoeinschätzung“ * 6) Anlage Ablaufschema „Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung“ * 7) Anlage „Mögliche Frageformen bei der Überprüfung des Grau- oder Gefährdungsbereichs“ * 8) Anlage „Risikoeinschätzung – beispielhafte Fragemöglichkeiten für den/die PerspektivwechslerIn“ * 9) Anlage „Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung“ *10) Anlage „Kontrollvereinbarung“ Impressum Vorwort Bedingungen für das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und darüber hinaus optimale Entwicklungschancen zu ermöglichen, ist eine Kernaufgabe des Jugendamtes. Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes hat sich in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bereits einiges bewegt. In Pulheim konnten mit der Bereitstellung der nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Rahmenbedingungen weitere Bausteine zur Stärkung eines aktiven Kinderschutzes entwickelt werden. Ziel des Jugendamtes der Stadt Pulheim ist es, den Kinderschutz weiter zu optimieren; risikohafte Entwicklungen frühzeitiger zu erkennen und schneller, vor allem aber effektiver und effizienter, zu handeln. Hierzu hat das Jugendamt in 2015 ein neues Fachkonzept nach Lüttringhaus implementiert. Das Verfahren basiert auf einer ressourcen-, lösungs- und sozialraumorientierten Arbeit. Den zentralen Ansatz bildet das Empowerment. Im Vordergrund steht hierbei, den Hilfesuchenden / die Hilfesuchende bei der Erarbeitung von Lösungswegen so zu begleiten, dass Wege gefunden werden, die die persönlichen Ressourcen, die Ressourcen aus dem sozialen Umfeld, materielle Ressourcen und die Ressourcen des Sozialraums nutzen bzw. aktivieren. Ich freue mich über diesen Handlungsleitfaden und möchte meinen besonderen Dank an diejenigen richten, welche mit ihrem Fachwissen und Engagement diese erforderlichen Informationen und Empfehlungen zusammengetragen haben und fortlaufend weiter entwickeln. Kinder sind unsere Zukunft! Sie ist gefährdet, wenn es uns bestmöglich vor Verwahrlosung und Gewalt zu schützen. Hermann Josef Kramer Jugendamtsleiter nicht gelingt, unsere Kinder Handlungsleitfaden bei vermuteter Kindeswohlgefährdung Jede Eingangsmeldung (schriftlich, mündlich, telefonisch – auch anonym), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung enthält, ist mit der „Eingangsmeldung - vermutete Kindeswohlgefährdung“ *1) schriftlich festzuhalten. Mit der Aufnahme der Mitteilung oder dem schriftlichen Eingang entsteht ein Fall, der unverzüglich zu bearbeiten ist und zwar    in eigener Zuständigkeit oder durch sofortige persönliche Vertretung. Ist die Vertretung nicht erreichbar, ist die diensthabende Fachkraft in den sozialen Diensten Ansprechpartner (abteilungsinterne Eilzuständigkeit). Der Meldebogen wird der Abteilungsleitung vorgelegt. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist die Durchführung von Fachgesprächen im Jugendamt der Stadt Pulheim ein wesentliches Element der Qualitätssicherung. In jedem Fall einer akuten oder einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls werden von der fallzuständigen Fachkraft Prognosen erwartet. Abzuwägen ist, ob ein Eingreifen und falls ja, welche Form der Intervention erforderlich ist. Einzuschätzen ist, welche Konsequenzen mögliche pädagogische und gerichtliche Interventionen für einen weiteren Hilfeverlauf haben. Hierzu bedarf es einer kompetenten, transparenten und verbindlichen kollegialen Fallberatung. Durch ein differenziertes Fallverstehen, das Einnehmen unterschiedlicher Blickwinkel und Perspektiven zum Fall, wird die fallzuständige Fachkraft in der Einschätzung unterstützt. *1) Anlage Meldebogen „Eingangsmeldung vermutete Kindeswohlgefährdung“ SONDIERUNG