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Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Entwicklung eines Konzeptes zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
27.11.14, 18:39
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 487/2014 Erstellt am: 06.11.2014 Aktenzeichen: IV/61- ho Verfasser/in: Frau Hoss Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umweltausschuss 11 ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung Termin X 03.12.2014 X 10.12.2014 Betreff Antrag der SPD-Fraktion zur Entwicklung eines Konzeptes zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD - Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Erforderliche Kosten konnten nicht ermittelt werden. ja x nein Vorlage Nr.: 487/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Beschlussvorschlag der SPD: Die Stadt und die Stadtwerke werden beauftragt, ein Konzept zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für Pulheim zu entwickeln. Das Konzept soll spätestens im März 2015 dem Umweltausschuss und dem HFA vorgestellt werden und konkrete Umsetzungsschritte enthalten. 2. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Umweltausschuss bzw. der Planungsausschuss lehnen die im SPD-Antrag geforderte kurzfristige Entwicklung eines Konzeptes zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für Pulheim ab. Erläuterungen Mit Schreiben vom 30.09.2014 beantragte die SPD-Fraktion, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des HFA und des Umweltausschusses zu nehmen: „Förderung von Wind- und Sonnenenergie in Pulheim durch die Stadt bzw. die Stadtwerke“. In der Sitzung des HFA am 21.10.2014 wurde dieser Tagesordnungspunkt inhaltlich nicht beraten; der Bürgermeister erklärte hierzu, dass über den Inhalt des Antrags zunächst im Umweltausschuss als dem fachlich zuständigen Ausschuss beraten werden soll. Die Umsetzung der im Schreiben zum Antrag der SPD-Fraktion explizit erwähnten Förderung der Windenergie - Stichwort: Bürgerwindpark / Genossenschaftsmodell - stößt aus planungsrechtlicher Sicht derzeit auf Schwierigkeiten: Nach § 35 Abs.1 Nr. 5 sind grundsätzlich im Außenbereich Vorhaben, die der Nutzung der Windenergie dienen, privilegiert. Nach § 35 Abs. 3 Satz 3 entfaltet die Darstellung einer Fläche für die Nutzung von Windenergie im Flächennutzungsplan eine Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Stadtgebiet. Dies bedeutet konkret: Im FNP der Stadt Pulheim ist lediglich eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen dargestellt, innerhalb derer drei Windkraftanlagen errichtet worden sind; aufgrund ihrer relativ geringen Größe von ca. 37 ha ist die Errichtung weiterer Windkraftanlagen innerhalb dieser Zone ausgeschlossen. Aufgrund der oben beschriebenen Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 ist daher die Errichtung eines Bürgerwindparks im Außenbereich nicht möglich, da der Flächennutzungsplan keine weiteren Konzentrationszonen für Windkraftanlagen darstellt. Ebenso wenig enthält der FNP derzeit Darstellungen von geeigneten Flächen für Solarenergie / Photovoltaikanlagen, angesichts des ohnehin schon großen Nutzungsdruckes auf Freiflächen im Außenbereich im Verflechtungsbereich der Metropole ist aus Verwaltungssicht das Angebot von Flächen für Solarparks auf dem Pulheimer Stadtgebiet nicht sinnvoll. Ein Baustein des zu erarbeitenden Konzeptes zur Steigerung der regenerativen Energieerzeugung für Pulheim bestünde daher in der Beauftragung eines Fachgutachters, welcher zur Vorbereitung einer entsprechenden ergänzenden Darstellung im Flächennutzungsplan geeignete Flächen für die (großflächige) Nutzung von Wind– und Sonnenenergie auf dem Stadtgebiet von Pulheim ermittelt. Das Einholen einer Stellungnahme der Stadtwerke Pulheim ist erst dann sinnvoll, sollte ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im oben beschriebenen Sinne gefasst werden. Für die für die mögliche Erarbeitung erforderlichen Gutachten sind bislang keine Haushaltsmittel vorgesehen.