Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
474/2014
Erstellt am:
03.11.2014
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
03.12.2014
Planungsausschuss
X
10.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 474/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Jugendhilfefläche in Brauweiler (Bezirk 33) in eine allgemeine Grünfläche aufzuheben.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung (Bereich: ehemaliger
Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) zu ändern.
Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende
Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt.
4. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung". Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung behalten weiterhin Gültigkeit.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
(1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S.
954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Im Zuge der 3. Fortschreibung des Jugendhilfeplans – Teilfachplan Spielplätze – empfahl der Jugendhilfeausschuss in
seiner Sitzung am 17.03.2011 dem Rat, die Nutzung mehrerer Grundstücke im Stadtgebiet, welche bis dato als Spielplätze oder Jugendhilfeflächen genutzt wurden, aufzugeben.
In seiner Sitzung am 12.04.2011 beschloss der Rat, auch für das Grundstück, welches östlich der Albert-Einstein-Straße
und nördlich der Helmholtzstraße liegt, mit 47 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen, die Jugendhilfefläche in eine allgemeine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Brauweiler, Flur 12, Flurstücke
1131 und 1132 (vgl. Vorlage und Niederschrift JHA 17.03.2011, HFA 29.03.2011, RAT 12.04.2011).
Da nach dem seinerzeitigen Ratsbeschluss die Folgenutzung als öffentliche Grünfläche vorgesehen ist, nunmehr jedoch
im Lichte einer Innenentwicklung / Nachverdichtung die Bebauung mit einem Wohnhaus ermöglicht werden soll, ist die
Teilaufhebung des o.g. Ratsbeschlusses für eben diesen Bereich erforderlich. Aus diesem Grund muss die Beschlussfassung über die Aufhebung dieses Teilbeschlusses und die Aufstellung des B-Planes durch den Rat der Stadt Pulheim
erfolgen.
Der seit 1973 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung setzt für diese Flurstücke 'Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Spielplatz' fest (vgl. Anlage).
Da diese Fläche sich sowohl von ihrer Größe als auch Lage her für die Bebauung mit einem Wohnhaus eignet und nicht
als Grünfläche erhalten werden soll, schlägt die Verwaltung vor, durch eine Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Es empfiehlt sich, auch die Teile der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten Fußwege in die Planänderung einzubeziehen und zu nicht überbaubarer Grundstücksfläche zu ändern. Diese könnten angrenzende Privatgrundstücke arrondieren, da ihre Erschließungsfunktion für
die Spielplatzfläche entfällt.
Das Änderungsverfahren soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da die
Planung eindeutig eine Nachverdichtung im beplanten Innenbereich zum Ziel hat.