und RISIKOEINSCHÄTZUNG 4 Augen-Prinzip durch Fallgeber und Leitung/Vertretung kollegiale Beratung mit mind. 3 Personen 4 Augen-Prinzip durch Fallgeber und Leitung/Vertretung Sollte eine In Augenscheinnahme des Kindes nach fachlicher Einschätzung nicht unmittelbar erforderlich sein, ist dies schriftlich festzuhalten. Notwendige Hausbesuche sollten je nach Erforderlichkeit zu zweit durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind der Gefährdungsbereich und gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Einschätzung in den Graubereich b (Einbeziehung von Leitung/Vertretung) Die Dokumentation ist sicherzustellen über das hinterlegte Formularwesen. Der Handlungsleitfaden zum Kinderschutz des Jugendamtes Pulheim bildet die dienstliche Grundlage zur Vorgehensweise im Kinderschutz. Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung Sondierungsphase Einhergehend mit einer Meldung zu einer vermuteten Kindeswohlgefährdung wird von der fallzuständigen Fachkraft (Vertreter/in) ein kurzfristiges erstes Sondierungsgespräch einberufen. In diesem ersten Sondierungsgespräch *2) werden vorrangig folgende Punkte erörtert:    Bericht über aktuellen Sachstand Dringlichkeitseinschätzung Weitere Vorgehensweise im Fall? Die kurzfristige Terminierung einer ersten Sondierung hat Vorrang vor allen anderen dienstlichen Belangen. Fachberatung im Kinderschutz Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BkischG) wurde erstmals eine bundeseinheitliche Regelung für Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und für Berufs- und Amtsgeheimnisträger zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung festgelegt (§ 4 Abs. 3 KKG, § 8 b SGB VIII). Wenn Sie dieser Personengruppe angehören, haben Sie Anspruch auf Beratung seitens des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz. Diese übernimmt eine unterstützende Funktion bei der Risikoeinschätzung. Die Beratung kann bereits erfolgen, wenn erste Anzeichen (gewichtige Anhaltspunkte) für eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen,, dass die insoweit erfahrene Fachkraft für den Prozess der Risikoeinschätzung zuständig ist und die Verantwortung für den weiteren Fallverlauf nicht auf diese über geht. Die vorbereitende und ergebnissichernde Falldokumentation übernimmt der jeweilige Falleinbringer. *2) Anlage „Dokumentation des Sondierungsgesprächs“ Diese Gefährdungseinschätzung erfolgt anonymisiert, entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Als insoweit erfahrene Fachkräfte stehen im Jugendamt Pulheim folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Jugendamt, Rathaus-Center, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim Astrid Keßler Kirstin Feichtinger Tel. 02238 – 808 316 Tel. 02238 – 808 351 Kommunale Erziehungsberatungsstelle, Johannisstraße 38, 50259 Pulheim Vera Duell Gisella Gnasso Christoph Stubbe Jutta Krömmelbein Kontakt nehmen Sie bitte über das Sekretariat auf: Frau Dembski, Tel. 02238 – 808 118 Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt nach persönlicher Vereinbarung. Risikoeinschätzung Um bei Unsicherheiten oder Hinweisen auf Risikofaktoren die Falleinordnung einzuschätzen, zu reflektieren und Qualität abzusichern, wird eine Kurzberatung zur Risikoeinschätzung durchgeführt. In diesem Gespräch ist die verbindliche Teilnahme von Leitung, der federführenden Fachkraft sowie deren Vertretung und - je nach Fallkonstellation - weiteren Beteiligten Voraussetzung. Dieses Fachgespräch orientiert sich an dem Modell der kollegialen Kurzberatung zur Risikoeinschätzung nach Lüttringhaus, den Grundlagen und Standards in der Fallbesprechung zum Kinderschutz. *3) *4) Zentrales Element ist hierbei der Rückgriff auf eine Indikatorenliste zur Kindeswohlgefährdung und die zentralen Fragestellungen zur Risikoeinschätzung *5) - *9) Wo würdet Ihr / würden Sie den Fall … einordnen?  