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Beschlussvorlage (Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
238 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg) Beschlussvorlage (Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg) Beschlussvorlage (Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg) Beschlussvorlage (Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg) Beschlussvorlage (Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/Rheidter Weg)

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Inhalt der Datei

BEGRÜNDUNG zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Stand August 2014 Abteilung 610 Planung DER BEGRÜNDUNG zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Stand August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grenzen des Änderungsbereiches 2. Planungsrechtliche Situation Seite 3 Seite 3 3. Bestehende Rechtsverhältnisse 4. Ziel und Zweck der Planung Seite 4 Seite 5 5. Umweltbericht erstellt durch das Kölner Büro für Faunistik Moltkestr. 28 50674 Köln Stadt Pulheim siehe gesonderter Teil im Anhang Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 5 DER BEGRÜNDUNG zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim 1. Stand August 2014 Grenzen des Änderungsbereiches Die Teiländerung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg wird im Norden durch die Hangkante südlich vom Kirchtalsweg, im Osten durch den bestehenden Friedhof, im Süden durch den Rheidter Weg und im Westen durch die angrenzend freie Feldflur und den am Rheidter Weg gelegenen Spielplatz begrenzt. Es ist der Bereich des seit 1991 bestehenden Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, der Friedhofserweiterungsfläche. Auf Grund veränderter Bestattungsgewohnheiten wird diese Erweiterungsfläche nicht mehr benötigt und soll partiell einer Wohnbaunutzung zugeführt werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln (Entwicklungsgebot § 8 Abs. 2 BauGB) ist die Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, der gleichzeitig aufgehoben wird, um die städtebauliche Ordnung einzig durch die Neuplanung zu sichern. 2. Planungsrechtliche Situation Die Darstellung im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Friedhof“ wird in eine ca. 60 m tiefe Wohnbaufläche parallel zum Rheidter Weg geändert, der angrenzende Bereich erhält die Darstellung „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Parkanlage“. Gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben vom 19.11.2013 auf dem Dienstwege bei der Regionalplanungsbehörde angefragt, inwieweit landesplanerische Bedenken gegen die beabsichtigte Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim bestehen. Mit Schreiben vom 10.01.2014 wurde durch die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes Geplante Änderung des FNP 17.8 Stommeln Auszug aus der Legende FNP Pulheim Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 3 von 5 DER BEGRÜNDUNG zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim 3. Stand August 2014 Bestehende Rechtsverhältnisse Im aktuellen Regionalplan liegt der Bereich der Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln – ebenso wie ein größerer Teil der bestehenden Altsiedlung Stommeln – außerhalb des allgemeinen Siedlungsbereiches im „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ mit der Kennzeichnung der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“. Auszug aus dem Regionalplan Auszug aus dem Landschaftsplan Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 5 DER BEGRÜNDUNG zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim 4. Stand August 2014 Ziel und Zweck der Änderung Ziel der Änderung ist die vorbereitende Bauleitplanung für die verbindliche Bauleitplanung, den parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg zu schaffen, mit dem Zweck, hier eine Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern. 5. Umweltbericht erstellt durch das Kölner Büro für Faunistik Moltkestr. 28 50674 Köln siehe gesonderter Teil im Anhang Pulheim, den 26.08.2014 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 5 von 5