Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
503/2014
Erstellt am:
11.11.2014
Aktenzeichen:
IV/61 ri/foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
03.12.2014
Planungsausschuss
X
10.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg
Beschluss über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr. 199/2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 503/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der
Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom
15.07.2014 (BGBl. I S. 954) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 22.01.2014 bis 11.02.2014
einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 14.01.2014 und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2014 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet (§ 4 (1)
BauGB) und um Äußerung gebeten. Seitens der Bürger gingen keine Äußerungen zur Teilbereichsänderung 17.8
Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim ein. Die eingegangenen Äußerungen eines
Trägers öffentlicher Belange (T1 fBÖ) sind in Anlage in einer Liste beigefügt (Abwägung), ebenso zur Diskussion und
Abstimmung die Abwägungsvorschläge der Verwaltung.
Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim hat am 10.09.2014 den Umweltbericht für die Teilbereichsänderung Nr. 17.8
Stommeln/Rheidter Weg zustimmend zur Kenntnis genommen und der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am
17.09.2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem.
§ 4 (2) BauGB für die Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) erfolgte in der Zeit vom 01.10.2014 bis 10.11.2014 einschließlich. Die
Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 23.09.2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 29.09.2014 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Seitens der
Bürger gingen keine Stellungnahmen zur Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim ein. Die eingegangenen Stellungnahmen eines Träger öffentlicher Belange (T1 AUS) sind in
Anlage in einer Liste beigefügt (Abwägung), ebenso zur Diskussion und Abstimmung die Abwägungsvorschläge der
Verwaltung.
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, die Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln/Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu beschließen.