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Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Integrationsratswahl 2014 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Integrationsratswahl 2014 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung) Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Integrationsratswahl 2014 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 505/2014 Erstellt am: 11.11.2014 Aktenzeichen: II/32.330.12.91 .11/8 Verfasser/in: Andreas Müller-Beyreiß Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Wahlprüfungsausschuss X 04.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Beschlussfassung über die Gültigkeit der Integrationsratswahl 2014 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 505/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Integrationsratswahl 2014 für gültig zu erklären. 2. Der Rat folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses und erklärt die Integrationsratswahl 2014 für gültig. Erläuterungen Der Wahlausschuss der Stadt Pulheim hat gem. § 34 des Kommunalwahlgesetzes das Ergebnis der Integrationsratswahl 2014 in seiner Sitzung am 27.05.2014 festgestellt. Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes ist diese Feststellung mit Wirkung vom 05.06.2014 öffentlich bekannt gemacht worden. Während der einmonatigen Veröffentlichung kann gem. § 39 des Kommunalwahlgesetzes gegen die Gültigkeit der Wahl - jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie - die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben, über welchen der Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Kommunalwahlgesetz berät. Während der Bekanntmachungsfrist sind keine Einsprüche eingelegt worden. Der Wahlprüfungsausschuss kann demnach feststellen, dass a) Bedenken hinsichtlich der Wählbarkeit eines der gewählten Integrationsratsmitglieder nicht bestehen, b) Unregelmäßigkeiten, die eine gesamte oder teilweise Ungültigkeitserklärung der Wahl notwendig machen, nicht festgestellt werden konnten, c) Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses nicht bestehen, und dem Rat der Stadt Pulheim empfehlen, die Integrationsratswahl vom 25. Mai 2014 für gültig zu erklären. Keppeler Wahlleiter Herpel Dezernent Seibel Amtsleiter Müller-Beyreiß Sachbearbeiter