im Leistungsbereich,   im Graubereich oder im Gefährdungsbereich? Mit welcher Begründung? Bereiche möglicher Kindeswohlgefährdung        körperliche Gewalt / häusliche Gewalt sexueller Missbrauch gesundheitliche Gefährdung Aufsichtspflichtverletzung Aufforderung zu schwerster Kriminalität Autonomiekonflikt Seelische Verwahrlosung *3) Anlage „Risikoeinschätzung nach erfolgter Sondierung“ *4) Anlage „Protokoll zur Risikoeinschätzung“ *5) Anlage „Arbeitshilfe zur Risikoeinschätzung“ *6) Anlage Ablaufschema „Kollegiale Kurzberatung zur Risikoeinschätzung“ *7) Anlage „Mögliche Frageformen bei der Überprüfung des Grau- oder Gefährdungsbereichs“ *8) Anlage „Risikoeinschätzung – beispielhafte Fragemöglichkeiten für den/die PerspektivwechslerIn“ *9) Anlage „Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung“ Wie würdet Ihr / würden Sie entsprechend weiter vorgehen? Das Ergebnis der Risikoeinschätzung zur Falleinordnung kann in einem der folgenden Arbeitsbereiche der Jugendhilfe liegen. Leistungsbereich Im Leistungsbereich wird mit den Personensorgeberechtigten immer mit deren Wille und Zielen gearbeitet. Wir befinden uns hier im freiwilligen Kontext der Jugendhilfe. In diesem Bereich liegen keine Aspekte von Kindeswohlgefährdung vor. Handlungsleitend im Leistungsbereich sind demnach immer der Wille / die Themen und die daraus erklärten Ziele der Klientinnen und Klienten. Graubereich Im Graubereich, dem sogenannten Klärungsbereich gilt es zu prüfen, ob Kriterien vorliegen, die einem oder mehreren Risikobereichen für Kindeswohlgefährdung zugeordnet werden müssen. Dann ist zu prüfen, ob zum aktuellen Zeitpunkt tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder es darum geht, die konkreten Aspekte einer drohenden Kindeswohlgefährdung abzuwenden – entsprechend der gesetzlichen Grundlagen. Hierbei sind die Familien die ersten Adressaten bei der Gewinnung von Informationen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten und Gefahr im Verzug (rechtfertigender Notstand) ist die Jugendhilfe befugt, notwendige Informationen zur Abwägung in der Gefährdungseinschätzung ohne Einwilligung der Personensorgeberechtigten im Umfeld des Kindes / Jugendlichen einzuholen. Hierüber sind die Personensorgeberechtigten zu informieren, sofern der Schutz des Kindes / Jugendlichen hierdurch nicht gefährdet wird. Ist die Kooperationsbereitschaft geklärt, erteilen die Fachkräfte – sowohl der ASD als auch die freien Träger der Hilfen zur Erziehung – konkrete Aufträge an die Personensorgeberechtigten mit dem Ziel,   eine vermutete Kindeswohlgefährdung zu überprüfen – Graubereich a) – oder einer drohenden Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken – Graubereich b). Graubereich a) Bei Aufträgen sollen die Personensorgeberechtigten Belege / Bescheinigungen erbringen bzw. Maßnahmen ergreifen, die zeigen, dass das Kindeswohl gesichert ist, weil sonst andere Formen der Intervention und Kontrolle ergriffen werden müssen. Graubereich b) Bei drohender Gefährdung soll der in den Aufträgen beschriebene zukünftige Zustand des Kindes / Jugendlichen von den Personensorgeberechtigten gewährleistet / gesichert werden. Aufträge sind konkret und klar formuliert – bezogen auf Indikatoren aus den Bereichen, in denen Gefährdung vermutet wird oder droht. Aufträge haben den Sinn und das Ziel, vermutete Kindeswohlgefährdung zu überprüfen, bzw. einer drohenden Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken. Bei Verschlimmerung des aktuellen Zustands drohen Konsequenzen als Auflagen im Gefährdungsbereich. Die Steuerungsfrage für das Formulieren von Aufträgen lautet: „Was ist dadurch beim Kind sichergestellt?