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Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2015/ 2016 gem. § 19 Kibiz - Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:37
Aktualisiert
18.05.15, 18:37
Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2015/ 2016 gem. § 19 Kibiz
- Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2015/ 2016 gem. § 19 Kibiz
- Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 176/2015 Erstellt am: 29.04.2015 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss nö. Sitzung X Termin 28.05.2015 Betreff Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2015/ 2016 gem. § 19 Kibiz - Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Zur Zeit nicht bezifferbar — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 176/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Nachgang zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.02.2015 seitens der Verwaltung vorgenommenen redaktionellen Änderungen betreffend die Festlegung der Kindergartengruppen und Anzahl der Plätze zu und genehmigt nachträglich die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2015/ 2016. Erläuterungen Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen setzt gem. § 18 Abs. 2 KiBiz eine Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung wurde für den Jugendhilfeausschuss am 26.02.2015 eine entsprechende Vorlage mit der Nummer 32/2015 vorbereitet und beschlossen. Der Beschuss erfolgte hilfsweise auf der Grundlage des Zuschussantrages für das Kindergartenjahr 2014/ 2015, da das Verfahren zur Kindergartenplatzvergabe noch nicht abgeschlossen war. Wie in der Niederschrift zur v. g. Sitzungsvorlage ausgeführt, sind im Nachgang der Sitzungseinladung seitens einiger Kindertageseinrichtungen noch gewisse, geringfügige Änderungen gemeldet worden. Bedingt durch Verschiebungen zwischen der Gruppenform I und III wurde im Ergebnis die Gesamtzahl der Kita-Plätze um drei reduziert; auch haben sich geringfügige Verschiebungen im Betreuungsumfang zwischen 25 Stunden und 45 Stunden ergeben. Der beim Landschaftsverband Köln fristgemäß gestellte Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2015/ 2016 beinhaltete die v. g. redaktionellen Änderungen. Aufgrund der `Abweichungen´ zum gefassten Beschluss hat der Landschaftsverband Köln mit Schreiben vom 23.04.2015 gebeten, die tatsächlich zum 15.03.2015 für das Kindergartenjahr 2015/ 2016 – als Ergebnis des abgeschlossenen Kindergartenplatzvergabeverfahrens – beantragten Gruppen und Kindpauschalen im Jugendhilfeausschuss nachträglich beschließen zu lassen. Die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2015 /2016 ist als Anlage beigefügt und entspricht in allen Punkten dem beim Landschaftsverband Köln gestellten Zuschussantrag.