Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
505/2014
Erstellt am:
11.11.2014
Aktenzeichen:
II/32.330.12.91
.11/8
Verfasser/in:
Andreas Müller-Beyreiß
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Wahlprüfungsausschuss
X
04.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Integrationsratswahl 2014 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 505/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Integrationsratswahl 2014
für gültig zu erklären.
2. Der Rat folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses und erklärt die Integrationsratswahl
2014 für gültig.
Erläuterungen
Der Wahlausschuss der Stadt Pulheim hat gem. § 34 des Kommunalwahlgesetzes das Ergebnis der Integrationsratswahl 2014 in seiner Sitzung am 27.05.2014 festgestellt.
Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes ist diese Feststellung mit Wirkung vom 05.06.2014
öffentlich bekannt gemacht worden.
Während der einmonatigen Veröffentlichung kann gem. § 39 des Kommunalwahlgesetzes gegen die Gültigkeit der Wahl
- jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der
Wahl teilgenommen haben,
sowie
- die Aufsichtsbehörde
Einspruch erheben, über welchen der Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Kommunalwahlgesetz berät.
Während der Bekanntmachungsfrist sind keine Einsprüche eingelegt worden.
Der Wahlprüfungsausschuss kann demnach feststellen, dass
a) Bedenken hinsichtlich der Wählbarkeit eines der gewählten Integrationsratsmitglieder nicht bestehen,
b) Unregelmäßigkeiten, die eine gesamte oder teilweise Ungültigkeitserklärung der Wahl
notwendig machen, nicht festgestellt werden konnten,
c) Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses nicht bestehen,
und dem Rat der Stadt Pulheim empfehlen, die Integrationsratswahl vom 25. Mai 2014 für gültig
zu erklären.
Keppeler
Wahlleiter
Herpel
Dezernent
Seibel
Amtsleiter
Müller-Beyreiß
Sachbearbeiter