“ Damit die Erfüllung von Aufträgen wirkungsvoll unterstützt werden kann, bedarf es eines ressourcenorientierten Vorgehens. Hierdurch zeigt sich, auf welche Möglichkeiten, Fähigkeiten und Ressourcennetze die Personensorgeberechtigten zurückgreifen, die für die Klärung oder Beseitigung drohender Gefährdung nützlich sein können. Damit die Handlungsschritte für die Betroffenen auch realistisch und umsetzbar werden, sind die erfassten Ressourcen die Grundlage für die Planung der Umsetzung der Aufträge. Die Aufträge und geplanten Maßnahmen werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Die vorgesehenen Kontrollen werden in dieser erfasst. *10) Sofern die Maßnahmen durch freie Träger durchgeführt und kontrolliert werden, müssen sie bei fehlender Kooperation der Personensorgeberechtigten das Jugendamt informieren. *10) Anlage „Kontrollvereinbarung“ Gefährdungsbereich Bei Fällen im Gefährdungsbereich geht es um die Abwendung einer vorhandenen Kindeswohlgefährdung (staatl. Wächteramt). Handlungsleitend für eine Falleinordnung in den Gefährdungsbereich ist das Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine bestehende Kindeswohlgefährdung (siehe Schaubild „Arbeitsbereiche der Jugendhilfe“). Nach der Durchführung der Risikoeinschätzung kommt es zur Ergebnisauswertung. Hier sind drei verschiedene Varianten möglich: I. Der Fall geht in den Leistungsbereich – in den Freiwilligenkontext. Es ist geklärt, dass weder Anhaltspunkte für eine vorhandene noch für eine drohende Gefährdung vorliegen. II. 1. Fälle werden dem Graubereich a) – dem sogenannten Klärungsbereich – zugeordnet, wenn Sachverhalte zu klären, zu prüfen oder zu recherchieren sind und enden mit der Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung tatsächlich droht oder aktuell vorliegt. II. 2. Bei Fällen im Graubereich b) handelt es sich um die Formulierung von Aufträgen und die Einleitung von Maßnahmen zur Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung. III. Liegt eine Kindeswohlgefährdung aktuell vor, ist der Fall in den Gefährdungsbereich einzuordnen. Bei Kooperation der Personensorgeberechtigten - der Wille zur Abwendung der Gefährdung muss vorliegen - erteilt das Jugendamt klare Auflagen. Bei Vorliegen einer akuten Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen erfolgt eine Inobhutnahme durch das Jugendamt. Bei fehlender Kooperation der Personensorgeberechtigten ist das Familiengericht zu beteiligen. Das Gericht entscheidet, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und wenn ja, welche Maßnahmen / Auflagen erteilt werden, um sicherzustellen, dass die augenblicklich vorliegende Kindeswohlgefährdung abgewendet wird. Auch im Gefährdungsbereich ist ein ressourcenorientiertes Vorgehen als fachlicher Standard wirkungsvoll. In der dann folgenden Kontrollvereinbarung werden    die Aufträge / Auflagen die geplanten Schritte / Maßnahmen und die vorgesehenen Kontrollen festgehalten. Prozessdokumentation im Spannungsfeld des Kinderschutzes  Sämtliche Verfahrensschritte im Rahmen des § 8a SGB VIII sind zu dokumentieren.  Zur Qualitätssicherung und Dokumentation stehen standardisierte Erfassungsbögen zur Verfügung.  