Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
27.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
487/2014
Erstellt am:
06.11.2014
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umweltausschuss
11
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
03.12.2014
X
10.12.2014
Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zur Entwicklung eines Konzeptes zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD - Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Erforderliche Kosten konnten nicht ermittelt werden.
ja
x nein
Vorlage Nr.: 487/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Beschlussvorschlag der SPD:
Die Stadt und die Stadtwerke werden beauftragt, ein Konzept zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für
Pulheim zu entwickeln. Das Konzept soll spätestens im März 2015 dem Umweltausschuss und dem HFA vorgestellt
werden und konkrete Umsetzungsschritte enthalten.
2. Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Umweltausschuss bzw. der Planungsausschuss lehnen die im SPD-Antrag geforderte kurzfristige Entwicklung eines
Konzeptes zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für Pulheim ab.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 30.09.2014 beantragte die SPD-Fraktion, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des HFA und des Umweltausschusses zu nehmen: „Förderung von Wind- und Sonnenenergie in Pulheim durch
die Stadt bzw. die Stadtwerke“. In der Sitzung des HFA am 21.10.2014 wurde dieser Tagesordnungspunkt inhaltlich
nicht beraten; der Bürgermeister erklärte hierzu, dass über den Inhalt des Antrags zunächst im Umweltausschuss als
dem fachlich zuständigen Ausschuss beraten werden soll.
Die Umsetzung der im Schreiben zum Antrag der SPD-Fraktion explizit erwähnten Förderung der Windenergie - Stichwort: Bürgerwindpark / Genossenschaftsmodell - stößt aus planungsrechtlicher Sicht derzeit auf Schwierigkeiten:
Nach § 35 Abs.1 Nr. 5 sind grundsätzlich im Außenbereich Vorhaben, die der Nutzung der Windenergie dienen, privilegiert. Nach § 35 Abs. 3 Satz 3 entfaltet die Darstellung einer Fläche für die Nutzung von Windenergie im Flächennutzungsplan eine Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Stadtgebiet. Dies bedeutet konkret:
Im FNP der Stadt Pulheim ist lediglich eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen dargestellt, innerhalb derer drei
Windkraftanlagen errichtet worden sind; aufgrund ihrer relativ geringen Größe von ca. 37 ha ist die Errichtung weiterer
Windkraftanlagen innerhalb dieser Zone ausgeschlossen.
Aufgrund der oben beschriebenen Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 ist daher die Errichtung eines Bürgerwindparks
im Außenbereich nicht möglich, da der Flächennutzungsplan keine weiteren Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
darstellt. Ebenso wenig enthält der FNP derzeit Darstellungen von geeigneten Flächen für Solarenergie / Photovoltaikanlagen, angesichts des ohnehin schon großen Nutzungsdruckes auf Freiflächen im Außenbereich im Verflechtungsbereich der Metropole ist aus Verwaltungssicht das Angebot von Flächen für Solarparks auf dem Pulheimer Stadtgebiet
nicht sinnvoll.
Ein Baustein des zu erarbeitenden Konzeptes zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für Pulheim bestünde
daher in der Beauftragung eines Fachgutachters, welcher zur Vorbereitung einer entsprechenden ergänzenden Darstellung im Flächennutzungsplan geeignete Flächen für die (großflächige) Nutzung von Wind– und Sonnenenergie auf dem
Stadtgebiet von Pulheim ermittelt.
Das Einholen einer Stellungnahme der Stadtwerke Pulheim ist erst dann sinnvoll, sollte ein Aufstellungsbeschluss zur
Änderung des Flächennutzungsplanes im oben beschriebenen Sinne gefasst werden. Für die für die mögliche Erarbeitung erforderlichen Gutachten sind bislang keine Haushaltsmittel vorgesehen.