Daten
Kommune
Pulheim
Größe
485 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
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Rhein-Erft-Kreis
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thcin{rft{rlb. D.,
Landrat
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50124 8€rgheirn
Der l-andrat
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Amt für U mw€lts(hutz und
Kreisplanung
Stadt tulheim
DatuI
Planung
11.o2.2014
Frau Foitzik
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Po5tfach 1345
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70.7 .11..@.O2lO1
50241 Pulheim
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Zirnmat
llr.
3.54
Tclcion
0227181-4211
Tcilärdarung 17.8 dct Flächcrnutzurgsplenes
Far
-
Ortsteil Stommeln und
02271 A3-2341
Bebauun gsplan Nr. 104 Stommeln
E-llail
Beteiligung gem.
dorother.fi tzel@rhcin-eaft -kr.is.d.
§
4 Abs. lBauGB
lhr Schreiben vom 20.01.2014
Varrcrdcn sia lainc e.ttauliö.n, r.hütEnstr.rtm D.tcn pü E MriI
llr§aalt!5ra
s€hr geehrte Frau Foitzik,
aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
Stellungnahme abgegeben :
Willy-&andt-Plat2 1
50125 Berghlim
TeleforO227183{
far 0227183-2300
lntctrr€t
www.rhein-crft -lrei9.de
i
o@riein{rft-krcir.de
P6trdrE c
NatuEchutz und Landschaft spfl ege
ki det Fleche für die im Betreff genannte Bauleitplanung handelt sich um
-. n
v eine ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, die bereits zweckentsprechend hergerichtet und bepflanzt wurde.
Es wird ausdrücklich begrüßt, dass die in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf auf Seite 4,/5 unter Punkt 5. -Bestand" beschriebenen Bäume
und ein ca. 4 m breiter Gehölzstreifen parallel zum Rheidter Weg zu einem
großen Teil , wie mit der Unteren Landschaftsbehörde abgesprochen, zum
Erhalt festgesetzt werden.
Daher bettehen aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
zu diesem Zeitpunkt keine Bedenken.
lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage des Umweltberichtes endgühig Stellung zu nehmen.
50124 Brrghcim
Ofhnnge.iEn
Mortag br F citag
08:(,0 t hr
bit 12:30 t hr
Oornargt:g
,.4:fi, Uhr bi5 18{rc Uht
Eattlo,rrbinduDgor
Portbanl rdn
(BLZ
370100 50)
Xonto: 10 850 505
Xreisspartasse Xöln
Xonto: 142 001 200
(BLZ 370 502 99)
Eodenschutz
Zur o.g. Anderung und Neuplanung soll noch ein Umweltbericht erarbeitet
werden. lm Rahmen des Umweltberichtes ist für das Schutzgut Boden insbesondere der § r Abs. r des Landesbodenschutzgesetzes NRW (LBodSchG)zu
berücksichtigen. Zur abschließenden bodenschutzrechtlichen Bewertung ist
Öffrntl. vcrtclrrrnind zurn (rakhau5
B3hn: Bergheim und
Bushaltestellen
:
Ziderich
Am xnüchelsdamm
und l(reßhaüs - wcit.rc lnfos:
wtrrw.rcvg.de oder 02234 1806-0
Saita 2 von
der Umweltbericht der Unteren Eodenschutzbehörde des Rhein-Erft -Kreises
vonulegen.
Gernäß § 4 Abs. 2 LBodSchc haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen,
bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befass-
ten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht bauli(h veränderten oder unbebauten
Flächen insbesondcre zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von
bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen
miblich ist
Diese Prtifung ist im Rahmen des verfahrens nachzuweisen.
Antongten werden aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen
oder Bedenlen vorgebracht.
Mit fteundlichen crüßen
lm Auftrag
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