Unter den Aspekten von fachlicher, reflexiver Fallbearbeitung und der rechtlichen Überprüfbarkeit des Handelns ist eine strukturierte und standardisierte Prozessdokumentation erforderlich. * 1. Kontakt Datum: Uhrzeit: Bearbeiter: Bericht zur Meldung vom: Familienname: □ Hausbesuch □ Kontakt im JA Angetroffene Personen □ Sonstiger Ort _______________________________________________ A = gute bis befriedigende Situation B = ausreichende Situation C = unzureichend Situation D = gefährdende Situation O = es liegen keine Beobachtungen vor Allgemeines zur Situation des Kindes (Behinderung, Krankheit, Auffälligkeiten, u.a.): Grundbedürfnisse Altersangemessene Ernährungssituation Angemessene Schlafmöglichkeiten Ausreichende Körperpflege Witterungsangemessene Kleidung Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren Gesicherte Betreuung und Aufsicht Sicherung der gesundheitlichen Vor- und Fürsorge Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes Sachgemäße Behandlung von Entwicklungsstörungen Emotionale Zuwendung durch Bezugspersonen Gewährung altersangemessener Freiräume Sonstiges: Familiäre Situation/Sicherung von familiären Erziehungsleistungen Finanzielle/materielle Situation Häusliche/räumliche Situation Familiäre Beziehungssituation Soziale Situation der Familie Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren Kommunikation mit dem Kind Sicherung der gesundheitlichen Vor- und Fürsorge Gesundheitliche Situation der Erziehungspersonen Sonstiges: A □ □ □ □ □ □ □ B □ □ □ □ □ □ □ C □ □ □ □ □ □ □ D □ □ □ □ □ □ □ O Bemerkungen □ □ □ □ □ □ Schriftliche Erläuterungen zu □ den Sachverhalten, die zu □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ der vorgenommenen Bewertung geführt haben, auf extra Blatt (siehe Seite 5) A B C D O Bemerkungen □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ Schriftliche Erläuterungen zu den Sachverhalten, die zu der vorgenommenen Bewertung geführt haben, auf extra Blatt (siehe 6) Kooperationsbereitschaft der Eltern 1 = erkennbar vorhanden 2= ambivalent/unsicher 3 = nicht vorhanden/nicht erkennbar Kooperation Bereitschaft 1 2 3 Fähigkeit 1 2 1. Bezugsperson 2. Bezugsperson Ggf. weitere Bezugsperson □ □ □ □ □ □ Gesamteinschätzung □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ 3 Bemerkung s. Seite 6 □ □ □ □ □ □ Kurze Begründung für die Einschätzung gute bis befriedigende Situation ausreichende Situation unzureichende Situation gefährdende Situation Es besteht akute Gefahr für das Kind Aufgrund dieser Gesamteinschätzung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Für die Familie/das Kind □ □ □ □ □ keine (weitere) Hilfe erforderlich Aufklärung und Beratung der Familie über Ansprüche, Rechte etc. Intensive Beratung und Motivation zur Inanspruchnahme von Hilfen Durchsetzung der Bereitschaft, Hilfe anzunehmen (ggf. Meldung ans Gericht) Krisenintervention/Inobhutnahme Für das weitere Vorgehen des Jugendamtes (siehe hierzu auch die Verfahrensstandards): □ □ □ keine weitere Maßnahmen erforderlich Fachgesprächsystematik/Vorgehen Dienstanweisung Folgende verbindliche Absprachen zum Schutz des Kindes wurden getroffen: (wer?, mit wem?, worüber?, Fristen? – siehe Hilfs- und Schutzkonzept) Unterschrift ___________________________________________ Folgekontakt Datum: Uhrzeit: Bearbeiter/in: Name: □ Hausbesuch □ Kontakt im Büro □ Sonstiger Ort Angetroffene Person: Eindruck zur Situation des Kindes/der Kinder: Veränderungen der Situation des Kindes: A = gute bis befriedigende Situation B = ausreichende Situation C = unzureichende Situation D = gefährdende Situation O = es liegen keine Beobachtungen vor Grundversorgung und Schutz des Kindes Grundbedürfnisse A Altersangemessene Ernährungssituation □ Angemessene Schlafmöglichkeiten □ Ausreichende Körperpflege □ Witterungsangemessene Kleidung □ Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren □ Gesicherte Betreuung und Aufsicht □ Sicherung der gesundheitlichen Vor- und □ Fürsorge Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes □ Sachgemäße Behandlung von □ Entwicklungsstörungen Emotionale