Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:36
Aktualisiert
08.12.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
500/2014
1. Ergänzung
03.12.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
16.12.2014
Betreff
Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
16.013.170 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
10.075.950 €
2016
5.937.220 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage in 2015 und 2016
Vorlage Nr.: 500/2014 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt auf Empfehlung des HFA vom 02.12.2014 die in den als Anlage beigefügten Listen 1 und 2
dargestellten Veränderungen zum Haushaltsentwurf 2015/2016.
2. Der Rat beschließt – ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – die in den als Anlage beigefügten
Listen 3 (konsumtiv) und 4 (investiv) dargestellten Wiederholungsveranschlagungen.
3. Der Rat beschließt den vom HFA empfohlenen Ergebnisplan.
4. Der Rat beschließt den vom HFA empfohlenen Finanzplan.
5. Der Rat beschließt den vom HFA empfohlenen Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2015 und 2016 mit
ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NRW.
Erläuterungen
Nach der Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2015/2016 im Rat am 04.11.2014 müssen
Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan neueren Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst
werden. Diese wurden in den als Anlage beigefügten Veränderungslisten (Liste 1 konsumtiv und Liste 2 investiv)
aufgenommen und im HFA am 02.12.2014 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Neben den Veränderungslisten wurden auch Listen über die geplanten Wiederholungsveranschlagungen von Ansätzen
aus 2014 und Vorjahren erstellt (Listen 3 und 4). Die mit Vorlage Nr. 334/2012 vom Rat in seiner Sitzung am
06.11.2012 beschlossenen Änderungen bei dem Verfahren der Mittelbereitstellung wurden dabei berücksichtigt. Bereits
in der Vorlage Nr. 500/2014 für die Beratung des Entwurfs des Doppelhaushalts 2015/2016 wurde darauf hingewiesen,
dass die Übersichten erst für die Sitzung des Rates am 16.12.2014 vorgelegt werden können.
Veränderungsliste konsumtiver Bereich des Haushalts (Liste 1)
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses im Ergebnisplan aus den in Liste 1 ausgewiesenen Veränderungen im Jahr 2015 eine Verbesserung von 632.290 € und in 2016
eine Verschlechterung von 383.980 €. Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses sind als Summe für die
Jahre 2015 und 2016 bei den jeweiligen Positionen dargestellt.
Im Finanzplan ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses für den
konsumtiven Bereich in 2015 eine Verbesserung von 833.840 € und in 2016 eine Verschlechterung von 470.140 €. Auf
die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen in Liste 1 wird verwiesen.
Sofern die Veränderungen für die Jahre 2015 und 2016 auch die Folgejahre 2017 bis 2019 tangieren, erfolgt eine Anpassung.
Vorlage Nr.: 500/2014 1. Ergänzung . Seite 3 / 3
Veränderungsliste investiver Bereich des Haushalts (Liste 2)
Die Veränderungen wurden in der beigefügten Liste 2 je Maßnahme gesondert dargestellt. Sofern auch die Folgejahre
betroffen sind, erfolgt eine Anpassung. Auf die Begründungen zu den einzelnen Positionen wird verwiesen. Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses sind als Summe für die Jahre 2015 – 2019 bei den jeweiligen Positionen
dargestellt. Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses führen 2015 im investiven Teil des Finanzplans zu
einer Verschlechterung von 1.516.760 € und 2016 zu einer Verschlechterung von 45.350 € gegenüber der bisherigen
Entwurfsplanung. Die Kreditermächtigung beläuft sich auf 12.227.950 € für das Jahr 2015 und auf 4.020.000 € in 2016.
Für das Jahr 2016 ist somit keine Nettoneuverschuldung ausgewiesen. Dies gilt auch für die in der Finanzplanung ausgewiesenen Folgejahre.
Wiederholungsveranschlagungen konsumtiver Bereich des Haushalts (Liste 3)
Aus den Veränderungen der Liste 3 (konsumtive Wiederholungsveranschlagungen) ergibt sich für das Jahr 2015 im
Ergebnisplan eine Verbesserung von 636.740 €. Die aus den Wiederholungsveranschlagungen resultierende Haushaltsverbesserung im Jahr 2015 führt im Jahr 2014 zu einer Haushaltsbelastung in gleicher Höhe. Bei Gesamtbetrachtung handelt es sich im Ergebnis um eine haushaltsneutrale Verschiebung von Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen zwischen den Jahren 2014 und 2015. Auf die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen in Liste 3
wird verwiesen.
Wiederholungsveranschlagungen investiver Bereich des Haushalts (Liste 4)
Die Wiederholungsveranschlagungen im investiven Bereich des Haushalts führen in 2015 zunächst zu einer Verschlechterung von 4.141.280 €. Dem gegenüber stehen Wiederholungsveranschlagungen von Kreditermächtigungen
der Jahre 2009 bis 2013 in Höhe von 13.361.270 €. Die Wiederholungsveranschlagungen sind erforderlich, da die Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW nach Ablauf von zwei Jahren endet. Auf die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen in Liste 4 wird verwiesen.
Zusammenfassend werden die Auswirkungen der Veränderungen auf den Ergebnisplan nachfolgend dargestellt:
Defizit im Ergebnisplan gemäß dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2015
Verbesserung durch die Empfehlungen des HFAs gemäß Liste 1
Verbesserung durch Wiederholungsveranschlagungen gemäß Liste 3
Defizit Ergebnisplan 2015
11.344.980 €
632.290 €
636.740 €
10.075.950 €
Das nunmehr ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan 2015 von rd. 10,1 Mio. € kann aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.
Defizit im Ergebnisplan gemäß dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2016
Verschlechterung durch die Empfehlungen des HFAs gem. Liste 1
Defizit Ergebnisplan 2016
5.553.240 €
383.980 €
5.937.220 €
Das nunmehr ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan 2016 von rd. 5,9 Mio. € kann aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.