Daten
Kommune
Pulheim
Größe
156 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
26.05.15, 18:34
Aktualisiert
26.05.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
203/2015
Erstellt am:
13.05.2015
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
02.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.06.2015
Rat
X
23.06.2015
Betreff
Konzeptionen zur Fortsetzung der sonderpädagogischen Förderung an Pulheimer Schulen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 203/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt,
1. die von der Verwaltung und den Grundschulen vorgestellten Pläne zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer
Förderung an Pulheimer Grundschulen zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung und die weiteren Beteiligten werden gebeten, die Prozessentwicklung weiter zu betreiben und die jeweilig erforderlichen Zwischenschritte zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
2. einen Auftrag an die Arbeitsgruppe „Kommunales Unterstützungszentrum Inklusion (KUZI)“ zur Konkretisierung der
weiteren Projektschritte zu erteilen. Die Verwaltung und die weiteren Beteiligten werden gebeten, die Prozessentwicklung weiter zu betreiben und die jeweilig erforderlichen Zwischenschritte zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Gespräche mit den Schulaufsichtsbehörden zur Klärung der Frage zu führen, ob das Geschwister-Scholl-Gymnasium als Schwerpunktschule
ausgewiesen werden soll. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, bei Bedarf und in Zusammenarbeit mit der Schule eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Rat am 23.06. vorzubereiten.
Erläuterungen
Einleitung
Aus der Stadtschulleiterkonferenz heraus sind verschiedene Arbeitsgruppen zur Konzeptionierung des Einsatzes sonderpädagogischer Unterstützungsmöglichkeiten gebildet worden. Unter Beteiligung externer Fachleute sind hierbei
Ideen und Konzepte entwickelt worden, wie die sonderpädagogische Förderung im Stadtgebiet Pulheim weiter vernetzt
und gestärkt werden kann. Die bislang entwickelten Ideen sind getragen vom Gedanken einer Willkommenskultur und
des Behaltens und Förderns der jeweiligen Kinder in den unmittelbar aufnehmenden Schulen. Eine Exklusion durch
Beschulung ausschließlich an besonders ausgewiesenen Standorten soll grundsätzlich vermieden werden.
Hierzu sind für die verschiedenen Schulbereiche Ideen entwickelt worden. Diese werden nachfolgend dargestellt. Der
Rat und seine Gremien sind um eine weitere Beauftragung zur Fortsetzung der konzeptionellen Arbeit gebeten.
Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Der Grund ist, dass sich aus den vorliegenden Beschlussempfehlungen keine finanziellen Verpflichtungen für die Stadt ergeben. Die Ressourcenbereitstellung erfolgt über
sonderpädagogische Ressourcen an den Schulen, dies ist eine Landesaufgabe, sowie über die Vernetzung vorhandener Kapazitäten bei den jeweils Beteiligten, hier insbesondere der Verwaltung.
Sollte sich im Zuge der weiteren konzeptionellen Entwicklung Finanzierungsbedarf ergeben, steht dieser vor der Realisierung unter dem Vorbehalt noch zu treffender Rats- bzw. Gremienentscheidungen.
Diese Vorlage nimmt im übrigen Bezug auf die Vorlage Nr. 300/2014 und schreibt die dort gegebenen Hinweise fort.
Beschlussvorschlag 1.
Für den Primarbereich gilt, dass zunächst aufnehmende Grundschulen für Kinder mit besonderen sonderpädagogischen
Förderbedarfen die ausgewiesenen Orte gemeinsamen Lernens sind. Dies sind im Stadtgebiet Pulheim die Grundschulen:
KGS An der Kopfbuche, Stommeln
KGS Barbaraschule, Pulheim
GGS Sinthern/Geyen
GGS Horionschule, Sinnersdorf
Vorlage Nr.: 203/2015 . Seite 3 / 4
Darüber hinaus erfolgt aber im Einzelfall durch eine enge Zusammenarbeit die Aufnahme auch an solchen Schulen, die
noch nicht als GL-Schulen ausgewiesene Standorte sind. Dies führt dazu, dass in vielen Einzelfällen die sonderpädagogisch zu unterstützenden Schülerinnen und Schüler am Wunschort unterrichtet werden können.