Zuwendung durch □ Bezugspersonen Gewährung altersangemessener □ Freiräume Sonstiges: □ B □ □ □ □ □ □ □ C □ □ □ □ □ □ □ D □ □ □ □ □ □ □ O Bemerkungen □ □ □ □ □ □ Schriftliche Erläuterungen zu □ den Sachverhalten, die zu □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ der vorgenommenen Bewertung geführt haben, auf extra Blatt (siehe Seite 5) Familiäre Situation/Sicherung von familiären Erziehungsleistungen Situation der Familie A B C D O Bemerkungen Finanzielle/materielle Situation □ □ □ □ □ Häusliche/räumliche Situation □ □ □ □ □ Familiäre Beziehungssituation □ □ □ □ □ Schriftliche Erläuterungen zu den Sachverhalten, die zu Soziale Situation der Familie □ □ □ □ □ der vorgenommenen Kommunikation mit dem Kind □ □ □ □ □ Bewertung geführt haben, extra Blatt Gesundheitliche Situation der □ □ □ □ □ auf (siehe Seite 6) Erziehungspersonen Sonstiges: □ □ □ □ □ Kooperationsbereitschaft der Eltern 1 = erkennbar vorhanden 2= ambivalent/unsicher 3 = nicht vorhanden/nicht erkennbar Kooperation Bereitschaft 1 2 3 Fähigkeit 1 2 1. Bezugsperson 2. Bezugsperson Ggf. weitere Bezugsperson □ □ □ □ □ □ Gesamteinschätzung □ gute bis befriedigende Situation □ ausreichende Situation □ unzureichende Situation □ gefährdende Situation □ Es besteht akute Gefahr für das Kind □ □ □ □ □ □ 3 Bemerkung s. Seite 6 □ □ □ □ □ □ Kurze Begründung für die Einschätzung Aufgrund dieser Gesamteinschätzung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Für die Familie/das Kind □ □ □ □ □ keine (weitere) Hilfe erforderlich Aufklärung und Beratung der Familie über Ansprüche, Rechte etc. Intensive Beratung und Motivation zur Inanspruchnahme von Hilfen Durchsetzung der Bereitschaft, Hilfe anzunehmen (ggf. Meldung ans Gericht) Krisenintervention/Inobhutnahme Für das weitere Vorgehen des Jugendamtes (siehe hierzu auch die Verfahrensstandards): □ □ □ □ keine weitere Maßnahmen erforderlich Fachgesprächssystematik/ Vorgehen Dienstanweisung sonstiges: Folgende verbindliche Absprachen zum Schutz des Kindes wurden getroffen: (wer?, mit wem?, worüber?, Fristen? – ggf. auf Extra-Bogen Hilfs- und Schutzkonzept ) Unterschrift __________________________________________ Sachverhaltsbeschreibung – Erläuterung zu den Grundlagen der Bewertungen im Erstkontakt/bei den Folgekontakten Grundversorgung und Schutz des Kindes (Indikatoren) (ggf. Informationsquellen benennen) Altersgemäße Ernährungssituation Angemessene Schlafmöglichkeiten Ausreichende Körperpflege Witterungsangemessene Kleidung Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren Gesicherte Aufsicht und Betreuung Sicherung von gesundheitlicher Vor- und Fürsorge Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes Sachgemäße Behandlung von Entwicklungsstörungen Emotionale Zuwendung durch Bezugspersonen Gewährung altersangemessener Freiräume Sonstiges Familiäre Situation/Sicherung von familiären Erziehungsleistungen (Indikatoren) (ggf. Informationsquellen benennen) Finanzielle/materielle Situation Häusliche/räumliche Situation Familiäre Beziehungssituation Soziale Situation der Familie Kommunikation mit dem Kind Gesundheitliche Situation der Erziehungspersonen Sonstiges Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr (Indikatoren) 1. Bezugsperson 2. Bezugsperson Ggf. weitere Bezugsperson Beispielhafte Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung Grundversorgung und Schutz des Kindes (Indikatoren) Altersangemessene Ernährungssituation Zu geringe Gewichtszunahme beim Säugling, überalterte oder verdorbene Nahrung, nicht altersgemäße Nahrung, zu wenig Nahrung, mangelnder Vorrat an Nahrung, unsaubere Nahrung, mangelnde Hygiene des Ess- und Kochgeschirrs, keine Abwechslung der Nahrung, unregelmäßiges