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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/ Rheidter Weg Abwägung Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 22.01.2014 bis 11.02.2014 T1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom13.02.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Naturschutz und Landschaftspflege Es wird begrüßt, dass die seinerzeit abgestimmten Punkte in den Vorentwurf übernommen wurden. Zum derzeitigen Zeitpunkt bestehen keine Bedenken, mit dem Vorbehalt, im weiteren Verfahren nach Vorlage des Umweltberichtes endgültig Stellung zu nehmen. Bodenschutz Für die Neuplanung ist ein Umweltbericht zu erarbeiten, der das Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu berücksichtigen hat und der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-ErftKreises vorzulegen ist. Gemäß § 4 Abs. 2 LBodSchG haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Abwägung Für Planverfahren ist gemäß § 2a Baugesetzbuch (Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht) eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Es besteht somit die Pflicht, einen Umweltbericht zu erstellen, den für das Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln das Kölner Büro für Faunistik erstellt hat. In dem Umweltbericht sind die angesprochenen Punkte abgearbeitet. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag für UA; PA und RAT nicht erforderlich Seite 1 von 2 Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln/ Rheidter Weg Abwägung Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit 01.10.2014 bis 10.11.2014 T1 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 04.11.2014, E-Mail vom 06.11.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Grundsätzlich keine Bedenken, Die Koordinierungsstelle für Umwelt- nicht erforderlich wenn die im Umweltbericht auf schutz ist informiert und wird alles Seite 20 unter Punkt 6 zusamWeitere diesbezüglich veranlassen. mengefassten Maßnahmen umgesetzt werden. Es wird darum gebeten, die Abbuchung des Biotopwertdefizites in Höhe von 21.082 Biotoppunkten von der GOP-Maßnahme I.35 bei Ingendorf der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 2