Hierbei profitieren alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulen) von dem vorhandenen Beratungsnetz.
Innerhalb dieses Netzes ist ein hohes Maß an vertrauensvoller Zusammenarbeit entstanden. Diese vertrauensvolle
Zusammenarbeit ermöglicht es allen Beteiligten, dem Wunsch der Eltern für ihre Kinder in vielen Fällen entsprechen zu
können und vor Ort eine gute Begleitung der Kinder zu ermöglichen.
Diese Lösung ist allerdings als Übergangslösung gekennzeichnet. Die Verwaltung greift zur institutionellen Sicherung
eine Initiative der Schulaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis für die Grundschulen auf. In dieser sollen verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten für sonderpädagogische Förderung unabhängig von der Ausweisung als GL-Standort entwickelt
werden. Das Kreisschulamt hat hierzu auch die Stadt Pulheim eingeladen, an einer Projektgruppe teilzunehmen. Im
Gegensatz zu anderen Schulträgern nimmt die Stadt Pulheim allerdings nicht mit einem einzelnen Schulstandort teil,
sondern möchte mit dem Netzwerk aller Pulheimer Grundschulen an diesem Projekt teilnehmen. Von Seiten des RheinErft-Kreises wird dies begrüßt und unterstützt. Die Verwaltung wird über den jeweils aktuellen Projektstand berichten.
Die nächste Projektgruppensitzung ist für den 18.05.2015 terminiert.
Beschlussvorschlag 2.
Angetrieben von dem Wunsch, auch im weiterführenden Schulbereich die enge Vernetzung der Beteiligten zu gewährleisten und den Schülerinnen und Schülern ein angemessenes Angebot im Falle sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe zu bieten, haben sich auf Schulleitungsebene Beteiligte zusammengefunden, um konzeptionell eine Idee zu
entwickeln, wie auch im weiterführenden Schulbereich dem Gedanken des Behaltens und Willkommen Heißens entsprochen werden kann. Ausgehend von den aktuellen Möglichkeiten, die sich aus dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz
NW (sog. Inklusionsgesetz) ergeben, steht die Idee im Raum, ein kommunales Unterstützungszentrum Inklusion (KUZI)
zu gründen. Dieses Zentrum soll nicht in einem eigens geschaffenen Haus errichtet werden. Vielmehr sollen in einem
virtuellen Zentrum die jeweils vorhandenen Ressourcen gebündelt und für die jeweils vorhandenen Unterstützungsbedarfe sach- und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Es geht somit nicht darum, zwingend neue Ressourcen
zu schaffen. Es geht vielmehr darum, auch weiterhin vorrangig die vorhandenen Ressourcen zusammenzuführen, miteinander zu vernetzen und bedarfsgerecht einzusetzen. Mit diesem präventiv geprägten Ansatz wird es möglich sein,
langfristig höhere Unterstützungsbedarfe zu vermeiden.
Eine Arbeitsgruppe hat sich hierzu bereits erste Gedanken gemacht. Die Fortsetzung bedarf nun aber der Legitimation
durch eine förmliche Beauftragung. Der Grund ist, dass auch die Stadt mit ihren Ressourcen Teil des KUZIs sein soll.
Um dies entsprechend weiter konzeptionell planen zu können, bittet die Arbeitsgruppe um eine formelle Beauftragung.
Nach Abschluss der konzeptionellen Arbeit werden die Ergebnisse dem Rat und seinen Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorgestellt, dies wird auch die Einbindung der Schulaufsichtsbehörde beinhalten.
Beschlussvorschlag 3.