und nicht zuverlässiges Essen und Trinken, Zeichen von Über- und Fehlernährung, u.a.m. Angemessene Schlafmöglichkeiten Kein eigener Schlafplatz, beengter Schlafplatz, fehlendes Bett, fehlende Matratze, nasser muffiger Schlafplatz, ungeregelter Tag-Nacht-Rhythmus, fehlende Decken zum Schutz vor Kälte, fehlende Abschirmung des Schlafplatzes (z. B. in Einraumwohnungen), u. a m. Ausreichende Körperpflege Unregelmäßiges oder zu seltenes Wickeln, langes Belassen in durchnässten und eingekoteten Windeln, unregelmäßiges oder sehr seltenes Waschen und Baden, Schmutz- und Kotreste auf der Haut des Kindes, fehlende Zahnhygiene, erkrankte oder verdorbene Milchzähne, unbehandelte entzündete Hautoberflächen, u.a.m. Witterungsangemessene Kleidung Mangelnder Schutz vor Hitze oder Kälte, Sonne oder Nässe, witterungsunangemessene Kleidung mit der Folge des übermäßigen Schwitzens oder Frierens, zu enge Kleidung, zu kleine Schuhe, u.a.m. Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren Nichtbeseitigung von Gefahren im Haushalt (defekte Stromkabel oder Steckdosen, Zugänglichkeit des Kindes zu Medikamenten/Alkohol, nicht gesichertes Herumliegen von „Spritzbesteck“), aktive körperliche Bedrohung des Kindes durch Erwachsene oder andere Kinder, Zeichen von Verletzungen (Hämatome, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen), fehlender Schutz der Intimsphäre des Kindes (Schutz vor sexueller Ausbeutung), u.a.m. Gesicherte Betreuung und Aufsicht Ohne altersentsprechende Aufsicht lassen (z.B. auf dem Wickeltisch, in der Badewanne, beim Spiel im Freien), Überlassung der Aufsicht an fremde Personen, Kleinkind allein in der Wohnung lassen, Kinder nachts (ohne Ansprechpartner) allein lassen, u.a.m. Sicherung von gesundheitlicher Vor- und Fürsorge Nicht-Wahrnehmung der Vorsorgeuntersucherungen (U1 bis U8) Nicht-Erkennen und Nicht-Behandeln von Krankheiten, Verweigerung von Krankheitsbehandlung, Fehlen einer hausärztlichen Anlaufstelle, unbehandelte chronische Krankheiten, häufige Krankenhausaufenthalte aus Unfällen, fehlende Sicherung der Zahngesundheit (faulende Zähne), u.a.m. Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes Karge und nicht ausgestattete (Spiel-) Räume für das Kind, Fehlen von Spielzeug, Fernsehen als einziges Angebot, keine altersgemäße motorische und sensomotorische Entwicklung, Sprachstörungen u.a.m. Sachgemäße Behandlung von Entwicklungsstörungen Nicht-Erkennen und Nicht-Behandeln von Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen, u.a.m. Emotionale Zuwendung durch Bezugsperson/en Keine oder grobe Ansprache des Kindes, häufige körperliche und verbale Züchtigung des Kindes (Drohen, Erniedrigen, Schütteln, Schlagen), herab setzender Umgang mit dem Kind, Verweigerung von Trost und Schutz, Verweigerung von Körperkontakt, Verweigerung von Zuneigung und Zärtlichkeit, ständig wechselnde Bezugspersonen, häufiges Überlassen unterschiedlichster Betreuungspersonen, Jaktationen (Schaukelbewegungen) des Kindes, Einnässen/Einkoten älterer Kinder, u.a.m. Gewährung altersangemessener Freiräume Einsperren, Kontaktverbot zu Gleichaltrigen (z. B. aus dem Kindergarten), keine altersentsprechenden Freunde/Freundinnen, Klammerung und Überbehütung, Überforderung durch zu große Verantwortungsbelastung, u.a.m.. Sonstiges (eigene Einträge) Familiäre Situation/Sicherung von familiären Erziehungsleistungen (Indikatoren) Finanziell/materielle Situation Einkommen deckt Basis-Bedürfnisse der Familie nicht ab, Einkommen wird für spezifische Ausgaben verbraucht (z. B. Alkohol, Drogen), so dass materiell die Basis-Bedürfnisse des Kindes nicht abgedeckt werden (können), u.a.m. Häusliche/räumliche Situation Keine eigene Wohnung/Obdachlosigkeit, zu