Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/ Rheidter Weg
Abwägung
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 22.01.2014 bis 11.02.2014
T1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom13.02.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Naturschutz und Landschaftspflege
Es wird begrüßt, dass die seinerzeit abgestimmten Punkte in den
Vorentwurf übernommen wurden.
Zum derzeitigen Zeitpunkt bestehen keine Bedenken, mit dem
Vorbehalt, im weiteren Verfahren
nach Vorlage des Umweltberichtes endgültig Stellung zu nehmen.
Bodenschutz
Für die Neuplanung ist ein Umweltbericht zu erarbeiten, der das
Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) zu berücksichtigen
hat und der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-ErftKreises vorzulegen ist.
Gemäß § 4 Abs. 2 LBodSchG
haben bei der Aufstellung von
Bauleitplänen die damit befassten
Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten
oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig
eine Wiedernutzung von
bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des
Verfahrens nachzuweisen.
Abwägung
Für Planverfahren ist gemäß § 2a
Baugesetzbuch (Begründung zum
Bauleitplanentwurf, Umweltbericht)
eine Begründung beizufügen. In ihr
sind entsprechend dem Stand des
Verfahrens die Ziele, Zwecke und
wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in dem Umweltbericht
nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und
bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der
Begründung.
Es besteht somit die Pflicht, einen
Umweltbericht zu erstellen, den für
das Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln das Kölner
Büro für Faunistik erstellt hat.
In dem Umweltbericht sind die angesprochenen Punkte abgearbeitet.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Beschlussvorschlag für
UA; PA und RAT
nicht erforderlich
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Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/ Rheidter Weg
Abwägung
Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit 01.10.2014 bis 10.11.2014
T1 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 04.11.2014, E-Mail vom 06.11.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Grundsätzlich keine Bedenken,
Die Koordinierungsstelle für Umwelt- nicht erforderlich
wenn die im Umweltbericht auf
schutz ist informiert und wird alles
Seite 20 unter Punkt 6 zusamWeitere diesbezüglich veranlassen.
mengefassten Maßnahmen umgesetzt werden.
Es wird darum gebeten, die Abbuchung des Biotopwertdefizites
in Höhe von 21.082 Biotoppunkten von der GOP-Maßnahme I.35
bei Ingendorf der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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