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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg Beschluss über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr. 199/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg
Beschluss über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr. 199/2014) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg
Beschluss über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr. 199/2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 503/2014 Erstellt am: 11.11.2014 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 03.12.2014 Planungsausschuss X 10.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg Beschluss über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr. 199/2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 503/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen. Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt: Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 22.01.2014 bis 11.02.2014 einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 14.01.2014 und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2014 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet (§ 4 (1) BauGB) und um Äußerung gebeten. Seitens der Bürger gingen keine Äußerungen zur Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim ein. Die eingegangenen Äußerungen eines Trägers öffentlicher Belange (T1 fBÖ) sind in Anlage in einer Liste beigefügt (Abwägung), ebenso zur Diskussion und Abstimmung die Abwägungsvorschläge der Verwaltung. Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim hat am 10.09.2014 den Umweltbericht für die Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg zustimmend zur Kenntnis genommen und der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 17.09.2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB für die Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) erfolgte in der Zeit vom 01.10.2014 bis 10.11.2014 einschließlich. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 23.09.2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2014 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Seitens der Bürger gingen keine Stellungnahmen zur Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim ein. Die eingegangenen Stellungnahmen eines Träger öffentlicher Belange (T1 AUS) sind in Anlage in einer Liste beigefügt (Abwägung), ebenso zur Diskussion und Abstimmung die Abwägungsvorschläge der Verwaltung. Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, die Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu beschließen.