geringer Wohnraum (z.B. Einraumwohnung), gesundheitsgefährdende Wohnbedingungen /z.B. keine Heizmöglichkeiten, nasse, schimmlige Wände, erhebliche Dauerlärmbelästigung), desorganisierte Wohnraumnutzung (z. B. Vermüllung), u.a.m. Familiäre Beziehungssituation Aggressiver Umgangston in der Familie, depressive Grundstruktur in der Familie, Gewalt in der Familie/zwischen den Eltern, Belastung der Familie durch Krankheit und Sucht, offensichtliche Überforderung von Eltern (z.B. durch Alleinerziehen), eigene Deprivationserfahrungen von Eltern, Instrumentalisierung der Kinder bei Beziehungs-, Trennungs- und Scheidungsproblemen, u.a.m. Soziale Situation der Familie Desintegration im sozialen Umfeld, keine familiale Einbindungen (Verwandtschaft), Schwellenängste gegenüber Institutionen (z.B. Kindergärten, Ärzten, Ämtern). NichtInanspruchnahme von Leistungen aufgrund von Schwellenängsten, u.a.m. Kommunikation mit dem Kind Nicht-Wahrnehmung von kindlichen Bedürfnissen, Isolation des Kindes, ständiges Ignorieren des Kindes, unstrukturierter Tagesablauf mit dem Kind (fehlende Alltagsregeln), Unfähigkeit, dem Kind Grenzen zu setzen, inkonsequenter Umgang mit dem Kind. Wechselbäder zwischen Zuneigung und Abstoßung, Auseinandersetzungen der Eltern um das Kind, Gewalt gegen das Kind (Hämatome, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen), u.a.m. Gesundheitliche Situation der Erziehungspersonen Körperliche Erkrankungen, psychische Erkrankungen, körperliche, geistige oder seelische Behinderung, Suchtmittelgebrauch (Alkohol, Medikamente, Drogen), selbstzerstörendes Verhalten (Schnippeln), Suizidalität, u.a.m. Sonstiges (eigene Einträge) Indikatoren für Risiken und Ressourcen der Familie Risiken, z. B.: Finanzielle/materielle Situation Armut, Arbeitslosigkeit, Schulden, schlechte Wohnverhältnisse, u.a.m. Soziale Situation Soziale Isolation der Familie, Schwellenängste gegenüber externen Institutionen und Personen (z.B. Ärztinnen), Behördenangst, u.a.m. Familiäre Situation Desintegration in der eigenen Familie/Verwandtschaft, Tod eines Elternteils, allein erziehend, nicht gelingende Stiefelternsituation, Familienkonflikte, Trennungs- und Scheidungskonflikte, u.a.m. Persönliche Situation der Erziehungsperson/en Eigene Deprivationserfahrung von Eltern (eigene Erfahrungen mit Erziehungshilfen), unerwünschte Schwangerschaft, mangelnde Leistungsfähigkeit von Eltern aufgrund von Krankheit (körperlich, psychisch) oder Behinderung (körperlich, geistig, seelisch), Suchtverhalten (Medikamente, Drogen, Alkohol, Spiel) u.a.m. Situation des Kindes Krankheit des Kindes, körperliche, geistige oder seelische Behinderung des Kindes, „Schreikind“ schwieriges Sozialverhalten aufgrund früher Erfahrung von Mangelversorgung, u.a.m. Ressourcen, z.B. Finanzielle/materielle Situation Gesichertes Einkommen, befriedigende Wohnverhältnisse, u.a.m. Soziale Situation Soziale Integration und Einbindung der Familie in Nachbarschaften oder Freundeskreise, Souveränität und Durchsetzungsfähigkeit im Umgang mit externen Institutionen und Personen, u.a.m. Familiäre Situation Funktionierende Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen, positive Partnerbeziehungen, produktive Be- und Verarbeitung von ggf. erfolgten Trennungen/Scheidungen, u.a.m. Persönliche Situation der Erziehungsperson/en Kommunikative Kompetenz, alltägliche Strukturierungsfähigkeit, Artikulationsfähigkeit, positive Verfolgung eigener Interessen und Ziele, Fähigkeit zur Stressbewältigung, ggf. positive Verarbeitung eigener Krisen (z.B. eigene positive Erfahrungen mit Erziehungshilfen), u.a.m. Situation des Kindes „Pflegeleichtes“ Kind, gesundes Kind, u.a.m Risiken Ressourcen