Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 18:45
Aktualisiert
28.11.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
476/2014
Erstellt am:
25.11.2014
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2015/2016 und Folgejahre
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 und 2016
Investiv 2.828.650 €
Konsumtiv 233.000 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
- siehe Beschlussvorschlag -
ja
X nein
Vorlage Nr.: 476/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt auf der Grundlage der Vorlage Nr. 397/2014 (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung, Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 20.11.2014)
die Bereitstellung der erforderlichen Investitionsmittel im Doppelhaushalt 2015/2016 und Folgejahre für die Schaffung
neuer Kindergartenplätze im Stadtgebiet Pulheim.
Oder:
Der Rat lehnt die Umsetzung der Maßnahme mangels Finanzierung ab.
Erläuterungen
Die Bedarfsplanung für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten wurde mit Vorlage-Nr. 397/2014 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.11.2014 vorgestellt. Der JHA hat u. a. die Erstellung eines neuen KindertagsstättenEntwicklungsplans durch ein externes Planungsbüro beschlossen. Die Kosten hierfür werden auf ca. 15.000 € geschätzt
und müssen zusätzlich im Doppelhaushalt 2015/2016 bereit gestellt werden. Darüber hinaus werden Haupt- und
Finanzausschuss und Rat gebeten, die für das Jahr 2015 und Folgejahre zu erwartenden Investitionen und Folgekosten
in der Finanzplanung grundsätzlich zu berücksichtigen.
Derzeit ergibt sich auf der Grundlage einer Stichtagserhebung zum 01.10.2014 folgender zusätzliche rechnerischer
Bedarf an Kindergartenplätzen:
116 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Deckung derzeit mit Überbelegungen)
71 Plätze für Kinder unter 3 Jahren (unter Berücksichtung der derzeit vorhandenen
Plätze in der Tagespflege)
61 Plätze für Zuzüge von Kindern (bekannte Bebauungen von Grundstücken, die in
den Jahren 2015 - 2019 vermarktet werden)
248 Plätze
In den nächsten Jahren werden ohne Berücksichtigung der Neubaugebiete der BP 113 - 115 (sog. Geyener Berg) insgesamt 248 Plätze für Kinder unter und über 3 Jahren bis zur Einschulung benötigt.
Damit zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen werden können, sind erhebliche Investitionskosten im Doppelhaushalt
2015/2016 und Folgejahre vorzusehen.
Folgende Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze sind bereits im Entwurf des Doppelhaushaltes
2015/2016 enthalten:
Plätze Investitionsbedarf / Ersteinrichtung / Jahr
Erweiterung der städtischen Kita Anemonenweg
um 2 Gruppen (Vorlage 286/2014, JHA 04.09.14)
40
960.000 €
140.000 € in 2015
Neue städtische Kita (ehemalige Hauptschule
Pulheim) mit 3 Gruppen
60
300.000 €
210.000 € in 2015
Erweiterung der städtischen Kita Karl-Zörgiebel-Str. um
1 Gruppe
20
480.000 €
70.000 € in 2015/2016
konkrete Planungen
120 Plätze
Vorlage Nr.: 476/2014 . Seite 3 / 3
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, dass zur Einrichtung einer 2. Gruppe mit 20 Plätzen in der katholischen Kita
St. Bruno, Stommelerbusch, den Notwendigkeiten der Betriebserlaubnis folgend, ein Personalraum eingerichtet wird.
Hierzu muss ein bisher als Abstellraum genutzter Raum ausgebaut werden. Die Kosten hierfür und für die Schaffung
weiterer Abstellmöglichkeiten werden auf rd. 30.000 € geschätzt. Für die Mittelbereitstellung in 2014 wurde eine Vorlage
(Nr. 286/2014) für den HFA am 02.12.14 und Rat am 16.12.2014 erstellt. Mit den insgesamt beschriebenen Maßnahmen
können zunächst 140 Plätze neu geschaffen werden.
Zur Schaffung der darüber hinaus benötigten rd. 100 Plätze müssen zusätzliche Finanzmittel bereit gestellt werden. Bei
der Ermittlung des Finanzbedarfes wurde, soweit keine detaillierten Kostenermittlungen vorliegen, ein Pauschalbetrag
von 24.000 € pro Kindergartenplatz als Baukosten angesetzt. Diese Kosten beinhalten die Baukosten sowie die Anlegung und Gestaltung der Außenanlagen einschließlich Spielgeräte. Die Erstausstattung wird dann, wenn die Errichtung
absehbar ist, für die jeweiligen Haushalte angemeldet.
Die Standorte für mögliche Neubauten stehen im Detail noch nicht fest. Die Realisierung der Erweiterung der städtischen Kita Anemonenweg um 40 Plätze ist noch offen, da bedingt durch die Anbindung am bestehenden Gebäude und
bautechnische Umstände (z. B. erhebliche Höhendifferenz beim Grundstück) zusätzliche Kosten in Höhe von rd.
706.000 € entstehen. Für die Schaffung von 40 Plätzen muss gegebenenfalls ein neuer Standort gesucht werden. Die
Verwaltung wird zu Beginn des nächsten Jahres weitere Vorschläge unterbreiten.
Der erforderliche Finanzbedarf für den Doppelhaushalt 2015/2016 wird in Anlage I dargestellt. Darin enthalten sind auch
Planungskosten in Höhe von 60.000 € für neue Kindertagesstätten. Die Mittelverwendung steht unter dem Vorbehalt der
Ergebnisse der vom Rat zu beschließenden externen mittel- und langfristigen Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen ist aus heutiger Sicht ein Investitionsbedarf von rd. 2.828.650 € erforderlich, der zusätzlich zu veranschlagen ist. Die vorgenannten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der damit
verbundenen Erträge (Landeszuweisungen, Elternbeiträge) und Aufwendungen (Betriebskostenzuschüsse an freie Träger) für den Veränderungsnachweis zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 gemeldet (zusätzliche Belastung im
Ergebnisplan 233.000 €).
Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs – für den Doppelhaushalt 2015/2016 - nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt, im Ergebnis- bzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.