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Beschlussvorlage (BP 53 Brauweiler 4. Änderung Begründung fBÖ)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
146 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (BP 53 Brauweiler 4. Änderung Begründung fBÖ) Beschlussvorlage (BP 53 Brauweiler 4. Änderung Begründung fBÖ) Beschlussvorlage (BP 53 Brauweiler 4. Änderung Begründung fBÖ) Beschlussvorlage (BP 53 Brauweiler 4. Änderung Begründung fBÖ)

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Inhalt der Datei

Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Stand: November 2014 Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung gem. § 13a BauGB BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Stand: November 2014 Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 1 von 4 Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Stand: November 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen 4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes Seite 3 Seite 3 Seite 3 Seite 3 5. Städtebauliches Konzept 6. Erschließung Seite 3 Seite 3 7. Umweltbelange 8. Kosten Seite 4 Seite 4 Seite 2 von 4 Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Stand: November 2014 1. Planerfordernis Mit dem Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Einfamilienhausbebauung eines bislang als Spielplatz / Jugendhilfefläche genutzten Grundstücks an der VonWerth-Straße / Albert Einstein Straße geschaffen werden. Der Spielplatz kann aufgegeben werden, da in diesem Teil von Brauweiler andere Flächen dieser Art im ausreichenden Maß vorhanden sind. Gleichzeitig ist es städtebaulich sinnvoll, brachfallende und erschlossene Flächen im beplanten Innenbereich einer neuen Nutzung (Nachverdichtung) zuzuführen. Entsprechend der umgebenden Wohnbebauung und der weiterhin vorhandenen Nachfrage nach Baugrundstücken in Brauweiler für Einfamilienhäuser ist die Ausweisung eines Wohnbaugrundstücks sinnvoll. Da es sich um einen Plan der Innenentwicklung mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, wird das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung umfasst die Parzellen Gemarkung Brauweiler, Flur 12, Flurstücke 1131 und 1132, 774 sowie ein Teil aus 792. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 460 m². 3. Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung liegt in einer durch den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim dargestellten Wohnbaufläche (W-Fläche). Die geplante Nutzung wird im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Damit entspricht der Bebauungsplan der Darstellung des Flächennutzungsplans. Die Festsetzung im bisherigen Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung lautet im Bereich der Parzellen 1131 und 1132 'öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz'. Das Teilstück der Parzelle 792 sowie die Parzelle 774 sind als 'Verkehrsfläche' ausgewiesen. 4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes Innerhalb des Plangebiets befindet sich eine mit Bäumen und Sträuchern einfasste Rasenfläche. Auf dem Teilstück der Parzelle 792 sowie der Parzelle 774 besteht ein ausgebauter Fußweg. Die Umgebung ist im Osten und Süden durch eine zweigeschossige Reihenhausbebauung gekennzeichnet. Westlich besteht ein Garagenhof, während das nördlich angrenzende Grundstück eine eingeschossige Bungalowbebauung aufweist. 5. Städtebauliches Konzept Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für ein Einfamilienhaus. Aufgrund des gegenüber der nördlich- und östlich angrenzenden Bebauung höher gelegenen Baugrundstücks sowie der vergleichsweise niedrigen Umgebungsbebauung soll die Neubebauung möglichst niedrig, d. h. in der Form eines Bungalows mit Flachdach erfolgen. Mit dem Wegfall der Nutzung als Spielplatz entfällt die Notwendigkeit der Erschließung der Parzelle von Osten und Westen durch die bestehenden öffentlichen Fußwege. Dementsprechend werden ein Teilstück der Parzelle 792 sowie die Parzelle 774 in das Plangebiet miteinbezogen. 6. Erschließung Die fußläufige Erschließung der Neubebauung kann über die Albert-Einstein-Straße bzw. die Von-Werth-Straße erfolgen. Die nachzuweisenden Stellplätze werden über den südlich angrenzenden befahrbaren Stichweg, der Bestandteil der Von-Werth-Straße ist, erschlossen. Seite 3 von 4 Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Stand: November 2014 7. Umweltbelange Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, dessen zulässige Grundfläche weniger als 20.000 qm beträgt. In diesen Fällen gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind als Eingriffe die bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB) Ein Ausgleich ist somit gem. § 1a Abs. 3 BauGB letzter Satz nicht erforderlich. Da es sich um einen Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB handelt, entfällt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zum Thema Artenschutz ist – im Sinne einer vorzunehmenden Vorprüfung – auszuführen, dass die Auswertung der Landschaftsinformationssammlung des Landes NRW (LINFOS) keine Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf dem in Rede stehenden Grundstück liefert. Auf der Fläche findet sich – auch aufgrund der bisherigen Nutzung als Spielplatz - keinen als erhaltenswert eingestufter Baumbestand. Da die zu überplanende Grünfläche mit den Fußwegen lediglich eine Gesamtgröße von ca. 460 m² aufweist, ist nicht davon auszugehen, dass es durch die Bebauung zu einer erheblichen Störung mit der Folge der Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen von potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten kommt. 8. Kosten Für die Stadt Pulheim entstehen durch die beabsichtigte Planung keine weiteren Kosten. Pulheim, den 03.11.2014 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 4