Aus dem zu oben 2. Erläuterten ergibt sich, dass für die weitere konzeptionelle Arbeit auch professionalisierte NetzwerkRessourcen erforderlich sind. Die bisherige Arbeit wird in sehr hohem Maße ehrenamtlich geleistet. Eine Möglichkeit, für
das Stadtgebiet zusätzliche Ressourcen zu gewinnen, kann die Ausweisung einer weiterführenden Schule als sog.
Schwerpunktschule sein. Mit dieser Ausweisung wird der ausgewählte Schulstandort Ort des gemeinsamen Lernens. An
dem ausgewählten Schulstandort ist gewährleistet, dass dort zusätzliche sonderpädagogische Ressourcen zur Verfügung stehen.
Vorlage Nr.: 203/2015 . Seite 4 / 4
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine vom Kreis zu besetzende Stelle „Inklusionsfachberatung“ an dieser ausgewählten Schwerpunktschule anzusiedeln. Der Vorteil besteht darin, dass diese Stelle mit Ressourcen ausgestattet ist,
die die Netzwerkarbeit und Verknüpfung der Beteiligten professionalisiert betreiben kann.
Vom Rhein-Erft-Kreis ist hierbei bereits signalisiert worden, dass eine dieser „IFA-Stellen“, die dem Kreis zur Verfügung
stehen, an einer Pulheimer Schwerpunktschule eingesetzt werden kann. Vom Kreis ist inhaltlich Unterstützung ergänzend signalisiert worden, durch eigene Beteiligung die Vernetzungsarbeit vor Ort unterstützen zu wollen.
Im Raum steht, das Geschwister-Scholl-Gymnasium (GSG) am Schulzentrum Pulheim als Schwerpunktschule auszuweisen. Der Grund ist, dass sich das GSG seit einigen Jahren auf den Weg zu einer inklusiven Schule gemacht hat. Die
Ressourcen scheinen hier am ehesten vorhanden zu sein. Mit einer solchen Entscheidung ginge nicht einher, dass
andere weiterführende Schulen von dieser Entwicklung ausgeschlossen sind. Ganz im Gegenteil ergibt sich aus dem
oben Erläuterten die Notwendigkeit, auch im Bereich der weiterführenden Schulen die Netzwerkarbeit zu verstärken, um
eine Beschulung der Schülerinnen und Schüler im weiterführenden Schulbereich an dem Ort zu gewährleisten, der vorrangig dem Wunsch der Eltern entspricht. Mit der Ressourcengewinnung durch die Ausweisung als Schwerpunktschule
ließe sich dieses Ziel einfacher erreichen. Die Schulleitung des GSG hat ihre Zustimmung signalisiert. Mit der Ausweisung als Schwerpunkt ginge zudem nicht einher, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen ausschließlich am Standort des GSG unterrichtet werden müssten. Hier bleiben die Entwicklungen abzuwarten. Beispielhaft sei hier die noch nicht abgeschlossene Entwicklung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes
erwähnt. Hier können räumliche Spielräume am Standort der Förderschule Brauweiler, Jahnstr. perspektivisch entstehen.
Die Arbeitsgruppe bittet um Beauftragung, um die noch offenen Fragen mit den Schulaufsichtsbehörden klären zu können. Hierzu zählt im Wesentlichen auch die Klärung der Förderschwerpunkte. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine finanziellen Auswirkungen erkennbar. Die weitere Vorgehensweise hängt entscheidend davon ab, dass mit der Ausweisung als
Schwerpunktschule keine Einschränkung im Zuge der Realisierung des eigentlichen Ziels, der Einrichtung des KUZIs,
einhergeht. Sollte dies erkennbar sein, müsste auf die Ausweisung verzichtet werden. Die Verwaltung würde dann Alternativen vorschlagen, die geeignet sind, dass Ziel zu erreichen. Sollte sich im weiteren Beratungsprozess ein Finanzbedarf ergeben, wird die Verwaltung darstellen, wie diesen Bedarfen entsprochen werden kann. Eine abschließende Entscheidung wird in der Ratssitzung am 23.06.2015 erbeten.